Auslandschweizer. Anlaufstelle für Steuer- und Finanzfragen sowie Zugang zum Zahlungsverkehr
- ShortId
-
14.3752
- Id
-
20143752
- Updated
-
25.06.2025 00:01
- Language
-
de
- Title
-
Auslandschweizer. Anlaufstelle für Steuer- und Finanzfragen sowie Zugang zum Zahlungsverkehr
- AdditionalIndexing
-
24;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In den letzten Jahren hat die Situation der Auslandschweizer im Zusammenhang mit Steuer- und übrigen Finanzfragen nicht nur in Bezug auf die USA, sondern weltweit an Komplexität ständig zugenommen. Es wird immer schwieriger, sich im jeweiligen Gaststaat in diesen Fragen regelkonform zu verhalten, ohne sich für teils hohe Honorare beraten lassen zu müssen. Regelmässig besteht dabei bereits die Schwierigkeit, einen möglichen Handlungsbedarf im gegenwärtigen Gaststaat rechtzeitig zu erkennen. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zu prüfen, die zwar nicht eine umfassende individuelle Beratung vornehmen soll, den betroffenen Schweizer Bürgern jedoch Informationen darüber geben kann, welche generellen Anforderungen an ein regelkonformes Verhalten in einem Gaststaat gestellt werden und welche Möglichkeiten für eine allfällige Bereinigung ihrer Situation offenstehen. Dies kann auch die Empfehlung beinhalten, in der konkreten Situation Dritte beizuziehen.</p><p>Auslandschweizer haben als Folge dieser Entwicklung in den Gaststaaten zudem immer grössere Schwierigkeiten, in der Schweiz bei einer Bank eine Kontobeziehung zu eröffnen oder nur schon bestehende behalten zu können. Die Postfinance AG ist gestützt auf das Postgesetz und die entsprechenden Ausführungen in der Postverordnung lediglich verpflichtet, natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos mit entsprechenden Dienstleistungen zu ermöglichen. </p><p>Gerade auch in Anbetracht der zunehmenden Mobilität rechtfertigt es sich jedoch zusätzlich, dass Schweizer Bürger mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz im Ausland eine Kontobeziehung in ihrem Herkunftsland unterhalten können, ohne dass dies grundsätzlich oder faktisch durch überhöhte Gebühren oder andere Restriktionen verunmöglicht wird. Voraussetzung für eine Kontoverbindung mit der Postfinance AG bleibt selbstverständlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und im Gaststaat eingehalten werden.</p><p>Gemäss Artikel 40 der Bundesverfassung fördert der Bund die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Schweiz und erlässt unter anderem Vorschriften in Bezug auf deren Unterstützung. Mit den beantragten Massnahmen kann der Bund einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieser Verpflichtung im Bereich der Steuer- und übrigen Finanzfragen leisten. Gleichzeitig wird einem mehrfach geäusserten Aufruf des Auslandschweizerrates Gehör verschafft.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Unterstützung der Auslandschweizer folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>a. Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für eine Erstinformation im Zusammenhang mit einem regelkonformen Verhalten in Steuer- und übrigen Finanzfragen im Gaststaat;</p><p>b. Pflicht der Postfinance AG zur Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos auch für Auslandschweizer unter der Bedingung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und im Gaststaat eingehalten werden.</p>
- Auslandschweizer. Anlaufstelle für Steuer- und Finanzfragen sowie Zugang zum Zahlungsverkehr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In den letzten Jahren hat die Situation der Auslandschweizer im Zusammenhang mit Steuer- und übrigen Finanzfragen nicht nur in Bezug auf die USA, sondern weltweit an Komplexität ständig zugenommen. Es wird immer schwieriger, sich im jeweiligen Gaststaat in diesen Fragen regelkonform zu verhalten, ohne sich für teils hohe Honorare beraten lassen zu müssen. Regelmässig besteht dabei bereits die Schwierigkeit, einen möglichen Handlungsbedarf im gegenwärtigen Gaststaat rechtzeitig zu erkennen. In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle zu prüfen, die zwar nicht eine umfassende individuelle Beratung vornehmen soll, den betroffenen Schweizer Bürgern jedoch Informationen darüber geben kann, welche generellen Anforderungen an ein regelkonformes Verhalten in einem Gaststaat gestellt werden und welche Möglichkeiten für eine allfällige Bereinigung ihrer Situation offenstehen. Dies kann auch die Empfehlung beinhalten, in der konkreten Situation Dritte beizuziehen.</p><p>Auslandschweizer haben als Folge dieser Entwicklung in den Gaststaaten zudem immer grössere Schwierigkeiten, in der Schweiz bei einer Bank eine Kontobeziehung zu eröffnen oder nur schon bestehende behalten zu können. Die Postfinance AG ist gestützt auf das Postgesetz und die entsprechenden Ausführungen in der Postverordnung lediglich verpflichtet, natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskontos mit entsprechenden Dienstleistungen zu ermöglichen. </p><p>Gerade auch in Anbetracht der zunehmenden Mobilität rechtfertigt es sich jedoch zusätzlich, dass Schweizer Bürger mit ständigem oder vorübergehendem Wohnsitz im Ausland eine Kontobeziehung in ihrem Herkunftsland unterhalten können, ohne dass dies grundsätzlich oder faktisch durch überhöhte Gebühren oder andere Restriktionen verunmöglicht wird. Voraussetzung für eine Kontoverbindung mit der Postfinance AG bleibt selbstverständlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und im Gaststaat eingehalten werden.</p><p>Gemäss Artikel 40 der Bundesverfassung fördert der Bund die Beziehungen der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zur Schweiz und erlässt unter anderem Vorschriften in Bezug auf deren Unterstützung. Mit den beantragten Massnahmen kann der Bund einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung dieser Verpflichtung im Bereich der Steuer- und übrigen Finanzfragen leisten. Gleichzeitig wird einem mehrfach geäusserten Aufruf des Auslandschweizerrates Gehör verschafft.</p>
- Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Unterstützung der Auslandschweizer folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>a. Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für eine Erstinformation im Zusammenhang mit einem regelkonformen Verhalten in Steuer- und übrigen Finanzfragen im Gaststaat;</p><p>b. Pflicht der Postfinance AG zur Eröffnung und Führung eines Zahlungsverkehrskontos auch für Auslandschweizer unter der Bedingung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und im Gaststaat eingehalten werden.</p>
- Auslandschweizer. Anlaufstelle für Steuer- und Finanzfragen sowie Zugang zum Zahlungsverkehr
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