Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen

ShortId
14.3703
Id
20143703
Updated
28.07.2023 14:58
Language
de
Title
Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen
AdditionalIndexing
2836;2446;04;Ergänzungsleistung;Kontrolle;gesetzlicher Wohnsitz;Missbrauch
1
  • L04K01010219, Missbrauch
  • L04K01040106, Ergänzungsleistung
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L05K0507020301, gesetzlicher Wohnsitz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wo Sozialleistungen beansprucht werden können, ist der Versuch, die Leistungen missbräuchlich zu beanspruchen, nicht weit. Bei der IV hat die Bemühung der kantonalen IV-Stellen, korrektes Verhalten der Versicherten durchzusetzen, zur Reduktion von 420 ganzen Renten geführt. Das heisst Einsparungen dank verhindertem Missbrauch von etwa 170 Millionen Franken jährlich.</p><p>Der wachsende EL-Bedarf rechtfertigt auch hier die Frage des Missbrauchs und verlangt in besonderen Fällen nach einer genauen Überprüfung des Anspruchs.</p><p>Die EL ist eine aus Steuern finanzierte Leistung und wird nicht an Personen mit Wohnsitz im Ausland ausbezahlt. Es lohnt sich aber für im Ausland lebende Personen, sich mit einer Pro-forma-Adresse in der Schweiz Ergänzungsleistungen auszahlen zu lassen. Es lohnt sich ebenso für Rentner und EL-Bezüger Vermögenswerte, z. B. Liegenschaften im Ausland, zu verschweigen, um die Berechtigung für EL nicht zu gefährden.</p>
  • <p>Die EL-Durchführungsstellen sind bereits heute verpflichtet, sämtliche Abklärungen vorzunehmen, welche für die Beurteilung des EL-Anspruchs und der Höhe der Leistung notwendig sind. Hierzu gehören auch die Frage nach dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt sowie die Überprüfung möglicher Vermögenswerte im Ausland. Während des EL-Bezugs sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller EL-berechtigten Personen von Gesetzes wegen regelmässig - mindestens jedoch alle vier Jahre - zu überprüfen. Dafür stehen bereits heute entsprechende Instrumente zur Verfügung. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Personen aus einem Mitgliedstaat der EU, welche den grössten Teil der ausländischen EL-Beziehenden ausmachen. Für diese Versicherten existiert ein spezielles Meldeverfahren, mit welchem ausländische Einkommen und Vermögen einschliesslich des Eigentums an Liegenschaften abgefragt werden können.</p><p>Eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung wurde bereits an die Hand genommen:</p><p>- Per 1. Januar 2012 wurde die gesetzliche Grundlage für ein EL-Register geschaffen, welches sich gegenwärtig im Aufbau befindet. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch geprüft, wie den EL-Durchführungsstellen künftig ein einfacherer Zugriff auf diejenigen Daten ermöglicht werden kann, welche der Zentralen Ausgleichsstelle von ausländischen Verbindungsstellen gemeldet werden, insbesondere auf Angaben zu ausländischen Rentenleistungen. Das EL-Register wird voraussichtlich ab 2017 operativ sein.</p><p>- Am 15. Januar 2014 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich Personenfreizügigkeit und Zuwanderung beschlossen. Die entsprechende Vorlage befand sich bis zum 22. Oktober 2014 in der Vernehmlassung, die Botschaft wird dem Parlament voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2015 unterbreitet. Die Vorlage sieht unter anderem einen verbesserten Datenaustausch zwischen den kantonalen Migrationsbehörden und den EL-Durchführungsstellen vor, wie er auch durch die Motion Pezzatti 14.3307, "Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung", vom 6. Mai 2014, gefordert wird. Damit werden die EL-Durchführungsstellen künftig automatisch über Änderungen des aufenthaltsrechtlichen Status EL-beziehender Personen informiert.</p><p>- Weiter hat der Bundesrat am 25. Juni 2014 erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Diese sehen vor, dass das Niveau der EL erhalten bleibt. Das System soll jedoch optimiert werden, vor allem durch eine Reduktion der Schwelleneffekte und den besseren Einbezug der finanziellen Eigenmittel der EL-beziehenden Personen. Die EL-Reform beinhaltet ausserdem verschiedene Massnahmen auf Durchführungsebene. Insbesondere sollen die Sachverhaltsabklärungen für die Leistungsbemessung vereinheitlicht und die Folgen längerer Auslandaufenthalte auf den EL-Anspruch präzisiert werden.</p><p>Mit diesen Vorkehrungen können wesentliche Verbesserungen in der Durchführung erzielt werden. Weitere Massnahmen sind deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen (EL) konsequent an die Hand zu nehmen und den kantonalen Durchführungsstellen Mindeststandards vorzugeben. Sofern sich Gesetzes- und Verordnungsänderungen als notwendig erweisen, sind umgehend Korrekturen an die Hand zu nehmen. Insbesondere sind die Eigentumsverhältnisse im Ausland und der tatsächliche Wohnsitz, d. h. der Lebensmittelpunkt, zu überprüfen.</p>
  • Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wo Sozialleistungen beansprucht werden können, ist der Versuch, die Leistungen missbräuchlich zu beanspruchen, nicht weit. Bei der IV hat die Bemühung der kantonalen IV-Stellen, korrektes Verhalten der Versicherten durchzusetzen, zur Reduktion von 420 ganzen Renten geführt. Das heisst Einsparungen dank verhindertem Missbrauch von etwa 170 Millionen Franken jährlich.</p><p>Der wachsende EL-Bedarf rechtfertigt auch hier die Frage des Missbrauchs und verlangt in besonderen Fällen nach einer genauen Überprüfung des Anspruchs.</p><p>Die EL ist eine aus Steuern finanzierte Leistung und wird nicht an Personen mit Wohnsitz im Ausland ausbezahlt. Es lohnt sich aber für im Ausland lebende Personen, sich mit einer Pro-forma-Adresse in der Schweiz Ergänzungsleistungen auszahlen zu lassen. Es lohnt sich ebenso für Rentner und EL-Bezüger Vermögenswerte, z. B. Liegenschaften im Ausland, zu verschweigen, um die Berechtigung für EL nicht zu gefährden.</p>
    • <p>Die EL-Durchführungsstellen sind bereits heute verpflichtet, sämtliche Abklärungen vorzunehmen, welche für die Beurteilung des EL-Anspruchs und der Höhe der Leistung notwendig sind. Hierzu gehören auch die Frage nach dem Wohnsitz bzw. dem gewöhnlichen Aufenthalt sowie die Überprüfung möglicher Vermögenswerte im Ausland. Während des EL-Bezugs sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aller EL-berechtigten Personen von Gesetzes wegen regelmässig - mindestens jedoch alle vier Jahre - zu überprüfen. Dafür stehen bereits heute entsprechende Instrumente zur Verfügung. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Personen aus einem Mitgliedstaat der EU, welche den grössten Teil der ausländischen EL-Beziehenden ausmachen. Für diese Versicherten existiert ein spezielles Meldeverfahren, mit welchem ausländische Einkommen und Vermögen einschliesslich des Eigentums an Liegenschaften abgefragt werden können.</p><p>Eine Reihe von Massnahmen zur Verbesserung der Durchführung wurde bereits an die Hand genommen:</p><p>- Per 1. Januar 2012 wurde die gesetzliche Grundlage für ein EL-Register geschaffen, welches sich gegenwärtig im Aufbau befindet. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch geprüft, wie den EL-Durchführungsstellen künftig ein einfacherer Zugriff auf diejenigen Daten ermöglicht werden kann, welche der Zentralen Ausgleichsstelle von ausländischen Verbindungsstellen gemeldet werden, insbesondere auf Angaben zu ausländischen Rentenleistungen. Das EL-Register wird voraussichtlich ab 2017 operativ sein.</p><p>- Am 15. Januar 2014 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich Personenfreizügigkeit und Zuwanderung beschlossen. Die entsprechende Vorlage befand sich bis zum 22. Oktober 2014 in der Vernehmlassung, die Botschaft wird dem Parlament voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2015 unterbreitet. Die Vorlage sieht unter anderem einen verbesserten Datenaustausch zwischen den kantonalen Migrationsbehörden und den EL-Durchführungsstellen vor, wie er auch durch die Motion Pezzatti 14.3307, "Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung", vom 6. Mai 2014, gefordert wird. Damit werden die EL-Durchführungsstellen künftig automatisch über Änderungen des aufenthaltsrechtlichen Status EL-beziehender Personen informiert.</p><p>- Weiter hat der Bundesrat am 25. Juni 2014 erste Richtungsentscheide für eine EL-Reform gefällt. Diese sehen vor, dass das Niveau der EL erhalten bleibt. Das System soll jedoch optimiert werden, vor allem durch eine Reduktion der Schwelleneffekte und den besseren Einbezug der finanziellen Eigenmittel der EL-beziehenden Personen. Die EL-Reform beinhaltet ausserdem verschiedene Massnahmen auf Durchführungsebene. Insbesondere sollen die Sachverhaltsabklärungen für die Leistungsbemessung vereinheitlicht und die Folgen längerer Auslandaufenthalte auf den EL-Anspruch präzisiert werden.</p><p>Mit diesen Vorkehrungen können wesentliche Verbesserungen in der Durchführung erzielt werden. Weitere Massnahmen sind deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht angezeigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen (EL) konsequent an die Hand zu nehmen und den kantonalen Durchführungsstellen Mindeststandards vorzugeben. Sofern sich Gesetzes- und Verordnungsänderungen als notwendig erweisen, sind umgehend Korrekturen an die Hand zu nehmen. Insbesondere sind die Eigentumsverhältnisse im Ausland und der tatsächliche Wohnsitz, d. h. der Lebensmittelpunkt, zu überprüfen.</p>
    • Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Ergänzungsleistungen

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