Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz bewilligen

ShortId
14.3761
Id
20143761
Updated
25.06.2025 00:01
Language
de
Title
Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz bewilligen
AdditionalIndexing
48;66;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Formel-E-Meisterschaft statt. Sie wurde von der Fédération internationale de l'automobile (FIA) lanciert, lehnt sich an die Formel 1 an und steht nur "sauberen", ausschliesslich elektrisch betriebenen Fahrzeugen offen. Diese Meisterschaft trägt also dazu bei, dass die Forschung auf diesem Gebiet gefördert wird. Sie stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, unsere Region und deren Innovationsfähigkeit zu präsentieren. Ausserdem müssen für Formel-E-Rennen keine speziellen Rennbahnen gebaut werden, die Umwelt wird somit nicht zusätzlich belastet. Doch seit dem Unglück in Le Mans (F) im Jahre 1955, bei dem 82 Personen starben, sind in der Schweiz Formel-1-Rennen verboten. Durch zahlreiche Vorstösse wurde bereits versucht, das Verbot aufzuheben; verschiedene Stimmen aus der Politik sind der Ansicht, dass sich die Sicherheitsmassnahmen verbessert haben und eine solche Meisterschaft für die Schweiz ein hohes wirtschaftliches Potenzial bergen würde. Doch diese Vorschläge scheiterten jeweils aufgrund ökologischer Kriterien. Zu solcher Kritik gibt es bei Elektrofahrzeugen allerdings keinen Anlass. Der Bundesrat wird deswegen beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, Rennen mit Elektrofahrzeugen zu bewilligen, ohne jedoch das Verbot von Formel-1-Rennen aufzuheben.</p>
  • <p>Nach Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) sind Rundstreckenrennen grundsätzlich verboten. Der Bundesrat ist jedoch vom Gesetz ermächtigt, einzelne Ausnahmen vorzusehen. Er berücksichtigt dabei die "Erfordernisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung". Bei der letzten parlamentarischen Debatte zum Verbot von Rundstreckenrennen im Jahr 2011 standen umweltschützerische Bedenken (insbesondere betreffend Lärmemissionen) im Vordergrund. Diese wären bei Rennen mit E-Fahrzeugen geringer.</p><p>Der Bundesrat erachtet deshalb eine im Verordnungsrecht verankerte Ausnahme für Rennen mit E-Fahrzeugen als gerechtfertigt, wenn anhand von entsprechenden Kriterien (wie z. B. einer Maximalgeschwindigkeit) sichergestellt wird, dass namentlich auch den Bedenken bezüglich Verkehrssicherheit Rechnung getragen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über Sportveranstaltungen vorzulegen, um Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz zu bewilligen. Eine Möglichkeit wäre eine Änderung von Artikel 52 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, eine andere die Ergänzung von Artikel 94 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, in dem die Ausnahmen von verbotenen Veranstaltungen aufgelistet sind. </p>
  • Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz bewilligen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dieses Jahr findet zum ersten Mal eine Formel-E-Meisterschaft statt. Sie wurde von der Fédération internationale de l'automobile (FIA) lanciert, lehnt sich an die Formel 1 an und steht nur "sauberen", ausschliesslich elektrisch betriebenen Fahrzeugen offen. Diese Meisterschaft trägt also dazu bei, dass die Forschung auf diesem Gebiet gefördert wird. Sie stellt eine ausgezeichnete Möglichkeit dar, unsere Region und deren Innovationsfähigkeit zu präsentieren. Ausserdem müssen für Formel-E-Rennen keine speziellen Rennbahnen gebaut werden, die Umwelt wird somit nicht zusätzlich belastet. Doch seit dem Unglück in Le Mans (F) im Jahre 1955, bei dem 82 Personen starben, sind in der Schweiz Formel-1-Rennen verboten. Durch zahlreiche Vorstösse wurde bereits versucht, das Verbot aufzuheben; verschiedene Stimmen aus der Politik sind der Ansicht, dass sich die Sicherheitsmassnahmen verbessert haben und eine solche Meisterschaft für die Schweiz ein hohes wirtschaftliches Potenzial bergen würde. Doch diese Vorschläge scheiterten jeweils aufgrund ökologischer Kriterien. Zu solcher Kritik gibt es bei Elektrofahrzeugen allerdings keinen Anlass. Der Bundesrat wird deswegen beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, Rennen mit Elektrofahrzeugen zu bewilligen, ohne jedoch das Verbot von Formel-1-Rennen aufzuheben.</p>
    • <p>Nach Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) sind Rundstreckenrennen grundsätzlich verboten. Der Bundesrat ist jedoch vom Gesetz ermächtigt, einzelne Ausnahmen vorzusehen. Er berücksichtigt dabei die "Erfordernisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung". Bei der letzten parlamentarischen Debatte zum Verbot von Rundstreckenrennen im Jahr 2011 standen umweltschützerische Bedenken (insbesondere betreffend Lärmemissionen) im Vordergrund. Diese wären bei Rennen mit E-Fahrzeugen geringer.</p><p>Der Bundesrat erachtet deshalb eine im Verordnungsrecht verankerte Ausnahme für Rennen mit E-Fahrzeugen als gerechtfertigt, wenn anhand von entsprechenden Kriterien (wie z. B. einer Maximalgeschwindigkeit) sichergestellt wird, dass namentlich auch den Bedenken bezüglich Verkehrssicherheit Rechnung getragen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über Sportveranstaltungen vorzulegen, um Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz zu bewilligen. Eine Möglichkeit wäre eine Änderung von Artikel 52 Absatz 1 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, eine andere die Ergänzung von Artikel 94 Absatz 3 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962, in dem die Ausnahmen von verbotenen Veranstaltungen aufgelistet sind. </p>
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