Bolle di Magadino. Instandsetzung der zivilen Infrastrukturen des kantonalen Flugplatzes von Locarno
- ShortId
-
14.3712
- Id
-
20143712
- Updated
-
28.07.2023 06:33
- Language
-
de
- Title
-
Bolle di Magadino. Instandsetzung der zivilen Infrastrukturen des kantonalen Flugplatzes von Locarno
- AdditionalIndexing
-
48;52;Umweltpolitik (allgemein);Flughafen;Zivilluftfahrt;Tessin
- 1
-
- L04K18040101, Flughafen
- L04K18040105, Zivilluftfahrt
- L05K0301010117, Tessin
- L02K0601, Umweltpolitik (allgemein)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Überflüge über die Bolle di Magadino und erst recht diejenigen über die bewohnten oder touristischen Gebiete wurden von den kantonalen Behörden schon immer mit Sorgfalt und in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen und regionalen Behörden gesteuert, und zwar sowohl im laufenden Betrieb als auch bei der Planung neuer Bauten. Dass die Veranstaltung zum 75-jährigen Bestehen des Flugplatzes Locarno von Ende Mai 2014 ein Publikumserfolg war (50 000 Besucherinnen und Besucher in zwei Tagen) und keinerlei Reklamationen eingingen, bestätigt, dass sich dieses Vorgehen bewährt.</p>
- <p>1. Der Flugplatz Locarno spielt sowohl für die militärische als auch für die zivile Flugausbildung in der schweizerischen Flugplatzlandschaft eine wichtige Rolle. Im Entwurf des Objektblattes, welches zurzeit in Anhörung ist, wird diese Funktion entsprechend beschrieben und nicht infrage gestellt. Dem internationalen Schutzgebiet Bolle di Magadino, das bei Starts und Landungen durch Flächenflugzeuge überflogen wird, wird im Entwurf eine grössere Bedeutung zugemessen, als der Kanton dies tut. Die im Rahmen der Anhörung eingehenden Stellungnahmen werden nach der Anhörung ausgewertet und soweit möglich im Objektblatt berücksichtigt. Dieses wird voraussichtlich noch 2014 dem Bundesrat zur Verabschiedung unterbreitet.</p><p>2. Die Bewegungszahlen im kantonalen Richtplan sind nur bedingt mit denjenigen im Objektblatt vergleichbar: Die 100 000 Bewegungen im Richtplan beziehen sich auf sämtliche Flugbewegungen (inklusive derjenigen des Militärs und der Segelflugzeuge) und sehen eine beträchtliche Entwicklungsreserve vor. Die 50 000 Bewegungen im SIL-Objektblatt hingegen bilden die Grundlage für die Berechnung der zivilen Lärmbelastung. Darin nicht enthalten sind die Bewegungen der Militär- und Segelflugzeuge.</p><p>Das SIL-Objektblatt regelt ausschliesslich den zivilen Flugbetrieb des Flugplatzes Locarno und schränkt somit den militärischen Flugbetrieb nicht ein. Auch erwartet das UVEK für die zivile Flugausbildung keine Probleme.</p><p>3. Die statistischen Grundlagen im Bericht "Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna" der Schweizerischen Vogelwarte, des Bazl und des damaligen Buwal sind ausreichend, um die Beziehung zwischen Überflügen und Naturschutzgebieten einzuschätzen. Es ist nicht anzunehmen, dass eine Vertiefung der Studien zu wesentlichen neuen Erkenntnissen führen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Der Flugplatz von Locarno ist unter den Schweizer Flugplätzen ohne Linienverkehr oder Charterflüge der drittgrösste. Seine zwei wichtigsten Zwecke sind seit je die Ausbildung von Pilotinnen und Piloten sowie die Anbindung an die anderen Flughäfen in der Schweiz und an diejenigen in Italien. Auf welche Grundlage hat sich der Bund gestützt, dass seine Interessenabwägung so anders ausfällt als diejenige des Kantons?</p><p>2. Die erlaubte Anzahl Flüge so stark zu reduzieren (1990 sah der Richtplan 100 000 Flugbewegungen pro Jahr vor, heute erlaubt das UVEK noch 50 000) ist eine Massnahme, die eindeutig auch dem Schutz der Zugvögel der Bolle di Magadino dient. Sie schränkt allerdings die Nutzung der Kapazitäten des Flugplatzes Locarno - also die drei Pisten und die permanente Präsenz von Skyguide - im Vergleich zu anderen Schweizer Flugplätzen (von denen viele ebenfalls nahe an Naturschutzgebieten von nationaler Bedeutung liegen) ein. Diese Einschränkung kann sowohl für militärische Flüge als auch für die nationale Ausbildung von Zivilpilotinnen und -piloten, für die bisher südlich der Alpen nur in Locarno eine passende Anlage existiert, zu Problemen führen. Hat das UVEK diese Tatsachen berücksichtigt, und falls ja, inwiefern?</p><p>3. Die nötigen Instandsetzungen der zivilen Infrastrukturen, die wegen der äusserst vorsichtigen Haltung des UVEK in Verzug geraten sind, haben den Staatsrat des Kantons Tessin dazu gezwungen, die Beschränkung der Überflüge über die Bolle als rein präventive Massnahme zum Schutz der Zugvögel zu akzeptieren. Dieses Thema ist auch für andere Schweizer Flugplätze von Bedeutung. Wäre es deshalb nicht sinnvoller, die Beziehungen zwischen Überflügen und Naturschutzgebieten wissenschaftlich besser zu untersuchen? Die Studie sollte über das einfache Kriterium der "Mindestflughöhe von 300 Metern" hinausgehen, das vor einigen Jahren in den Empfehlungen des Bafu stand und auf Start und Landung von Flugzeugen nicht anwendbar ist.</p>
- Bolle di Magadino. Instandsetzung der zivilen Infrastrukturen des kantonalen Flugplatzes von Locarno
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Überflüge über die Bolle di Magadino und erst recht diejenigen über die bewohnten oder touristischen Gebiete wurden von den kantonalen Behörden schon immer mit Sorgfalt und in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen und regionalen Behörden gesteuert, und zwar sowohl im laufenden Betrieb als auch bei der Planung neuer Bauten. Dass die Veranstaltung zum 75-jährigen Bestehen des Flugplatzes Locarno von Ende Mai 2014 ein Publikumserfolg war (50 000 Besucherinnen und Besucher in zwei Tagen) und keinerlei Reklamationen eingingen, bestätigt, dass sich dieses Vorgehen bewährt.</p>
- <p>1. Der Flugplatz Locarno spielt sowohl für die militärische als auch für die zivile Flugausbildung in der schweizerischen Flugplatzlandschaft eine wichtige Rolle. Im Entwurf des Objektblattes, welches zurzeit in Anhörung ist, wird diese Funktion entsprechend beschrieben und nicht infrage gestellt. Dem internationalen Schutzgebiet Bolle di Magadino, das bei Starts und Landungen durch Flächenflugzeuge überflogen wird, wird im Entwurf eine grössere Bedeutung zugemessen, als der Kanton dies tut. Die im Rahmen der Anhörung eingehenden Stellungnahmen werden nach der Anhörung ausgewertet und soweit möglich im Objektblatt berücksichtigt. Dieses wird voraussichtlich noch 2014 dem Bundesrat zur Verabschiedung unterbreitet.</p><p>2. Die Bewegungszahlen im kantonalen Richtplan sind nur bedingt mit denjenigen im Objektblatt vergleichbar: Die 100 000 Bewegungen im Richtplan beziehen sich auf sämtliche Flugbewegungen (inklusive derjenigen des Militärs und der Segelflugzeuge) und sehen eine beträchtliche Entwicklungsreserve vor. Die 50 000 Bewegungen im SIL-Objektblatt hingegen bilden die Grundlage für die Berechnung der zivilen Lärmbelastung. Darin nicht enthalten sind die Bewegungen der Militär- und Segelflugzeuge.</p><p>Das SIL-Objektblatt regelt ausschliesslich den zivilen Flugbetrieb des Flugplatzes Locarno und schränkt somit den militärischen Flugbetrieb nicht ein. Auch erwartet das UVEK für die zivile Flugausbildung keine Probleme.</p><p>3. Die statistischen Grundlagen im Bericht "Einfluss des Flugverkehrs auf die Avifauna" der Schweizerischen Vogelwarte, des Bazl und des damaligen Buwal sind ausreichend, um die Beziehung zwischen Überflügen und Naturschutzgebieten einzuschätzen. Es ist nicht anzunehmen, dass eine Vertiefung der Studien zu wesentlichen neuen Erkenntnissen führen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Der Flugplatz von Locarno ist unter den Schweizer Flugplätzen ohne Linienverkehr oder Charterflüge der drittgrösste. Seine zwei wichtigsten Zwecke sind seit je die Ausbildung von Pilotinnen und Piloten sowie die Anbindung an die anderen Flughäfen in der Schweiz und an diejenigen in Italien. Auf welche Grundlage hat sich der Bund gestützt, dass seine Interessenabwägung so anders ausfällt als diejenige des Kantons?</p><p>2. Die erlaubte Anzahl Flüge so stark zu reduzieren (1990 sah der Richtplan 100 000 Flugbewegungen pro Jahr vor, heute erlaubt das UVEK noch 50 000) ist eine Massnahme, die eindeutig auch dem Schutz der Zugvögel der Bolle di Magadino dient. Sie schränkt allerdings die Nutzung der Kapazitäten des Flugplatzes Locarno - also die drei Pisten und die permanente Präsenz von Skyguide - im Vergleich zu anderen Schweizer Flugplätzen (von denen viele ebenfalls nahe an Naturschutzgebieten von nationaler Bedeutung liegen) ein. Diese Einschränkung kann sowohl für militärische Flüge als auch für die nationale Ausbildung von Zivilpilotinnen und -piloten, für die bisher südlich der Alpen nur in Locarno eine passende Anlage existiert, zu Problemen führen. Hat das UVEK diese Tatsachen berücksichtigt, und falls ja, inwiefern?</p><p>3. Die nötigen Instandsetzungen der zivilen Infrastrukturen, die wegen der äusserst vorsichtigen Haltung des UVEK in Verzug geraten sind, haben den Staatsrat des Kantons Tessin dazu gezwungen, die Beschränkung der Überflüge über die Bolle als rein präventive Massnahme zum Schutz der Zugvögel zu akzeptieren. Dieses Thema ist auch für andere Schweizer Flugplätze von Bedeutung. Wäre es deshalb nicht sinnvoller, die Beziehungen zwischen Überflügen und Naturschutzgebieten wissenschaftlich besser zu untersuchen? Die Studie sollte über das einfache Kriterium der "Mindestflughöhe von 300 Metern" hinausgehen, das vor einigen Jahren in den Empfehlungen des Bafu stand und auf Start und Landung von Flugzeugen nicht anwendbar ist.</p>
- Bolle di Magadino. Instandsetzung der zivilen Infrastrukturen des kantonalen Flugplatzes von Locarno
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