LaufbahndurchlÀssigkeit im Lehrerberuf verbessern
- ShortId
-
14.3751
- Id
-
20143751
- Updated
-
28.07.2023 06:31
- Language
-
de
- Title
-
Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf verbessern
- AdditionalIndexing
-
32;44;Anerkennung der Zeugnisse;Gleichwertigkeit der Diplome;berufliche Mobilität;Lehrkraft
- 1
-
- L05K1301020102, Lehrkraft
- L05K0702020305, berufliche Mobilität
- L04K13030102, Anerkennung der Zeugnisse
- L04K13030112, Gleichwertigkeit der Diplome
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Guter Unterricht zeichnet sich durch kompetente Lehrerinnen und Lehrer aus. Dabei spielt aber auch die Vielfalt an persönlichen und beruflichen Werdegängen eine Rolle. Idealerweise sollte in allen Lehrerteams eine gewisse Anzahl Personen über ausserschulische Berufserfahrung verfügen. Sowohl für die klassische Ausbildung als auch für die Berufsbildung stellt dies einen wichtigen Mehrwert dar. </p><p>Es ist wichtig, Personen, die sich beruflich neu orientieren oder die nach einer Unterbrechung wieder ins Berufsleben einsteigen, den Zugang zum Lehrerberuf zu erleichtern. Der Bundesrat wird deswegen beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht über die Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf zu erstellen. Dieser Bericht muss mindestens folgende Punkte enthalten:</p><p>1. eine Statistik der sozioprofessionellen Profile der Lehrerinnen und Lehrer in der Schweiz,</p><p>2. die rechtlichen und tatsächlichen Hürden bei der Anstellung von berufserfahrenen Personen als Lehrerinnen und Lehrer und</p><p>3. die Probleme bei der Anerkennung der Berufserfahrung in der Lehrerausbildung, insbesondere bei der Zulassung (Anerkennung der Diplome, die mindestens erforderlich sind) und beim Anrechnen von Modulen. </p><p>Der Bericht soll ebenfalls Vorschläge enthalten, wie die Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf verbessert werden kann, insbesondere in Bezug auf das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz. </p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Postulanten, die Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungssystem zu stärken, die Vielfalt an persönlichen und beruflichen Werdegängen zu berücksichtigen und wo möglich auch beruflich erworbene Kompetenzen an weiterführende Ausbildungen anzurechnen. Diese Ziele finden sich in den Artikeln 61a ff. BV wie auch in der Erklärung 2011 von Bund und Kantonen zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz.</p><p>In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen und damit auch für die Ausbildung der Lehrkräfte zuständig (Art. 62 BV). Auf schweizerischer Ebene erfolgt die Koordination der Lehrerinnen- und Lehrerbildung durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) im Wesentlichen über das Diplomanerkennungsrecht.</p><p>Bereits seit Ende der Neunzigerjahre sehen die EDK-Anerkennungsreglemente die Zulassung von Berufsleuten mit oder ohne Berufsmaturität zur Lehrerbildung vor. Dafür ist zusätzlich eine Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern abzulegen, denn Lehrpersonen werden heute auf Hochschulstufe ausgebildet.</p><p>Zusätzlich hat die EDK 2012 in ihren Rechtsgrundlagen die Möglichkeit für den Quereinstieg in die Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die Vorschul- und Primarstufe sowie die Sekundarstufe I geschaffen, dies für mindestens 30 Jahre alte Personen aus anderen Berufen, die über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen ("Quereinsteigende"). Es bestehen folgende Möglichkeiten:</p><p>- die Zulassung "sur dossier" für Berufsleute mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, aber ohne gymnasiale Maturität oder Äquivalent;</p><p>- die differenzierte Anrechnung von nicht formal erworbenen Vorleistungen und Kompetenzen, was zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen kann;</p><p>- die Aufnahme einer neuen Ausbildungsstruktur, welche Ausbildung und teilzeitliche Unterrichtstätigkeit verbindet ("formation par l'emploi").</p><p>Die Umsetzung der neuen Regelungen ist im Gang. Die Gesamtheit dieser Massnahmen fördert die Durchlässigkeit zur Berufsbildung und ist geeignet, berufliche Umorientierungen und Wiedereinstiege zu erleichtern. Dies belegen auch statistische Erhebungen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erhobenen allgemeinen Zahlen zur Zulassung zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung zeigen, dass der Anteil Studierender ohne gymnasiale Maturität sich in den letzten Jahren erhöht hat. Bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die Sekundarstufe I ist der Anteil der Zulassung mit einer Berufsmaturität zwischen 2009 und 2013 von 3 Prozent auf 8 Prozent gestiegen, jener mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) von 0 Prozent auf 1 Prozent. Für die Vorschulstufe/Primarstufe hat sich der Anteil der Zulassung mit einer Berufsmaturität in derselben Zeit von 5 Prozent auf 9 Prozent erhöht, jener mit einem EFZ von 1 Prozent auf 3 Prozent. Entsprechend zurückgegangen sind die Anteile der Zulassungen mit einer gymnasialen Maturität. Das BFS erfasst auch die Quereinsteigenden in die Lehrerbildung. Während 2012 allein an der Pädagogischen Hochschule Zürich 457 Quereinsteigende in berufsbegleitenden Studiengängen mit teilzeitlicher Lehrtätigkeit eingeschrieben waren, lag diese Zahl 2013 bei 650 Personen.</p><p>Die Kantone haben nach Ansicht des Bundesrates damit die notwendigen Massnahmen für die Förderung der Laufbahndurchlässigkeit im Bereich der Lehrerbildung getroffen. Weitere Erhebungen und ein spezieller Bericht brächten zurzeit keinen signifikanten Mehrwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht über die Lage der Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf und mögliche Verbesserungen zu erstellen.</p>
- Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf verbessern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Guter Unterricht zeichnet sich durch kompetente Lehrerinnen und Lehrer aus. Dabei spielt aber auch die Vielfalt an persönlichen und beruflichen Werdegängen eine Rolle. Idealerweise sollte in allen Lehrerteams eine gewisse Anzahl Personen über ausserschulische Berufserfahrung verfügen. Sowohl für die klassische Ausbildung als auch für die Berufsbildung stellt dies einen wichtigen Mehrwert dar. </p><p>Es ist wichtig, Personen, die sich beruflich neu orientieren oder die nach einer Unterbrechung wieder ins Berufsleben einsteigen, den Zugang zum Lehrerberuf zu erleichtern. Der Bundesrat wird deswegen beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht über die Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf zu erstellen. Dieser Bericht muss mindestens folgende Punkte enthalten:</p><p>1. eine Statistik der sozioprofessionellen Profile der Lehrerinnen und Lehrer in der Schweiz,</p><p>2. die rechtlichen und tatsächlichen Hürden bei der Anstellung von berufserfahrenen Personen als Lehrerinnen und Lehrer und</p><p>3. die Probleme bei der Anerkennung der Berufserfahrung in der Lehrerausbildung, insbesondere bei der Zulassung (Anerkennung der Diplome, die mindestens erforderlich sind) und beim Anrechnen von Modulen. </p><p>Der Bericht soll ebenfalls Vorschläge enthalten, wie die Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf verbessert werden kann, insbesondere in Bezug auf das Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz. </p>
- <p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Postulanten, die Durchlässigkeit im schweizerischen Bildungssystem zu stärken, die Vielfalt an persönlichen und beruflichen Werdegängen zu berücksichtigen und wo möglich auch beruflich erworbene Kompetenzen an weiterführende Ausbildungen anzurechnen. Diese Ziele finden sich in den Artikeln 61a ff. BV wie auch in der Erklärung 2011 von Bund und Kantonen zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz.</p><p>In der Schweiz sind die Kantone für das Schulwesen und damit auch für die Ausbildung der Lehrkräfte zuständig (Art. 62 BV). Auf schweizerischer Ebene erfolgt die Koordination der Lehrerinnen- und Lehrerbildung durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) im Wesentlichen über das Diplomanerkennungsrecht.</p><p>Bereits seit Ende der Neunzigerjahre sehen die EDK-Anerkennungsreglemente die Zulassung von Berufsleuten mit oder ohne Berufsmaturität zur Lehrerbildung vor. Dafür ist zusätzlich eine Prüfung in den allgemeinbildenden Fächern abzulegen, denn Lehrpersonen werden heute auf Hochschulstufe ausgebildet.</p><p>Zusätzlich hat die EDK 2012 in ihren Rechtsgrundlagen die Möglichkeit für den Quereinstieg in die Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die Vorschul- und Primarstufe sowie die Sekundarstufe I geschaffen, dies für mindestens 30 Jahre alte Personen aus anderen Berufen, die über mindestens drei Jahre Berufserfahrung verfügen ("Quereinsteigende"). Es bestehen folgende Möglichkeiten:</p><p>- die Zulassung "sur dossier" für Berufsleute mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, aber ohne gymnasiale Maturität oder Äquivalent;</p><p>- die differenzierte Anrechnung von nicht formal erworbenen Vorleistungen und Kompetenzen, was zu einer Verkürzung der Ausbildungszeit führen kann;</p><p>- die Aufnahme einer neuen Ausbildungsstruktur, welche Ausbildung und teilzeitliche Unterrichtstätigkeit verbindet ("formation par l'emploi").</p><p>Die Umsetzung der neuen Regelungen ist im Gang. Die Gesamtheit dieser Massnahmen fördert die Durchlässigkeit zur Berufsbildung und ist geeignet, berufliche Umorientierungen und Wiedereinstiege zu erleichtern. Dies belegen auch statistische Erhebungen. Die vom Bundesamt für Statistik (BFS) erhobenen allgemeinen Zahlen zur Zulassung zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung zeigen, dass der Anteil Studierender ohne gymnasiale Maturität sich in den letzten Jahren erhöht hat. Bei der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für die Sekundarstufe I ist der Anteil der Zulassung mit einer Berufsmaturität zwischen 2009 und 2013 von 3 Prozent auf 8 Prozent gestiegen, jener mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) von 0 Prozent auf 1 Prozent. Für die Vorschulstufe/Primarstufe hat sich der Anteil der Zulassung mit einer Berufsmaturität in derselben Zeit von 5 Prozent auf 9 Prozent erhöht, jener mit einem EFZ von 1 Prozent auf 3 Prozent. Entsprechend zurückgegangen sind die Anteile der Zulassungen mit einer gymnasialen Maturität. Das BFS erfasst auch die Quereinsteigenden in die Lehrerbildung. Während 2012 allein an der Pädagogischen Hochschule Zürich 457 Quereinsteigende in berufsbegleitenden Studiengängen mit teilzeitlicher Lehrtätigkeit eingeschrieben waren, lag diese Zahl 2013 bei 650 Personen.</p><p>Die Kantone haben nach Ansicht des Bundesrates damit die notwendigen Massnahmen für die Förderung der Laufbahndurchlässigkeit im Bereich der Lehrerbildung getroffen. Weitere Erhebungen und ein spezieller Bericht brächten zurzeit keinen signifikanten Mehrwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen Bericht über die Lage der Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf und mögliche Verbesserungen zu erstellen.</p>
- Laufbahndurchlässigkeit im Lehrerberuf verbessern
Back to List