Keine doppelte Staatsbürgerschaft für Schweizer Diplomaten
- ShortId
-
14.3734
- Id
-
20143734
- Updated
-
28.07.2023 06:22
- Language
-
de
- Title
-
Keine doppelte Staatsbürgerschaft für Schweizer Diplomaten
- AdditionalIndexing
-
04;08;doppelte Staatsangehörigkeit;Interessen der Schweiz im Ausland;diplomatischer Dienst;Interessenkonflikt
- 1
-
- L05K0506010602, doppelte Staatsangehörigkeit
- L06K100201020105, diplomatischer Dienst
- L03K100106, Interessen der Schweiz im Ausland
- L04K08020339, Interessenkonflikt
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ungeteilte Interessen</p><p>Ein Schweizer Diplomat muss sich ohne Vorbehalte für die Interessen des Landes einsetzen. Ein Doppelbürger oder eine Doppelbürgerin, der oder die mit ausländischen Staaten über heikle Steuer-, Wirtschafts- oder Kompetenzfragen verhandeln muss, gerät hingegen unweigerlich in erhebliche Interessenkonflikte. Ein schweizerisch-italienischer Doppelbürger kann im Steuerstreit mit Italien die Interessen der Schweiz ebenso wenig unbefangen vertreten wie ein schweizerisch-ungarischer Doppelbürger die Schweizer Position gegenüber der EU, wenn es gilt, die Höhe der Beiträge der Schweiz für die Osthilfe auszuhandeln. Genau um solche widersprüchliche Situationen zu vermeiden, kennen die allermeisten Staaten sehr restriktive Regelungen der Staatszugehörigkeit ihrer diplomatischen Vertreter. Damit die Schweizer Unterhändler im ungeteilten Interesse agieren können, muss die bisherige Vorschrift beibehalten werden.</p>
- <p>Zur Regelung der Frage der Staatsangehörigkeit von Diplomaten und Diplomatinnen ist nicht das EDA, sondern der Bundesrat zuständig. Der Gesetzgeber hat dem Bundesrat unter anderem die Kompetenz übertragen, durch Verordnung zu regeln, welche Arbeitsverhältnisse mit Blick auf die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nur Personen zugänglich sind, die ausschliesslich über das Schweizer Bürgerrecht verfügen (Art. 8 Abs. 3 Bst. b BPG). Der Bundesrat wird über diese Frage Anfang 2015 eine Aussprache führen; er hat bisher keinen Entscheid zur Änderung von Artikel 24 BPV getroffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Zurzeit gilt der sinnvolle Grundsatz, dass ein Doppelbürger seine zweite Staatszugehörigkeit offiziell niederlegen muss, bevor er in den diplomatischen Dienst der Eidgenossenschaft eintreten und das Land nach aussen vertreten kann. Gemäss der "Schweiz am Sonntag" vom 24. August 2014 plant nun das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit einer heimlichen Revision der Bundespersonalverordnung, ab Januar 2015 auch Doppel- oder Mehrfachbürger als Diplomaten einzusetzen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dass er diese bereits ausformulierte Änderung zurücknimmt beziehungsweise nicht in Kraft setzt.</p>
- Keine doppelte Staatsbürgerschaft für Schweizer Diplomaten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ungeteilte Interessen</p><p>Ein Schweizer Diplomat muss sich ohne Vorbehalte für die Interessen des Landes einsetzen. Ein Doppelbürger oder eine Doppelbürgerin, der oder die mit ausländischen Staaten über heikle Steuer-, Wirtschafts- oder Kompetenzfragen verhandeln muss, gerät hingegen unweigerlich in erhebliche Interessenkonflikte. Ein schweizerisch-italienischer Doppelbürger kann im Steuerstreit mit Italien die Interessen der Schweiz ebenso wenig unbefangen vertreten wie ein schweizerisch-ungarischer Doppelbürger die Schweizer Position gegenüber der EU, wenn es gilt, die Höhe der Beiträge der Schweiz für die Osthilfe auszuhandeln. Genau um solche widersprüchliche Situationen zu vermeiden, kennen die allermeisten Staaten sehr restriktive Regelungen der Staatszugehörigkeit ihrer diplomatischen Vertreter. Damit die Schweizer Unterhändler im ungeteilten Interesse agieren können, muss die bisherige Vorschrift beibehalten werden.</p>
- <p>Zur Regelung der Frage der Staatsangehörigkeit von Diplomaten und Diplomatinnen ist nicht das EDA, sondern der Bundesrat zuständig. Der Gesetzgeber hat dem Bundesrat unter anderem die Kompetenz übertragen, durch Verordnung zu regeln, welche Arbeitsverhältnisse mit Blick auf die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben nur Personen zugänglich sind, die ausschliesslich über das Schweizer Bürgerrecht verfügen (Art. 8 Abs. 3 Bst. b BPG). Der Bundesrat wird über diese Frage Anfang 2015 eine Aussprache führen; er hat bisher keinen Entscheid zur Änderung von Artikel 24 BPV getroffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Zurzeit gilt der sinnvolle Grundsatz, dass ein Doppelbürger seine zweite Staatszugehörigkeit offiziell niederlegen muss, bevor er in den diplomatischen Dienst der Eidgenossenschaft eintreten und das Land nach aussen vertreten kann. Gemäss der "Schweiz am Sonntag" vom 24. August 2014 plant nun das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit einer heimlichen Revision der Bundespersonalverordnung, ab Januar 2015 auch Doppel- oder Mehrfachbürger als Diplomaten einzusetzen.</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, dass er diese bereits ausformulierte Änderung zurücknimmt beziehungsweise nicht in Kraft setzt.</p>
- Keine doppelte Staatsbürgerschaft für Schweizer Diplomaten
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