Klimaschutz ist ein globales Thema. Betreibt die Schweiz Mikromanagement?

ShortId
14.3700
Id
20143700
Updated
28.07.2023 06:34
Language
de
Title
Klimaschutz ist ein globales Thema. Betreibt die Schweiz Mikromanagement?
AdditionalIndexing
52;66;2446;fossile Energie;Klimapolitik;CO2-Abgabe
1
  • L04K06010310, Klimapolitik
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L05K1701020101, fossile Energie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Gesamtenergiestatistik des Bundesamtes für Energie (BFE) bildet die statistische Grundlage für die Berechnung der energiebedingten CO2-Emissionen. Sie wurde im Mai 2014 in folgenden Punkten revidiert: Aktualisierung der Heizwerte fossiler Brenn- und Treibstoffe sowie von Petrolkoks, Stein- und Braunkohle; Berücksichtigung aktualisierter Datengrundlagen zu den Leitungsverlusten von Erdgas; technische Anpassungen beim Heizölverbrauch sowie Anpassung des langfristigen Trends des Heizölverbrauchs, sodass Absatz und Konsum langfristig eine ähnliche Grössenordnung aufweisen. Der letzte Revisionspunkt korrigiert die angesprochenen Diskrepanzen zwischen der langfristigen Entwicklung von Heizölabsatz und Heizölverbrauch bis 1980 zurück.</p><p>Das BFE hat die Revisionen am 2. Mai 2014 zusammen mit detaillierten technischen Hintergrundberichten veröffentlicht. Die auf den revidierten Zahlen der Gesamtenergiestatistik basierende CO2-Statistik des Bundesamtes für Umwelt (publiziert am 14. Juli 2014) weist aber nach wie vor eine deutliche Verfehlung des Zwischenziels aus (siehe Antwort zu Ziff. 3).</p><p>2. Der Absatz von Heizöl eines Jahres entspricht in der Regel nicht dem Verbrauch, da die Endkonsumenten in der Schweiz gesamthaft über ein Tankvolumen verfügen, das einen Jahresverbrauch übersteigt. Deshalb kann der Absatz während mehrerer Jahre über oder unter dem Verbrauch liegen. Kurzfristig, das heisst im Verlaufe des Jahres, wird der Verbrauch von Heizöl überwiegend von der Witterung bestimmt. Eine kalte Witterung kann bedeuten, dass der Verbrauch deutlich über dem beobachteten Absatz liegt. Langfristig weisen jedoch der aufsummierte Verbrauch und der aufsummierte Absatz ähnliche Grössenordnungen auf. Mit der Revision der Gesamtenergiestatistik ist dieser langfristige Zusammenhang (von 1978 bis 2012) erfüllt.</p><p>3. Gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 sinken. Ein bedeutendes Instrument für die Einhaltung dieses gesetzlichen Reduktionsziels ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Der Gesetzgeber hat dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, den Abgabesatz in Abhängigkeit von Zwischenzielen auf Brennstoffen bis zu maximal 120 Franken pro Tonne CO2 anzuheben (Art. 29 des CO2-Gesetzes). Die einzelnen Schritte hat der Bundesrat in der CO2-Verordnung (SR 641.711) festgelegt: Bis 2020 erhöht sich die CO2-Abgabe automatisch in drei Stufen, wenn bestimmte vordefinierte Zwischenziele verfehlt werden (Art. 94 der CO2-Verordnung). Diese beziehen sich auf die witterungsbereinigten Brennstoffemissionen im Inland. Diese lagen im Jahr 2012 auch basierend auf den neuesten vom BFE im Mai 2014 revidierten statistischen Grundlagen statt der erforderlichen 21 Prozent nur um 17,9 Prozent unter dem Wert von 1990. Der Bundesrat sieht deshalb zum heutigen Zeitpunkt keinen Anlass, vom geltenden System der Abgabeerhöhung abzuweichen.</p><p>4. Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert und wird überwiegend zurückverteilt: an die Bevölkerung gleichmässig pro Kopf und an die Wirtschaft proportional zur Lohnsumme. Ein Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe ist für die Finanzierung des Gebäudeprogramms zweckgebunden. Im Rahmen des Jahresberichtes weisen die für den Vollzug zuständigen Kantone jeweils die CO2-Wirkung pro Franken aus der CO2-Abgabe aus und legen Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ab. Gemäss gesetzlichem Auftrag müssen mindestens zwei Drittel der Finanzhilfen des Gebäudeprogramms für Sanierungen eingesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Thematik der Klimaschutzgase gewinnt erneut an Bedeutung. 2015 wird der Klimagipfel in Paris stattfinden - es wird sich zeigen, inwiefern die Schweiz hier einen Beitrag leisten kann, das globale Problem anzugehen. Richtig ist: Es ist ein globales Thema - das nur global gelöst werden kann. Die Schweiz kann technologisch einen Beitrag leisten. Folgende Fragen stellen sich aus aktuellem Anlass:</p><p>Der Bundesrat hat die Abgabe auf CO2 auf den 1. Januar 2014 erhöht. Die Begründung der Erhöhung auf 60 Schweizerfranken pro Tonne ist spannend, denn es wird behauptet, die Erhöhung sei nötig, weil das angestrebte Ziel nicht erreicht wurde, 14,7 Prozent statt 15 Prozent. Stimmt es, dass die Zielerreichung im Bereich der Ungenauigkeit der Statistik liegt, die der Berechnung zugrunde liegt? Wie gross ist die Ungenauigkeit der Statistik? Welche Rolle spielen Faktoren wie das Wetter, die Temperatur? Ist die Statistik unumstritten?</p><p>1. Der Mechanismus in der CO2-Verordnung sieht vor, dass die Abgabe automatisch erhöht wird, wenn der Endenergieverbrauch nicht genügend sinkt. Stimmt es, dass der Endverbrauch höher liegt als die Absatzzahlen - also dass mehr verbraucht wird wie gekauft? Und dass dies seit Jahren der Fall ist? Warum passt der Bundesrat die Verordnung nicht an?</p><p>2. Man kann nicht mehr verbrauchen, als man hat. Das ist eine Binsenweisheit. Stimmt es, dass die Energiestatistik des Bundesamtes für Umwelt im Bereich des Verbrauchs von Heizöl seit Jahren mehr ausweist, als von der Branche abgesetzt wird? Wie kann das sein? Und müsste man nicht eher realistische Zahlen verwenden?</p><p>3. Es läuft ein Verfahren gegen die letzte Erhöhung des CO2-Abgabesatzes, wieso stellt das Bafu bereits die nächste Erhöhung in Aussicht, ohne die von den Einsprechenden geforderte Klärung der Berechnungsgrundlagen abzuwarten?</p><p>4. Die CO2-Abgabe wurde per 1. Januar 2014 auf 60 Schweizerfranken pro Tonne erhöht, das sind 6,5 Rappen pro Liter Heizöl. Wie wird die Wirkung gemessen, die mit dem Geld erzielt wird? Wie wird sichergestellt, dass eine maximale Wirkung pro Franken in Tonnen CO2 erzielt wird?</p>
  • Klimaschutz ist ein globales Thema. Betreibt die Schweiz Mikromanagement?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Gesamtenergiestatistik des Bundesamtes für Energie (BFE) bildet die statistische Grundlage für die Berechnung der energiebedingten CO2-Emissionen. Sie wurde im Mai 2014 in folgenden Punkten revidiert: Aktualisierung der Heizwerte fossiler Brenn- und Treibstoffe sowie von Petrolkoks, Stein- und Braunkohle; Berücksichtigung aktualisierter Datengrundlagen zu den Leitungsverlusten von Erdgas; technische Anpassungen beim Heizölverbrauch sowie Anpassung des langfristigen Trends des Heizölverbrauchs, sodass Absatz und Konsum langfristig eine ähnliche Grössenordnung aufweisen. Der letzte Revisionspunkt korrigiert die angesprochenen Diskrepanzen zwischen der langfristigen Entwicklung von Heizölabsatz und Heizölverbrauch bis 1980 zurück.</p><p>Das BFE hat die Revisionen am 2. Mai 2014 zusammen mit detaillierten technischen Hintergrundberichten veröffentlicht. Die auf den revidierten Zahlen der Gesamtenergiestatistik basierende CO2-Statistik des Bundesamtes für Umwelt (publiziert am 14. Juli 2014) weist aber nach wie vor eine deutliche Verfehlung des Zwischenziels aus (siehe Antwort zu Ziff. 3).</p><p>2. Der Absatz von Heizöl eines Jahres entspricht in der Regel nicht dem Verbrauch, da die Endkonsumenten in der Schweiz gesamthaft über ein Tankvolumen verfügen, das einen Jahresverbrauch übersteigt. Deshalb kann der Absatz während mehrerer Jahre über oder unter dem Verbrauch liegen. Kurzfristig, das heisst im Verlaufe des Jahres, wird der Verbrauch von Heizöl überwiegend von der Witterung bestimmt. Eine kalte Witterung kann bedeuten, dass der Verbrauch deutlich über dem beobachteten Absatz liegt. Langfristig weisen jedoch der aufsummierte Verbrauch und der aufsummierte Absatz ähnliche Grössenordnungen auf. Mit der Revision der Gesamtenergiestatistik ist dieser langfristige Zusammenhang (von 1978 bis 2012) erfüllt.</p><p>3. Gemäss CO2-Gesetz (SR 641.71) sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2020 um 20 Prozent unter das Niveau von 1990 sinken. Ein bedeutendes Instrument für die Einhaltung dieses gesetzlichen Reduktionsziels ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Der Gesetzgeber hat dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, den Abgabesatz in Abhängigkeit von Zwischenzielen auf Brennstoffen bis zu maximal 120 Franken pro Tonne CO2 anzuheben (Art. 29 des CO2-Gesetzes). Die einzelnen Schritte hat der Bundesrat in der CO2-Verordnung (SR 641.711) festgelegt: Bis 2020 erhöht sich die CO2-Abgabe automatisch in drei Stufen, wenn bestimmte vordefinierte Zwischenziele verfehlt werden (Art. 94 der CO2-Verordnung). Diese beziehen sich auf die witterungsbereinigten Brennstoffemissionen im Inland. Diese lagen im Jahr 2012 auch basierend auf den neuesten vom BFE im Mai 2014 revidierten statistischen Grundlagen statt der erforderlichen 21 Prozent nur um 17,9 Prozent unter dem Wert von 1990. Der Bundesrat sieht deshalb zum heutigen Zeitpunkt keinen Anlass, vom geltenden System der Abgabeerhöhung abzuweichen.</p><p>4. Die CO2-Abgabe ist als Lenkungsabgabe konzipiert und wird überwiegend zurückverteilt: an die Bevölkerung gleichmässig pro Kopf und an die Wirtschaft proportional zur Lohnsumme. Ein Drittel der Einnahmen aus der CO2-Abgabe ist für die Finanzierung des Gebäudeprogramms zweckgebunden. Im Rahmen des Jahresberichtes weisen die für den Vollzug zuständigen Kantone jeweils die CO2-Wirkung pro Franken aus der CO2-Abgabe aus und legen Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ab. Gemäss gesetzlichem Auftrag müssen mindestens zwei Drittel der Finanzhilfen des Gebäudeprogramms für Sanierungen eingesetzt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Thematik der Klimaschutzgase gewinnt erneut an Bedeutung. 2015 wird der Klimagipfel in Paris stattfinden - es wird sich zeigen, inwiefern die Schweiz hier einen Beitrag leisten kann, das globale Problem anzugehen. Richtig ist: Es ist ein globales Thema - das nur global gelöst werden kann. Die Schweiz kann technologisch einen Beitrag leisten. Folgende Fragen stellen sich aus aktuellem Anlass:</p><p>Der Bundesrat hat die Abgabe auf CO2 auf den 1. Januar 2014 erhöht. Die Begründung der Erhöhung auf 60 Schweizerfranken pro Tonne ist spannend, denn es wird behauptet, die Erhöhung sei nötig, weil das angestrebte Ziel nicht erreicht wurde, 14,7 Prozent statt 15 Prozent. Stimmt es, dass die Zielerreichung im Bereich der Ungenauigkeit der Statistik liegt, die der Berechnung zugrunde liegt? Wie gross ist die Ungenauigkeit der Statistik? Welche Rolle spielen Faktoren wie das Wetter, die Temperatur? Ist die Statistik unumstritten?</p><p>1. Der Mechanismus in der CO2-Verordnung sieht vor, dass die Abgabe automatisch erhöht wird, wenn der Endenergieverbrauch nicht genügend sinkt. Stimmt es, dass der Endverbrauch höher liegt als die Absatzzahlen - also dass mehr verbraucht wird wie gekauft? Und dass dies seit Jahren der Fall ist? Warum passt der Bundesrat die Verordnung nicht an?</p><p>2. Man kann nicht mehr verbrauchen, als man hat. Das ist eine Binsenweisheit. Stimmt es, dass die Energiestatistik des Bundesamtes für Umwelt im Bereich des Verbrauchs von Heizöl seit Jahren mehr ausweist, als von der Branche abgesetzt wird? Wie kann das sein? Und müsste man nicht eher realistische Zahlen verwenden?</p><p>3. Es läuft ein Verfahren gegen die letzte Erhöhung des CO2-Abgabesatzes, wieso stellt das Bafu bereits die nächste Erhöhung in Aussicht, ohne die von den Einsprechenden geforderte Klärung der Berechnungsgrundlagen abzuwarten?</p><p>4. Die CO2-Abgabe wurde per 1. Januar 2014 auf 60 Schweizerfranken pro Tonne erhöht, das sind 6,5 Rappen pro Liter Heizöl. Wie wird die Wirkung gemessen, die mit dem Geld erzielt wird? Wie wird sichergestellt, dass eine maximale Wirkung pro Franken in Tonnen CO2 erzielt wird?</p>
    • Klimaschutz ist ein globales Thema. Betreibt die Schweiz Mikromanagement?

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