Verlängerung der Lebensdauer der Tiger-Flotte

ShortId
14.3741
Id
20143741
Updated
28.07.2023 06:34
Language
de
Title
Verlängerung der Lebensdauer der Tiger-Flotte
AdditionalIndexing
09;48;Militärflugzeug;Luftwaffe;Luftverkehrskontrolle
1
  • L05K0804030203, Luftwaffe
  • L05K1802040301, Luftverkehrskontrolle
  • L04K04020404, Militärflugzeug
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat verabschiedete am 3. September 2014 das Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraumes (Bericht des Bundesrates vom 27. August 2014 in Erfüllung des Postulates Galladé 12.4130). Es enthält u. a. auch die Strategie für die Luftraumüberwachung. Dabei wird von einem gesamtheitlichen Ansatz der Luftverteidigung ausgegangen, der neben Flugzeugen auch die bodengestützte Luftverteidigung und andere Bereiche der Luftwaffe umfasst.</p><p>1./2. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer der F-5 Tiger um fünf, sieben oder zehn Jahre wäre rein technisch möglich, aber mit entsprechenden Risiken verbunden. Wegen der per 2016 geplanten Ausserdienststellung wurden in den vergangenen Jahren nur noch die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten ausgeführt. Bei einem Weiterbetrieb ohne Aufrüstung würden in Abhängigkeit vom technischen Zustand der einzelnen Flugzeuge einmalige Kosten anfallen, um veraltete und nicht mehr reparierbare Subsysteme wie z. B. Navigations-, Erkennungs- und je nach operationellen Bedürfnissen auch Bewaffnungssysteme zu ersetzen. Die Betriebskosten einer Teilflotte von rund 30 F-5 würden sich auf rund 40 Millionen Franken pro Jahr belaufen.</p><p>3. Die F/A-18 wird im Gegensatz zum F-5 von Berufspiloten geflogen. Die Anzahl an Flugstunden auf dem F/A-18 ergibt sich unabhängig vom F-5 durch die Anzahl operationeller Berufspiloten und deren minimal zu erbringender Flugstunden (120 pro Jahr). Durch die Einführung einer Interventionsbereitschaft rund um die Uhr für den Luftpolizeidienst wird sich die Anzahl benötigter Berufspiloten erhöhen, wodurch im Vergleich zu heute die Anzahl Flugstunden für die F/A-18-Flotte um etwa 1000 pro Jahr ansteigen wird. Der Weiterbetrieb der F-5-Flotte hat keine Auswirkungen auf den jährlichen Flugstundenbedarf der F/A-18 respektive auf deren Lebensdauer.</p><p>4. Alle Abklärungen hinsichtlich Weiterbetrieb der F-5-Tiger-Flotte erfolgen durch ein integriertes VBS-Projektteam, bestehend aus Spezialisten von Luftwaffe, Armeestab, Logistikbasis der Armee, Armasuisse und Ruag. Bei Bedarf werden auch Spezialisten aus dem Herstellerland USA beigezogen (Northrop-Grumman, U.S. Air Force, U.S. Navy).</p><p>5. Eine Aufrüstung der F-5 könnte je nach Paket bis über 1 Milliarde Franken kosten. Für die Kosten möglicher Aufrüstungspakete verweist der Bundesrat auf die Antwort auf die Interpellation Baumann 14.3473, "Sicherstellung der Luftüberwachung. Ausserdienststellung des Tigers noch sinnvoll?". Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich eine Aufrüstung eines mehr als 30 Jahre alten Flugzeugs nicht lohnt. Die entsprechenden Kosten und die damit verbundenen technischen Risiken stehen in keinem Verhältnis zum allfällig zu erwartenden Nutzen.</p><p>6. Die erwähnte Studie aus dem Jahre 2011 enthält auch eine Grobabschätzung der Nutzungskosten (Logistik, Treibstoff, Personal). Der Betrieb von 30 aufgerüsteten F-5 Tiger für den Einsatz im Luftpolizeidienst bei Nacht/Schlechtwetter würde jährlich rund 90 Millionen Franken kosten, bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren.</p><p>7. Nur für den Luftpolizeidienst in der normalen Lage genügen 32 F/A-18; es braucht aber mehr Flugzeuge für die Durchhaltefähigkeit in Krisensituationen und für den Fall eines bewaffneten Konfliktes. Eine Miete von Kampfflugzeugen ohne klare Vorstellungen für eine spätere Neubeschaffung wäre nicht sinnvoll. Moderne Kampfflugzeuge erfordern eine intensive Umschulungs- und Trainingsphase, bis die geforderten Leistungen erbracht werden können. Hinzu kommen beträchtliche Investitionen in die Infrastruktur. Eine Überbrückungslösung ist deshalb nur dann sinnvoll, wenn das eingesetzte Flugzeug im Wesentlichen dem zu beschaffenden Typ entspricht, wie dies beispielsweise bei der Überbrückungslösung mit Gripen C/D der Fall gewesen wäre. Eine Miete würde damit faktisch einen späteren Kauf präjudizieren bzw. von einer Typenwahl abhängen.</p><p>8. Die konkreten Mietkosten hängen stark vom genauen Umfang der zu vereinbarenden Lösung ab (z. B. Anzahl Flugstunden, Unterhaltsleistungen, Ausrüstung usw.). Bei einer Überbrückungslösung für den Kauf von Gripen-Kampfjets wären für elf Gripen C/D bei einer Mietdauer von fünf Jahren jährliche Mietkosten von 44 Millionen Franken angefallen. Darin nicht enthalten waren die Kosten für Bewaffnung, Ausbildung, Betrieb und Infrastruktur. Andere Offerten liegen dem Bundesrat nicht vor.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit der Abstimmung vom 18. Mai 2014 mit der Ablehnung des Gripen hat das VBS keine wirkliche Strategie bezüglich der künftigen Luftraumüberwachung präsentiert. Auch wurde nicht aufgezeigt, durch welche Alternativ-Massnahmen die F/A-18 allenfalls länger betriebsfähig bleiben könnten. </p><p>In diesem Kontext möchte ich daher den Bundesrat fragen, ob die Lebensdauer der Tiger F-5 mit einfachen Massnahmen kostengünstig verlängert werden kann, dies unter dem Aspekt mit bzw. ohne Nacht-Flugtauglichkeit/Schlechtwetter-Einsatz. </p><p>1. Welche konkreten technischen Massnahmen sind nötig, um den Betrieb der ganzen Flotte oder einer Teilflotte (z. B. nur für die Patrouille Suisse) um fünf, sieben oder maximal zehn Jahren zu verlängern, und welche Kosten wären damit verbunden?</p><p>2. Wie viel würde es kosten, die Tiger F-5 mit den obenerwähnten Massnahmen im Luftpolizeidienst weiterfliegen zu lassen?</p><p>3. Welche hoffentlich positiven Auswirkungen hat dies auf die Lebensdauer der F/A-18?</p><p>4. Wer, das heisst welche (externen) Experten, klärt die Möglichkeiten des Weiterbetriebes der Tiger F-5 ab?</p><p>5. Welche Kosten würde eine Aufrüstung der Tiger F-5 für den Einsatz bei Nacht/Schlechtwetter nach sich ziehen?</p><p>6. Welchen Einfluss hätte dies auf die jährlichen Betriebskosten der Luftwaffe?</p><p>7. Gibt es seitens des VBS andere Szenarien wie z. B. Einmietung von Flugzeugen für den Luftpolizeidienst, um die Phase, in der nur F/A-18 verfügbar sein sollten, zu überbrücken?</p><p>8. Was kosten andere Szenarien wie z. B. Einmietung von Flugzeugen für den Luftpolizeidienst?</p>
  • Verlängerung der Lebensdauer der Tiger-Flotte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verabschiedete am 3. September 2014 das Konzept zur langfristigen Sicherung des Luftraumes (Bericht des Bundesrates vom 27. August 2014 in Erfüllung des Postulates Galladé 12.4130). Es enthält u. a. auch die Strategie für die Luftraumüberwachung. Dabei wird von einem gesamtheitlichen Ansatz der Luftverteidigung ausgegangen, der neben Flugzeugen auch die bodengestützte Luftverteidigung und andere Bereiche der Luftwaffe umfasst.</p><p>1./2. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer der F-5 Tiger um fünf, sieben oder zehn Jahre wäre rein technisch möglich, aber mit entsprechenden Risiken verbunden. Wegen der per 2016 geplanten Ausserdienststellung wurden in den vergangenen Jahren nur noch die notwendigsten Instandhaltungsarbeiten ausgeführt. Bei einem Weiterbetrieb ohne Aufrüstung würden in Abhängigkeit vom technischen Zustand der einzelnen Flugzeuge einmalige Kosten anfallen, um veraltete und nicht mehr reparierbare Subsysteme wie z. B. Navigations-, Erkennungs- und je nach operationellen Bedürfnissen auch Bewaffnungssysteme zu ersetzen. Die Betriebskosten einer Teilflotte von rund 30 F-5 würden sich auf rund 40 Millionen Franken pro Jahr belaufen.</p><p>3. Die F/A-18 wird im Gegensatz zum F-5 von Berufspiloten geflogen. Die Anzahl an Flugstunden auf dem F/A-18 ergibt sich unabhängig vom F-5 durch die Anzahl operationeller Berufspiloten und deren minimal zu erbringender Flugstunden (120 pro Jahr). Durch die Einführung einer Interventionsbereitschaft rund um die Uhr für den Luftpolizeidienst wird sich die Anzahl benötigter Berufspiloten erhöhen, wodurch im Vergleich zu heute die Anzahl Flugstunden für die F/A-18-Flotte um etwa 1000 pro Jahr ansteigen wird. Der Weiterbetrieb der F-5-Flotte hat keine Auswirkungen auf den jährlichen Flugstundenbedarf der F/A-18 respektive auf deren Lebensdauer.</p><p>4. Alle Abklärungen hinsichtlich Weiterbetrieb der F-5-Tiger-Flotte erfolgen durch ein integriertes VBS-Projektteam, bestehend aus Spezialisten von Luftwaffe, Armeestab, Logistikbasis der Armee, Armasuisse und Ruag. Bei Bedarf werden auch Spezialisten aus dem Herstellerland USA beigezogen (Northrop-Grumman, U.S. Air Force, U.S. Navy).</p><p>5. Eine Aufrüstung der F-5 könnte je nach Paket bis über 1 Milliarde Franken kosten. Für die Kosten möglicher Aufrüstungspakete verweist der Bundesrat auf die Antwort auf die Interpellation Baumann 14.3473, "Sicherstellung der Luftüberwachung. Ausserdienststellung des Tigers noch sinnvoll?". Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich eine Aufrüstung eines mehr als 30 Jahre alten Flugzeugs nicht lohnt. Die entsprechenden Kosten und die damit verbundenen technischen Risiken stehen in keinem Verhältnis zum allfällig zu erwartenden Nutzen.</p><p>6. Die erwähnte Studie aus dem Jahre 2011 enthält auch eine Grobabschätzung der Nutzungskosten (Logistik, Treibstoff, Personal). Der Betrieb von 30 aufgerüsteten F-5 Tiger für den Einsatz im Luftpolizeidienst bei Nacht/Schlechtwetter würde jährlich rund 90 Millionen Franken kosten, bei einer Nutzungsdauer von 15 Jahren.</p><p>7. Nur für den Luftpolizeidienst in der normalen Lage genügen 32 F/A-18; es braucht aber mehr Flugzeuge für die Durchhaltefähigkeit in Krisensituationen und für den Fall eines bewaffneten Konfliktes. Eine Miete von Kampfflugzeugen ohne klare Vorstellungen für eine spätere Neubeschaffung wäre nicht sinnvoll. Moderne Kampfflugzeuge erfordern eine intensive Umschulungs- und Trainingsphase, bis die geforderten Leistungen erbracht werden können. Hinzu kommen beträchtliche Investitionen in die Infrastruktur. Eine Überbrückungslösung ist deshalb nur dann sinnvoll, wenn das eingesetzte Flugzeug im Wesentlichen dem zu beschaffenden Typ entspricht, wie dies beispielsweise bei der Überbrückungslösung mit Gripen C/D der Fall gewesen wäre. Eine Miete würde damit faktisch einen späteren Kauf präjudizieren bzw. von einer Typenwahl abhängen.</p><p>8. Die konkreten Mietkosten hängen stark vom genauen Umfang der zu vereinbarenden Lösung ab (z. B. Anzahl Flugstunden, Unterhaltsleistungen, Ausrüstung usw.). Bei einer Überbrückungslösung für den Kauf von Gripen-Kampfjets wären für elf Gripen C/D bei einer Mietdauer von fünf Jahren jährliche Mietkosten von 44 Millionen Franken angefallen. Darin nicht enthalten waren die Kosten für Bewaffnung, Ausbildung, Betrieb und Infrastruktur. Andere Offerten liegen dem Bundesrat nicht vor.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit der Abstimmung vom 18. Mai 2014 mit der Ablehnung des Gripen hat das VBS keine wirkliche Strategie bezüglich der künftigen Luftraumüberwachung präsentiert. Auch wurde nicht aufgezeigt, durch welche Alternativ-Massnahmen die F/A-18 allenfalls länger betriebsfähig bleiben könnten. </p><p>In diesem Kontext möchte ich daher den Bundesrat fragen, ob die Lebensdauer der Tiger F-5 mit einfachen Massnahmen kostengünstig verlängert werden kann, dies unter dem Aspekt mit bzw. ohne Nacht-Flugtauglichkeit/Schlechtwetter-Einsatz. </p><p>1. Welche konkreten technischen Massnahmen sind nötig, um den Betrieb der ganzen Flotte oder einer Teilflotte (z. B. nur für die Patrouille Suisse) um fünf, sieben oder maximal zehn Jahren zu verlängern, und welche Kosten wären damit verbunden?</p><p>2. Wie viel würde es kosten, die Tiger F-5 mit den obenerwähnten Massnahmen im Luftpolizeidienst weiterfliegen zu lassen?</p><p>3. Welche hoffentlich positiven Auswirkungen hat dies auf die Lebensdauer der F/A-18?</p><p>4. Wer, das heisst welche (externen) Experten, klärt die Möglichkeiten des Weiterbetriebes der Tiger F-5 ab?</p><p>5. Welche Kosten würde eine Aufrüstung der Tiger F-5 für den Einsatz bei Nacht/Schlechtwetter nach sich ziehen?</p><p>6. Welchen Einfluss hätte dies auf die jährlichen Betriebskosten der Luftwaffe?</p><p>7. Gibt es seitens des VBS andere Szenarien wie z. B. Einmietung von Flugzeugen für den Luftpolizeidienst, um die Phase, in der nur F/A-18 verfügbar sein sollten, zu überbrücken?</p><p>8. Was kosten andere Szenarien wie z. B. Einmietung von Flugzeugen für den Luftpolizeidienst?</p>
    • Verlängerung der Lebensdauer der Tiger-Flotte

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