Bilanz des Generationenvertrages

ShortId
14.3690
Id
20143690
Updated
28.07.2023 15:00
Language
de
Title
Bilanz des Generationenvertrages
AdditionalIndexing
24;28;2836;Finanzplanung;Finanzausgleich;Rechte zukünftiger Generationen;Sozialversicherung;Staatsverschuldung
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L03K110803, Staatsverschuldung
  • L03K010401, Sozialversicherung
  • L04K11080104, Finanzplanung
  • L04K05020311, Rechte zukünftiger Generationen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die explizite Staatsverschuldung eines Landes vermittelt nicht ein ganzheitliches Bild der Schuldensituation. Implizite Schulden - ungedeckte Verpflichtungen der Sozialsysteme in der Zukunft - müssen dafür ebenfalls betrachtet werden.</p><p>Die stetig ansteigende Lebenserwartung kombiniert mit einem abnehmenden Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung und ein stagnierendes Wirtschaftswachstum belasten die Sozialversicherungen zunehmend und führen ausserdem zu höheren Gesundheitskosten (inklusive Alterspflege). Solche demografiebedingten, impliziten Kosten sind im vierjährigen Zeithorizont der traditionellen Finanzpläne nicht erkennbar.</p><p>Damit der Generationenvertrag ins Lot gebracht werden kann und Volk und Politik offen darüber diskutieren können, müssen die Fakten bekannt sein. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Reformen werden zunehmend so aufgegleist, dass die Politik unpopuläre Entscheide auf die nächste Politikgeneration verschieben kann. So werden frühzeitige Gegenmassnahmen nicht in Angriff genommen - und Sanierungsvorlagen werden mit Zinseszins der nächsten Generation von Steuerzahlern aufgezwungen.</p><p>Das Ausmass dieser "Generationenverdrängung" sollte in regelmässigen Abständen transparent gemacht werden, damit Politik und Stimmbevölkerung aufgeklärte Entscheide fällen können.</p><p>Eine regelmässige Generationenbilanz würde folglich helfen, die Umverteilungsaspekte zwischen jüngeren und älteren Generationen besser sichtbar zu machen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist mit den Motionären der Ansicht, dass der Handlungsspielraum künftiger Generationen respektiert werden soll. Wie er in seiner Strategie zur Legislaturplanung 2011-2015 festhält, darf die heutige Generation ihre Bedürfnisse nicht auf Kosten der nächsten Generation befriedigen, insbesondere sollen den kommenden Generationen keine Schuldenberge hinterlassen werden. Hierfür hat der Bundesrat mehrere Reformprojekte in Angriff genommen.</p><p>Zu den langfristigen Perspektiven der öffentlichen Finanzen und der Sozialversicherungen veröffentlicht der Bundesrat bereits heute diverse Berichte. Seit dem Jahr 2008 wird im Eidgenössischen Finanzdepartement mit dem Legislaturfinanzplan - also im Vierjahresrhythmus - ein Bericht zu den Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz veröffentlicht, welcher die langfristige Entwicklung der Staatsquote und der Verschuldung der drei Staatsebenen unter Berücksichtigung der Kosten der Sozialversicherungen, der Gesundheitsausgaben sowie der Langzeitpflege aufzeigt. Gestützt auf Artikel 8 der Finanzhaushaltverordnung (SR 611.01) wird dieser Bericht durch eine detaillierte Studie zur Ausgabenentwicklung für das Gesundheitswesen ergänzt.</p><p>In Beantwortung der Postulate Humbel 12.3244, "Finanzperspektiven der Sozialversicherungen", Kuprecht 08.3934, "Gesamtbetrachtung unserer Sozialwerke", sowie der SVP-Fraktion 05.3781, "Sozialversicherungen. Umfassendes Finanzierungskonzept bis ins Jahr 2025", veröffentlichte der Bundesrat 2013 eine Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035. Hierin wurde die langfristige explizite und implizite Schuldensituation von neun Sozialversicherungszweigen aufgezeigt und wurden die Auswirkungen auf die Soziallast- und die Sozialleistungsquote dargelegt. Es zeigte sich, dass mittelfristig die vorhandenen expliziten Schulden der Invaliden- und der Arbeitslosenversicherung zurückbezahlt werden können. Zukünftig könnten nur bei der AHV und der beruflichen Vorsorge implizite Schulden anfallen. Diese sollen mit der Reform der Altersvorsorge 2020 verhindert werden, deren Botschaft Ende 2014 vom Bundesrat verabschiedet werden wird. Zusammen mit der Botschaft wird u. a. ein Forschungsbericht veröffentlicht, welcher die Kosten der Umverteilung zwischen Aktiven und Pensionierten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersucht. Der Bundesrat ist bereit, den Bericht zur Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen mindestens einmal pro Legislaturperiode zu aktualisieren. Zusätzlich wird zur Darstellung der impliziten Schuldensituation im Rahmen der jährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Bundesamt für Statistik eine Ergänzung veröffentlicht werden, welche die jährliche Entwicklung der Rentenverpflichtungen der einzelnen Rentensysteme aufzeigen wird.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass bereits heute genügend breit abgestützte und in regelmässigen Abständen aktualisierte Grundlagen vorliegen, um die angestrebte öffentliche Diskussion führen und im Parlament die erforderlichen Entscheide fällen zu können. Damit erübrigt sich die regelmässige Ausarbeitung eines zusätzlichen Berichtes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, regelmässig einen Bericht zu verfassen und dem Parlament zu unterbreiten, welcher die effektive und die erwartete Verteilung der Lasten zwischen den Generationen aufzeigt. Dieser "Bericht zum Generationenvertrag" soll insbesondere aufzeigen, welche finanziellen Lasten den nächsten Generationen aufgebürdet werden (Ausmass und Bedeutung der wachsenden Staatsquote, langfristige Finanzierung der Sozialversicherungssysteme (explizite und implizite Schulden), Ausmass der gesetzeswidrigen Umverteilung zwischen Aktiven und Pensionierten im BVG, erwartete Belastung der sozialisierten Kosten im Gesundheitswesen, inklusive Alterspflege usw.).</p>
  • Bilanz des Generationenvertrages
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die explizite Staatsverschuldung eines Landes vermittelt nicht ein ganzheitliches Bild der Schuldensituation. Implizite Schulden - ungedeckte Verpflichtungen der Sozialsysteme in der Zukunft - müssen dafür ebenfalls betrachtet werden.</p><p>Die stetig ansteigende Lebenserwartung kombiniert mit einem abnehmenden Anteil der erwerbstätigen Bevölkerung und ein stagnierendes Wirtschaftswachstum belasten die Sozialversicherungen zunehmend und führen ausserdem zu höheren Gesundheitskosten (inklusive Alterspflege). Solche demografiebedingten, impliziten Kosten sind im vierjährigen Zeithorizont der traditionellen Finanzpläne nicht erkennbar.</p><p>Damit der Generationenvertrag ins Lot gebracht werden kann und Volk und Politik offen darüber diskutieren können, müssen die Fakten bekannt sein. Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Reformen werden zunehmend so aufgegleist, dass die Politik unpopuläre Entscheide auf die nächste Politikgeneration verschieben kann. So werden frühzeitige Gegenmassnahmen nicht in Angriff genommen - und Sanierungsvorlagen werden mit Zinseszins der nächsten Generation von Steuerzahlern aufgezwungen.</p><p>Das Ausmass dieser "Generationenverdrängung" sollte in regelmässigen Abständen transparent gemacht werden, damit Politik und Stimmbevölkerung aufgeklärte Entscheide fällen können.</p><p>Eine regelmässige Generationenbilanz würde folglich helfen, die Umverteilungsaspekte zwischen jüngeren und älteren Generationen besser sichtbar zu machen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist mit den Motionären der Ansicht, dass der Handlungsspielraum künftiger Generationen respektiert werden soll. Wie er in seiner Strategie zur Legislaturplanung 2011-2015 festhält, darf die heutige Generation ihre Bedürfnisse nicht auf Kosten der nächsten Generation befriedigen, insbesondere sollen den kommenden Generationen keine Schuldenberge hinterlassen werden. Hierfür hat der Bundesrat mehrere Reformprojekte in Angriff genommen.</p><p>Zu den langfristigen Perspektiven der öffentlichen Finanzen und der Sozialversicherungen veröffentlicht der Bundesrat bereits heute diverse Berichte. Seit dem Jahr 2008 wird im Eidgenössischen Finanzdepartement mit dem Legislaturfinanzplan - also im Vierjahresrhythmus - ein Bericht zu den Langfristperspektiven der öffentlichen Finanzen in der Schweiz veröffentlicht, welcher die langfristige Entwicklung der Staatsquote und der Verschuldung der drei Staatsebenen unter Berücksichtigung der Kosten der Sozialversicherungen, der Gesundheitsausgaben sowie der Langzeitpflege aufzeigt. Gestützt auf Artikel 8 der Finanzhaushaltverordnung (SR 611.01) wird dieser Bericht durch eine detaillierte Studie zur Ausgabenentwicklung für das Gesundheitswesen ergänzt.</p><p>In Beantwortung der Postulate Humbel 12.3244, "Finanzperspektiven der Sozialversicherungen", Kuprecht 08.3934, "Gesamtbetrachtung unserer Sozialwerke", sowie der SVP-Fraktion 05.3781, "Sozialversicherungen. Umfassendes Finanzierungskonzept bis ins Jahr 2025", veröffentlichte der Bundesrat 2013 eine Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen bis 2035. Hierin wurde die langfristige explizite und implizite Schuldensituation von neun Sozialversicherungszweigen aufgezeigt und wurden die Auswirkungen auf die Soziallast- und die Sozialleistungsquote dargelegt. Es zeigte sich, dass mittelfristig die vorhandenen expliziten Schulden der Invaliden- und der Arbeitslosenversicherung zurückbezahlt werden können. Zukünftig könnten nur bei der AHV und der beruflichen Vorsorge implizite Schulden anfallen. Diese sollen mit der Reform der Altersvorsorge 2020 verhindert werden, deren Botschaft Ende 2014 vom Bundesrat verabschiedet werden wird. Zusammen mit der Botschaft wird u. a. ein Forschungsbericht veröffentlicht, welcher die Kosten der Umverteilung zwischen Aktiven und Pensionierten in der obligatorischen beruflichen Vorsorge untersucht. Der Bundesrat ist bereit, den Bericht zur Gesamtsicht über die Finanzierungsperspektiven der Sozialversicherungen mindestens einmal pro Legislaturperiode zu aktualisieren. Zusätzlich wird zur Darstellung der impliziten Schuldensituation im Rahmen der jährlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vom Bundesamt für Statistik eine Ergänzung veröffentlicht werden, welche die jährliche Entwicklung der Rentenverpflichtungen der einzelnen Rentensysteme aufzeigen wird.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass bereits heute genügend breit abgestützte und in regelmässigen Abständen aktualisierte Grundlagen vorliegen, um die angestrebte öffentliche Diskussion führen und im Parlament die erforderlichen Entscheide fällen zu können. Damit erübrigt sich die regelmässige Ausarbeitung eines zusätzlichen Berichtes.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, regelmässig einen Bericht zu verfassen und dem Parlament zu unterbreiten, welcher die effektive und die erwartete Verteilung der Lasten zwischen den Generationen aufzeigt. Dieser "Bericht zum Generationenvertrag" soll insbesondere aufzeigen, welche finanziellen Lasten den nächsten Generationen aufgebürdet werden (Ausmass und Bedeutung der wachsenden Staatsquote, langfristige Finanzierung der Sozialversicherungssysteme (explizite und implizite Schulden), Ausmass der gesetzeswidrigen Umverteilung zwischen Aktiven und Pensionierten im BVG, erwartete Belastung der sozialisierten Kosten im Gesundheitswesen, inklusive Alterspflege usw.).</p>
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