Stopp der Terroristenorganisation "Islamischer Staat"

ShortId
14.3753
Id
20143753
Updated
28.07.2023 06:29
Language
de
Title
Stopp der Terroristenorganisation "Islamischer Staat"
AdditionalIndexing
09;10;Terrorismus;Fundamentalismus;Strafrecht (speziell);Islamismus;Staatsschutz
1
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L03K050102, Strafrecht (speziell)
  • L04K08020208, Fundamentalismus
  • L04K04030303, Staatsschutz
  • L05K0106020201, Islamismus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es darf nicht geduldet werden, dass gewalttätige Terroristenorganisationen sich von der Schweiz aus organisieren können. </p><p>Da andere europäische Länder bereits gegen die IS Verbote ausgesprochen haben, ist es nötig, dass dies auch die Schweiz tut.</p><p>Es darf nicht sein, dass die Schweiz als Zufluchtsort für Terroristen missbraucht werden kann und von hier aus die Fäden der IS gezogen werden können.</p><p>Unsere Polizei und Verfolgungsbehörden brauchen dringend klare Richtlinien, um gegen die gefährlichen Terroristen vorgehen zu können.</p>
  • <p>Das Anliegen der Motion hat der Bundesrat am 8. Oktober 2014 mit der Verabschiedung der Verordnung über das Verbot der Gruppierung "Islamischer Staat" und verwandter Organisationen vollumfänglich erfüllt.</p><p>Der Erlass des Verbots stützt sich auf die Kompetenzen des Bundesrates nach den Artikel 184 Absatz 3 (aussenpolitische Interessen) und 185 Absatz 3 (innere und äussere Sicherheit) der Bundesverfassung. Nach Erlass einer solchen Verordnung ist der Bundesrat verpflichtet, der Bundesversammlung innert sechs Monaten den Entwurf eines Gesetzes oder einer Parlamentsverordnung zu unterbreiten, die den Inhalt des Verbots übernimmt (Art. 7d Abs. 2 Bst. a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die islamische Terroristenorganisation IS per Notrecht zu verbieten.</p>
  • Stopp der Terroristenorganisation "Islamischer Staat"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es darf nicht geduldet werden, dass gewalttätige Terroristenorganisationen sich von der Schweiz aus organisieren können. </p><p>Da andere europäische Länder bereits gegen die IS Verbote ausgesprochen haben, ist es nötig, dass dies auch die Schweiz tut.</p><p>Es darf nicht sein, dass die Schweiz als Zufluchtsort für Terroristen missbraucht werden kann und von hier aus die Fäden der IS gezogen werden können.</p><p>Unsere Polizei und Verfolgungsbehörden brauchen dringend klare Richtlinien, um gegen die gefährlichen Terroristen vorgehen zu können.</p>
    • <p>Das Anliegen der Motion hat der Bundesrat am 8. Oktober 2014 mit der Verabschiedung der Verordnung über das Verbot der Gruppierung "Islamischer Staat" und verwandter Organisationen vollumfänglich erfüllt.</p><p>Der Erlass des Verbots stützt sich auf die Kompetenzen des Bundesrates nach den Artikel 184 Absatz 3 (aussenpolitische Interessen) und 185 Absatz 3 (innere und äussere Sicherheit) der Bundesverfassung. Nach Erlass einer solchen Verordnung ist der Bundesrat verpflichtet, der Bundesversammlung innert sechs Monaten den Entwurf eines Gesetzes oder einer Parlamentsverordnung zu unterbreiten, die den Inhalt des Verbots übernimmt (Art. 7d Abs. 2 Bst. a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die islamische Terroristenorganisation IS per Notrecht zu verbieten.</p>
    • Stopp der Terroristenorganisation "Islamischer Staat"

Back to List