Materielle Sozialhilfe. Einhaltung der Bundesverfassung
- ShortId
-
14.3706
- Id
-
20143706
- Updated
-
28.07.2023 06:32
- Language
-
de
- Title
-
Materielle Sozialhilfe. Einhaltung der Bundesverfassung
- AdditionalIndexing
-
2836;Armut;Niederlassungsrecht;Recht des Einzelnen;Schutz der Privatsphäre;Bundesverfassung;Sozialhilfe
- 1
-
- L04K01040408, Sozialhilfe
- L04K01010203, Armut
- L05K0503010201, Bundesverfassung
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- L04K05020505, Niederlassungsrecht
- L04K05020501, Schutz der Privatsphäre
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Sozialhilfe fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone, wo sie in der Regel von den Gemeinden umgesetzt wird. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, bei der Durchführung der Sozialhilfe die Grundrechte der Bundesverfassung einzuhalten.</p><p>Es besteht keine abstrakte Kontrolle hinsichtlich der Verfassungskonformität der Durchführung. Wird in konkreten Fällen durch einen Entscheid der Sozialhilfe ein Grundrecht verletzt, ist es Aufgabe der Gerichte, dem Recht Geltung zu verschaffen. Damit diese nachträgliche Kontrolle funktioniert, müssen die betroffenen Personen faktisch in der Lage sein, ihre Rechte geltend zu machen. Im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 soll geprüft werden, welches Informations-, Beratungs- und Mediationsangebot besteht und welche Verbesserungen gegebenenfalls vorgenommen werden können.</p><p>Sollte die Rechtsprechung wiederholte und systematische Verletzungen feststellen, müsste der kantonale Gesetzgeber eingreifen. Der Bundesrat sieht zurzeit keine Anzeichen für eine solche Situation.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Aktuelle Diskussionen stellen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger in den Fokus. So sehen sich die Schwächsten zusehends einer demagogischen Volksverhetzung ausgesetzt. Diese wird durch allgemeines Unwissen verstärkt. Not täte daher eine Aufklärungskampagne (analog der "Stopp Aids"-Kampagne) über die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Auch behördliche Massnahmen drängen sich auf, um den sozialen Frieden in unserem Land zu sichern.</p><p>In Anlehnung an meine Anfrage 13.1066 betreffend Sozialhilfe bitte ich den Bundesrat zu prüfen, ob es für Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe bei der einwandfreien Gewährleistung folgender in der Bundesverfassung verankerter Grundrechte Ergänzungen auf der Gesetzesebene oder anderer Massnahmen bedarf:</p><p>1. Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12);</p><p>2. Schutz der Privatsphäre (Art. 13);</p><p>3. Niederlassungsfreiheit (Art. 24 Abs. 1).</p>
- Materielle Sozialhilfe. Einhaltung der Bundesverfassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Sozialhilfe fällt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone, wo sie in der Regel von den Gemeinden umgesetzt wird. Die zuständigen Behörden sind verpflichtet, bei der Durchführung der Sozialhilfe die Grundrechte der Bundesverfassung einzuhalten.</p><p>Es besteht keine abstrakte Kontrolle hinsichtlich der Verfassungskonformität der Durchführung. Wird in konkreten Fällen durch einen Entscheid der Sozialhilfe ein Grundrecht verletzt, ist es Aufgabe der Gerichte, dem Recht Geltung zu verschaffen. Damit diese nachträgliche Kontrolle funktioniert, müssen die betroffenen Personen faktisch in der Lage sein, ihre Rechte geltend zu machen. Im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018 soll geprüft werden, welches Informations-, Beratungs- und Mediationsangebot besteht und welche Verbesserungen gegebenenfalls vorgenommen werden können.</p><p>Sollte die Rechtsprechung wiederholte und systematische Verletzungen feststellen, müsste der kantonale Gesetzgeber eingreifen. Der Bundesrat sieht zurzeit keine Anzeichen für eine solche Situation.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Aktuelle Diskussionen stellen Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger in den Fokus. So sehen sich die Schwächsten zusehends einer demagogischen Volksverhetzung ausgesetzt. Diese wird durch allgemeines Unwissen verstärkt. Not täte daher eine Aufklärungskampagne (analog der "Stopp Aids"-Kampagne) über die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Auch behördliche Massnahmen drängen sich auf, um den sozialen Frieden in unserem Land zu sichern.</p><p>In Anlehnung an meine Anfrage 13.1066 betreffend Sozialhilfe bitte ich den Bundesrat zu prüfen, ob es für Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfe bei der einwandfreien Gewährleistung folgender in der Bundesverfassung verankerter Grundrechte Ergänzungen auf der Gesetzesebene oder anderer Massnahmen bedarf:</p><p>1. Recht auf Hilfe in Notlagen (Art. 12);</p><p>2. Schutz der Privatsphäre (Art. 13);</p><p>3. Niederlassungsfreiheit (Art. 24 Abs. 1).</p>
- Materielle Sozialhilfe. Einhaltung der Bundesverfassung
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