Sponsoringverbot im Tabakproduktegesetz. Benachteiligung von konkurrenzfähigen Grenzregionen unter dem Deckmantel der Prävention

ShortId
14.3701
Id
20143701
Updated
28.07.2023 06:36
Language
de
Title
Sponsoringverbot im Tabakproduktegesetz. Benachteiligung von konkurrenzfähigen Grenzregionen unter dem Deckmantel der Prävention
AdditionalIndexing
2841;2831;08;15;Werbeverbot;Sponsoring;Tabakwerbung;Grenzgebiet
1
  • L06K070101030203, Tabakwerbung
  • L06K070101030205, Werbeverbot
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L06K070101030202, Sponsoring
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im neuen Tabakproduktegesetz, das sich in der Vernehmlassung befindet, ist eine Ausdehnung des Sponsoringverbots vorgesehen. Und zwar soll es in Zukunft den Herstellern untersagt sein, Tätigkeiten und Veranstaltungen in der Schweiz zu sponsern, die internationalen Charakter haben, die teilweise im Ausland stattfinden oder die eine anderweitige grenzüberschreitende Wirkung haben. Dasselbe gelte für das Sponsoring von Personen, die im Rahmen solcher Anlässe auftreten. </p><p>Man kann sich leicht vorstellen, dass in Grenzregionen wie z. B. Basel somit schlicht keine einzige grössere Veranstaltung gesponsert werden könnte. So gut wie jede Veranstaltung hat bei uns eine grenzüberschreitende Wirkung - von grossen, wichtigen Events wie Basel World, Art Basel usw. ganz zu schweigen. Insbesondere der Messestandort Basel würde durch das Sponsoringverbot überproportional getroffen, indem Messen und Ausstellungen einzig aufgrund ihres internationalen Ansehens und der Grenznähe unter die Bestimmungen betreffend Sponsoring fallen könnten.</p><p>Interessant aber ist, dass für inländische Veranstaltungen dieses Verbot gerade nicht gilt. Der Bundesrat schreibt selber: "Hingegen wird es weiterhin möglich sein, Tätigkeiten oder Veranstaltungen ohne grenzüberschreitende Wirkung zu sponsern, zum Beispiel Festivals oder Open-Airs von nationaler Bedeutung, selbst wenn internationale Künstlerinnen und Künstler daran teilnehmen."</p><p>Während die hochproduktive Region Basel geschwächt werden soll, werden die Binnenregionen der Schweiz aus innenpolitischen Gründen geschont. Denn in der ganzen Vorlage wird kein einziger Grund angegeben, warum aus Präventionssicht ein Unterschied zwischen binnenorientierten und aussenwirksamen Events unterschieden werden soll.</p>
  • <p>1./2. Werbung dient dazu, die Vorzüge eines Produkts anzupreisen, um dessen Absatz zu fördern. Beim Sponsoring arbeitet die Werbung zudem mit einem Imagetransfer. Das positive Image eines Anlasses - Sport- oder Kulturveranstaltung - soll sich auf eine Marke übertragen. Da aus gesundheitspolitischen Gründen die Anzahl der Tabakkonsumenten reduziert werden soll, kennen sämtliche Nachbarstaaten der Schweiz ein Tabaksponsoringverbot bei Anlässen mit grenzüberschreitender Wirkung. Damit sind Anlässe gemeint, die in mehreren Ländern stattfinden oder die im Fernsehen übertragen werden.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Einschränkung des Tabaksponsorings im Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes (TabPG) soll verhindert werden, dass die Präventionsbemühungen unserer Nachbarländer durch Veranstaltungen in der Schweiz unterlaufen werden. Anlässe mit internationalem Charakter erreichen zudem aufgrund ihrer Attraktivität und Grösse auch ein grosses Schweizer Publikum.</p><p>Aus präventionspolitischer Sicht wären aber auch Sponsoringverbote bei Schweizer Anlässen sinnvoll. Der Bundesrat hat sich bei der Güterabwägung im Vorentwurf jedoch gegen ein schweizweites umfassendes Sponsoringverbot für alle Anlässe entschieden. Damit wird dem Interesse der Organisatoren solcher Anlässe Rechnung getragen, die einen Anteil ihrer Sponsoringeinnahmen aus dem Tabak beziehen. Es gibt keine anderen, gesundheitspolitischen Gründe für diese Unterscheidung.</p><p>Im Vorentwurf ist auch vorgesehen, dass die Kantone weiter gehen können als der Bund und auf dem Kantonsgebiet die Tabakprävention zugunsten des Jugendschutzes weiter verbessern können. Schon seit 2007 hat der Kanton Solothurn und seit 2009 der Kanton Wallis ein Tabaksponsoringverbot erlassen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf das Sport- oder Kulturleben gehabt hätte. Das Eidgenössische Departement des Innern wertet derzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus der am 12. September 2014 zu Ende gegangenen Vernehmlassung aus. Der Bundesrat wird im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft über das weitere Vorgehen entscheiden. Dieser Entscheid ist für die erste Jahreshälfte 2015 vorgesehen.</p><p>3./4. Die meisten grenzüberschreitenden Anlässe verzichten schon heute auf Tabaksponsoring. Mit den Tennis- und Pferdesportanlässen in Gstaad und Zürich oder mit bekannten Musikveranstaltungen in Luzern existieren bereits heute attraktive Veranstaltungen mit internationalem Charakter, die ohne Tabaksponsoring auskommen. Auch in Basel haben in den letzten Jahren je ein grenzüberschreitender Sport- und Musikanlass das Tabaksponsoring aus unterschiedlichen Gründen aufgegeben. Der Popularität dieser Anlässe hat dies keinen Abbruch getan, und es ist auch nicht so, dass eine Schwächung eines ganzen Sektors aufgetreten wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum soll aus Sicht der Prävention beim Verbot von Sponsoring von Tabakfirmen unterschieden werden zwischen Events mit internationalem Charakter und Events mit Binnencharakter?</p><p>2. Gibt es einen anderen, gesundheitspolitischen Grund für diese Unterscheidung? </p><p>3. Warum benachteiligt der Bund ausgerechnet die Events, die den Namen unseres Landes ins Ausland tragen, während Bund wie Kantone genau das per teuren Werbeaktionen versuchen?</p><p>4. Warum schwächt der Bundesrat immer wieder gerade die besonders konkurrenzfähigen Sektoren und schützt die schwächeren?</p>
  • Sponsoringverbot im Tabakproduktegesetz. Benachteiligung von konkurrenzfähigen Grenzregionen unter dem Deckmantel der Prävention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im neuen Tabakproduktegesetz, das sich in der Vernehmlassung befindet, ist eine Ausdehnung des Sponsoringverbots vorgesehen. Und zwar soll es in Zukunft den Herstellern untersagt sein, Tätigkeiten und Veranstaltungen in der Schweiz zu sponsern, die internationalen Charakter haben, die teilweise im Ausland stattfinden oder die eine anderweitige grenzüberschreitende Wirkung haben. Dasselbe gelte für das Sponsoring von Personen, die im Rahmen solcher Anlässe auftreten. </p><p>Man kann sich leicht vorstellen, dass in Grenzregionen wie z. B. Basel somit schlicht keine einzige grössere Veranstaltung gesponsert werden könnte. So gut wie jede Veranstaltung hat bei uns eine grenzüberschreitende Wirkung - von grossen, wichtigen Events wie Basel World, Art Basel usw. ganz zu schweigen. Insbesondere der Messestandort Basel würde durch das Sponsoringverbot überproportional getroffen, indem Messen und Ausstellungen einzig aufgrund ihres internationalen Ansehens und der Grenznähe unter die Bestimmungen betreffend Sponsoring fallen könnten.</p><p>Interessant aber ist, dass für inländische Veranstaltungen dieses Verbot gerade nicht gilt. Der Bundesrat schreibt selber: "Hingegen wird es weiterhin möglich sein, Tätigkeiten oder Veranstaltungen ohne grenzüberschreitende Wirkung zu sponsern, zum Beispiel Festivals oder Open-Airs von nationaler Bedeutung, selbst wenn internationale Künstlerinnen und Künstler daran teilnehmen."</p><p>Während die hochproduktive Region Basel geschwächt werden soll, werden die Binnenregionen der Schweiz aus innenpolitischen Gründen geschont. Denn in der ganzen Vorlage wird kein einziger Grund angegeben, warum aus Präventionssicht ein Unterschied zwischen binnenorientierten und aussenwirksamen Events unterschieden werden soll.</p>
    • <p>1./2. Werbung dient dazu, die Vorzüge eines Produkts anzupreisen, um dessen Absatz zu fördern. Beim Sponsoring arbeitet die Werbung zudem mit einem Imagetransfer. Das positive Image eines Anlasses - Sport- oder Kulturveranstaltung - soll sich auf eine Marke übertragen. Da aus gesundheitspolitischen Gründen die Anzahl der Tabakkonsumenten reduziert werden soll, kennen sämtliche Nachbarstaaten der Schweiz ein Tabaksponsoringverbot bei Anlässen mit grenzüberschreitender Wirkung. Damit sind Anlässe gemeint, die in mehreren Ländern stattfinden oder die im Fernsehen übertragen werden.</p><p>Mit der vorgeschlagenen Einschränkung des Tabaksponsorings im Vorentwurf des Tabakproduktegesetzes (TabPG) soll verhindert werden, dass die Präventionsbemühungen unserer Nachbarländer durch Veranstaltungen in der Schweiz unterlaufen werden. Anlässe mit internationalem Charakter erreichen zudem aufgrund ihrer Attraktivität und Grösse auch ein grosses Schweizer Publikum.</p><p>Aus präventionspolitischer Sicht wären aber auch Sponsoringverbote bei Schweizer Anlässen sinnvoll. Der Bundesrat hat sich bei der Güterabwägung im Vorentwurf jedoch gegen ein schweizweites umfassendes Sponsoringverbot für alle Anlässe entschieden. Damit wird dem Interesse der Organisatoren solcher Anlässe Rechnung getragen, die einen Anteil ihrer Sponsoringeinnahmen aus dem Tabak beziehen. Es gibt keine anderen, gesundheitspolitischen Gründe für diese Unterscheidung.</p><p>Im Vorentwurf ist auch vorgesehen, dass die Kantone weiter gehen können als der Bund und auf dem Kantonsgebiet die Tabakprävention zugunsten des Jugendschutzes weiter verbessern können. Schon seit 2007 hat der Kanton Solothurn und seit 2009 der Kanton Wallis ein Tabaksponsoringverbot erlassen, ohne dass dies negative Auswirkungen auf das Sport- oder Kulturleben gehabt hätte. Das Eidgenössische Departement des Innern wertet derzeit die eingegangenen Stellungnahmen aus der am 12. September 2014 zu Ende gegangenen Vernehmlassung aus. Der Bundesrat wird im Rahmen der Erarbeitung der Botschaft über das weitere Vorgehen entscheiden. Dieser Entscheid ist für die erste Jahreshälfte 2015 vorgesehen.</p><p>3./4. Die meisten grenzüberschreitenden Anlässe verzichten schon heute auf Tabaksponsoring. Mit den Tennis- und Pferdesportanlässen in Gstaad und Zürich oder mit bekannten Musikveranstaltungen in Luzern existieren bereits heute attraktive Veranstaltungen mit internationalem Charakter, die ohne Tabaksponsoring auskommen. Auch in Basel haben in den letzten Jahren je ein grenzüberschreitender Sport- und Musikanlass das Tabaksponsoring aus unterschiedlichen Gründen aufgegeben. Der Popularität dieser Anlässe hat dies keinen Abbruch getan, und es ist auch nicht so, dass eine Schwächung eines ganzen Sektors aufgetreten wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum soll aus Sicht der Prävention beim Verbot von Sponsoring von Tabakfirmen unterschieden werden zwischen Events mit internationalem Charakter und Events mit Binnencharakter?</p><p>2. Gibt es einen anderen, gesundheitspolitischen Grund für diese Unterscheidung? </p><p>3. Warum benachteiligt der Bund ausgerechnet die Events, die den Namen unseres Landes ins Ausland tragen, während Bund wie Kantone genau das per teuren Werbeaktionen versuchen?</p><p>4. Warum schwächt der Bundesrat immer wieder gerade die besonders konkurrenzfähigen Sektoren und schützt die schwächeren?</p>
    • Sponsoringverbot im Tabakproduktegesetz. Benachteiligung von konkurrenzfähigen Grenzregionen unter dem Deckmantel der Prävention

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