Wasserzinsregelung nach 2019

ShortId
14.3668
Id
20143668
Updated
24.06.2025 23:34
Language
de
Title
Wasserzinsregelung nach 2019
AdditionalIndexing
66;2446;Wassernutzung;Investitionspolitik;Wasserwirtschaft;Energiepolitik (allgemein)
1
  • L04K06010504, Wassernutzung
  • L05K0705030107, Wasserwirtschaft
  • L04K11090106, Investitionspolitik
  • L02K1701, Energiepolitik (allgemein)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Anliegen der UREK-N, zügig auf eine Wasserzinsregelung nach 2019 hinzuarbeiten, entspricht geltendem Recht (Wasserrechtsgesetz, WRG; SR 721.80) und ist daher zu unterstützen. Das in der Motion vorgeschlagene System der Flexibilisierung der Wasserzinsen wird ebenfalls als mögliche Variante geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Energiewirtschaft und weiteren interessierten Kreisen die Wasserzinsregelung nach 2019 unter Berücksichtigung der konkreten Lage der Wasserkraftwerke und der Förderungsmechanismen der Energiestrategie 2050 zügig an die Hand zu nehmen. Der Bundesrat arbeitet darauf hin, dass für Anlagen, die Investitionsbeiträge gemäss Artikel 30 des Energiegesetzes erhalten, der Wasserzins für die zusätzliche Produktion für zehn Jahre reduziert oder gänzlich darauf verzichtet wird.</p>
  • Wasserzinsregelung nach 2019
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20180056
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Anliegen der UREK-N, zügig auf eine Wasserzinsregelung nach 2019 hinzuarbeiten, entspricht geltendem Recht (Wasserrechtsgesetz, WRG; SR 721.80) und ist daher zu unterstützen. Das in der Motion vorgeschlagene System der Flexibilisierung der Wasserzinsen wird ebenfalls als mögliche Variante geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, der Energiewirtschaft und weiteren interessierten Kreisen die Wasserzinsregelung nach 2019 unter Berücksichtigung der konkreten Lage der Wasserkraftwerke und der Förderungsmechanismen der Energiestrategie 2050 zügig an die Hand zu nehmen. Der Bundesrat arbeitet darauf hin, dass für Anlagen, die Investitionsbeiträge gemäss Artikel 30 des Energiegesetzes erhalten, der Wasserzins für die zusätzliche Produktion für zehn Jahre reduziert oder gänzlich darauf verzichtet wird.</p>
    • Wasserzinsregelung nach 2019

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