Die Ausbreitung der Bettwanzen in der Schweiz koordiniert bekämpfen

ShortId
14.3715
Id
20143715
Updated
28.07.2023 06:29
Language
de
Title
Die Ausbreitung der Bettwanzen in der Schweiz koordiniert bekämpfen
AdditionalIndexing
2841;Tierwelt;Prävention;Gesundheitsrecht;Beziehung Bund-Kanton
1
  • L04K01050509, Gesundheitsrecht
  • L04K06030307, Tierwelt
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L05K0105050702, Prävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist festzustellen, dass sich die Bettwanzen seit einigen Jahren in der Schweiz ausbreiten. Diese Insekten ernähren sich von menschlichem Blut und sind nachtaktiv. Man findet sie normalerweise an den Nähten der Matratze. Insbesondere in urbanen Gegenden, wo Bettwanzen konzentriert auftreten können und ein grosses Problem für die Volksgesundheit darstellen, sind sie für zahlreiche Schadwirkungen verantwortlich, wie z. B. für Stiche und Juckreiz. In Kanada werden Bettwanzen sogar als Risiko für die öffentliche Gesundheit eingestuft (Quelle: Kanadisches Zentrum für Infektionskrankheiten, "Centre canadien de collaboration nationale des maladies infectueuses").</p><p>Die Ausbreitungsgefahr bei Bettwanzen ist gross, denn sie können in Koffern oder Handtaschen, über Kleider, Möbel und insbesondere über Matratzen mittransportiert werden und sich so leicht von Wohnung zu Wohnung verbreiten. Kleider und Möbel aus zweiter Hand (Matratzen und Sessel) können bereits von Bettwanzen befallen sein. Ausserdem ist die Gefahr der Ausbreitung dieser Insekten durch den Massentourismus heute grösser denn je. Kurz gesagt: Dieser Schädling macht an den Kantonsgrenzen nicht halt.</p><p>Zur Schädlingsbekämpfung existieren mechanische und chemische Mittel sowie wirksame Präventionsmassnahmen. Die Kantone und der Bund müssen ihre Schritte koordinieren, um die Öffentlichkeit über diese Mittel und deren sachgemässe Anwendung zu informieren (insbesondere in Bezug auf die Insektizide, die bei unsachgemässer Anwendung dazu führen können, dass die Bettwanzen resistent werden).</p><p>Bevor sich die Bettwanzen zu stark ausbreiten und ihre Bekämpfung nicht mehr kontrollierbar wird, scheint es wichtig, dass die Gemeinden, die Kantone und der Bund diese Problematik koordiniert angehen und dass wichtige Informationen darüber für die Schweizer Wohnbevölkerung z. B. auf der Website des Bundes zugänglich sind.</p>
  • <p>Bettwanzen sind nachtaktive, flügellose Insekten, die in bewohnten und geschlossenen Räumen auftreten. Sie ernähren sich vom Blut der Menschen und verstecken sich tagsüber in Ritzen und unzugänglichen Stellen. Die Übertragung von Krankheiten durch die Bettwanze ist bis heute nicht bekannt. Zwar sind die Stiche dieses Ungeziefers lästig und können Juckreiz auslösen, es handelt sich jedoch um ein nichtgravierendes individuelles Gesundheitsproblem. Es geht um ein lokales Phänomen, dessen Lösung vor Ort und durch die betroffenen Stellen bzw. Betriebe (Wohnungen, Hotels, Herbergen usw.) angegangen werden muss. Bettwanzen können mittels professioneller Schädlingsbekämpfung entfernt werden.</p><p>Bettwanzen sind kein Thema der öffentlichen Gesundheit unseres Landes. Das Bundesamt für Gesundheit hat in den letzten zwei Jahren lediglich eine einzige informelle Mitteilung zu diesem Thema erhalten. Da Bettwanzen keine Krankheiten übertragen, besteht auch keine Meldepflicht gemäss Epidemiengesetz (SR 818.101). Dem Bund liegen zur Verbreitung von Bettwanzen deshalb keine Daten vor.</p><p>Für die Schädlingsbekämpfung bei nichtinvasiven Organismen, welche keine Infektionskrankheiten übertragen, besteht auf nationaler Ebene keine gesetzliche Grundlage. Dies gilt auch für die Bekämpfung von Bettwanzen, die weder invasive Organismen sind, welche das einheimische ökologische Gleichgewicht gefährden (gemäss Art. 29a des Umweltschutzgesetzes; SR 814.01), noch Infektionskrankheiten gemäss Epidemiengesetz übertragen. Die Bekämpfung von Schädlingen wie Bettwanzen, Krätzemilben oder Läusen fällt damit in die Zuständigkeit der Kantone.</p><p>Vor diesem Hintergrund und weil die Bekämpfung von Schädlingen wie Bettwanzen nicht im Kompetenzbereich des Bundes liegt, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf und beantragt die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht über die gegenwärtige Ausbreitung der Bettwanzen in der Schweiz zu erstellen. Der Bericht soll Präventions-, Lösungs- und Harmonisierungsansätze enthalten, die von den Gemeinden, von den Kantonen und/oder vom Bund umzusetzen sind, um gegen das Vorkommen und die Ausbreitung dieser Insekten in der Schweiz vorzugehen.</p>
  • Die Ausbreitung der Bettwanzen in der Schweiz koordiniert bekämpfen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist festzustellen, dass sich die Bettwanzen seit einigen Jahren in der Schweiz ausbreiten. Diese Insekten ernähren sich von menschlichem Blut und sind nachtaktiv. Man findet sie normalerweise an den Nähten der Matratze. Insbesondere in urbanen Gegenden, wo Bettwanzen konzentriert auftreten können und ein grosses Problem für die Volksgesundheit darstellen, sind sie für zahlreiche Schadwirkungen verantwortlich, wie z. B. für Stiche und Juckreiz. In Kanada werden Bettwanzen sogar als Risiko für die öffentliche Gesundheit eingestuft (Quelle: Kanadisches Zentrum für Infektionskrankheiten, "Centre canadien de collaboration nationale des maladies infectueuses").</p><p>Die Ausbreitungsgefahr bei Bettwanzen ist gross, denn sie können in Koffern oder Handtaschen, über Kleider, Möbel und insbesondere über Matratzen mittransportiert werden und sich so leicht von Wohnung zu Wohnung verbreiten. Kleider und Möbel aus zweiter Hand (Matratzen und Sessel) können bereits von Bettwanzen befallen sein. Ausserdem ist die Gefahr der Ausbreitung dieser Insekten durch den Massentourismus heute grösser denn je. Kurz gesagt: Dieser Schädling macht an den Kantonsgrenzen nicht halt.</p><p>Zur Schädlingsbekämpfung existieren mechanische und chemische Mittel sowie wirksame Präventionsmassnahmen. Die Kantone und der Bund müssen ihre Schritte koordinieren, um die Öffentlichkeit über diese Mittel und deren sachgemässe Anwendung zu informieren (insbesondere in Bezug auf die Insektizide, die bei unsachgemässer Anwendung dazu führen können, dass die Bettwanzen resistent werden).</p><p>Bevor sich die Bettwanzen zu stark ausbreiten und ihre Bekämpfung nicht mehr kontrollierbar wird, scheint es wichtig, dass die Gemeinden, die Kantone und der Bund diese Problematik koordiniert angehen und dass wichtige Informationen darüber für die Schweizer Wohnbevölkerung z. B. auf der Website des Bundes zugänglich sind.</p>
    • <p>Bettwanzen sind nachtaktive, flügellose Insekten, die in bewohnten und geschlossenen Räumen auftreten. Sie ernähren sich vom Blut der Menschen und verstecken sich tagsüber in Ritzen und unzugänglichen Stellen. Die Übertragung von Krankheiten durch die Bettwanze ist bis heute nicht bekannt. Zwar sind die Stiche dieses Ungeziefers lästig und können Juckreiz auslösen, es handelt sich jedoch um ein nichtgravierendes individuelles Gesundheitsproblem. Es geht um ein lokales Phänomen, dessen Lösung vor Ort und durch die betroffenen Stellen bzw. Betriebe (Wohnungen, Hotels, Herbergen usw.) angegangen werden muss. Bettwanzen können mittels professioneller Schädlingsbekämpfung entfernt werden.</p><p>Bettwanzen sind kein Thema der öffentlichen Gesundheit unseres Landes. Das Bundesamt für Gesundheit hat in den letzten zwei Jahren lediglich eine einzige informelle Mitteilung zu diesem Thema erhalten. Da Bettwanzen keine Krankheiten übertragen, besteht auch keine Meldepflicht gemäss Epidemiengesetz (SR 818.101). Dem Bund liegen zur Verbreitung von Bettwanzen deshalb keine Daten vor.</p><p>Für die Schädlingsbekämpfung bei nichtinvasiven Organismen, welche keine Infektionskrankheiten übertragen, besteht auf nationaler Ebene keine gesetzliche Grundlage. Dies gilt auch für die Bekämpfung von Bettwanzen, die weder invasive Organismen sind, welche das einheimische ökologische Gleichgewicht gefährden (gemäss Art. 29a des Umweltschutzgesetzes; SR 814.01), noch Infektionskrankheiten gemäss Epidemiengesetz übertragen. Die Bekämpfung von Schädlingen wie Bettwanzen, Krätzemilben oder Läusen fällt damit in die Zuständigkeit der Kantone.</p><p>Vor diesem Hintergrund und weil die Bekämpfung von Schädlingen wie Bettwanzen nicht im Kompetenzbereich des Bundes liegt, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf und beantragt die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht über die gegenwärtige Ausbreitung der Bettwanzen in der Schweiz zu erstellen. Der Bericht soll Präventions-, Lösungs- und Harmonisierungsansätze enthalten, die von den Gemeinden, von den Kantonen und/oder vom Bund umzusetzen sind, um gegen das Vorkommen und die Ausbreitung dieser Insekten in der Schweiz vorzugehen.</p>
    • Die Ausbreitung der Bettwanzen in der Schweiz koordiniert bekämpfen

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