Eidgenössisches Berufsattest. Bilanz nach zehn Jahren

ShortId
14.3740
Id
20143740
Updated
25.06.2025 00:12
Language
de
Title
Eidgenössisches Berufsattest. Bilanz nach zehn Jahren
AdditionalIndexing
32;15;44;28;duales Bildungssystem;Evaluation;Lehre;Attest-Lehre;berufliche Bildung
1
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L04K13020206, Attest-Lehre
  • L04K08020302, Evaluation
  • L04K13020205, duales Bildungssystem
  • L04K13020204, Lehre
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das neue Berufsbildungsgesetz ist 2002 in Kraft getreten und hat das EBA als Möglichkeit der beruflichen Grundbildung eingeführt. Durch dieses Attest wird beabsichtigt, auch Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten die duale Berufsbildung zu ermöglichen. In der Zwischenzeit wurde in den meisten Berufen, in denen ein EBA möglich ist, ein solches mit den entsprechenden Bildungsverordnungen eingeführt. </p><p>Obwohl der Nutzen dieses neuen Abschlusses heute allgemein anerkannt ist, wurden auch einige Probleme festgestellt: </p><p>1. Eine Eintrittsschwelle zur zweijährigen Grundbildung EBA und berufliche Anforderungen, die hoch scheinen und zu viele leistungsschwache Jugendliche ausschliessen. Für sie ist die Grundbildung EBA jedoch oft die einzige Ausbildungsmöglichkeit, da die Anlehre und die IV-Lehre nicht mehr existieren. Für diese Jugendlichen besteht somit die Gefahr, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden. </p><p>2. In einigen Kantonen scheint der Anteil der EBA-Lernenden viel grösser als erwartet (in Basel-Stadt liegt er zum Beispiel bei 40 Prozent). Dies senkt das allgemeine Niveau der beruflichen Grundbildung und führt zur Tendenz, dass die Grundbildung EFZ elitär wird, obwohl sie immer noch zum Standardabschluss führt, der die Tür zur höheren Berufsbildung öffnet.</p>
  • <p>Die Schaffung einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest gehört zu den wichtigsten Neuerungen des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG, SR 412.10), welches am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Seither wurden mehr als 40 zweijährige berufliche Grundbildungen entwickelt. Bis 2015 wird es in den meisten Ausbildungsfeldern eine zweijährige berufliche Grundbildung geben.</p><p>Der Bund hat die zweijährige berufliche Grundbildung im Jahr 2010 ein erstes Mal evaluiert. Im Fokus der Evaluation standen damals der Übertritt von der obligatorischen Schule sowie die Ausbildung in den Lehrbetrieben, Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen. Zum Übertritt und langfristigen Verbleib im Arbeitsmarkt von Absolventinnen und Absolventen konnten aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung keine verlässlichen Aussagen gemacht werden.</p><p>Der Bundesrat ist mit dem Postulanten einig, dass sich eine Evaluation über das neugeschaffene Bildungsangebot lohnt. Zehn Jahre nach der Inkraftsetzung des BBG sind dazu - auch auf dem Arbeitsmarkt - genügend Erfahrungen vorhanden. Der Bundesrat hat deshalb in seinem Ende November 2013 verabschiedeten Bericht "Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung" (<a href="http://www.sbfi.admin.ch/aktuell/medien/00483/00594/index.html?lang=de&amp;msg-id=51159/">www.sbfi.admin.ch/aktuell/medien/00483/00594/index.html?lang=de&amp;msg-id=51159</a>) empfohlen, die Entwicklung der zweijährigen beruflichen Grundbildung erneut zu evaluieren. Diese zweite Evaluation wurde bereits in die Wege geleitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, um das Eidgenössische Berufsattest (EBA, Art. 17 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002) zu evaluieren. Geprüft werden sollen insbesondere folgende Fragen:</p><p>1. Wie erfolgreich ist dieser Abschluss der beruflichen Grundbildung in Bezug auf sein Zielpublikum (Jugendliche, die in die Berufsbildung eintreten, aber aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten zunächst noch kein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, EFZ, erlangen können)?</p><p>2. Wie wirksam ist eine "fachkundige individuelle Begleitung" für Personen in einer beruflichen Grundbildung EBA?</p><p>3. Wie viel Prozent der Lernenden schliessen die berufliche Grundbildung mit einem EBA und wie viel Prozent schliessen sie mit einem EFZ ab? Dabei sollen sowohl die kantonalen Unterschiede als auch die zeitliche Entwicklung berücksichtigt werden. </p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz für Brückenangebote zwischen einer Grundbildung EBA und einer Grundbildung EFZ vor, und welcher Gebrauch wird davon gemacht?</p><p>5. Welchen Einfluss hat die Einführung des EBA auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, und - zusätzlich - wie steht es um die Anerkennung des EBA in Gesamtarbeitsverträgen? </p><p>6. Wie relevant sind für Jugendliche mit grossen Lernschwierigkeiten die Eintrittsschwelle zu einer Grundbildung EBA und die in dieser Ausbildung gestellten Anforderungen? Falls die Eintrittsschwelle zu hoch ist, wäre es sinnvoll, zu prüfen, ob nicht ein neuer Berufsbildungsabschluss geschaffen werden sollte für Lernende, die aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten keine Grundbildung EBA absolvieren können. </p>
  • Eidgenössisches Berufsattest. Bilanz nach zehn Jahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das neue Berufsbildungsgesetz ist 2002 in Kraft getreten und hat das EBA als Möglichkeit der beruflichen Grundbildung eingeführt. Durch dieses Attest wird beabsichtigt, auch Jugendlichen mit Lernschwierigkeiten die duale Berufsbildung zu ermöglichen. In der Zwischenzeit wurde in den meisten Berufen, in denen ein EBA möglich ist, ein solches mit den entsprechenden Bildungsverordnungen eingeführt. </p><p>Obwohl der Nutzen dieses neuen Abschlusses heute allgemein anerkannt ist, wurden auch einige Probleme festgestellt: </p><p>1. Eine Eintrittsschwelle zur zweijährigen Grundbildung EBA und berufliche Anforderungen, die hoch scheinen und zu viele leistungsschwache Jugendliche ausschliessen. Für sie ist die Grundbildung EBA jedoch oft die einzige Ausbildungsmöglichkeit, da die Anlehre und die IV-Lehre nicht mehr existieren. Für diese Jugendlichen besteht somit die Gefahr, vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen zu werden. </p><p>2. In einigen Kantonen scheint der Anteil der EBA-Lernenden viel grösser als erwartet (in Basel-Stadt liegt er zum Beispiel bei 40 Prozent). Dies senkt das allgemeine Niveau der beruflichen Grundbildung und führt zur Tendenz, dass die Grundbildung EFZ elitär wird, obwohl sie immer noch zum Standardabschluss führt, der die Tür zur höheren Berufsbildung öffnet.</p>
    • <p>Die Schaffung einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest gehört zu den wichtigsten Neuerungen des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (BBG, SR 412.10), welches am 1. Januar 2004 in Kraft getreten ist. Seither wurden mehr als 40 zweijährige berufliche Grundbildungen entwickelt. Bis 2015 wird es in den meisten Ausbildungsfeldern eine zweijährige berufliche Grundbildung geben.</p><p>Der Bund hat die zweijährige berufliche Grundbildung im Jahr 2010 ein erstes Mal evaluiert. Im Fokus der Evaluation standen damals der Übertritt von der obligatorischen Schule sowie die Ausbildung in den Lehrbetrieben, Berufsfachschulen und überbetrieblichen Kursen. Zum Übertritt und langfristigen Verbleib im Arbeitsmarkt von Absolventinnen und Absolventen konnten aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der Einführung der zweijährigen beruflichen Grundbildung keine verlässlichen Aussagen gemacht werden.</p><p>Der Bundesrat ist mit dem Postulanten einig, dass sich eine Evaluation über das neugeschaffene Bildungsangebot lohnt. Zehn Jahre nach der Inkraftsetzung des BBG sind dazu - auch auf dem Arbeitsmarkt - genügend Erfahrungen vorhanden. Der Bundesrat hat deshalb in seinem Ende November 2013 verabschiedeten Bericht "Gezielte Förderung und Unterstützung von Jugendlichen mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen an der Nahtstelle I und in der Berufsbildung" (<a href="http://www.sbfi.admin.ch/aktuell/medien/00483/00594/index.html?lang=de&amp;msg-id=51159/">www.sbfi.admin.ch/aktuell/medien/00483/00594/index.html?lang=de&amp;msg-id=51159</a>) empfohlen, die Entwicklung der zweijährigen beruflichen Grundbildung erneut zu evaluieren. Diese zweite Evaluation wurde bereits in die Wege geleitet.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, um das Eidgenössische Berufsattest (EBA, Art. 17 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002) zu evaluieren. Geprüft werden sollen insbesondere folgende Fragen:</p><p>1. Wie erfolgreich ist dieser Abschluss der beruflichen Grundbildung in Bezug auf sein Zielpublikum (Jugendliche, die in die Berufsbildung eintreten, aber aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten zunächst noch kein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, EFZ, erlangen können)?</p><p>2. Wie wirksam ist eine "fachkundige individuelle Begleitung" für Personen in einer beruflichen Grundbildung EBA?</p><p>3. Wie viel Prozent der Lernenden schliessen die berufliche Grundbildung mit einem EBA und wie viel Prozent schliessen sie mit einem EFZ ab? Dabei sollen sowohl die kantonalen Unterschiede als auch die zeitliche Entwicklung berücksichtigt werden. </p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz für Brückenangebote zwischen einer Grundbildung EBA und einer Grundbildung EFZ vor, und welcher Gebrauch wird davon gemacht?</p><p>5. Welchen Einfluss hat die Einführung des EBA auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe, und - zusätzlich - wie steht es um die Anerkennung des EBA in Gesamtarbeitsverträgen? </p><p>6. Wie relevant sind für Jugendliche mit grossen Lernschwierigkeiten die Eintrittsschwelle zu einer Grundbildung EBA und die in dieser Ausbildung gestellten Anforderungen? Falls die Eintrittsschwelle zu hoch ist, wäre es sinnvoll, zu prüfen, ob nicht ein neuer Berufsbildungsabschluss geschaffen werden sollte für Lernende, die aufgrund ihrer Lernschwierigkeiten keine Grundbildung EBA absolvieren können. </p>
    • Eidgenössisches Berufsattest. Bilanz nach zehn Jahren

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