Umsetzung der Verpflichtungserklärung für die ungedeckten Kosten bei der Visumerteilung

ShortId
14.3760
Id
20143760
Updated
14.11.2025 08:02
Language
de
Title
Umsetzung der Verpflichtungserklärung für die ungedeckten Kosten bei der Visumerteilung
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Schengen-Visum-Kodex sieht vor, dass die Schengen-Staaten eine Verpflichtungserklärung verlangen können. Diese dient dazu, die für den Aufenthalt in der Schweiz notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen, wenn die in die Schweiz reisende Person nicht über genügende eigene Mittel verfügt. Eine Verpflichtungserklärung wird nur dann verlangt, wenn die übrigen Einreisevoraussetzungen erfüllt sind. Ob ein Garant genügende Mittel zur Übernahme einer solchen finanziellen Verpflichtung hat, wird von der Wohnsitzgemeinde überprüft (Steuererklärung, Wohn- und Arbeitssituation). Diese teilt ihren Entscheid der Auslandvertretung oder den Grenzkontrollbehörden mit. Die unterzeichneten Verpflichtungserklärungen werden auf den Schweizer Vertretungen oder beim Bundesamt für Migration registriert und archiviert.</p><p>Entstehen durch den Aufenthalt einer ausländischen Person, für die eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet wurde, ungedeckte Kosten im Sinne von Artikel 8 Absatz 5 VEV (SR 142.204), hat der Garant diese Kosten bis zu einem Betrag von 30 000 Franken zu übernehmen. Weigert er sich, kann er nach kantonalem Verwaltungsverfahrensrecht dazu verpflichtet und letztlich gestützt auf das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auch betrieben werden.</p><p>2./3. Im Jahre 2013 wurden insgesamt 20 670 Verpflichtungserklärungen bewilligt (2012: 21 192). Statistische Angaben, wie oft ungedeckte Kosten durch einen Garanten übernommen werden mussten, liegen dem BFM nicht vor. Erfahrungsgemäss dürfte es sich aber um relativ wenige Fälle handeln. Die mit einer Verpflichtungserklärung übernommene Verantwortung gewährleistet in der Regel, dass keine ungedeckten Kosten entstehen. Es handelt sich zudem oft um Familienangehörige, die auf Besuch kommen und die weitere Einreisen und Aufenthalte nicht durch ungedeckte Kosten gefährden wollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung vom 22. Oktober 2008 können die zuständigen Bewilligungsbehörden von einer Ausländerin oder einem Ausländer zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Art. 2 Abs. 2) die Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz verlangen. Mit der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten zu übernehmen, die dem Gemeinwesen oder einem privaten Erbringer von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der Ausländerin oder des Ausländers in der Schweiz entstehen, also die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich der Kosten für Unfall und Krankheit, sowie der Kosten für die Rückreise. </p><p>1. Wie läuft das Verfahren bei einer Verpflichtungserklärung ab, wenn ungedeckte Kosten bestehen?</p><p>2. Wie viele solcher Verfahren werden jährlich eingeleitet?</p><p>3. Wird dieses Verfahren immer eingeleitet, wenn ungedeckte Kosten bestehen?</p>
  • Umsetzung der Verpflichtungserklärung für die ungedeckten Kosten bei der Visumerteilung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Schengen-Visum-Kodex sieht vor, dass die Schengen-Staaten eine Verpflichtungserklärung verlangen können. Diese dient dazu, die für den Aufenthalt in der Schweiz notwendigen finanziellen Mittel sicherzustellen, wenn die in die Schweiz reisende Person nicht über genügende eigene Mittel verfügt. Eine Verpflichtungserklärung wird nur dann verlangt, wenn die übrigen Einreisevoraussetzungen erfüllt sind. Ob ein Garant genügende Mittel zur Übernahme einer solchen finanziellen Verpflichtung hat, wird von der Wohnsitzgemeinde überprüft (Steuererklärung, Wohn- und Arbeitssituation). Diese teilt ihren Entscheid der Auslandvertretung oder den Grenzkontrollbehörden mit. Die unterzeichneten Verpflichtungserklärungen werden auf den Schweizer Vertretungen oder beim Bundesamt für Migration registriert und archiviert.</p><p>Entstehen durch den Aufenthalt einer ausländischen Person, für die eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet wurde, ungedeckte Kosten im Sinne von Artikel 8 Absatz 5 VEV (SR 142.204), hat der Garant diese Kosten bis zu einem Betrag von 30 000 Franken zu übernehmen. Weigert er sich, kann er nach kantonalem Verwaltungsverfahrensrecht dazu verpflichtet und letztlich gestützt auf das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auch betrieben werden.</p><p>2./3. Im Jahre 2013 wurden insgesamt 20 670 Verpflichtungserklärungen bewilligt (2012: 21 192). Statistische Angaben, wie oft ungedeckte Kosten durch einen Garanten übernommen werden mussten, liegen dem BFM nicht vor. Erfahrungsgemäss dürfte es sich aber um relativ wenige Fälle handeln. Die mit einer Verpflichtungserklärung übernommene Verantwortung gewährleistet in der Regel, dass keine ungedeckten Kosten entstehen. Es handelt sich zudem oft um Familienangehörige, die auf Besuch kommen und die weitere Einreisen und Aufenthalte nicht durch ungedeckte Kosten gefährden wollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung vom 22. Oktober 2008 können die zuständigen Bewilligungsbehörden von einer Ausländerin oder einem Ausländer zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Art. 2 Abs. 2) die Verpflichtungserklärung einer zahlungsfähigen natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz verlangen. Mit der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Garantin oder der Garant, die ungedeckten Kosten zu übernehmen, die dem Gemeinwesen oder einem privaten Erbringer von medizinischen Dienstleistungen durch den Aufenthalt der Ausländerin oder des Ausländers in der Schweiz entstehen, also die ungedeckten Kosten für den Lebensunterhalt, einschliesslich der Kosten für Unfall und Krankheit, sowie der Kosten für die Rückreise. </p><p>1. Wie läuft das Verfahren bei einer Verpflichtungserklärung ab, wenn ungedeckte Kosten bestehen?</p><p>2. Wie viele solcher Verfahren werden jährlich eingeleitet?</p><p>3. Wird dieses Verfahren immer eingeleitet, wenn ungedeckte Kosten bestehen?</p>
    • Umsetzung der Verpflichtungserklärung für die ungedeckten Kosten bei der Visumerteilung

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