Das Italienische und das Rätoromanische fördern

ShortId
14.3726
Id
20143726
Updated
28.07.2023 06:22
Language
de
Title
Das Italienische und das Rätoromanische fördern
AdditionalIndexing
2831;italienische Sprache;Finanzierung;Regionalpolitik
1
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L05K0106010305, italienische Sprache
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Im Jahr 2014 hat der Bund den Kanton Tessin mit 2 414 500 Franken und den Kanton Graubünden mit 4 827 900 Franken bei der Förderung der italienischen und der rätoromanischen Sprache und Kultur unterstützt. Vom Beitrag für den Kanton Graubünden war rund ein Fünftel der Gelder für die italienische Sprache bestimmt: 800 000 Franken gingen an Pro Grigioni italiano, der restliche Betrag wurde für die Förderung der italienischen Sprache in kulturellen Projekten, für Übersetzungen und für die Bildung (zweisprachige Ausbildungen mit Italienisch, Förderung von Italienischkursen für Verwaltungspersonal usw.) aufgewendet.</p><p>2. Die Kantone definieren ein Jahresprogramm, das vom Bund gutgeheissen wird. Unter den vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere jenen des Kantons Tessin, finden sich auch Initiativen zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz. Der Bundesrat hat die Absicht, diesen Bereich mit den neuen Massnahmen der Kulturbotschaft 2016-2020 zu fördern.</p><p>3./4. Die Vergabe von Bundesgeldern folgt den regulären Kontrollverfahren des Bundes. Eine finanzielle Unterstützung wird erst gewährt, wenn eine genaue Untersuchung des Jahresprogramms (inkl. Kostenvoranschlag) und des vorjährigen Jahresberichtes (inkl. Finanzberichterstattung) der Kantone und der mit Fördergeldern unterstützten Organisationen vorliegt. In ihren Berichten liefern die Kantone eine detaillierte Beschreibung der getroffenen Massnamen, der erreichten Ziele und des Kostenaufwands für die verschiedenen Projekte. Umgesetzt werden diese sowohl direkt von den Kantonen als auch von Organisationen, die von den Kantonen mit Bundesgeldern unterstützt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Artikel 70 Absatz 5 der Bundesverfassung steht: "Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache."</p><p>Da das Tessin vollständig italienischsprachig ist und Graubünden teilweise, muss sich der Verfassungsauftrag zwangsläufig auch auf die Förderung ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz beziehen. </p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie hoch ist der Betrag, den die zwei genannten Kantone für die Erfüllung ihres Auftrags zur Förderung der italienischen Sprache nach Artikel 70 Absatz 5 BV erhalten?</p><p>2. Ist ein Teil dieses Betrags zweckgebunden für Massnahmen zur Förderung des Italienischen ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz beziehungsweise für die Unterstützung von Organisationen, die sich um diese Förderung bemühen, einzusetzen?</p><p>3. Werden Kontrollen darüber durchgeführt, wie der in der zweiten Frage erwähnte Betrag verwendet wird, welche Projekte und Organisationen unterstützt und welche Resultate dabei erzielt werden?</p><p>4. Falls es Organisationen gibt, die von den zwei Kantonen Finanzhilfen nach Artikel 70 Absatz 5 BV erhalten, führt der Bund ein Monitoring durch, um ihre Tätigkeiten und die erreichten Resultate zu prüfen?</p>
  • Das Italienische und das Rätoromanische fördern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Jahr 2014 hat der Bund den Kanton Tessin mit 2 414 500 Franken und den Kanton Graubünden mit 4 827 900 Franken bei der Förderung der italienischen und der rätoromanischen Sprache und Kultur unterstützt. Vom Beitrag für den Kanton Graubünden war rund ein Fünftel der Gelder für die italienische Sprache bestimmt: 800 000 Franken gingen an Pro Grigioni italiano, der restliche Betrag wurde für die Förderung der italienischen Sprache in kulturellen Projekten, für Übersetzungen und für die Bildung (zweisprachige Ausbildungen mit Italienisch, Förderung von Italienischkursen für Verwaltungspersonal usw.) aufgewendet.</p><p>2. Die Kantone definieren ein Jahresprogramm, das vom Bund gutgeheissen wird. Unter den vorgeschlagenen Massnahmen, insbesondere jenen des Kantons Tessin, finden sich auch Initiativen zur Förderung der italienischen Sprache und Kultur ausserhalb der italienischen Schweiz. Der Bundesrat hat die Absicht, diesen Bereich mit den neuen Massnahmen der Kulturbotschaft 2016-2020 zu fördern.</p><p>3./4. Die Vergabe von Bundesgeldern folgt den regulären Kontrollverfahren des Bundes. Eine finanzielle Unterstützung wird erst gewährt, wenn eine genaue Untersuchung des Jahresprogramms (inkl. Kostenvoranschlag) und des vorjährigen Jahresberichtes (inkl. Finanzberichterstattung) der Kantone und der mit Fördergeldern unterstützten Organisationen vorliegt. In ihren Berichten liefern die Kantone eine detaillierte Beschreibung der getroffenen Massnamen, der erreichten Ziele und des Kostenaufwands für die verschiedenen Projekte. Umgesetzt werden diese sowohl direkt von den Kantonen als auch von Organisationen, die von den Kantonen mit Bundesgeldern unterstützt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Artikel 70 Absatz 5 der Bundesverfassung steht: "Der Bund unterstützt Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache."</p><p>Da das Tessin vollständig italienischsprachig ist und Graubünden teilweise, muss sich der Verfassungsauftrag zwangsläufig auch auf die Förderung ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz beziehen. </p><p>Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie hoch ist der Betrag, den die zwei genannten Kantone für die Erfüllung ihres Auftrags zur Förderung der italienischen Sprache nach Artikel 70 Absatz 5 BV erhalten?</p><p>2. Ist ein Teil dieses Betrags zweckgebunden für Massnahmen zur Förderung des Italienischen ausserhalb der italienischsprachigen Schweiz beziehungsweise für die Unterstützung von Organisationen, die sich um diese Förderung bemühen, einzusetzen?</p><p>3. Werden Kontrollen darüber durchgeführt, wie der in der zweiten Frage erwähnte Betrag verwendet wird, welche Projekte und Organisationen unterstützt und welche Resultate dabei erzielt werden?</p><p>4. Falls es Organisationen gibt, die von den zwei Kantonen Finanzhilfen nach Artikel 70 Absatz 5 BV erhalten, führt der Bund ein Monitoring durch, um ihre Tätigkeiten und die erreichten Resultate zu prüfen?</p>
    • Das Italienische und das Rätoromanische fördern

Back to List