Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Politik und Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien

ShortId
14.3656
Id
20143656
Updated
28.07.2023 06:43
Language
de
Title
Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Politik und Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien
AdditionalIndexing
08;12;Botschaft im Ausland;Menschenrechte
1
  • L06K100201020103, Botschaft im Ausland
  • L03K050202, Menschenrechte
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern (MRV) verfolgen dasselbe Ziel wie jene der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE): aufmerksam machen auf die Problematik und die Anliegen von MRV, die MRV unterstützen und ihren Schutz verbessern. Adressaten der Schweizer Leitlinien sind sämtliche Schweizer Auslandvertretungen und alle relevanten Departemente, während sich das OSZE-Dokument an alle OSZE-Teilnehmerstaaten richtet.</p><p>2. Seit der Verabschiedung der Schweizer Leitlinien konnten bereits mehrere Informationsveranstaltungen und Trainings für Mitarbeitende des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) durchgeführt werden, um diese auf ihre Auslandposten vorzubereiten. Eine externe Informationsveranstaltung für freiwillige Menschenrechts- und Friedensbeobachterinnen und -beobachter, die Präsentation der Leitlinien anlässlich der im Rahmen des Schweizer OSZE-Vorsitzes organisierten Zivilgesellschaftsevents sowie die aktive Teilnahme des EDA an öffentlichen Veranstaltungen zur Umsetzung der Leitlinien haben ebenfalls bereits stattgefunden. Ferner wird Informationsmaterial vorbereitet, das von den Auslandvertretungen zur Bekanntmachung der Leitlinien und zusätzlich zur Vernetzung mit lokalen MRV genutzt werden soll.</p><p>3. In Artikel 54 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) sind die Ziele der Aussenpolitik formuliert. Dabei handelt es sich um eine nichtabschliessende Liste von Zielen, an denen sich der Bund bei der Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten auszurichten hat. Die Wahrung von Unabhängigkeit und Wohlfahrt der Schweiz wird ebenso genannt wie die Achtung der Menschenrechte. Der Reihenfolge kommt keine besondere Bedeutung zu. Die Achtung der Menschenrechte wird somit mit derselben Priorität verfolgt wie die anderen in der BV bezeichneten aussenpolitischen Ziele. Ergeben sich Zielkonflikte, sind Abwägung und Optimierung gefordert, und es ist im Einzelfall und je nach spezifischem Kontext zu beurteilen, die Erreichung welches Ziels im Vordergrund stehen soll.</p><p>Die Schweizer Leitlinien definieren einen aussenpolitischen Fokus auf zivilgesellschaftliche Akteure, die dazu beitragen, einen Auftrag der schweizerischen Aussenpolitik in ihrem eigenen Landeskontext umzusetzen. Die Leitlinien zielen auf eine Systematisierung des bereits bestehenden Engagements der Schweiz ab, zeigen konkrete Handlungsansätze auf und tragen dazu bei, dass die Schweiz auch international als glaubwürdiger Partner für den Schutz von MRV wahrgenommen wird.</p><p>4./5. Das EDA engagiert sich für eine breite Bekanntmachung der Leitlinien, inklusive der Übersetzung in alle Uno-Sprachen. Das Jahr des Schweizer OSZE-Vorsitzes bietet eine gute Plattform dafür. Zudem wird vermehrt auf eine regelmässige Berichterstattung der Aussenstellen zuhanden der Zentrale geachtet, was eine grundlegende Voraussetzung für ein kohärentes Handeln ist. So werden neuerdings alle Auslandvertretungen aufgefordert, in ihrem jährlich einzureichenden Menschenrechtsbericht vertieft über die zum Schutz von MRV unternommenen Aktivitäten zu berichten. Eine EDA-interne Umsetzungsstrategie für die Leitlinien mit klaren Schwerpunkten ist zurzeit in Ausarbeitung, und die Schwerpunkte werden in geeigneter Form auch in die Ziele der verschiedenen Abteilungen der politischen Direktion und der Vertretungen Eingang finden.</p><p>6. Vor dem Verfassen der Leitlinien wurden die bisherigen Erfahrungen der Auslandvertretungen gesammelt. Die Leitlinien wurden in enger Anlehnung an diese Rückmeldungen verfasst, um diesen Erfahrungen und den daraus resultierenden Anliegen Rechnung zu tragen und von Anfang an genügend konkret und praktikabel zu sein. In diesem Sinn sind die Best Practices bei der Erarbeitung der Leitlinien berücksichtigt worden.</p><p>7. Die Umsetzung der Leitlinien - für das EDA eine klare Priorität - ist ein Prozess, der Zeit in Anspruch nimmt. Eine Evaluation dieser Umsetzung soll frühestens in drei bis fünf Jahren stattfinden. In dieser Zeit soll die interne Berichterstattung systematisiert werden, regelmässige Treffen mit der Zivilgesellschaft sollen Erwartungen klären, und es soll Transparenz geschaffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende 2013 hat das EDA die Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen veröffentlicht - zehn Jahre nachdem die EU und Norwegen ihre Leitlinien präsentierten und kurz bevor in Bern die OSZE-Konferenz zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern abgehalten wurde. Dieser Schritt ist zu begrüssen. Damit erhalten die Schweizer Botschaften ein wirksames Instrument, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern (Human Rights Defenders, HRD) zu fördern und sich für ihn einzusetzen. Mit diesem wichtigen Schritt wird die Bedeutung der Menschenrechte in der Aussenpolitik stärker berücksichtigt, was auch mit den Forderungen der Bundesverfassung übereinstimmt.</p><p>Um die Leitlinien besser zu verstehen, möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie stehen die Leitlinien der Schweiz und die der OSZE zueinander?</p><p>2. Hat das EDA nach der Annahme der Leitlinien zum Schutz von HRD eine spezielle Ausbildung für das Personal eingeführt, wie es zum Beispiel das Vereinigte Königreich getan hat? Wenn nein, gedenkt das EDA, eine solche Ausbildung einzuführen und bis wann?</p><p>3. Die Bundesverfassung misst im aussenpolitischen Bereich der Förderung der Menschenrechte und damit dem Schutz von HRD die gleiche Priorität bei wie der Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und ihrer Wohlfahrt. Wird durch diese Leitlinien auch im Pflichtenheft der Botschaften und der Botschafterinnen und Botschafter dem Schutz von HRD die gleiche Priorität beigemessen wie der Verbesserung von Handelsbeziehungen, dem Schutz von Investitionen und der Kulturförderung unseres Landes?</p><p>4. Legt die Politische Abteilung hinsichtlich der Förderung der Menschenrechte und des Schutzes von HRD für jedes Land ein- oder mehrjährige Ziele fest? Oder ist die Tätigkeit der Politischen Abteilung in diesem Bereich punktuell und lediglich reaktiv, was den Leitlinien nicht entsprechen würde?</p><p>5. Berücksichtigt man in den regelmässigen Berichten der Botschaften an die Zentrale systematisch auch den Fortschritt hinsichtlich der Verfolgung dieser Ziele, der Projekte und der Tätigkeit im Bereich der Förderung der Menschenrechte und des Schutzes von HRD?</p><p>6. Hat das EDA in diesem Bereich Massnahmen zur Förderung der Best Practices der Botschaften ausgearbeitet, um die Wirksamkeit der Umsetzung dieser Leitlinien zu verbessern?</p><p>7. Wann gedenkt das EDA die erste Überprüfung der Umsetzung dieser Leitlinien vorzunehmen?</p>
  • Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Politik und Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern (MRV) verfolgen dasselbe Ziel wie jene der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE): aufmerksam machen auf die Problematik und die Anliegen von MRV, die MRV unterstützen und ihren Schutz verbessern. Adressaten der Schweizer Leitlinien sind sämtliche Schweizer Auslandvertretungen und alle relevanten Departemente, während sich das OSZE-Dokument an alle OSZE-Teilnehmerstaaten richtet.</p><p>2. Seit der Verabschiedung der Schweizer Leitlinien konnten bereits mehrere Informationsveranstaltungen und Trainings für Mitarbeitende des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) durchgeführt werden, um diese auf ihre Auslandposten vorzubereiten. Eine externe Informationsveranstaltung für freiwillige Menschenrechts- und Friedensbeobachterinnen und -beobachter, die Präsentation der Leitlinien anlässlich der im Rahmen des Schweizer OSZE-Vorsitzes organisierten Zivilgesellschaftsevents sowie die aktive Teilnahme des EDA an öffentlichen Veranstaltungen zur Umsetzung der Leitlinien haben ebenfalls bereits stattgefunden. Ferner wird Informationsmaterial vorbereitet, das von den Auslandvertretungen zur Bekanntmachung der Leitlinien und zusätzlich zur Vernetzung mit lokalen MRV genutzt werden soll.</p><p>3. In Artikel 54 der Schweizerischen Bundesverfassung (BV) sind die Ziele der Aussenpolitik formuliert. Dabei handelt es sich um eine nichtabschliessende Liste von Zielen, an denen sich der Bund bei der Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten auszurichten hat. Die Wahrung von Unabhängigkeit und Wohlfahrt der Schweiz wird ebenso genannt wie die Achtung der Menschenrechte. Der Reihenfolge kommt keine besondere Bedeutung zu. Die Achtung der Menschenrechte wird somit mit derselben Priorität verfolgt wie die anderen in der BV bezeichneten aussenpolitischen Ziele. Ergeben sich Zielkonflikte, sind Abwägung und Optimierung gefordert, und es ist im Einzelfall und je nach spezifischem Kontext zu beurteilen, die Erreichung welches Ziels im Vordergrund stehen soll.</p><p>Die Schweizer Leitlinien definieren einen aussenpolitischen Fokus auf zivilgesellschaftliche Akteure, die dazu beitragen, einen Auftrag der schweizerischen Aussenpolitik in ihrem eigenen Landeskontext umzusetzen. Die Leitlinien zielen auf eine Systematisierung des bereits bestehenden Engagements der Schweiz ab, zeigen konkrete Handlungsansätze auf und tragen dazu bei, dass die Schweiz auch international als glaubwürdiger Partner für den Schutz von MRV wahrgenommen wird.</p><p>4./5. Das EDA engagiert sich für eine breite Bekanntmachung der Leitlinien, inklusive der Übersetzung in alle Uno-Sprachen. Das Jahr des Schweizer OSZE-Vorsitzes bietet eine gute Plattform dafür. Zudem wird vermehrt auf eine regelmässige Berichterstattung der Aussenstellen zuhanden der Zentrale geachtet, was eine grundlegende Voraussetzung für ein kohärentes Handeln ist. So werden neuerdings alle Auslandvertretungen aufgefordert, in ihrem jährlich einzureichenden Menschenrechtsbericht vertieft über die zum Schutz von MRV unternommenen Aktivitäten zu berichten. Eine EDA-interne Umsetzungsstrategie für die Leitlinien mit klaren Schwerpunkten ist zurzeit in Ausarbeitung, und die Schwerpunkte werden in geeigneter Form auch in die Ziele der verschiedenen Abteilungen der politischen Direktion und der Vertretungen Eingang finden.</p><p>6. Vor dem Verfassen der Leitlinien wurden die bisherigen Erfahrungen der Auslandvertretungen gesammelt. Die Leitlinien wurden in enger Anlehnung an diese Rückmeldungen verfasst, um diesen Erfahrungen und den daraus resultierenden Anliegen Rechnung zu tragen und von Anfang an genügend konkret und praktikabel zu sein. In diesem Sinn sind die Best Practices bei der Erarbeitung der Leitlinien berücksichtigt worden.</p><p>7. Die Umsetzung der Leitlinien - für das EDA eine klare Priorität - ist ein Prozess, der Zeit in Anspruch nimmt. Eine Evaluation dieser Umsetzung soll frühestens in drei bis fünf Jahren stattfinden. In dieser Zeit soll die interne Berichterstattung systematisiert werden, regelmässige Treffen mit der Zivilgesellschaft sollen Erwartungen klären, und es soll Transparenz geschaffen werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende 2013 hat das EDA die Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsverteidigerinnen veröffentlicht - zehn Jahre nachdem die EU und Norwegen ihre Leitlinien präsentierten und kurz bevor in Bern die OSZE-Konferenz zum Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern abgehalten wurde. Dieser Schritt ist zu begrüssen. Damit erhalten die Schweizer Botschaften ein wirksames Instrument, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern (Human Rights Defenders, HRD) zu fördern und sich für ihn einzusetzen. Mit diesem wichtigen Schritt wird die Bedeutung der Menschenrechte in der Aussenpolitik stärker berücksichtigt, was auch mit den Forderungen der Bundesverfassung übereinstimmt.</p><p>Um die Leitlinien besser zu verstehen, möchte ich dem Bundesrat folgende Fragen stellen:</p><p>1. Wie stehen die Leitlinien der Schweiz und die der OSZE zueinander?</p><p>2. Hat das EDA nach der Annahme der Leitlinien zum Schutz von HRD eine spezielle Ausbildung für das Personal eingeführt, wie es zum Beispiel das Vereinigte Königreich getan hat? Wenn nein, gedenkt das EDA, eine solche Ausbildung einzuführen und bis wann?</p><p>3. Die Bundesverfassung misst im aussenpolitischen Bereich der Förderung der Menschenrechte und damit dem Schutz von HRD die gleiche Priorität bei wie der Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und ihrer Wohlfahrt. Wird durch diese Leitlinien auch im Pflichtenheft der Botschaften und der Botschafterinnen und Botschafter dem Schutz von HRD die gleiche Priorität beigemessen wie der Verbesserung von Handelsbeziehungen, dem Schutz von Investitionen und der Kulturförderung unseres Landes?</p><p>4. Legt die Politische Abteilung hinsichtlich der Förderung der Menschenrechte und des Schutzes von HRD für jedes Land ein- oder mehrjährige Ziele fest? Oder ist die Tätigkeit der Politischen Abteilung in diesem Bereich punktuell und lediglich reaktiv, was den Leitlinien nicht entsprechen würde?</p><p>5. Berücksichtigt man in den regelmässigen Berichten der Botschaften an die Zentrale systematisch auch den Fortschritt hinsichtlich der Verfolgung dieser Ziele, der Projekte und der Tätigkeit im Bereich der Förderung der Menschenrechte und des Schutzes von HRD?</p><p>6. Hat das EDA in diesem Bereich Massnahmen zur Förderung der Best Practices der Botschaften ausgearbeitet, um die Wirksamkeit der Umsetzung dieser Leitlinien zu verbessern?</p><p>7. Wann gedenkt das EDA die erste Überprüfung der Umsetzung dieser Leitlinien vorzunehmen?</p>
    • Schweizer Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern. Politik und Instrumente zur Umsetzung der Leitlinien

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