Zugang zu Wiedergutmachung

ShortId
14.3663
Id
20143663
Updated
24.06.2025 23:59
Language
de
Title
Zugang zu Wiedergutmachung
AdditionalIndexing
15;44;1236;transnationales Unternehmen;Entschädigung;Menschenrechte;Haftung
1
  • L05K0703060107, transnationales Unternehmen
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L04K05070202, Haftung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verfolgt die internationale Entwicklung im Bereich "Wirtschaft/Umwelt und Menschenrechte" seit Jahren aufmerksam und hat in letzter Zeit verschiedene Berichte zu diesem Thema veröffentlicht bzw. geplant (Rechtsvergleichender Bericht in Erfüllung des Postulates 12.3980; Grundlagenbericht Rohstoffe vom 27. März 2013; geplanter Bericht in Erfüllung des Postulates 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz").</p><p>Der vorgeschlagene Bericht vervollständigt diese Arbeiten. Er bringt aktualisierte Erkenntnisse in zwei Bereichen, die bisher nur am Rande oder unter anderem Gesichtspunkten berücksichtigt wurden: gerichtliche sowie nichtgerichtliche Massnahmen, die den Zugang zu Wiedergutmachung ermöglichen. Mit dem Bericht können die zur Verfügung stehenden Optionen vertieft abgeklärt und kann eine Informationsgrundlage für allfällige spätere Massnahmen erarbeitet werden.</p><p>Im Bestreben, Doppelspurigkeiten und rechtspolitische Widersprüche zu vermeiden, wird zwei Punkten besondere Beachtung geschenkt werden müssen.</p><p>Zum einen hat der UN-Menschenrechtsrat am 27. Juni 2014 in seiner Resolution Nr. 26/22 (Dokument A/HRC/26/L1) die "Arbeitsgruppe Menschenrechte und transnationale Unternehmen" aufgefordert, 2015 einen Konsultationsprozess zu lancieren und bis Mitte 2016 einen Bericht auszuarbeiten, der dem Postulatsauftrag inhaltlich äusserst nahe kommt. Zudem wurde die Arbeitsgruppe aufgefordert, die Frage des Zugangs zu Wiedergutmachung durch gerichtliche sowie nichtgerichtliche Massnahmen regelmässig im Rahmen des jährlich stattfindenden Forums "Entreprises et les droits de l'homme" zu thematisieren.</p><p>Zum andern zeigen die 2011 wiederaufgenommenen Arbeiten der Haager Konferenz für internationales Privatrecht betreffend ein weltweites Gerichtsstands- und Anerkennungsübereinkommen, dass die Bejahung einer gerichtlichen Zuständigkeit bei Fällen mit geringem Bezug zum Gerichtsstaat grundlegende völkerrechtliche sowie rechts- und wirtschaftspolitische Fragen aufwirft. Die Prüfung der rechtspolitischen Wünsch- und Machbarkeit allfälliger Massnahmen in der Schweiz wird deshalb nicht auf den Bereich "Wirtschaft/Umwelt und Menschenrechte" beschränkt werden können, sondern macht eine umfassende Beurteilung der involvierten Interessen notwendig.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die mit vorliegendem Postulat geforderte Analyse eine enge materielle Verbindung mit den laufenden Arbeiten in Erfüllung des Postulates 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", aufweist. Um eine optimale Koordination und Kohärenz sicherzustellen sowie Redundanzen zu vermeiden, soll das Postulat 14.3663, "Zugang zu Wiedergutmachung", in die Berichterstattung zur "Ruggie-Strategie für die Schweiz" integriert werden.</p><p>In diesem Sinne befürwortet der Bundesrat eine Annahme des Postulates, wobei die geforderte Analyse kein Präjudiz im Hinblick auf die Umsetzung von möglichen Massnahmen im Bereich des Zugangs zu Wiedergutmachung in der Schweiz darstellen soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu analysieren, welche gerichtlichen und nichtgerichtlichen Massnahmen in anderen Staaten umgesetzt werden, um Personen, deren Menschenrechte durch ein Unternehmen in einem Gaststaat verletzt wurden, einen effektiven Zugang zu Wiedergutmachung im Heimatstaat der Unternehmen zu ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, ausgehend von dieser Analyse die Umsetzung allfälliger gerichtlicher und nichtgerichtlicher Massnahmen zu prüfen, welche auch in der Schweiz, dem Heimatstaat der Unternehmen, einen effektiven Zugang zu Wiedergutmachung ermöglichen können.</p><p>Eine Minderheit (Eder, Bischof, Bischofberger, Germann, Keller-Sutter) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
  • Zugang zu Wiedergutmachung
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20122042
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verfolgt die internationale Entwicklung im Bereich "Wirtschaft/Umwelt und Menschenrechte" seit Jahren aufmerksam und hat in letzter Zeit verschiedene Berichte zu diesem Thema veröffentlicht bzw. geplant (Rechtsvergleichender Bericht in Erfüllung des Postulates 12.3980; Grundlagenbericht Rohstoffe vom 27. März 2013; geplanter Bericht in Erfüllung des Postulates 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz").</p><p>Der vorgeschlagene Bericht vervollständigt diese Arbeiten. Er bringt aktualisierte Erkenntnisse in zwei Bereichen, die bisher nur am Rande oder unter anderem Gesichtspunkten berücksichtigt wurden: gerichtliche sowie nichtgerichtliche Massnahmen, die den Zugang zu Wiedergutmachung ermöglichen. Mit dem Bericht können die zur Verfügung stehenden Optionen vertieft abgeklärt und kann eine Informationsgrundlage für allfällige spätere Massnahmen erarbeitet werden.</p><p>Im Bestreben, Doppelspurigkeiten und rechtspolitische Widersprüche zu vermeiden, wird zwei Punkten besondere Beachtung geschenkt werden müssen.</p><p>Zum einen hat der UN-Menschenrechtsrat am 27. Juni 2014 in seiner Resolution Nr. 26/22 (Dokument A/HRC/26/L1) die "Arbeitsgruppe Menschenrechte und transnationale Unternehmen" aufgefordert, 2015 einen Konsultationsprozess zu lancieren und bis Mitte 2016 einen Bericht auszuarbeiten, der dem Postulatsauftrag inhaltlich äusserst nahe kommt. Zudem wurde die Arbeitsgruppe aufgefordert, die Frage des Zugangs zu Wiedergutmachung durch gerichtliche sowie nichtgerichtliche Massnahmen regelmässig im Rahmen des jährlich stattfindenden Forums "Entreprises et les droits de l'homme" zu thematisieren.</p><p>Zum andern zeigen die 2011 wiederaufgenommenen Arbeiten der Haager Konferenz für internationales Privatrecht betreffend ein weltweites Gerichtsstands- und Anerkennungsübereinkommen, dass die Bejahung einer gerichtlichen Zuständigkeit bei Fällen mit geringem Bezug zum Gerichtsstaat grundlegende völkerrechtliche sowie rechts- und wirtschaftspolitische Fragen aufwirft. Die Prüfung der rechtspolitischen Wünsch- und Machbarkeit allfälliger Massnahmen in der Schweiz wird deshalb nicht auf den Bereich "Wirtschaft/Umwelt und Menschenrechte" beschränkt werden können, sondern macht eine umfassende Beurteilung der involvierten Interessen notwendig.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die mit vorliegendem Postulat geforderte Analyse eine enge materielle Verbindung mit den laufenden Arbeiten in Erfüllung des Postulates 12.3503, "Eine Ruggie-Strategie für die Schweiz", aufweist. Um eine optimale Koordination und Kohärenz sicherzustellen sowie Redundanzen zu vermeiden, soll das Postulat 14.3663, "Zugang zu Wiedergutmachung", in die Berichterstattung zur "Ruggie-Strategie für die Schweiz" integriert werden.</p><p>In diesem Sinne befürwortet der Bundesrat eine Annahme des Postulates, wobei die geforderte Analyse kein Präjudiz im Hinblick auf die Umsetzung von möglichen Massnahmen im Bereich des Zugangs zu Wiedergutmachung in der Schweiz darstellen soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu analysieren, welche gerichtlichen und nichtgerichtlichen Massnahmen in anderen Staaten umgesetzt werden, um Personen, deren Menschenrechte durch ein Unternehmen in einem Gaststaat verletzt wurden, einen effektiven Zugang zu Wiedergutmachung im Heimatstaat der Unternehmen zu ermöglichen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, ausgehend von dieser Analyse die Umsetzung allfälliger gerichtlicher und nichtgerichtlicher Massnahmen zu prüfen, welche auch in der Schweiz, dem Heimatstaat der Unternehmen, einen effektiven Zugang zu Wiedergutmachung ermöglichen können.</p><p>Eine Minderheit (Eder, Bischof, Bischofberger, Germann, Keller-Sutter) beantragt, das Postulat abzulehnen.</p>
    • Zugang zu Wiedergutmachung

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