Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte. Rolle der Stiftungsaufsicht
- ShortId
-
14.3717
- Id
-
20143717
- Updated
-
28.07.2023 06:26
- Language
-
de
- Title
-
Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte. Rolle der Stiftungsaufsicht
- AdditionalIndexing
-
2831;04;Kontrolle;Kultur;Kunst;Stiftung
- 1
-
- L03K010601, Kultur
- L03K010604, Kunst
- L05K0703031001, Stiftung
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht prüfte die jährlichen Rechenschaftsablagen, bestehend aus Jahresbericht, Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang), Bericht der Revisionsstelle, Protokoll(e) der Stiftungsratssitzung(en) betreffend die Genehmigung von Jahresrechnung und -bericht durch den Stiftungsrat. Die Aufsicht wird und wurde sodann durch Rückfragen und/oder Vorladungen bei Spezialfragen wahrgenommen. Im konkreten Fall war der Stiftungsrat als Ganzes oder in einer Delegation auch schon mehrmals bei der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, um zu Fragen zur Lagerung und Inventarisierung der Kunstgegenstände Auskunft zu geben. Gemäss dem Bericht von Andres Furger aus dem Jahr 2007 bestand damals Handlungsbedarf im Bereich Sammlungsgut, Liegenschaften und Organisation der Stiftung. Die Stiftung hat in allen im Bericht genannten Bereichen in der Zwischenzeit gehandelt und ist laufend daran, die Kunstgegenstände zu inventarisieren und die Liegenschaften zu sanieren. Die Organisation der Stiftung wurde im Sinne des Berichtes ausgebaut und optimiert. Mittlerweile hat die Stiftung weitere Personen zum Erhalt und zur Erfassung der Kunstgegenstände eingestellt.</p><p>2. Verfahren und Beschwerdeverfahren können je nach Umfang und unter Berücksichtigung der Gewährung des rechtlichen Gehörs mehrere Monate dauern. Im Januar 2014 hatte der Stiftungsrat den Beschluss zur Änderung der Statuten gefasst und zur Genehmigung eingereicht. Es wurden danach im Januar und im Februar 2014 zwei Eingaben gegen den Antrag des Stiftungsrates eingereicht. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht hat den betroffenen Personen das rechtliche Gehör gewährt.</p><p>3./5. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit und nach Massgabe der gesetzlichen Zuständigkeiten hat sich die Stiftungsaufsicht regelmässig über den Stand der Inventarisierungen und der Sanierungsarbeiten informieren lassen. Die Stiftung sicherte der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht bereits im Jahr 2007 zu, die Gemälde zu inventarisieren, eine professionelle Lagerung zu gewährleisten und die Organisation zu verbessern. Die von der Stiftung eingestellte Kuratorin informierte die Eidgenössische Stiftungsaufsicht im Jahr 2010, dass etwa 7000 wichtige Kunstgegenstände archiviert worden seien. Die Archivierungsarbeiten werden laufend weitergeführt. Bruno Stefanini versprach überdies, die Sanierungen der Liegenschaften voranzutreiben. Im Jahr 2011 wurde denn auch beispielsweise mit der Restaurierung des Schlosses Grandson begonnen. Der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht liegen Listen des Inventars und des inventarisierten Archivierungsguts vor. Noch zu archivierende Gegenstände sind noch nicht mit Listen erfasst. Es liegen ebenfalls Listen der jährlichen Sanierungsarbeiten vor. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ist mit dem Stiftungsrat im regelmässigen Gespräch betreffend Sanierungen und hat sich regelmässig Bericht erstatten lassen sowie Anhörungen mit dem Stiftungsrat durchgeführt. Die Stiftungsaufsicht hatte gestützt darauf keinen Anlass zur Annahme, dass die im Bericht Furger aufgezeigten Schwachpunkte nicht angegangen worden wären.</p><p>4. Die Parteien haben sich im Beisein der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht am 23. Oktober 2014 zu einem ersten klärenden Gespräch betreffend die Zusammensetzung des Stiftungsrates und das Wahlrecht getroffen. Offenbar konnte nach einem weiteren Gespräch zwischen den Parteien keine Einigung gefunden werden. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht wird nun die weiteren Schritte im Verfahren auf Änderung der Statuten prüfen. Dieses Verfahren wurde auf Antrag aller Parteien sistiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte verfügt über die möglicherweise grösste private Kunstsammlung der Schweiz. Gleichzeitig ist Bruno Stefanini im Besitz vieler Liegenschaften, schwergewichtig in Winterthur, aber auch im Rest der Schweiz. Weitere Kulturgüter von mutmasslich hohem Wert werden seinem Besitz zugeschrieben.</p><p>Wie den Medien zu vernehmen ist, ist in den letzten Monaten in der Stiftung ein heftiger Streit über die Zukunft derselben ausgebrochen. Dabei wurde auch Kritik an der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht laut.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie hat die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten ihre Aufsicht im konkreten Fall wahrgenommen?</p><p>2. Wieso dauert der Entscheid über den Antrag, vom Ernennungsrecht zum Kooptationsrecht zu wechseln, so lange? Ist man mit den Stiftungsräten dazu im Gespräch?</p><p>3. Welchen Beitrag leistet die Eidgenössische Stiftungsaufsicht, um den Bestand der Stiftung und deren </p><p>Wert zu sichern?</p><p>4. Welche konkreten Schritte werden eingeleitet, um die Konflikte zwischen der Tochter des Stifters und dem Stiftungsrat so beizulegen, dass die Zukunft gesichert ist?</p><p>5. Welche Auflagen macht die Eidgenössische Stiftungsaufsicht, um den Bestand der Stiftung kulturhistorisch korrekt zu erheben und als Sammlung zu inventarisieren?</p>
- Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte. Rolle der Stiftungsaufsicht
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht prüfte die jährlichen Rechenschaftsablagen, bestehend aus Jahresbericht, Jahresrechnung (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang), Bericht der Revisionsstelle, Protokoll(e) der Stiftungsratssitzung(en) betreffend die Genehmigung von Jahresrechnung und -bericht durch den Stiftungsrat. Die Aufsicht wird und wurde sodann durch Rückfragen und/oder Vorladungen bei Spezialfragen wahrgenommen. Im konkreten Fall war der Stiftungsrat als Ganzes oder in einer Delegation auch schon mehrmals bei der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht, um zu Fragen zur Lagerung und Inventarisierung der Kunstgegenstände Auskunft zu geben. Gemäss dem Bericht von Andres Furger aus dem Jahr 2007 bestand damals Handlungsbedarf im Bereich Sammlungsgut, Liegenschaften und Organisation der Stiftung. Die Stiftung hat in allen im Bericht genannten Bereichen in der Zwischenzeit gehandelt und ist laufend daran, die Kunstgegenstände zu inventarisieren und die Liegenschaften zu sanieren. Die Organisation der Stiftung wurde im Sinne des Berichtes ausgebaut und optimiert. Mittlerweile hat die Stiftung weitere Personen zum Erhalt und zur Erfassung der Kunstgegenstände eingestellt.</p><p>2. Verfahren und Beschwerdeverfahren können je nach Umfang und unter Berücksichtigung der Gewährung des rechtlichen Gehörs mehrere Monate dauern. Im Januar 2014 hatte der Stiftungsrat den Beschluss zur Änderung der Statuten gefasst und zur Genehmigung eingereicht. Es wurden danach im Januar und im Februar 2014 zwei Eingaben gegen den Antrag des Stiftungsrates eingereicht. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht hat den betroffenen Personen das rechtliche Gehör gewährt.</p><p>3./5. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit und nach Massgabe der gesetzlichen Zuständigkeiten hat sich die Stiftungsaufsicht regelmässig über den Stand der Inventarisierungen und der Sanierungsarbeiten informieren lassen. Die Stiftung sicherte der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht bereits im Jahr 2007 zu, die Gemälde zu inventarisieren, eine professionelle Lagerung zu gewährleisten und die Organisation zu verbessern. Die von der Stiftung eingestellte Kuratorin informierte die Eidgenössische Stiftungsaufsicht im Jahr 2010, dass etwa 7000 wichtige Kunstgegenstände archiviert worden seien. Die Archivierungsarbeiten werden laufend weitergeführt. Bruno Stefanini versprach überdies, die Sanierungen der Liegenschaften voranzutreiben. Im Jahr 2011 wurde denn auch beispielsweise mit der Restaurierung des Schlosses Grandson begonnen. Der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht liegen Listen des Inventars und des inventarisierten Archivierungsguts vor. Noch zu archivierende Gegenstände sind noch nicht mit Listen erfasst. Es liegen ebenfalls Listen der jährlichen Sanierungsarbeiten vor. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ist mit dem Stiftungsrat im regelmässigen Gespräch betreffend Sanierungen und hat sich regelmässig Bericht erstatten lassen sowie Anhörungen mit dem Stiftungsrat durchgeführt. Die Stiftungsaufsicht hatte gestützt darauf keinen Anlass zur Annahme, dass die im Bericht Furger aufgezeigten Schwachpunkte nicht angegangen worden wären.</p><p>4. Die Parteien haben sich im Beisein der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht am 23. Oktober 2014 zu einem ersten klärenden Gespräch betreffend die Zusammensetzung des Stiftungsrates und das Wahlrecht getroffen. Offenbar konnte nach einem weiteren Gespräch zwischen den Parteien keine Einigung gefunden werden. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht wird nun die weiteren Schritte im Verfahren auf Änderung der Statuten prüfen. Dieses Verfahren wurde auf Antrag aller Parteien sistiert.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Stiftung für Kunst, Kultur und Geschichte verfügt über die möglicherweise grösste private Kunstsammlung der Schweiz. Gleichzeitig ist Bruno Stefanini im Besitz vieler Liegenschaften, schwergewichtig in Winterthur, aber auch im Rest der Schweiz. Weitere Kulturgüter von mutmasslich hohem Wert werden seinem Besitz zugeschrieben.</p><p>Wie den Medien zu vernehmen ist, ist in den letzten Monaten in der Stiftung ein heftiger Streit über die Zukunft derselben ausgebrochen. Dabei wurde auch Kritik an der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht laut.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie hat die Eidgenössische Stiftungsaufsicht in den letzten Jahren und insbesondere in den letzten Monaten ihre Aufsicht im konkreten Fall wahrgenommen?</p><p>2. Wieso dauert der Entscheid über den Antrag, vom Ernennungsrecht zum Kooptationsrecht zu wechseln, so lange? Ist man mit den Stiftungsräten dazu im Gespräch?</p><p>3. Welchen Beitrag leistet die Eidgenössische Stiftungsaufsicht, um den Bestand der Stiftung und deren </p><p>Wert zu sichern?</p><p>4. Welche konkreten Schritte werden eingeleitet, um die Konflikte zwischen der Tochter des Stifters und dem Stiftungsrat so beizulegen, dass die Zukunft gesichert ist?</p><p>5. Welche Auflagen macht die Eidgenössische Stiftungsaufsicht, um den Bestand der Stiftung kulturhistorisch korrekt zu erheben und als Sammlung zu inventarisieren?</p>
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