Automatische Fahrzeugerkennung an der Landesgrenze

ShortId
14.3747
Id
20143747
Updated
28.07.2023 06:30
Language
de
Title
Automatische Fahrzeugerkennung an der Landesgrenze
AdditionalIndexing
1216;09;08;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Das Grenzwachtkorps (GWK) hat das System zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bereits seit 2005 in Betrieb. Es wurde regelmässig nach Lage- und Risikobeurteilungen sowie nach ökonomischen Überlegungen erweitert. Das System hat den geplanten Endausbau noch nicht erreicht. Zurzeit sind rund 200 Kameras in Betrieb, wobei mehrere Kameras an einem Standort installiert sein können, damit nicht nur eine Fahrspur abgedeckt wird.</p><p>2. Das System AFV wird als taktisches Mittel benutzt. Ein flächendeckendes System wäre kaum verhältnismässig und zu teuer. Kameras werden vor allem dort eingesetzt, wo die grösste Bedrohung durch grenzüberschreitende Kriminalität zu verzeichnen ist oder wo sie am meisten zur Sicherung der Zollgrenze beitragen. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die räumlichen Verhältnisse vor Ort die Anhaltung und Kontrolle von Fahrzeugen überhaupt zulassen. In der Praxis bilden nicht die Kameras einen Engpass, sondern die unmittelbar verfügbaren, nichtgebundenen personellen Ressourcen vor Ort, die jede Intervention bedingt.</p><p>3. Das System ist ein sehr gutes Hilfsmittel und erlaubt eine effiziente und ressourcenschonende Überwachung an neuralgischen Punkten. Die Statistiken des GWK werden nicht danach aufgeschlüsselt, welchem der unterschiedlichen technischen Mittel ein einzelner Erfolg geschuldet ist. Das GWK erzielt mit dem System aber beachtliche Fahndungserfolge im Kampf gegen Schlepper, Drogenkuriere und Schmuggler. Zusätzlich hat das System seinen Nutzen bei Alarmfahndungen und im Zusammenhang mit einer Kindsentführung unter Beweis gestellt.</p><p>4./5. Die Software für den Betrieb von AFV-Systemen wurde von Bund und Kantonen gemeinsam entwickelt und kann somit von sämtlichen involvierten Behörden genutzt werden. Das geltende Recht bietet aber keine Grundlage für den Betrieb eines einzigen, integrierten Systems in der Schweiz. Das GWK betreibt sein System auf der Basis der Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung (SR 631.053). Auch wenn keine gesetzlichen Grundlagen für ein gemeinsam genutztes System von Bund und Kantonen bestehen, haben die Kantonspolizeien doch die Möglichkeit, im Rahmen der Amtshilfe Fahndungs- und Analysebegehren an das GWK zu stellen. Die entsprechenden Prozesse sind eingespielt. Ergebnisse werden der jeweiligen Kantonspolizei unverzüglich übermittelt.</p><p>6./7. Die Möglichkeit einer automatisierten, systematischen Abfrage im Schengener Informationssystem wurde von Fedpol vertieft geprüft. Es bestehen sowohl technische als auch rechtliche Hindernisse für eine solche Nutzung. Zudem benutzen andere Schengen-Staaten auf ihren Nummernschildern teilweise die gleichen Buchstaben- und Zahlenfolgen wie die Schweiz, was zu einer Unmenge von falschen Treffern führen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Kriminaltourismus verursacht in unserem Land nicht nur wirtschaftlichen Schaden, auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird negativ beeinflusst. Vor allem in Grenzregionen ist die Verunsicherung gross. Das Grenzwachtkorps hat seit ein paar Jahren die Möglichkeit, technische Geräte zur automatischen Fahrzeugerkennung (AFV) einzusetzen. Die Arbeit von Grenzwachtkorps und Polizei wird damit unterstützt und verhilft zu Fahndungserfolgen, welche ohne solche Geräte schwieriger, personalintensiver oder gar nicht möglich gewesen wären. Der Einsatzerfolg dieser Geräte hängt jedoch stark von der Möglichkeit des Zugriffs auf Daten von Informationssystemen ab. In der Schweiz findet dieser Abgleich von Kontrollschildern mit den im Polizeifahndungssystem Ripol vorhandenen Daten statt. Ein Abgleich mit dem Schengener Informationssystem (SIS) wird aktuell nicht durchgeführt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist das System zur automatischen Fahrzeugerkennung vollständig in Betrieb, oder ist ein weiterer Ausbau geplant? </p><p>2. Gibt es Gründe, das System nicht flächendeckend an allen Grenzübergängen einzusetzen, wo der Grenzübertritt mit Fahrzeugen erlaubt ist?</p><p>3. Welche Erfahrungen hat das Grenzwachtkorps als Betreiberin gemacht? In welchem Umfang konnten Fahndungserfolge erzielt werden?</p><p>4. Können die kantonalen Polizeikorps das System AFV auch zu ihren Gunsten nutzen?</p><p>5. Wird das zuständige kantonale Polizeikorps bei Treffern automatisch alarmiert?</p><p>6. Warum wird das SIS nicht zum Abgleichen der Daten genutzt? Sind finanzielle, technische oder rechtliche Hürden die Gründe?</p><p>7. Sind Bestrebungen im Gange, das SIS ergänzend zum Ripol zu nutzen?</p>
  • Automatische Fahrzeugerkennung an der Landesgrenze
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Grenzwachtkorps (GWK) hat das System zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) bereits seit 2005 in Betrieb. Es wurde regelmässig nach Lage- und Risikobeurteilungen sowie nach ökonomischen Überlegungen erweitert. Das System hat den geplanten Endausbau noch nicht erreicht. Zurzeit sind rund 200 Kameras in Betrieb, wobei mehrere Kameras an einem Standort installiert sein können, damit nicht nur eine Fahrspur abgedeckt wird.</p><p>2. Das System AFV wird als taktisches Mittel benutzt. Ein flächendeckendes System wäre kaum verhältnismässig und zu teuer. Kameras werden vor allem dort eingesetzt, wo die grösste Bedrohung durch grenzüberschreitende Kriminalität zu verzeichnen ist oder wo sie am meisten zur Sicherung der Zollgrenze beitragen. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die räumlichen Verhältnisse vor Ort die Anhaltung und Kontrolle von Fahrzeugen überhaupt zulassen. In der Praxis bilden nicht die Kameras einen Engpass, sondern die unmittelbar verfügbaren, nichtgebundenen personellen Ressourcen vor Ort, die jede Intervention bedingt.</p><p>3. Das System ist ein sehr gutes Hilfsmittel und erlaubt eine effiziente und ressourcenschonende Überwachung an neuralgischen Punkten. Die Statistiken des GWK werden nicht danach aufgeschlüsselt, welchem der unterschiedlichen technischen Mittel ein einzelner Erfolg geschuldet ist. Das GWK erzielt mit dem System aber beachtliche Fahndungserfolge im Kampf gegen Schlepper, Drogenkuriere und Schmuggler. Zusätzlich hat das System seinen Nutzen bei Alarmfahndungen und im Zusammenhang mit einer Kindsentführung unter Beweis gestellt.</p><p>4./5. Die Software für den Betrieb von AFV-Systemen wurde von Bund und Kantonen gemeinsam entwickelt und kann somit von sämtlichen involvierten Behörden genutzt werden. Das geltende Recht bietet aber keine Grundlage für den Betrieb eines einzigen, integrierten Systems in der Schweiz. Das GWK betreibt sein System auf der Basis der Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch die Eidgenössische Zollverwaltung (SR 631.053). Auch wenn keine gesetzlichen Grundlagen für ein gemeinsam genutztes System von Bund und Kantonen bestehen, haben die Kantonspolizeien doch die Möglichkeit, im Rahmen der Amtshilfe Fahndungs- und Analysebegehren an das GWK zu stellen. Die entsprechenden Prozesse sind eingespielt. Ergebnisse werden der jeweiligen Kantonspolizei unverzüglich übermittelt.</p><p>6./7. Die Möglichkeit einer automatisierten, systematischen Abfrage im Schengener Informationssystem wurde von Fedpol vertieft geprüft. Es bestehen sowohl technische als auch rechtliche Hindernisse für eine solche Nutzung. Zudem benutzen andere Schengen-Staaten auf ihren Nummernschildern teilweise die gleichen Buchstaben- und Zahlenfolgen wie die Schweiz, was zu einer Unmenge von falschen Treffern führen würde.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Kriminaltourismus verursacht in unserem Land nicht nur wirtschaftlichen Schaden, auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird negativ beeinflusst. Vor allem in Grenzregionen ist die Verunsicherung gross. Das Grenzwachtkorps hat seit ein paar Jahren die Möglichkeit, technische Geräte zur automatischen Fahrzeugerkennung (AFV) einzusetzen. Die Arbeit von Grenzwachtkorps und Polizei wird damit unterstützt und verhilft zu Fahndungserfolgen, welche ohne solche Geräte schwieriger, personalintensiver oder gar nicht möglich gewesen wären. Der Einsatzerfolg dieser Geräte hängt jedoch stark von der Möglichkeit des Zugriffs auf Daten von Informationssystemen ab. In der Schweiz findet dieser Abgleich von Kontrollschildern mit den im Polizeifahndungssystem Ripol vorhandenen Daten statt. Ein Abgleich mit dem Schengener Informationssystem (SIS) wird aktuell nicht durchgeführt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist das System zur automatischen Fahrzeugerkennung vollständig in Betrieb, oder ist ein weiterer Ausbau geplant? </p><p>2. Gibt es Gründe, das System nicht flächendeckend an allen Grenzübergängen einzusetzen, wo der Grenzübertritt mit Fahrzeugen erlaubt ist?</p><p>3. Welche Erfahrungen hat das Grenzwachtkorps als Betreiberin gemacht? In welchem Umfang konnten Fahndungserfolge erzielt werden?</p><p>4. Können die kantonalen Polizeikorps das System AFV auch zu ihren Gunsten nutzen?</p><p>5. Wird das zuständige kantonale Polizeikorps bei Treffern automatisch alarmiert?</p><p>6. Warum wird das SIS nicht zum Abgleichen der Daten genutzt? Sind finanzielle, technische oder rechtliche Hürden die Gründe?</p><p>7. Sind Bestrebungen im Gange, das SIS ergänzend zum Ripol zu nutzen?</p>
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