Umsetzung des rechtsvergleichenden Berichtes des Bundesrates über die Verantwortung von Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt

ShortId
14.3671
Id
20143671
Updated
28.07.2023 14:58
Language
de
Title
Umsetzung des rechtsvergleichenden Berichtes des Bundesrates über die Verantwortung von Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt
AdditionalIndexing
15;1211;1236;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die EU hat kürzlich die Richtlinie 2014/95/EU verabschiedet. Diese verpflichtet grössere Unternehmen, nichtfinanzielle Informationen u. a. über Menschenrechte und Umwelt im Lagebericht offenzulegen. Der Motionstext geht jedoch weiter als die EU-Regelung, welche keine ausdrückliche Sorgfaltsprüfungspflicht enthält. Zudem sieht der Ansatz der EU vor, dass Unternehmen auch auf eine inhaltliche Berichterstattung verzichten können, wenn sie dies mittels einer klaren Erklärung begründen (sogenannter Comply-or-Explain-Ansatz). Der Bundesrat ist aber bereit, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche sich an der Regelung in der EU orientiert und damit nicht zu einer Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz führt. Zumal der Bundesrat erst kürzlich eine Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung geschickt hat, wird er diese Vernehmlassung zu einem späteren Zeitpunkt und in besserer Kenntnis der Umsetzungsvorhaben der EU-Mitgliedstaaten an die Hand nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Im Anschluss an seinen Bericht vom 2. Mai 2014 wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der vorgesehenen Revision des Aktienrechts (oder eventuell in einem eigenen Projekt) eine Sorgfaltsprüfungspflicht (Due Diligence gemäss Uno-Leitlinien) für Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt vorzuschlagen. Diese Pflicht soll sich auf alle Aktivitäten erstrecken, welche die Gesellschaft direkt oder indirekt entfaltet, und eine Rechenschaftsablage über die Sorgfaltsprüfung beinhalten. Dabei ist zu prüfen, ob und allenfalls unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen werden sollen. Die Vorschläge des Bundesrates sollen darauf achten, dass die Regulierung nicht zu einem sogenannten Chilling Effect führt.</p><p>Eine Minderheit (Fiala, Büchel Roland, Estermann, Lüscher, Mörgeli, Müller Walter, Nidegger, Pfister Gerhard, Reimann Maximilian, Schneider-Schneiter) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
  • Umsetzung des rechtsvergleichenden Berichtes des Bundesrates über die Verantwortung von Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20123980
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die EU hat kürzlich die Richtlinie 2014/95/EU verabschiedet. Diese verpflichtet grössere Unternehmen, nichtfinanzielle Informationen u. a. über Menschenrechte und Umwelt im Lagebericht offenzulegen. Der Motionstext geht jedoch weiter als die EU-Regelung, welche keine ausdrückliche Sorgfaltsprüfungspflicht enthält. Zudem sieht der Ansatz der EU vor, dass Unternehmen auch auf eine inhaltliche Berichterstattung verzichten können, wenn sie dies mittels einer klaren Erklärung begründen (sogenannter Comply-or-Explain-Ansatz). Der Bundesrat ist aber bereit, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten, welche sich an der Regelung in der EU orientiert und damit nicht zu einer Benachteiligung des Wirtschaftsstandorts Schweiz führt. Zumal der Bundesrat erst kürzlich eine Revision des Aktienrechts in die Vernehmlassung geschickt hat, wird er diese Vernehmlassung zu einem späteren Zeitpunkt und in besserer Kenntnis der Umsetzungsvorhaben der EU-Mitgliedstaaten an die Hand nehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Im Anschluss an seinen Bericht vom 2. Mai 2014 wird der Bundesrat beauftragt, im Rahmen der vorgesehenen Revision des Aktienrechts (oder eventuell in einem eigenen Projekt) eine Sorgfaltsprüfungspflicht (Due Diligence gemäss Uno-Leitlinien) für Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt vorzuschlagen. Diese Pflicht soll sich auf alle Aktivitäten erstrecken, welche die Gesellschaft direkt oder indirekt entfaltet, und eine Rechenschaftsablage über die Sorgfaltsprüfung beinhalten. Dabei ist zu prüfen, ob und allenfalls unter welchen Bedingungen kleine und mittlere Unternehmen von der Pflicht ausgenommen werden sollen. Die Vorschläge des Bundesrates sollen darauf achten, dass die Regulierung nicht zu einem sogenannten Chilling Effect führt.</p><p>Eine Minderheit (Fiala, Büchel Roland, Estermann, Lüscher, Mörgeli, Müller Walter, Nidegger, Pfister Gerhard, Reimann Maximilian, Schneider-Schneiter) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
    • Umsetzung des rechtsvergleichenden Berichtes des Bundesrates über die Verantwortung von Unternehmen bezüglich Menschenrechten und Umwelt

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