Unabhängige Ombudsstelle für die Rechte des Kindes
- ShortId
-
14.3758
- Id
-
20143758
- Updated
-
28.07.2023 06:25
- Language
-
de
- Title
-
Unabhängige Ombudsstelle für die Rechte des Kindes
- AdditionalIndexing
-
1211;1236;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1997 hat die Schweiz die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) ratifiziert. Seitdem ist das Kind ein Rechtssubjekt. Zu seinen Mitbestimmungsrechten gehört auch das Recht auf freie Meinungsäusserung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten, natürlich entsprechend seinem Alter und seiner Reife ... Vorausgesetzt, die Gesellschaft der Erwachsenen macht sich die Mühe, Mechanismen zur Anhörung des Kindes zu schaffen und ihm einen echten Platz in der Gesellschaft zu geben, in der es lebt und in der es noch viel mehr mitwirken könnte. Die Umsetzung dieses Rechts auf Anhörung ist eine Herausforderung, die die Schweiz bisher erst ansatzweise angegangen ist, wie ein aktueller Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen sowie unterschiedliche wissenschaftliche Studien zeigen. Die Schaffung einer Ombudsstelle für die Rechte des Kindes würde die Lage wesentlich verbessern.</p><p>Der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf der ganzen Welt überwacht, hat der Schweiz diese Massnahme bereits empfohlen. Der Bundesrat ist den Empfehlungen nicht nachgekommen, da er dazumal der Ansicht war, dass das politische Klima dafür nicht "reif" sei. Er hat sich darauf beschränkt, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte zu gründen, das zwar zahlreiche Forschungsinstitute vereint, dessen Tätigkeiten in der Forschung, bei der Erstellung von Gutachten und in der Menschenrechtsbildung aber nicht mit den Aufgaben einer Ombudsstelle verglichen werden können.</p><p>In der Schweiz fehlt eine unabhängige Institution, die Beschwerden entgegennehmen und prüfen kann. Solche Institutionen gibt es bereits in Norwegen, Dänemark, Österreich, Grossbritannien, Belgien oder Luxemburg. In all diesen Ländern sind diese Institutionen gesetzlich verankert, verfügen über ein Budget und erhalten weder vom Parlament noch von der Regierung Weisungen. Der Bundesrat wird gebeten, endlich aktiv zu werden. Wenn nötig, kann die Ombudsstelle für die Rechte des Kindes auch in eine analoge Stelle für den Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen integriert werden.</p>
- <p>Die in der Motion angesprochenen Ombudsstellen für Kinderrechte im Ausland nehmen vielfältige Aufgaben wahr, u. a. sind sie Ansprechstellen für allgemeine Probleme von Kindern und Jugendlichen, sind zuständig für die Sensibilisierung und Information zur Kinderrechtskonvention, prüfen neue und bereits bestehende Gesetze auf ihre Konformität mit den Kinderrechten und vermitteln zwischen Privaten und Behörden bei Schwierigkeiten in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention.</p><p>In der Schweiz übernimmt eine Vielzahl von Akteuren Teilaufgaben einer solchen Ombudsstelle. So unterstützt der Bund verschiedene niederschwellige Beratungsstellen (z. B. Beratung und Hilfe 147), an welche sich Kinder und Jugendliche bei Problemen jeder Art wenden können. Zudem unterstützt er private Organisationen mit einem Teil des Kredits Kinderrechte (etwa 100 000 Franken pro Jahr) bei der Bekanntmachung der Konvention.</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen prüft wichtige bundesrechtliche Vorschriften vor ihrem Erlass auf deren Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen. Diese Kommission ist damit beauftragt, die Situation der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz zu beobachten. Schliesslich werden auf Bundesebene zurzeit diverse weiterführende Monitoringmechanismen im Kontext der Kinderrechtskonvention diskutiert. So wird das von der Motionärin angesprochene Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte, ein fünfjähriges Pilotprojekt für eine nationale Menschenrechtsinstitution, derzeit evaluiert; auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluation wird der Bundesrat entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Form das Projekt in eine langfristige Lösung überführt werden soll. Weiter hat der Bundesrat die Arbeiten zur Vorbereitung der Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, welches ein Individualmitteilungsrecht vorsieht, aufgenommen.</p><p>Auf kantonaler Ebene stehen in einzelnen Kantonen Ombudsstellen zur Verfügung, wenn Kinder und Jugendliche mit Behörden in Schwierigkeiten geraten. Ferner gibt es private Organisationen, beispielsweise den Verein Kinderanwaltschaft Schweiz, welche Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Konflikt mit Behörden und Gerichten anbieten. Kantone und Gemeinden informieren ausserdem in vielfältiger Weise zur Kinderrechtskonvention, die Schulen setzen einen grossen Teil dieser Sensibilisierungsaufgabe um.</p><p>Um die Umsetzung der Kinderrechte zu unterstützen, ist eine Koordination der verschiedenen existierenden und aktuell diskutierten Massnahmen für den Bundesrat zielführender als die Schaffung einer weiteren Stelle. Er ist deshalb daran, die Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendpolitik mit den Kantonen über die interkantonalen Konferenzen zu intensivieren, und koordiniert die Umsetzung der Kinderrechte im Follow-up-Prozess zu den Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses an die Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ombudsstelle für die Rechte des Kindes zu schaffen. Diese Ombudsstelle soll unabhängig, für Kinder zugänglich und befugt sein, Beschwerden über die Verletzung von Kinderrechten entgegenzunehmen, diese in kindergerechter Art und Weise zu prüfen und wirksam zu verfolgen. Diese unabhängige eidgenössische Stelle soll die Empfehlungen, die der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes der Schweiz abgegeben hat, und die internationalen Standards (Pariser Prinzipien) umsetzen. Die Ombudsstelle kann gegebenenfalls in eine analoge Stelle für den Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen integriert werden.</p>
- Unabhängige Ombudsstelle für die Rechte des Kindes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1997 hat die Schweiz die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (KRK) ratifiziert. Seitdem ist das Kind ein Rechtssubjekt. Zu seinen Mitbestimmungsrechten gehört auch das Recht auf freie Meinungsäusserung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten, natürlich entsprechend seinem Alter und seiner Reife ... Vorausgesetzt, die Gesellschaft der Erwachsenen macht sich die Mühe, Mechanismen zur Anhörung des Kindes zu schaffen und ihm einen echten Platz in der Gesellschaft zu geben, in der es lebt und in der es noch viel mehr mitwirken könnte. Die Umsetzung dieses Rechts auf Anhörung ist eine Herausforderung, die die Schweiz bisher erst ansatzweise angegangen ist, wie ein aktueller Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen sowie unterschiedliche wissenschaftliche Studien zeigen. Die Schaffung einer Ombudsstelle für die Rechte des Kindes würde die Lage wesentlich verbessern.</p><p>Der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf der ganzen Welt überwacht, hat der Schweiz diese Massnahme bereits empfohlen. Der Bundesrat ist den Empfehlungen nicht nachgekommen, da er dazumal der Ansicht war, dass das politische Klima dafür nicht "reif" sei. Er hat sich darauf beschränkt, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte zu gründen, das zwar zahlreiche Forschungsinstitute vereint, dessen Tätigkeiten in der Forschung, bei der Erstellung von Gutachten und in der Menschenrechtsbildung aber nicht mit den Aufgaben einer Ombudsstelle verglichen werden können.</p><p>In der Schweiz fehlt eine unabhängige Institution, die Beschwerden entgegennehmen und prüfen kann. Solche Institutionen gibt es bereits in Norwegen, Dänemark, Österreich, Grossbritannien, Belgien oder Luxemburg. In all diesen Ländern sind diese Institutionen gesetzlich verankert, verfügen über ein Budget und erhalten weder vom Parlament noch von der Regierung Weisungen. Der Bundesrat wird gebeten, endlich aktiv zu werden. Wenn nötig, kann die Ombudsstelle für die Rechte des Kindes auch in eine analoge Stelle für den Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen integriert werden.</p>
- <p>Die in der Motion angesprochenen Ombudsstellen für Kinderrechte im Ausland nehmen vielfältige Aufgaben wahr, u. a. sind sie Ansprechstellen für allgemeine Probleme von Kindern und Jugendlichen, sind zuständig für die Sensibilisierung und Information zur Kinderrechtskonvention, prüfen neue und bereits bestehende Gesetze auf ihre Konformität mit den Kinderrechten und vermitteln zwischen Privaten und Behörden bei Schwierigkeiten in der Umsetzung der Kinderrechtskonvention.</p><p>In der Schweiz übernimmt eine Vielzahl von Akteuren Teilaufgaben einer solchen Ombudsstelle. So unterstützt der Bund verschiedene niederschwellige Beratungsstellen (z. B. Beratung und Hilfe 147), an welche sich Kinder und Jugendliche bei Problemen jeder Art wenden können. Zudem unterstützt er private Organisationen mit einem Teil des Kredits Kinderrechte (etwa 100 000 Franken pro Jahr) bei der Bekanntmachung der Konvention.</p><p>Die Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen prüft wichtige bundesrechtliche Vorschriften vor ihrem Erlass auf deren Auswirkungen auf die Kinder und Jugendlichen. Diese Kommission ist damit beauftragt, die Situation der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz zu beobachten. Schliesslich werden auf Bundesebene zurzeit diverse weiterführende Monitoringmechanismen im Kontext der Kinderrechtskonvention diskutiert. So wird das von der Motionärin angesprochene Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte, ein fünfjähriges Pilotprojekt für eine nationale Menschenrechtsinstitution, derzeit evaluiert; auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluation wird der Bundesrat entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Form das Projekt in eine langfristige Lösung überführt werden soll. Weiter hat der Bundesrat die Arbeiten zur Vorbereitung der Ratifizierung des 3. Fakultativprotokolls zur UN-Kinderrechtskonvention, welches ein Individualmitteilungsrecht vorsieht, aufgenommen.</p><p>Auf kantonaler Ebene stehen in einzelnen Kantonen Ombudsstellen zur Verfügung, wenn Kinder und Jugendliche mit Behörden in Schwierigkeiten geraten. Ferner gibt es private Organisationen, beispielsweise den Verein Kinderanwaltschaft Schweiz, welche Unterstützung für Kinder und Jugendliche im Konflikt mit Behörden und Gerichten anbieten. Kantone und Gemeinden informieren ausserdem in vielfältiger Weise zur Kinderrechtskonvention, die Schulen setzen einen grossen Teil dieser Sensibilisierungsaufgabe um.</p><p>Um die Umsetzung der Kinderrechte zu unterstützen, ist eine Koordination der verschiedenen existierenden und aktuell diskutierten Massnahmen für den Bundesrat zielführender als die Schaffung einer weiteren Stelle. Er ist deshalb daran, die Zusammenarbeit in der Kinder- und Jugendpolitik mit den Kantonen über die interkantonalen Konferenzen zu intensivieren, und koordiniert die Umsetzung der Kinderrechte im Follow-up-Prozess zu den Empfehlungen des Kinderrechtsausschusses an die Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Ombudsstelle für die Rechte des Kindes zu schaffen. Diese Ombudsstelle soll unabhängig, für Kinder zugänglich und befugt sein, Beschwerden über die Verletzung von Kinderrechten entgegenzunehmen, diese in kindergerechter Art und Weise zu prüfen und wirksam zu verfolgen. Diese unabhängige eidgenössische Stelle soll die Empfehlungen, die der Uno-Ausschuss für die Rechte des Kindes der Schweiz abgegeben hat, und die internationalen Standards (Pariser Prinzipien) umsetzen. Die Ombudsstelle kann gegebenenfalls in eine analoge Stelle für den Schutz der Menschenrechte im Allgemeinen integriert werden.</p>
- Unabhängige Ombudsstelle für die Rechte des Kindes
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