Control by Design. Die Rechte auf Eigentum im Falle von unerwünschten Verbindungen verstärken
- ShortId
-
14.3739
- Id
-
20143739
- Updated
-
14.11.2025 08:21
- Language
-
de
- Title
-
Control by Design. Die Rechte auf Eigentum im Falle von unerwünschten Verbindungen verstärken
- AdditionalIndexing
-
34;1211;15;Personendaten;Informationstechnologie;Datenschutz;Internet
- 1
-
- L04K12020307, Informationstechnologie
- L04K05020513, Datenschutz
- L05K1203040202, Personendaten
- L05K1202020105, Internet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Internet der Dinge erlebt einen beispiellosen Aufschwung. Zahlreiche Alltagsgeräte, z. B. Elektrohaushaltsgeräte, Fahrzeuge, Gebäude oder multifunktionale Brillen (wie Google Glass), können mit dem Internet oder anderen Netzwerken verbunden werden.</p><p>Die Auswüchse, die diese konstante Vernetzung annehmen kann, sind offensichtlich: Diese Geräte können Daten austauschen, ohne dass die Person, in deren Besitz oder Eigentum das Gerät ist, davon erfährt; und sie können Auskunft darüber geben, wie diese Person davon Gebrauch macht. Das erlaubt es wiederum demjenigen, der die Daten verarbeitet, sehr genaue Persönlichkeitsprofile zu erstellen.</p><p>In vielen Fällen wünschen die Benutzerinnen und Benutzer eine solche Verbindung. Doch es kann vorkommen, dass sie nicht möchten, dass der Gegenstand in ihrem Besitz Daten weitergibt oder automatisch seinen Standort verrät. Möglicherweise möchten die Benutzerinnen und Benutzer solche Verbindungen vorübergehend oder endgültig trennen. Normalerweise ist es möglich, alle unerwünschten Verbindungen zu unterbinden. Dies kann jedoch mit grossem Aufwand verbunden sein, da die Hersteller diese Konfiguration oft als Standardeinstellung tarnen. Manchmal ist die Trennung vom Netz sogar ganz unmöglich. Wer ein solches Gerät kauft, mietet oder least, hat im Allgemeinen nicht genug Einfluss auf den Markt, um sich gegen diese ständigen Verbindungen mit einem Netzwerk zu wehren, die langfristig für alle Geräte zur Norm werden könnten.</p><p>Ziel dieses Postulates ist es, die Rechte der Personen, die im Besitz oder Eigentum eines solchen Gerätes sind, umfassend zu regeln und ihnen das unabdingbare Recht einzuräumen, die Verbindung dieser Gegenstände zu trennen und - wenn sie eine Verbindung zulassen - selbst entscheiden zu können, welche Daten Dritten weitergegeben werden. Auch nach der Übertragung des Besitzes oder des Eigentums muss es noch möglich sein, das Recht auszuüben, jegliche Verbindung zu unterbinden. Daraus ergibt sich, dass bei jedem Gegenstand, der auf dem Schweizer Markt zugelassen wird, in Zukunft bereits bei der Herstellung darauf geachtet werden muss, dass eine Trennung der Verbindung jederzeit möglich ist (Kontrolle ab der Herstellung, Control by Design).</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die "Kontrolle ab der Herstellung" (Control by Design) in der Gesetzgebung eingeführt werden soll, damit die Person, die im Besitz oder Eigentum einer Sache ist, das Recht hat, die Verbindung dieser Sache mit irgendeinem Netzwerk nicht zuzulassen. Der Bundesrat wird insbesondere beauftragt, zu evaluieren, ob das Recht in Fragen der Eigentums- und Besitzübertragung sowie in Fragen des Datenschutzes angepasst werden soll.</p>
- Control by Design. Die Rechte auf Eigentum im Falle von unerwünschten Verbindungen verstärken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Internet der Dinge erlebt einen beispiellosen Aufschwung. Zahlreiche Alltagsgeräte, z. B. Elektrohaushaltsgeräte, Fahrzeuge, Gebäude oder multifunktionale Brillen (wie Google Glass), können mit dem Internet oder anderen Netzwerken verbunden werden.</p><p>Die Auswüchse, die diese konstante Vernetzung annehmen kann, sind offensichtlich: Diese Geräte können Daten austauschen, ohne dass die Person, in deren Besitz oder Eigentum das Gerät ist, davon erfährt; und sie können Auskunft darüber geben, wie diese Person davon Gebrauch macht. Das erlaubt es wiederum demjenigen, der die Daten verarbeitet, sehr genaue Persönlichkeitsprofile zu erstellen.</p><p>In vielen Fällen wünschen die Benutzerinnen und Benutzer eine solche Verbindung. Doch es kann vorkommen, dass sie nicht möchten, dass der Gegenstand in ihrem Besitz Daten weitergibt oder automatisch seinen Standort verrät. Möglicherweise möchten die Benutzerinnen und Benutzer solche Verbindungen vorübergehend oder endgültig trennen. Normalerweise ist es möglich, alle unerwünschten Verbindungen zu unterbinden. Dies kann jedoch mit grossem Aufwand verbunden sein, da die Hersteller diese Konfiguration oft als Standardeinstellung tarnen. Manchmal ist die Trennung vom Netz sogar ganz unmöglich. Wer ein solches Gerät kauft, mietet oder least, hat im Allgemeinen nicht genug Einfluss auf den Markt, um sich gegen diese ständigen Verbindungen mit einem Netzwerk zu wehren, die langfristig für alle Geräte zur Norm werden könnten.</p><p>Ziel dieses Postulates ist es, die Rechte der Personen, die im Besitz oder Eigentum eines solchen Gerätes sind, umfassend zu regeln und ihnen das unabdingbare Recht einzuräumen, die Verbindung dieser Gegenstände zu trennen und - wenn sie eine Verbindung zulassen - selbst entscheiden zu können, welche Daten Dritten weitergegeben werden. Auch nach der Übertragung des Besitzes oder des Eigentums muss es noch möglich sein, das Recht auszuüben, jegliche Verbindung zu unterbinden. Daraus ergibt sich, dass bei jedem Gegenstand, der auf dem Schweizer Markt zugelassen wird, in Zukunft bereits bei der Herstellung darauf geachtet werden muss, dass eine Trennung der Verbindung jederzeit möglich ist (Kontrolle ab der Herstellung, Control by Design).</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob die "Kontrolle ab der Herstellung" (Control by Design) in der Gesetzgebung eingeführt werden soll, damit die Person, die im Besitz oder Eigentum einer Sache ist, das Recht hat, die Verbindung dieser Sache mit irgendeinem Netzwerk nicht zuzulassen. Der Bundesrat wird insbesondere beauftragt, zu evaluieren, ob das Recht in Fragen der Eigentums- und Besitzübertragung sowie in Fragen des Datenschutzes angepasst werden soll.</p>
- Control by Design. Die Rechte auf Eigentum im Falle von unerwünschten Verbindungen verstärken
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