Hält der Bundesrat ein Konzept für den Fall einer grossen Flüchtlingswelle bereit?

ShortId
14.3675
Id
20143675
Updated
28.07.2023 06:55
Language
de
Title
Hält der Bundesrat ein Konzept für den Fall einer grossen Flüchtlingswelle bereit?
AdditionalIndexing
2811;04;Flüchtlingsbetreuung;Flüchtling;Asylbewerber/in;Beziehung Bund-Kanton
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 ein Konzept zur Steuerung und Bewältigung von ausserordentlichen Lagen im Asylwesen verabschiedet. Das Notfallkonzept Asyl ermöglicht Bund und Kantonen, im Bedarfsfall zeitgerecht und wirkungsvoll auf besonders kritische Entwicklungen im Asylbereich zu reagieren und Entscheide rasch zu fällen.</p><p>2a. Das Konzept wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren erarbeitet, namentlich auch aus dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Grenzwachtkorps sowie mit den kantonalen Behörden. Der Bundesrat hat als politisch-strategisches Führungsorgan zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Asyl- und Zuwanderungsbereich den Sonderstab Asyl (Sonas) vorgesehen. Seine Organisation, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Kompetenzen sind festgelegt (Weisung des EJPD zum Sonderstab Asyl vom 11. Mai 2011; Stabsordnung Sonas). Im Sonas sind sowohl die Kantone als auch alle relevanten Bundesstellen vertreten.</p><p>2b.-2d. Sowohl die Armee wie auch die zivilen Behörden von Bund und Kantonen können im Falle einer stark steigenden Zahl von Asylsuchenden vom Bundesrat beauftragt werden, zusätzliche Aufgaben zu erfüllen oder befristet weitere Kompetenzen wahrzunehmen. Die Betreuung von Asylsuchenden und der Betrieb von Asylunterkünften würden allerdings bei den zivilen Behörden verbleiben, da die Armee über keine entsprechenden Truppen mehr verfügt. Eine kurzfristige Bereitstellung von militärischen Unterkünften hätte allenfalls Auswirkungen auf den militärischen Betrieb.</p><p>Bei der Entwicklung des Notfallkonzepts wurde bewusst darauf verzichtet, mit Schwellenwerten zu arbeiten. Vielmehr wurde ein Modell gewählt, das dynamisch alle sinnvollerweise denkbaren Lagen anhand zentraler Parameter (Gesuchseingänge, Bestände, Pendenzen und internationale Entwicklungen) abbildet und die Veränderung zur Ausgangslage aufzeigt. Neben rein quantitativen werden auch qualitative Aspekte berücksichtigt.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bereits zur Verfügung stehenden Instrumente eine ausreichende Grundlage bilden und derzeit keine weiteren konzeptuellen Schritte nötig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Arabischer Frühling, Eritrea, Syrien: Leider werden immer wieder breite Flüchtlingsströme aus ihren Heimatstaaten getrieben, die Schutz suchen - einmal in benachbarten Ländern, dann aber auch in weiter entfernten Staaten wie der Schweiz. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis auch unser attraktives Land wieder mit einer grösseren Flüchtlingswelle konfrontiert sein wird. In den Neunzigerjahren ersuchten beispielsweise rund 60 000 Flüchtlinge aus dem kleinen Kosovo um Asyl in der Schweiz.</p><p>Hierzu bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Macht er sich ebenfalls Gedanken, wie eine grössere Flüchtlingswelle - zwei- bis dreimal so gross wie die derzeitige Anzahl Asylbewerber - gehandhabt würde? Hat er zu einem solchen Szenario konkrete Konzepte vorbereitet und vorbehaltene Beschlüsse gefasst?</p><p>2. Falls ja:</p><p>a. Welche Departemente sind hierbei involviert? Arbeiten das EJPD (Bundesamt für Migration), das VBS (Bevölkerungsschutz), das EDA (Staatssekretariat, Politische Direktion, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Vertretungen im Ausland) und das EFD (Grenzwachtkorps) zusammen, um die entsprechenden nötigen Ressourcen bereitstellen zu können?</p><p>b. Wäre die Armee gewappnet, genügend Unterkünfte bereitzustellen?</p><p>c. Inwiefern sind in diesem Konzept die Kantone mit einbezogen, welche letztendlich für die Unterbringung der Flüchtlinge mitverantwortlich sind und gegebenenfalls ebenso Lokalitäten bereitzustellen hätten?</p><p>d. Für wie viele Flüchtlinge ist dieses Konzept ausgelegt? Wie viele Asylsuchende könnten in Anlagen des Bundes untergebracht werden, wie viele in kantonalen Unterkünften?</p><p>3. Falls nein: Ist der Bundesrat bereit, ein solches Konzept interdepartemental und als Verbundaufgabe Bund/Kantone aufzugleisen?</p>
  • Hält der Bundesrat ein Konzept für den Fall einer grossen Flüchtlingswelle bereit?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2012 ein Konzept zur Steuerung und Bewältigung von ausserordentlichen Lagen im Asylwesen verabschiedet. Das Notfallkonzept Asyl ermöglicht Bund und Kantonen, im Bedarfsfall zeitgerecht und wirkungsvoll auf besonders kritische Entwicklungen im Asylbereich zu reagieren und Entscheide rasch zu fällen.</p><p>2a. Das Konzept wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren erarbeitet, namentlich auch aus dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und dem Grenzwachtkorps sowie mit den kantonalen Behörden. Der Bundesrat hat als politisch-strategisches Führungsorgan zur Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen im Asyl- und Zuwanderungsbereich den Sonderstab Asyl (Sonas) vorgesehen. Seine Organisation, Zusammensetzung, Arbeitsweise und Kompetenzen sind festgelegt (Weisung des EJPD zum Sonderstab Asyl vom 11. Mai 2011; Stabsordnung Sonas). Im Sonas sind sowohl die Kantone als auch alle relevanten Bundesstellen vertreten.</p><p>2b.-2d. Sowohl die Armee wie auch die zivilen Behörden von Bund und Kantonen können im Falle einer stark steigenden Zahl von Asylsuchenden vom Bundesrat beauftragt werden, zusätzliche Aufgaben zu erfüllen oder befristet weitere Kompetenzen wahrzunehmen. Die Betreuung von Asylsuchenden und der Betrieb von Asylunterkünften würden allerdings bei den zivilen Behörden verbleiben, da die Armee über keine entsprechenden Truppen mehr verfügt. Eine kurzfristige Bereitstellung von militärischen Unterkünften hätte allenfalls Auswirkungen auf den militärischen Betrieb.</p><p>Bei der Entwicklung des Notfallkonzepts wurde bewusst darauf verzichtet, mit Schwellenwerten zu arbeiten. Vielmehr wurde ein Modell gewählt, das dynamisch alle sinnvollerweise denkbaren Lagen anhand zentraler Parameter (Gesuchseingänge, Bestände, Pendenzen und internationale Entwicklungen) abbildet und die Veränderung zur Ausgangslage aufzeigt. Neben rein quantitativen werden auch qualitative Aspekte berücksichtigt.</p><p>3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bereits zur Verfügung stehenden Instrumente eine ausreichende Grundlage bilden und derzeit keine weiteren konzeptuellen Schritte nötig sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Arabischer Frühling, Eritrea, Syrien: Leider werden immer wieder breite Flüchtlingsströme aus ihren Heimatstaaten getrieben, die Schutz suchen - einmal in benachbarten Ländern, dann aber auch in weiter entfernten Staaten wie der Schweiz. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis auch unser attraktives Land wieder mit einer grösseren Flüchtlingswelle konfrontiert sein wird. In den Neunzigerjahren ersuchten beispielsweise rund 60 000 Flüchtlinge aus dem kleinen Kosovo um Asyl in der Schweiz.</p><p>Hierzu bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Macht er sich ebenfalls Gedanken, wie eine grössere Flüchtlingswelle - zwei- bis dreimal so gross wie die derzeitige Anzahl Asylbewerber - gehandhabt würde? Hat er zu einem solchen Szenario konkrete Konzepte vorbereitet und vorbehaltene Beschlüsse gefasst?</p><p>2. Falls ja:</p><p>a. Welche Departemente sind hierbei involviert? Arbeiten das EJPD (Bundesamt für Migration), das VBS (Bevölkerungsschutz), das EDA (Staatssekretariat, Politische Direktion, Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Vertretungen im Ausland) und das EFD (Grenzwachtkorps) zusammen, um die entsprechenden nötigen Ressourcen bereitstellen zu können?</p><p>b. Wäre die Armee gewappnet, genügend Unterkünfte bereitzustellen?</p><p>c. Inwiefern sind in diesem Konzept die Kantone mit einbezogen, welche letztendlich für die Unterbringung der Flüchtlinge mitverantwortlich sind und gegebenenfalls ebenso Lokalitäten bereitzustellen hätten?</p><p>d. Für wie viele Flüchtlinge ist dieses Konzept ausgelegt? Wie viele Asylsuchende könnten in Anlagen des Bundes untergebracht werden, wie viele in kantonalen Unterkünften?</p><p>3. Falls nein: Ist der Bundesrat bereit, ein solches Konzept interdepartemental und als Verbundaufgabe Bund/Kantone aufzugleisen?</p>
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