Gegen die Festung Europa. Zugang zu einem fairen Asylverfahren, "burden sharing" und realistische Planung im Asylbereich
- ShortId
-
14.3687
- Id
-
20143687
- Updated
-
28.07.2023 06:58
- Language
-
de
- Title
-
Gegen die Festung Europa. Zugang zu einem fairen Asylverfahren, "burden sharing" und realistische Planung im Asylbereich
- AdditionalIndexing
-
2811;10;Flüchtlingsbetreuung;Flüchtling;Zuständigkeit für Asylgesuch;Einreise von Ausländern/-innen;Dubliner Abkommen;Asylverfahren
- 1
-
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L04K01080101, Flüchtling
- L06K090201010104, Dubliner Abkommen
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Möglichkeit, auf einer Botschaft im Ausland ein Asylgesuch einzureichen, besteht in keinem EU-Staat und auch in der Schweiz nicht mehr. Viele EU-Staaten nehmen aus Krisengebieten geflüchtete Personen im Rahmen eines nationalen Kontingents auf (Resettlement). Zudem haben anerkannte Flüchtlinge die Möglichkeit, ihre Familienmitglieder im Rahmen des Familiennachzugs nachkommen zu lassen. Neben der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen und dem Familiennachzug besteht in der Schweiz zudem in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ein humanitäres Visum zu beantragen. Einige EU-Staaten verfügen über vergleichbare Instrumente.</p><p>2. Die Dublin-III-Verordnung gilt nur auf dem Gebiet der Dublin-Staaten. Sie regelt deren Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylgesuchs und ist anwendbar, unabhängig davon, auf welche Art Asylsuchende in den Dublin-Raum eingereist sind. Die Dublin-Zusammenarbeit ist daher nach Ansicht des Bundesrates nicht der geeignete Rahmen, um Alternativen zur irregulären Einreise in europäische Staaten zu entwickeln.</p><p>3. Die Abschaffung der Botschaftsgesuche vom 29. September 2012 wurde am 9. Juni 2013 per Volksentscheid bestätigt. Seither kann ein Visum aus humanitären Gründen erteilt werden, wenn bei einer Person aufgrund des konkreten Einzelfalls offensichtlich davon ausgegangen werden muss, dass sie im Heimat- oder Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Instrument zweckmässig ist und es derzeit keiner entsprechenden Änderung des Asylgesetzes bedarf.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 4. September 2013 beschlossen, im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojektes insgesamt 500 besonders verletzliche Flüchtlinge aufzunehmen. Bis Ende September 2014 sind 137 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat hat ferner die Annahme des Postulates der SPK-N 14.3290, "Syrische Flüchtlinge. Verstärkte europäische Zusammenarbeit", welches die Aufnahme grösserer Flüchtlingsgruppen in Europa und der Schweiz zur Prüfung empfiehlt. Bis Ende September 2014 sind zudem im Rahmen der vorübergehenden Visa-Erleichterungen für syrische Staatsangehörige mit Verwandten in der Schweiz 3849 Personen eingereist.</p><p>5. Der Bundesrat zeigt sich grundsätzlich offen gegenüber allen konstruktiven Ansätzen zur Weiterentwicklung des Dublin-Systems. Betreffend eine bessere Aufgaben- und Verantwortungsteilung ist festzustellen, dass bislang der Konsens für eine tiefgreifende Reform des Dublin-Systems unter den Mitgliedstaaten fehlt.</p><p>6. Das Bundesamt für Migration hat zwischen Januar 2009 und September 2014 insgesamt 36 690 Nichteintretensentscheide mit Wegweisung in den für das Asylverfahren zuständigen Dublin-Staat erlassen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Flückiger Silvia 10.3547, "Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen wirklich?", festgehalten hat, lässt sich aus der Anzahl der Nichteintretensentscheide Dublin aber nicht direkt schliessen, wie viele Asylgesuche die Schweiz ohne das Dublin-Assoziierungsabkommen hätte prüfen müssen.</p><p>7. Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Vor 2006 beruhte das auf 20 000 Asylsuchende pro Jahr ausgerichtete Unterbringungssystem hauptsächlich auf kantonalen Unterkünften. Der Bund wies die Kantone 2006 an, ihre Unterbringungsstruktur auf 10 000 Asylsuchende pro Jahr zu verschlanken. 2008 entstanden aufgrund der Zunahme der Asylgesuche Kapazitätsengpässe, und es mussten wieder Strukturen aufgebaut werden. Eine detaillierte Übersicht zum Ab- und Aufbau der kantonalen Strukturen besteht nicht.</p><p>8. Die Schweiz, als Sitzstaat von vor Ort tätigen Organisationen, hält sich bereit, in den von Ebola betroffenen Ländern exponiertes Hilfspersonal hierzulande zu behandeln. Soweit absehbar, dürfte es sich nicht um viele Personen handeln. Über eine Zusage wird fallweise entschieden. Die grossen Schweizer Spitäler verfügen über die für diese Fälle erforderlichen Isolationszimmer und das entsprechend ausgebildete medizinische Personal.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das europäische Asylsystem ("Dublin") weist wesentliche Mängel auf. Die Abschreckungspolitik ("Festung Europa" ebenso wie "Festung Schweiz" - inklusive Abschaffung Botschaftsasyl) verunmöglicht heute praktisch den legalen Zugang zu einem Asylverfahren in Europa - dies zwingt Flüchtlinge in die Illegalität und zur Wahl gefährlicher, leider oft sogar tödlicher Fluchtwege nach Europa. Die Schweiz hat durch den Abbau der Unterkunftskapazitäten unter dem damaligen EJPD-Vorsteher Christoph Blocher im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen einen Rückschlag erlitten, dessen Nachwehen heute noch spürbar sind.</p><p>Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten bestehen heute für Flüchtlinge z. B. aus dem syrischen Bürgerkrieg oder der eritreischen sozialistischen Militärdiktatur, in einem EU-Staat einen Asylantrag zu stellen, ohne auf die Hilfe von Fluchthelfern Rückgriff nehmen zu müssen (Auflistung nach Staaten; ggf. Situationen unterscheiden, z. B. Erstflüchtlinge, Familienangehörige von bereits anerkannten Flüchtlingen)? Welche Möglichkeiten bestehen für einen solchen Asylantrag in der Schweiz?</p><p>2. Setzt sich die Schweiz dafür ein, im Rahmen von Dublin einen Zugang zu Asylverfahren in europäischen Staaten zu schaffen, dass es z. B. Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien erlaubt, ohne Fluchthelfer legal ein Asylgesuch zu stellen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, eine Asylgesetzänderung vorzulegen, welche den Zugang zum schweizerischen Asylverfahren z. B. für syrische oder andere Flüchtlinge ermöglicht, ohne dass diese auf Fluchthelfer angewiesen sind?</p><p>4. Ist er endlich bereit, rasch grössere Kontingente von Flüchtlingen aufzunehmen?</p><p>5. Wie beurteilt er die Möglichkeit für eine Entwicklung innerhalb "Dublin" hin zu einem "Burden-sharing" das über finanzielle Unterstützung hinausgeht?</p><p>6. Wie viele zusätzliche Asylgesuche hätte die Schweiz netto materiell ohne das Dublin-Abkommen behandeln müssen (pro Jahr, seit Inkrafttreten)?</p><p>7. Wie viele Unterkünfte (Anzahl Unterkünfte, Anzahl Plätze), welche von den Kantonen nach der Senkung der finanzierten Unterkunftsreserven unter Bundesrat Blocher aufgegeben wurden, sind unterdessen wieder in Betrieb? Wie viele Unterkünfte stehen nicht mehr zur Verfügung?</p><p>8. Wie viele Plätze kann die Schweiz zur Pflege von Helferinnen und Helfern anbieten, welche beim Kampf gegen die Ebola-Epidemie selbst angesteckt wurden?</p>
- Gegen die Festung Europa. Zugang zu einem fairen Asylverfahren, "burden sharing" und realistische Planung im Asylbereich
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die Möglichkeit, auf einer Botschaft im Ausland ein Asylgesuch einzureichen, besteht in keinem EU-Staat und auch in der Schweiz nicht mehr. Viele EU-Staaten nehmen aus Krisengebieten geflüchtete Personen im Rahmen eines nationalen Kontingents auf (Resettlement). Zudem haben anerkannte Flüchtlinge die Möglichkeit, ihre Familienmitglieder im Rahmen des Familiennachzugs nachkommen zu lassen. Neben der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen und dem Familiennachzug besteht in der Schweiz zudem in bestimmten Fällen die Möglichkeit, ein humanitäres Visum zu beantragen. Einige EU-Staaten verfügen über vergleichbare Instrumente.</p><p>2. Die Dublin-III-Verordnung gilt nur auf dem Gebiet der Dublin-Staaten. Sie regelt deren Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylgesuchs und ist anwendbar, unabhängig davon, auf welche Art Asylsuchende in den Dublin-Raum eingereist sind. Die Dublin-Zusammenarbeit ist daher nach Ansicht des Bundesrates nicht der geeignete Rahmen, um Alternativen zur irregulären Einreise in europäische Staaten zu entwickeln.</p><p>3. Die Abschaffung der Botschaftsgesuche vom 29. September 2012 wurde am 9. Juni 2013 per Volksentscheid bestätigt. Seither kann ein Visum aus humanitären Gründen erteilt werden, wenn bei einer Person aufgrund des konkreten Einzelfalls offensichtlich davon ausgegangen werden muss, dass sie im Heimat- oder Herkunftsstaat unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Instrument zweckmässig ist und es derzeit keiner entsprechenden Änderung des Asylgesetzes bedarf.</p><p>4. Der Bundesrat hat am 4. September 2013 beschlossen, im Rahmen eines dreijährigen Pilotprojektes insgesamt 500 besonders verletzliche Flüchtlinge aufzunehmen. Bis Ende September 2014 sind 137 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat hat ferner die Annahme des Postulates der SPK-N 14.3290, "Syrische Flüchtlinge. Verstärkte europäische Zusammenarbeit", welches die Aufnahme grösserer Flüchtlingsgruppen in Europa und der Schweiz zur Prüfung empfiehlt. Bis Ende September 2014 sind zudem im Rahmen der vorübergehenden Visa-Erleichterungen für syrische Staatsangehörige mit Verwandten in der Schweiz 3849 Personen eingereist.</p><p>5. Der Bundesrat zeigt sich grundsätzlich offen gegenüber allen konstruktiven Ansätzen zur Weiterentwicklung des Dublin-Systems. Betreffend eine bessere Aufgaben- und Verantwortungsteilung ist festzustellen, dass bislang der Konsens für eine tiefgreifende Reform des Dublin-Systems unter den Mitgliedstaaten fehlt.</p><p>6. Das Bundesamt für Migration hat zwischen Januar 2009 und September 2014 insgesamt 36 690 Nichteintretensentscheide mit Wegweisung in den für das Asylverfahren zuständigen Dublin-Staat erlassen. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Flückiger Silvia 10.3547, "Wie gut funktioniert das Dubliner Abkommen wirklich?", festgehalten hat, lässt sich aus der Anzahl der Nichteintretensentscheide Dublin aber nicht direkt schliessen, wie viele Asylgesuche die Schweiz ohne das Dublin-Assoziierungsabkommen hätte prüfen müssen.</p><p>7. Die Unterbringung von Asylsuchenden ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen. Vor 2006 beruhte das auf 20 000 Asylsuchende pro Jahr ausgerichtete Unterbringungssystem hauptsächlich auf kantonalen Unterkünften. Der Bund wies die Kantone 2006 an, ihre Unterbringungsstruktur auf 10 000 Asylsuchende pro Jahr zu verschlanken. 2008 entstanden aufgrund der Zunahme der Asylgesuche Kapazitätsengpässe, und es mussten wieder Strukturen aufgebaut werden. Eine detaillierte Übersicht zum Ab- und Aufbau der kantonalen Strukturen besteht nicht.</p><p>8. Die Schweiz, als Sitzstaat von vor Ort tätigen Organisationen, hält sich bereit, in den von Ebola betroffenen Ländern exponiertes Hilfspersonal hierzulande zu behandeln. Soweit absehbar, dürfte es sich nicht um viele Personen handeln. Über eine Zusage wird fallweise entschieden. Die grossen Schweizer Spitäler verfügen über die für diese Fälle erforderlichen Isolationszimmer und das entsprechend ausgebildete medizinische Personal.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Das europäische Asylsystem ("Dublin") weist wesentliche Mängel auf. Die Abschreckungspolitik ("Festung Europa" ebenso wie "Festung Schweiz" - inklusive Abschaffung Botschaftsasyl) verunmöglicht heute praktisch den legalen Zugang zu einem Asylverfahren in Europa - dies zwingt Flüchtlinge in die Illegalität und zur Wahl gefährlicher, leider oft sogar tödlicher Fluchtwege nach Europa. Die Schweiz hat durch den Abbau der Unterkunftskapazitäten unter dem damaligen EJPD-Vorsteher Christoph Blocher im Bereich der Unterbringung von Flüchtlingen einen Rückschlag erlitten, dessen Nachwehen heute noch spürbar sind.</p><p>Dazu stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Welche Möglichkeiten bestehen heute für Flüchtlinge z. B. aus dem syrischen Bürgerkrieg oder der eritreischen sozialistischen Militärdiktatur, in einem EU-Staat einen Asylantrag zu stellen, ohne auf die Hilfe von Fluchthelfern Rückgriff nehmen zu müssen (Auflistung nach Staaten; ggf. Situationen unterscheiden, z. B. Erstflüchtlinge, Familienangehörige von bereits anerkannten Flüchtlingen)? Welche Möglichkeiten bestehen für einen solchen Asylantrag in der Schweiz?</p><p>2. Setzt sich die Schweiz dafür ein, im Rahmen von Dublin einen Zugang zu Asylverfahren in europäischen Staaten zu schaffen, dass es z. B. Bürgerkriegsflüchtlingen aus Syrien erlaubt, ohne Fluchthelfer legal ein Asylgesuch zu stellen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, eine Asylgesetzänderung vorzulegen, welche den Zugang zum schweizerischen Asylverfahren z. B. für syrische oder andere Flüchtlinge ermöglicht, ohne dass diese auf Fluchthelfer angewiesen sind?</p><p>4. Ist er endlich bereit, rasch grössere Kontingente von Flüchtlingen aufzunehmen?</p><p>5. Wie beurteilt er die Möglichkeit für eine Entwicklung innerhalb "Dublin" hin zu einem "Burden-sharing" das über finanzielle Unterstützung hinausgeht?</p><p>6. Wie viele zusätzliche Asylgesuche hätte die Schweiz netto materiell ohne das Dublin-Abkommen behandeln müssen (pro Jahr, seit Inkrafttreten)?</p><p>7. Wie viele Unterkünfte (Anzahl Unterkünfte, Anzahl Plätze), welche von den Kantonen nach der Senkung der finanzierten Unterkunftsreserven unter Bundesrat Blocher aufgegeben wurden, sind unterdessen wieder in Betrieb? Wie viele Unterkünfte stehen nicht mehr zur Verfügung?</p><p>8. Wie viele Plätze kann die Schweiz zur Pflege von Helferinnen und Helfern anbieten, welche beim Kampf gegen die Ebola-Epidemie selbst angesteckt wurden?</p>
- Gegen die Festung Europa. Zugang zu einem fairen Asylverfahren, "burden sharing" und realistische Planung im Asylbereich
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