Stärkung präventiver Massnahmen im Bereich des Gewaltextremismus

ShortId
14.3710
Id
20143710
Updated
28.07.2023 06:33
Language
de
Title
Stärkung präventiver Massnahmen im Bereich des Gewaltextremismus
AdditionalIndexing
09;28;10;2831;Religion;Extremismus;Strafe;Gewalt
1
  • L04K01010207, Gewalt
  • L04K08020204, Extremismus
  • L03K010602, Religion
  • L03K050101, Strafe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es braucht eine Stärkung von präventiven Massnahmen, wie die Überwachung von Aktivitäten von gewaltextremistischen Gruppierungen in sozialen Netzwerken. Damit können potenzielle Gewaltextremisten rechtzeitig identifiziert werden und bei Aufruf zu Gewalt frühzeitig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Im Bereich des religiösen Extremismus könnte die Vermittlung von Grundwissen über die verschiedenen Religionen ebenfalls präventiv wirken. Ein Einbezug der jeweiligen religiösen Führer ist zu prüfen. Des Weiteren muss die internationale Zusammenarbeit, zum Beispiel im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit, bei der Prävention von grenzüberschreitendem Extremismus gestärkt werden.</p>
  • <p>Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben in den letzten Jahren, gestützt auf einen Bundesratsbeschluss von 2010, die Überwachung und Bekämpfung gewaltextremistischer, insbesondere dschihadistischer Aktivitäten im Internet verstärkt. Die Ergebnisse des sog. Dschihadismus-Monitorings haben bereits mehrfach ermöglicht, gewaltbereite Extremisten präventiv anzusprechen oder - soweit ein Straftatverdacht vorlag - zwecks Entscheids über die Durchführung eines Strafverfahrens entsprechende Informationen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.</p><p>Mit seiner Botschaft von 19. Februar 2014 zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) schlägt der Bundesrat eine weitere Stärkung der präventiven Massnahmen vor. Allfällige Grundrechtseingriffe dürfen in keinem Fall in einem Missverhältnis zum erwarteten Informationsgewinn stehen. Daher sollen die in die Grundrechte, namentlich in die Privatsphäre, eingreifenden genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, wie z. B. das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke, aus Gründen der Verhältnismässigkeit auch weiterhin nicht zur Aufklärung des gewalttätigen Extremismus eingesetzt werden. Somit fällt das nachrichtendienstliche Instrumentarium zur Prävention des Gewaltextremismus gerade im internationalen Vergleich begrenzt aus. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, die Grundrechte so wenig wie möglich einzuschränken.</p><p>Was die Vermittlung des Grundwissens über die verschiedenen Religionsgemeinschaften betrifft, so liegen die Ausgestaltung der Beziehungen von Kirche und Staat sowie das Schulwesen gemäss Bundesverfassung (BV) in kantonaler Zuständigkeit.</p><p>Der Bund unterstützt jedoch gemäss Artikel 72 Absatz 2 BV zusammen mit den Kantonen entsprechende Bemühungen zur Wahrung des öffentlichen Friedens. So fördert der Bund regelmässig Projekte Dritter, die, meist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen religiösen Gemeinschaften durchgeführt, sich der Förderung des gegenseitigen Verständnisses, dem Abbau von Vorurteilen und Bewältigung von Konfliktsituationen widmen.</p><p>Auf aussenpolitischer Ebene engagiert sich die Schweiz insbesondere im Rahmen der Uno und des Globalen Forums zur Bekämpfung des Terrorismus in den Diskussionen über die Verringerung der Ursachen, die zu Terrorismus führen können. Sie unterstützt auch den "Global Community Engagement and Resilience Fund (GCERF)" in Genf, der zum Ziel hat, in verschiedenen Staaten lokale Initiativen zu unterstützen, mit denen gewalttätiger Extremismus verhindert und verringert werden soll.</p><p>Der Bundesrat ist sich schliesslich auch der Wichtigkeit einer engen internationalen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bewusst. Im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit stellt insbesondere das Schengener Informationssystem (SIS) ein wichtiges Mittel bei der Bekämpfung von Gewaltextremismus dar; gestützt auf das Schengen-Informationsaustausch-Gesetz (SlaG, SR 362.2) können zudem gezielt Informationen über Gewaltextremisten mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Schengen-Staaten ausgetauscht werden. Verschiedene Institutionen und Arbeitsgruppen der Europäischen Union (EU) prüfen zurzeit mögliche Massnahmen gegen ausländische Kämpfer (z. B. Verschärfung der Grenzkontrollen). Der Bundesrat möchte die polizeiliche Zusammenarbeit mit der EU schliesslich durch die Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit vertiefen, welche insbesondere durch einen vereinfachten Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen zu einer Verbesserung der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und des Terrorismus mit den EU-Staaten beitragen würde. Der Bundesrat setzt sich im Übrigen dafür ein, dass die bestehenden Instrumente, insbesondere zur Kontrolle der Reisebewegungen, verstärkt und konsequent angewendet werden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Projekte, Dialogvorhaben und Formen der internationalen Kooperation für die Prävention von Gewaltextremismus von Bedeutung sind und weitergeführt werden müssen.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keine Notwendigkeit einer Berichterstattung oder zusätzlichen Handlungsbedarf. Er erachtet damit das Anliegen des Postulates als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären und in einem Bericht darzulegen, inwiefern die bestehenden Massnahmen im Bereich Prävention von Gewaltextremismus gestärkt werden können.</p>
  • Stärkung präventiver Massnahmen im Bereich des Gewaltextremismus
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es braucht eine Stärkung von präventiven Massnahmen, wie die Überwachung von Aktivitäten von gewaltextremistischen Gruppierungen in sozialen Netzwerken. Damit können potenzielle Gewaltextremisten rechtzeitig identifiziert werden und bei Aufruf zu Gewalt frühzeitig den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Im Bereich des religiösen Extremismus könnte die Vermittlung von Grundwissen über die verschiedenen Religionen ebenfalls präventiv wirken. Ein Einbezug der jeweiligen religiösen Führer ist zu prüfen. Des Weiteren muss die internationale Zusammenarbeit, zum Beispiel im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit, bei der Prävention von grenzüberschreitendem Extremismus gestärkt werden.</p>
    • <p>Die Sicherheitsbehörden des Bundes haben in den letzten Jahren, gestützt auf einen Bundesratsbeschluss von 2010, die Überwachung und Bekämpfung gewaltextremistischer, insbesondere dschihadistischer Aktivitäten im Internet verstärkt. Die Ergebnisse des sog. Dschihadismus-Monitorings haben bereits mehrfach ermöglicht, gewaltbereite Extremisten präventiv anzusprechen oder - soweit ein Straftatverdacht vorlag - zwecks Entscheids über die Durchführung eines Strafverfahrens entsprechende Informationen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.</p><p>Mit seiner Botschaft von 19. Februar 2014 zum neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) schlägt der Bundesrat eine weitere Stärkung der präventiven Massnahmen vor. Allfällige Grundrechtseingriffe dürfen in keinem Fall in einem Missverhältnis zum erwarteten Informationsgewinn stehen. Daher sollen die in die Grundrechte, namentlich in die Privatsphäre, eingreifenden genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen, wie z. B. das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke, aus Gründen der Verhältnismässigkeit auch weiterhin nicht zur Aufklärung des gewalttätigen Extremismus eingesetzt werden. Somit fällt das nachrichtendienstliche Instrumentarium zur Prävention des Gewaltextremismus gerade im internationalen Vergleich begrenzt aus. Dies entspricht dem Willen des Gesetzgebers, die Grundrechte so wenig wie möglich einzuschränken.</p><p>Was die Vermittlung des Grundwissens über die verschiedenen Religionsgemeinschaften betrifft, so liegen die Ausgestaltung der Beziehungen von Kirche und Staat sowie das Schulwesen gemäss Bundesverfassung (BV) in kantonaler Zuständigkeit.</p><p>Der Bund unterstützt jedoch gemäss Artikel 72 Absatz 2 BV zusammen mit den Kantonen entsprechende Bemühungen zur Wahrung des öffentlichen Friedens. So fördert der Bund regelmässig Projekte Dritter, die, meist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen religiösen Gemeinschaften durchgeführt, sich der Förderung des gegenseitigen Verständnisses, dem Abbau von Vorurteilen und Bewältigung von Konfliktsituationen widmen.</p><p>Auf aussenpolitischer Ebene engagiert sich die Schweiz insbesondere im Rahmen der Uno und des Globalen Forums zur Bekämpfung des Terrorismus in den Diskussionen über die Verringerung der Ursachen, die zu Terrorismus führen können. Sie unterstützt auch den "Global Community Engagement and Resilience Fund (GCERF)" in Genf, der zum Ziel hat, in verschiedenen Staaten lokale Initiativen zu unterstützen, mit denen gewalttätiger Extremismus verhindert und verringert werden soll.</p><p>Der Bundesrat ist sich schliesslich auch der Wichtigkeit einer engen internationalen polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bewusst. Im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit stellt insbesondere das Schengener Informationssystem (SIS) ein wichtiges Mittel bei der Bekämpfung von Gewaltextremismus dar; gestützt auf das Schengen-Informationsaustausch-Gesetz (SlaG, SR 362.2) können zudem gezielt Informationen über Gewaltextremisten mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Schengen-Staaten ausgetauscht werden. Verschiedene Institutionen und Arbeitsgruppen der Europäischen Union (EU) prüfen zurzeit mögliche Massnahmen gegen ausländische Kämpfer (z. B. Verschärfung der Grenzkontrollen). Der Bundesrat möchte die polizeiliche Zusammenarbeit mit der EU schliesslich durch die Teilnahme an der Prümer Zusammenarbeit vertiefen, welche insbesondere durch einen vereinfachten Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen zu einer Verbesserung der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und des Terrorismus mit den EU-Staaten beitragen würde. Der Bundesrat setzt sich im Übrigen dafür ein, dass die bestehenden Instrumente, insbesondere zur Kontrolle der Reisebewegungen, verstärkt und konsequent angewendet werden.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Projekte, Dialogvorhaben und Formen der internationalen Kooperation für die Prävention von Gewaltextremismus von Bedeutung sind und weitergeführt werden müssen.</p><p>Der Bundesrat sieht zurzeit keine Notwendigkeit einer Berichterstattung oder zusätzlichen Handlungsbedarf. Er erachtet damit das Anliegen des Postulates als erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, abzuklären und in einem Bericht darzulegen, inwiefern die bestehenden Massnahmen im Bereich Prävention von Gewaltextremismus gestärkt werden können.</p>
    • Stärkung präventiver Massnahmen im Bereich des Gewaltextremismus

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