Lösung für einen Anschluss von Fotovoltaikanlagen an allein stehende landwirtschaftliche Gebäude zu einem vertretbaren Preis

ShortId
14.3652
Id
20143652
Updated
28.07.2023 06:42
Language
de
Title
Lösung für einen Anschluss von Fotovoltaikanlagen an allein stehende landwirtschaftliche Gebäude zu einem vertretbaren Preis
AdditionalIndexing
66;55;landwirtschaftliches Betriebsmittel (speziell);Bauzone;Sonnenenergie;erneuerbare Energie;Wirtschaftsgebäude
1
  • L03K170503, erneuerbare Energie
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L05K1401080206, Wirtschaftsgebäude
  • L04K14010802, landwirtschaftliches Betriebsmittel (speziell)
  • L05K0102040101, Bauzone
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Zuwachs der Produktion aus erneuerbaren Energiequellen (inkl. Fotovoltaik) ist ein zentrales Anliegen der Energiestrategie 2050 des Bundes. Damit die Verknüpfung der Produktionsanlagen mit dem Netz garantiert werden kann, enthält das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) eine Anschlusspflicht (Art. 5 Abs. 2). Erzeugungsanlagen nach Artikel 7 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730) sind mit dem wirtschaftlich und technisch günstigsten Einspeisepunkt zu verbinden. Die Elektrizitätskommission (Elcom) lebt die Praxis, dass der Einspeisepunkt in der Regel derjenige Punkt ist, an dem auch noch andere Netzanschlussnehmer, d. h. Endverbraucher oder Produzenten, angeschlossen sind (vgl. Weisung 4/2012 der Elcom: <a href="http://www.elcom.admin.ch">www.elcom.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Weisungen &gt; Weisungen 2012). Dabei gilt es zu beachten, dass die Kosten für die Erstellung der dazu notwendigen Erschliessungsleitungen bis zum Einspeisepunkt sowie allfällig notwendige Transformationskosten vom Anlagebetreiber zu tragen sind (Art. 2 Abs. 5 EnV).</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Kosten für die Erschliessung einer Produktionsanlage den Investitionsentscheid eines potenziellen Produzenten beeinflussen. Er ist sich auch bewusst, dass basierend auf der Regelung nach Artikel 5 Absatz 2 StromVG für Anschlüsse von Verbrauchern verschiedene Bedingungen in Abhängigkeit davon gelten, ob sie sich innerhalb oder ausserhalb einer Bauzone befinden. Gegenüber Elektrizitätserzeugern besteht jedoch eine grundsätzliche Anschlusspflicht seitens der Netzbetreiber, und zwar auch ausserhalb von Bauzonen, an den technisch und wirtschaftlich günstigsten Einspeisepunkt.</p><p>2. Das Thema des Anschlusses von Produktionsanlagen an das Stromnetz wird zurzeit im Rahmen der Strategie Stromnetze behandelt. Die Strategie Stromnetze sieht eine neue Regelung vor, wie respektive wo der Einspeisepunkt einer Produktionsanlage festgelegt werden soll. In jedem Fall aber hat auch künftig der Anlagebetreiber die Kosten nach Artikel 2 Absatz 5 EnV bis zum Einspeisepunkt zu tragen. Damit wird ein volkswirtschaftlich sinnvoller Anreiz für eine geeignete Standortwahl der Anlage gesetzt. Der Erlassentwurf der Strategie Stromnetze wird im Herbst 2014 in die Vernehmlassung geschickt. Informationen zur Strategie Stromnetze sind im Internet wie folgt zu finden: <a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Stromversorgung &gt; Stromnetze &gt; Strategie Stromnetze.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gegenwärtig müssen die Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien zum Beispiel Fotovoltaikanlagen installieren, den Anschluss ihrer Anlagen bis zum Ausspeisepunkt finanzieren. Bei einem dichten Netz wie in der Stadt oder in den Zentren der Gemeinden ist dies kein Problem. Der Anschluss von landwirtschaftlichen Gebäuden wie den Scheunen, die meistens allein und abgelegen von dem Ausspeisepunkt stehen, ist weitaus komplizierter. Die Dächer von landwirtschaftlichen Gebäuden stellen ein bedeutendes Potenzial für die Erzeugung von Solarstrom dar. Viele Landwirtinnen und Landwirte wählen aber kleinere Anlagen aufgrund der hohen Anschlusskosten. Für eine Privatperson können die Anschlusskosten im Vergleich zu den Gesamtkosten der Anlage beträchtlich und unverhältnismässig hoch sein. Andererseits sind die Netzbetreiber zum Anschluss innerhalb und nicht ausserhalb der Bauzone verpflichtet. Die Bauernhöfe befinden sich aber in der Regel ausserhalb der Bauzone, was noch höhere Kosten verursacht.</p><p>Aus diesem Grund möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Ist ihm diese Problematik bekannt?</p><p>2. Was schlägt er zur Lösung dieses Problems vor?</p>
  • Lösung für einen Anschluss von Fotovoltaikanlagen an allein stehende landwirtschaftliche Gebäude zu einem vertretbaren Preis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Zuwachs der Produktion aus erneuerbaren Energiequellen (inkl. Fotovoltaik) ist ein zentrales Anliegen der Energiestrategie 2050 des Bundes. Damit die Verknüpfung der Produktionsanlagen mit dem Netz garantiert werden kann, enthält das Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) eine Anschlusspflicht (Art. 5 Abs. 2). Erzeugungsanlagen nach Artikel 7 des Energiegesetzes vom 26. Juni 1998 (EnG; SR 730) sind mit dem wirtschaftlich und technisch günstigsten Einspeisepunkt zu verbinden. Die Elektrizitätskommission (Elcom) lebt die Praxis, dass der Einspeisepunkt in der Regel derjenige Punkt ist, an dem auch noch andere Netzanschlussnehmer, d. h. Endverbraucher oder Produzenten, angeschlossen sind (vgl. Weisung 4/2012 der Elcom: <a href="http://www.elcom.admin.ch">www.elcom.admin.ch</a> &gt; Dokumentation &gt; Weisungen &gt; Weisungen 2012). Dabei gilt es zu beachten, dass die Kosten für die Erstellung der dazu notwendigen Erschliessungsleitungen bis zum Einspeisepunkt sowie allfällig notwendige Transformationskosten vom Anlagebetreiber zu tragen sind (Art. 2 Abs. 5 EnV).</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Kosten für die Erschliessung einer Produktionsanlage den Investitionsentscheid eines potenziellen Produzenten beeinflussen. Er ist sich auch bewusst, dass basierend auf der Regelung nach Artikel 5 Absatz 2 StromVG für Anschlüsse von Verbrauchern verschiedene Bedingungen in Abhängigkeit davon gelten, ob sie sich innerhalb oder ausserhalb einer Bauzone befinden. Gegenüber Elektrizitätserzeugern besteht jedoch eine grundsätzliche Anschlusspflicht seitens der Netzbetreiber, und zwar auch ausserhalb von Bauzonen, an den technisch und wirtschaftlich günstigsten Einspeisepunkt.</p><p>2. Das Thema des Anschlusses von Produktionsanlagen an das Stromnetz wird zurzeit im Rahmen der Strategie Stromnetze behandelt. Die Strategie Stromnetze sieht eine neue Regelung vor, wie respektive wo der Einspeisepunkt einer Produktionsanlage festgelegt werden soll. In jedem Fall aber hat auch künftig der Anlagebetreiber die Kosten nach Artikel 2 Absatz 5 EnV bis zum Einspeisepunkt zu tragen. Damit wird ein volkswirtschaftlich sinnvoller Anreiz für eine geeignete Standortwahl der Anlage gesetzt. Der Erlassentwurf der Strategie Stromnetze wird im Herbst 2014 in die Vernehmlassung geschickt. Informationen zur Strategie Stromnetze sind im Internet wie folgt zu finden: <a href="http://www.bfe.admin.ch">www.bfe.admin.ch</a> &gt; Themen &gt; Stromversorgung &gt; Stromnetze &gt; Strategie Stromnetze.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gegenwärtig müssen die Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen des Ausbaus erneuerbarer Energien zum Beispiel Fotovoltaikanlagen installieren, den Anschluss ihrer Anlagen bis zum Ausspeisepunkt finanzieren. Bei einem dichten Netz wie in der Stadt oder in den Zentren der Gemeinden ist dies kein Problem. Der Anschluss von landwirtschaftlichen Gebäuden wie den Scheunen, die meistens allein und abgelegen von dem Ausspeisepunkt stehen, ist weitaus komplizierter. Die Dächer von landwirtschaftlichen Gebäuden stellen ein bedeutendes Potenzial für die Erzeugung von Solarstrom dar. Viele Landwirtinnen und Landwirte wählen aber kleinere Anlagen aufgrund der hohen Anschlusskosten. Für eine Privatperson können die Anschlusskosten im Vergleich zu den Gesamtkosten der Anlage beträchtlich und unverhältnismässig hoch sein. Andererseits sind die Netzbetreiber zum Anschluss innerhalb und nicht ausserhalb der Bauzone verpflichtet. Die Bauernhöfe befinden sich aber in der Regel ausserhalb der Bauzone, was noch höhere Kosten verursacht.</p><p>Aus diesem Grund möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Ist ihm diese Problematik bekannt?</p><p>2. Was schlägt er zur Lösung dieses Problems vor?</p>
    • Lösung für einen Anschluss von Fotovoltaikanlagen an allein stehende landwirtschaftliche Gebäude zu einem vertretbaren Preis

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