Die digitale Identität definieren und Lösungen für ihren Schutz finden

ShortId
14.3655
Id
20143655
Updated
24.06.2025 23:34
Language
de
Title
Die digitale Identität definieren und Lösungen für ihren Schutz finden
AdditionalIndexing
34;12;Personendaten;Datenschutz;Schutz der Privatsphäre;Datenverarbeitung
1
  • L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L03K120304, Datenverarbeitung
  • L05K1203040202, Personendaten
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer grössere Mengen von Daten über unser Privatleben und unsere Intimsphäre werden gespeichert. Bald werden unsere Identität und unsere Rolle als Bürgerin oder Bürger vollständig digitalisiert sein. Es wird möglich sein, alles über uns zu erfahren: von unseren Bankkonti über unsere genetischen Daten und unsere Hobbys bis zu unseren Essgewohnheiten. Selbst wenn es sich dabei um neue Daten handelt, müssen sie uns gehören. Die Daten können für Privatpersonen, Unternehmen, Staaten oder ausländische Nachrichtendienste von Interesse sein. Das haben uns neulich die Affären Snowden und hierzulande Giroud wieder vor Augen geführt. Unsere Daten können jederzeit gestohlen werden, ohne dass eine rechtliche Grundlage vorhanden wäre, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten. Der Bund hat die Pflicht, den Schutz dieser grundlegenden persönlichen Daten sicherzustellen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der folgende Leitlinien enthält:</p><p>1. Definition der digitalen Identität der Bürgerinnen und Bürger (welche Daten fallen darunter?);</p><p>2. bestmöglicher Schutz dieser Identität und damit unserer Privatsphäre;</p><p>3. Definition, unter welchen Umständen dieses Recht eingeschränkt werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedrohungen für den Datenschutz bewusst. Die Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1) werden im Rahmen der Arbeiten zur Revision dieses Gesetzes behandelt. Der Bundesrat behält sich dementsprechend vor, keinen separaten Bericht zu verfassen, sondern diesen Teil des Postulates in seiner Botschaft zu erfüllen. Die Anliegen im Bereich Sicherheit und Überwachung können im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Rechsteiner Paul 13.3841, "Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit", die vom Ständerat am 4. Juni 2014 angenommen worden ist, geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der die digitale Identität der Bürgerinnen und Bürger definiert und der diese in ihre gegenwärtige Rechtspersönlichkeit integriert. Der Bericht soll ebenfalls auf die digitale Fussspur von potenziell öffentlich zugänglichen Daten sowie auf die Bedrohung der Privatsphäre eingehen und aufzeigen, wie sie vor schweizerischen oder ausländischen Unternehmen oder Nachrichtendiensten geschützt werden kann.</p>
  • Die digitale Identität definieren und Lösungen für ihren Schutz finden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer grössere Mengen von Daten über unser Privatleben und unsere Intimsphäre werden gespeichert. Bald werden unsere Identität und unsere Rolle als Bürgerin oder Bürger vollständig digitalisiert sein. Es wird möglich sein, alles über uns zu erfahren: von unseren Bankkonti über unsere genetischen Daten und unsere Hobbys bis zu unseren Essgewohnheiten. Selbst wenn es sich dabei um neue Daten handelt, müssen sie uns gehören. Die Daten können für Privatpersonen, Unternehmen, Staaten oder ausländische Nachrichtendienste von Interesse sein. Das haben uns neulich die Affären Snowden und hierzulande Giroud wieder vor Augen geführt. Unsere Daten können jederzeit gestohlen werden, ohne dass eine rechtliche Grundlage vorhanden wäre, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten. Der Bund hat die Pflicht, den Schutz dieser grundlegenden persönlichen Daten sicherzustellen.</p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der folgende Leitlinien enthält:</p><p>1. Definition der digitalen Identität der Bürgerinnen und Bürger (welche Daten fallen darunter?);</p><p>2. bestmöglicher Schutz dieser Identität und damit unserer Privatsphäre;</p><p>3. Definition, unter welchen Umständen dieses Recht eingeschränkt werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedrohungen für den Datenschutz bewusst. Die Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1) werden im Rahmen der Arbeiten zur Revision dieses Gesetzes behandelt. Der Bundesrat behält sich dementsprechend vor, keinen separaten Bericht zu verfassen, sondern diesen Teil des Postulates in seiner Botschaft zu erfüllen. Die Anliegen im Bereich Sicherheit und Überwachung können im Zusammenhang mit der Umsetzung der Motion Rechsteiner Paul 13.3841, "Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit", die vom Ständerat am 4. Juni 2014 angenommen worden ist, geprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der die digitale Identität der Bürgerinnen und Bürger definiert und der diese in ihre gegenwärtige Rechtspersönlichkeit integriert. Der Bericht soll ebenfalls auf die digitale Fussspur von potenziell öffentlich zugänglichen Daten sowie auf die Bedrohung der Privatsphäre eingehen und aufzeigen, wie sie vor schweizerischen oder ausländischen Unternehmen oder Nachrichtendiensten geschützt werden kann.</p>
    • Die digitale Identität definieren und Lösungen für ihren Schutz finden

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