Die kommunale Demokratie muss erhalten bleiben. Zusatzprotokoll der Gemeindeautonomiecharta über das Recht auf Beteiligung an den Gemeindeangelegenheiten unterzeichnen

ShortId
14.3674
Id
20143674
Updated
28.07.2023 06:55
Language
de
Title
Die kommunale Demokratie muss erhalten bleiben. Zusatzprotokoll der Gemeindeautonomiecharta über das Recht auf Beteiligung an den Gemeindeangelegenheiten unterzeichnen
AdditionalIndexing
04;10;Autonomie;Gemeinde;Europarat;lokale Gesetzgebung;Gemeindeverwaltung
1
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L04K05030204, lokale Gesetzgebung
  • L06K080701020102, Autonomie
  • L04K08060106, Gemeindeverwaltung
  • L02K0904, Europarat
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die hiesige kommunale Demokratie lebt, steht aber gleichzeitig und vermehrt unter Druck. Nach einer Grossfusion wurde vor drei Jahren Glarus Süd zur (flächenmässig) grössten Gemeinde der Schweiz. Und bereits per Anfang 2015 wird ihr die neufusionierte Grossgemeinde Scuol im Unterengadin den Rang ablaufen. Im Kanton Schaffhausen wird derweil darüber nachgedacht, die unterste Staatsebene gleich komplett auszulöschen und einen unitaristischen Einheitskanton ohne Gemeinden zu installieren.</p><p>Vor zehn Jahren unterzeichnete die Schweiz andererseits die Gemeindeautonomiecharta vom 15. Oktober 1985 (SR 0.102). Jenes Europäische Übereinkommen fusst massgeblich auf den Arbeiten von Schweizer Persönlichkeiten; als geistiger Vater jenes Vertrags wird der Basler Historiker Adolf Gasser bezeichnet (vgl. Kilian Meyer, "Gemeindeautonomie im Wandel", Diss. St. Gallen 2011). Das Abkommen bezweckt, die politische und finanzielle Selbstständigkeit der Gemeinden der Vertragsstaaten zu gewährleisten.</p><p>Vor einigen Jahren wurde das (erste) Zusatzprotokoll zur Gemeindeautonomiecharta über das Recht auf Beteiligung an den Gemeindeangelegenheiten (SEV-Nr. 207) verabschiedet. Die in der Charta bereits geschützte Gemeindeautonomie soll dabei um ein Recht der Bürgerinnen und Bürger erweitert werden, an der lokalen Demokratie aktiv teilhaben zu können.</p><p>Den politischen Gemeinden der Schweiz erwüchsen hierdurch keine neuen Pflichten, im Gegenteil, die hiesigen Kommunen können geradezu als Vorbild für die lokale direktdemokratische Beteiligung bezeichnet werden. Um jedoch dieses urschweizerische Prinzip auch für die Zukunft nachhaltig zu sichern, sei, gestützt auf die Artikel 5a, 34, 39, 50, 54 Absatz 2, 166 und 184 Absatz 2 der Bundesverfassung, das genannte Zusatzprotokoll zu unterzeichnen.</p>
  • <p>Das von der Motion angesprochene Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung ist am 16. November 2009 vom Europarat zur Unterzeichnung aufgelegt worden. Seither haben es elf Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert (Armenien, Zypern, Estland, Finnland, Ungarn, Litauen, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Slowenien, Schweden). Sieben weitere haben es unterzeichnet (Belgien, Bulgarien, Frankreich, Island, Mazedonien, Vereinigtes Königreich, Ukraine). Das Zusatzprotokoll regelt das Recht der Einwohnerinnen und Einwohner, sich an Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem zehnten Bericht vom 27. Februar 2013 über die Schweiz und die Konventionen des Europarates ausgeführt, dass das Zusatzprotokoll zu den Konventionen gehört, die für die Schweiz von Interesse wären, deren Ratifikation in naher Zukunft jedoch juristische, politische oder praktische Probleme stellen würde (BBl 2013 2145, 2155 und 2170). Er führte damals aus, der Schutz der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am Gemeindeleben sei ein wichtiger Faktor des demokratischen Lebens und der guten Regierungsführung auf lokaler Ebene. Diese Rechte seien in der ganzen Schweiz geschützt und garantiert. Weiter sei zu berücksichtigen, dass das Zusatzprotokoll Fragen regle, die nicht dem Wesen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung entsprächen. Diese habe zum Ziel, die Gemeindeautonomie gegenüber den übergeordneten (nationalen oder föderalen) staatlichen Behörden zu garantieren. Diese Haltung wurde damals von den für das Gemeinderecht zuständigen kantonalen Behörden geteilt.</p><p>Die Schweiz unterzeichnet ein internationales Abkommen nur, wenn sie auch dessen Ratifikation beabsichtigt. Der Bundesrat ist bereit, zu prüfen, ob eine Ratifikation des Protokolls aus juristischen, politischen und praktischen Gründen inzwischen möglich ist. Insbesondere wird er dabei berücksichtigen, ob seitens der Kantone der politische Wille dazu besteht; er wird hierzu deren Stellungnahmen einholen. Bevor er die Haltung der Kantone kennt, kann er der vorliegenden Motion indes nicht zustimmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, das Zusatzprotokoll zur Gemeindeautonomiecharta über das Recht auf Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung vom 16. November 2009 (SEV-Nr. 207) zu unterzeichnen.</p>
  • Die kommunale Demokratie muss erhalten bleiben. Zusatzprotokoll der Gemeindeautonomiecharta über das Recht auf Beteiligung an den Gemeindeangelegenheiten unterzeichnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die hiesige kommunale Demokratie lebt, steht aber gleichzeitig und vermehrt unter Druck. Nach einer Grossfusion wurde vor drei Jahren Glarus Süd zur (flächenmässig) grössten Gemeinde der Schweiz. Und bereits per Anfang 2015 wird ihr die neufusionierte Grossgemeinde Scuol im Unterengadin den Rang ablaufen. Im Kanton Schaffhausen wird derweil darüber nachgedacht, die unterste Staatsebene gleich komplett auszulöschen und einen unitaristischen Einheitskanton ohne Gemeinden zu installieren.</p><p>Vor zehn Jahren unterzeichnete die Schweiz andererseits die Gemeindeautonomiecharta vom 15. Oktober 1985 (SR 0.102). Jenes Europäische Übereinkommen fusst massgeblich auf den Arbeiten von Schweizer Persönlichkeiten; als geistiger Vater jenes Vertrags wird der Basler Historiker Adolf Gasser bezeichnet (vgl. Kilian Meyer, "Gemeindeautonomie im Wandel", Diss. St. Gallen 2011). Das Abkommen bezweckt, die politische und finanzielle Selbstständigkeit der Gemeinden der Vertragsstaaten zu gewährleisten.</p><p>Vor einigen Jahren wurde das (erste) Zusatzprotokoll zur Gemeindeautonomiecharta über das Recht auf Beteiligung an den Gemeindeangelegenheiten (SEV-Nr. 207) verabschiedet. Die in der Charta bereits geschützte Gemeindeautonomie soll dabei um ein Recht der Bürgerinnen und Bürger erweitert werden, an der lokalen Demokratie aktiv teilhaben zu können.</p><p>Den politischen Gemeinden der Schweiz erwüchsen hierdurch keine neuen Pflichten, im Gegenteil, die hiesigen Kommunen können geradezu als Vorbild für die lokale direktdemokratische Beteiligung bezeichnet werden. Um jedoch dieses urschweizerische Prinzip auch für die Zukunft nachhaltig zu sichern, sei, gestützt auf die Artikel 5a, 34, 39, 50, 54 Absatz 2, 166 und 184 Absatz 2 der Bundesverfassung, das genannte Zusatzprotokoll zu unterzeichnen.</p>
    • <p>Das von der Motion angesprochene Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung ist am 16. November 2009 vom Europarat zur Unterzeichnung aufgelegt worden. Seither haben es elf Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert (Armenien, Zypern, Estland, Finnland, Ungarn, Litauen, Montenegro, Norwegen, Niederlande, Slowenien, Schweden). Sieben weitere haben es unterzeichnet (Belgien, Bulgarien, Frankreich, Island, Mazedonien, Vereinigtes Königreich, Ukraine). Das Zusatzprotokoll regelt das Recht der Einwohnerinnen und Einwohner, sich an Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen.</p><p>Der Bundesrat hat in seinem zehnten Bericht vom 27. Februar 2013 über die Schweiz und die Konventionen des Europarates ausgeführt, dass das Zusatzprotokoll zu den Konventionen gehört, die für die Schweiz von Interesse wären, deren Ratifikation in naher Zukunft jedoch juristische, politische oder praktische Probleme stellen würde (BBl 2013 2145, 2155 und 2170). Er führte damals aus, der Schutz der Partizipation der Bürgerinnen und Bürger am Gemeindeleben sei ein wichtiger Faktor des demokratischen Lebens und der guten Regierungsführung auf lokaler Ebene. Diese Rechte seien in der ganzen Schweiz geschützt und garantiert. Weiter sei zu berücksichtigen, dass das Zusatzprotokoll Fragen regle, die nicht dem Wesen der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung entsprächen. Diese habe zum Ziel, die Gemeindeautonomie gegenüber den übergeordneten (nationalen oder föderalen) staatlichen Behörden zu garantieren. Diese Haltung wurde damals von den für das Gemeinderecht zuständigen kantonalen Behörden geteilt.</p><p>Die Schweiz unterzeichnet ein internationales Abkommen nur, wenn sie auch dessen Ratifikation beabsichtigt. Der Bundesrat ist bereit, zu prüfen, ob eine Ratifikation des Protokolls aus juristischen, politischen und praktischen Gründen inzwischen möglich ist. Insbesondere wird er dabei berücksichtigen, ob seitens der Kantone der politische Wille dazu besteht; er wird hierzu deren Stellungnahmen einholen. Bevor er die Haltung der Kantone kennt, kann er der vorliegenden Motion indes nicht zustimmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, das Zusatzprotokoll zur Gemeindeautonomiecharta über das Recht auf Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung vom 16. November 2009 (SEV-Nr. 207) zu unterzeichnen.</p>
    • Die kommunale Demokratie muss erhalten bleiben. Zusatzprotokoll der Gemeindeautonomiecharta über das Recht auf Beteiligung an den Gemeindeangelegenheiten unterzeichnen

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