Die Wiege des Christentums darf nicht zu seiner Bahre werden
- ShortId
-
14.3765
- Id
-
20143765
- Updated
-
28.07.2023 06:24
- Language
-
de
- Title
-
Die Wiege des Christentums darf nicht zu seiner Bahre werden
- AdditionalIndexing
-
08;2831;1231;09;Christentum;Islamismus;religiöse Gruppe;Folter;internationales humanitäres Recht
- 1
-
- L04K01090203, religiöse Gruppe
- L04K01060201, Christentum
- L05K0106020201, Islamismus
- L04K04030102, Folter
- L04K05020203, internationales humanitäres Recht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit dem schnellen militärischen Vormarsch der Organisation "Islamischer Staat" (IS) seit Juni 2014 sind grosse Teile der sunnitischen Gebiete Iraks der Kontrolle der Zentralregierung entglitten. </p><p>Die IS-Milizen hatten den Christen in der von ihnen kontrollierten Stadt Mossul ein Ultimatum zum Verlassen der einst multireligiösen Metropole gestellt und ihnen andernfalls mit dem Tod gedroht. Tausende Christen flohen panikartig in die kurdischen Gebiete Iraks, um dort Schutz vor den radikalsunnitischen Kämpfern zu suchen.</p><p>Die Christen waren in einer Erklärung der IS-Gruppierung, die Mossul und die umliegenden Gebiete seit einem Monat kontrolliert, aufgerufen worden, zum Islam zu konvertieren und eine Sondersteuer zu zahlen. Andernfalls müssten sie ihre Häuser und die Stadt verlassen.</p><p>Augenzeugen berichteten, Rebellenkämpfer hätten die Häuser von Christen mit einem "N" für Nassarah markiert. Dies ist der im Koran verwendete Begriff für Christen.</p><p>Derzeit bedroht IS auch weite Teile Syriens. Den verfolgten Menschen bleibt nichts anderes als die Flucht aus diesen Gebieten, darunter viele Christen, Turkmenen und Jesiden. Wem die Flucht nicht gelingt, wird ermordet, misshandelt, zwangskonvertiert oder auf sogenannten Sklavenmärkten "verkauft".</p><p>Uno-Generalsekretär Ban Ki-moon hat die Schikane der Dschihadistengruppe "Islamischer Staat" (IS) gegen Christen in Irak als mögliches "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" eingestuft. Er verurteile die "systematische Verfolgung von Minderheiten in Irak" durch die Extremisten aufs Schärfste.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sehr besorgt über die aktuelle Lage in Irak und in Syrien, insbesondere über die Verfolgungen, die Angriffe auf die körperliche Integrität und die Morde, denen Christen sowie Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften und ethnischer Gruppen ausgesetzt sind. Das EDA hat die schweren Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht durch Mitglieder der Extremistengruppe IS (selbsterklärter "Islamischer Staat") in Irak und in Syrien aufs Schärfste verurteilt (Medienmitteilungen vom 21. Juli und 15. August 2014).</p><p>Auf multilateraler Ebene hat die Schweiz im September 2014 die Resolutionen des Menschenrechtsrates über die Situation in Irak und in Syrien mitgetragen. In ihren Erklärungen verurteilte sie das brutale Vorgehen von IS und der ihr nahestehenden Gruppen mit aller Schärfe. Wiederholt hat sie betont, wie wichtig es ist, dass jeder Missbrauch und jede Verletzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts - ungeachtet der Akteure, die solche Handlungen begehen - untersucht und gegebenenfalls bestraft werden müssen. In diesem Sinn unterstützt der Bundesrat die Arbeit der vom Menschenrechtsrat eingesetzten Untersuchungskommission zu Syrien sowie die rasche Entsendung einer Mission des Büros des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte nach Irak. Die Schweiz wird ihr Engagement auf multilateraler Ebene und im Kampf gegen die Straflosigkeit fortsetzen.</p><p>Anlässlich der Konferenz über die syrische Flüchtlingssituation vom 28. Oktober 2014 in Berlin hat die Schweiz ihre Haltung nochmals bekräftigt und ihre Bereitschaft betont, Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge zu unterstützen.</p><p>2. Die Schweiz unterstützt unterschiedslos alle Opfer der Syrien- und der Irak-Krise, um deren humanitäre Auswirkungen zu begrenzen. Die seit Beginn der Syrien-Krise im März 2011 geleistete Hilfe der Schweiz beläuft sich mittlerweile auf 105 Millionen Franken. Aufgrund der Verschlechterung der Situation in Irak stockte die Schweiz ihre humanitäre Hilfe in diesem Land im Juni 2014 um 3,7 Millionen Franken auf. Damit hat sie seit 2013 rund 9 Millionen Franken zur Bewältigung der Krise in Irak bereitgestellt. Im Hinblick auf den bevorstehenden harten Winter, der 1,8 Millionen Vertriebene bedroht, schickte die Schweiz vor Kurzem 45 Tonnen humanitäre Hilfsgüter in die irakische Region Kurdistan: kälteisolierende Zelte, Heizöfen, Decken usw.</p><p>Die Schweiz wird weiterhin humanitäre Hilfe für die Opfer der Krisen in Syrien und in Irak leisten. Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2014 weitere Finanzmittel im Umfang von 40 Millionen Franken in Aussicht gestellt, davon soll die Hälfte als Hilfe für die Krisenopfer in Syrien und in Irak dienen, d. h. für die Flüchtlinge in den Nachbarländern, aber auch für die intern Vertriebenen, die in Syrien oder in Irak selber Zuflucht gefunden haben. Die andere Hälfte soll für die Bekämpfung der Ebola-Epidemie in Westafrika eingesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Situation bedrohter religiöser Minderheiten sowie diesbezüglich ergriffene Massnahmen im Rahmen des aussenpolitischen Berichtes in Zukunft stärker zu beleuchten, dies in Erfüllung des Postulates von Siebenthal 14.3823, welches er zur Annahme empfiehlt.</p><p>3. Die Prüfung von Asylgesuchen aus Syrien und aus Irak unterscheidet sich grundsätzlich nicht von derjenigen von Gesuchen aus anderen Ländern. Eine im Herbst 2013 in Betracht gezogene Praxisänderung - die Einführung des Schutzbedürftigenstatus im Sinne der Artikel 68 und 69 des Asylgesetzes bei Asylsuchenden aus Syrien - wurde nach sorgfältiger Prüfung verworfen. Stellt das BFM im Rahmen der Prüfung des Asylgesuches fest, dass eine Verfolgung gemäss Artikel 3 des Asylgesetzes gegeben ist, wird in der Regel Asyl gewährt. Dabei kann die Religion - beispielsweise Übergriffe seitens von Islamisten auf Christen - ein Verfolgungsmotiv sein.</p><p>Der Bundesrat hat im Jahre 2013 der Aufnahme von 500 Flüchtlingen - vorwiegend aus dem vom Syrien-Krieg betroffenen Gebiet - über einen Zeitraum von drei Jahren zugestimmt. Dabei arbeitet das BFM eng mit dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) zusammen. Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Interpellation 13.3699 bereits ausgeführt, dass klare Kriterien bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen bestehen. Primäres Kriterium ist die Schutzbedürftigkeit, wobei auch besonders verletzliche Personengruppen (Frauen, Kinder, Betagte, Kranke, Behinderte) aufgenommen werden. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgruppe allein ist aus der Sicht des Bundesrates kein Kriterium.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Unsere Verfassung beruht auf einer Wertegemeinschaft - geprägt von der christlich-abendländischen Kultur. Vor diesem Hintergrund interessiert, vom Bundesrat zu erfahren, wie er die systematische Verfolgung von Christen und anderer religiöser Minderheiten durch die Organisation "Islamischer Staat" (IS) in Irak und in Syrien beurteilt:</p><p>1. Was hindert ihn, die systematische Verfolgung von Christen und anderer religiöser Minderheiten durch IS als krasse Verletzung von Menschenrechten und der Religionsfreiheit zu verurteilen? </p><p>2. Was unternimmt der Bund zur Linderung der Not vor Ort, und welche zusätzlichen Massnahmen zur humanitären Hilfe für Flüchtlinge in der Region zieht er in Betracht? Sieht er dafür auch die befristete Umlagerung von Entwicklungshilfegeldern vor?</p><p>3. Sieht der Bundesrat die befristete Aufnahme verfolgter Christen und darunter prioritär von verletzlichen Personen (Frauen, Kinder und ältere Menschen) als Schutzbedürftige vor?</p>
- Die Wiege des Christentums darf nicht zu seiner Bahre werden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit dem schnellen militärischen Vormarsch der Organisation "Islamischer Staat" (IS) seit Juni 2014 sind grosse Teile der sunnitischen Gebiete Iraks der Kontrolle der Zentralregierung entglitten. </p><p>Die IS-Milizen hatten den Christen in der von ihnen kontrollierten Stadt Mossul ein Ultimatum zum Verlassen der einst multireligiösen Metropole gestellt und ihnen andernfalls mit dem Tod gedroht. Tausende Christen flohen panikartig in die kurdischen Gebiete Iraks, um dort Schutz vor den radikalsunnitischen Kämpfern zu suchen.</p><p>Die Christen waren in einer Erklärung der IS-Gruppierung, die Mossul und die umliegenden Gebiete seit einem Monat kontrolliert, aufgerufen worden, zum Islam zu konvertieren und eine Sondersteuer zu zahlen. Andernfalls müssten sie ihre Häuser und die Stadt verlassen.</p><p>Augenzeugen berichteten, Rebellenkämpfer hätten die Häuser von Christen mit einem "N" für Nassarah markiert. Dies ist der im Koran verwendete Begriff für Christen.</p><p>Derzeit bedroht IS auch weite Teile Syriens. Den verfolgten Menschen bleibt nichts anderes als die Flucht aus diesen Gebieten, darunter viele Christen, Turkmenen und Jesiden. Wem die Flucht nicht gelingt, wird ermordet, misshandelt, zwangskonvertiert oder auf sogenannten Sklavenmärkten "verkauft".</p><p>Uno-Generalsekretär Ban Ki-moon hat die Schikane der Dschihadistengruppe "Islamischer Staat" (IS) gegen Christen in Irak als mögliches "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" eingestuft. Er verurteile die "systematische Verfolgung von Minderheiten in Irak" durch die Extremisten aufs Schärfste.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sehr besorgt über die aktuelle Lage in Irak und in Syrien, insbesondere über die Verfolgungen, die Angriffe auf die körperliche Integrität und die Morde, denen Christen sowie Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften und ethnischer Gruppen ausgesetzt sind. Das EDA hat die schweren Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht durch Mitglieder der Extremistengruppe IS (selbsterklärter "Islamischer Staat") in Irak und in Syrien aufs Schärfste verurteilt (Medienmitteilungen vom 21. Juli und 15. August 2014).</p><p>Auf multilateraler Ebene hat die Schweiz im September 2014 die Resolutionen des Menschenrechtsrates über die Situation in Irak und in Syrien mitgetragen. In ihren Erklärungen verurteilte sie das brutale Vorgehen von IS und der ihr nahestehenden Gruppen mit aller Schärfe. Wiederholt hat sie betont, wie wichtig es ist, dass jeder Missbrauch und jede Verletzung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts - ungeachtet der Akteure, die solche Handlungen begehen - untersucht und gegebenenfalls bestraft werden müssen. In diesem Sinn unterstützt der Bundesrat die Arbeit der vom Menschenrechtsrat eingesetzten Untersuchungskommission zu Syrien sowie die rasche Entsendung einer Mission des Büros des Uno-Hochkommissariats für Menschenrechte nach Irak. Die Schweiz wird ihr Engagement auf multilateraler Ebene und im Kampf gegen die Straflosigkeit fortsetzen.</p><p>Anlässlich der Konferenz über die syrische Flüchtlingssituation vom 28. Oktober 2014 in Berlin hat die Schweiz ihre Haltung nochmals bekräftigt und ihre Bereitschaft betont, Massnahmen zur Verbesserung der Situation der Flüchtlinge zu unterstützen.</p><p>2. Die Schweiz unterstützt unterschiedslos alle Opfer der Syrien- und der Irak-Krise, um deren humanitäre Auswirkungen zu begrenzen. Die seit Beginn der Syrien-Krise im März 2011 geleistete Hilfe der Schweiz beläuft sich mittlerweile auf 105 Millionen Franken. Aufgrund der Verschlechterung der Situation in Irak stockte die Schweiz ihre humanitäre Hilfe in diesem Land im Juni 2014 um 3,7 Millionen Franken auf. Damit hat sie seit 2013 rund 9 Millionen Franken zur Bewältigung der Krise in Irak bereitgestellt. Im Hinblick auf den bevorstehenden harten Winter, der 1,8 Millionen Vertriebene bedroht, schickte die Schweiz vor Kurzem 45 Tonnen humanitäre Hilfsgüter in die irakische Region Kurdistan: kälteisolierende Zelte, Heizöfen, Decken usw.</p><p>Die Schweiz wird weiterhin humanitäre Hilfe für die Opfer der Krisen in Syrien und in Irak leisten. Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2014 weitere Finanzmittel im Umfang von 40 Millionen Franken in Aussicht gestellt, davon soll die Hälfte als Hilfe für die Krisenopfer in Syrien und in Irak dienen, d. h. für die Flüchtlinge in den Nachbarländern, aber auch für die intern Vertriebenen, die in Syrien oder in Irak selber Zuflucht gefunden haben. Die andere Hälfte soll für die Bekämpfung der Ebola-Epidemie in Westafrika eingesetzt werden.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, die Situation bedrohter religiöser Minderheiten sowie diesbezüglich ergriffene Massnahmen im Rahmen des aussenpolitischen Berichtes in Zukunft stärker zu beleuchten, dies in Erfüllung des Postulates von Siebenthal 14.3823, welches er zur Annahme empfiehlt.</p><p>3. Die Prüfung von Asylgesuchen aus Syrien und aus Irak unterscheidet sich grundsätzlich nicht von derjenigen von Gesuchen aus anderen Ländern. Eine im Herbst 2013 in Betracht gezogene Praxisänderung - die Einführung des Schutzbedürftigenstatus im Sinne der Artikel 68 und 69 des Asylgesetzes bei Asylsuchenden aus Syrien - wurde nach sorgfältiger Prüfung verworfen. Stellt das BFM im Rahmen der Prüfung des Asylgesuches fest, dass eine Verfolgung gemäss Artikel 3 des Asylgesetzes gegeben ist, wird in der Regel Asyl gewährt. Dabei kann die Religion - beispielsweise Übergriffe seitens von Islamisten auf Christen - ein Verfolgungsmotiv sein.</p><p>Der Bundesrat hat im Jahre 2013 der Aufnahme von 500 Flüchtlingen - vorwiegend aus dem vom Syrien-Krieg betroffenen Gebiet - über einen Zeitraum von drei Jahren zugestimmt. Dabei arbeitet das BFM eng mit dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) zusammen. Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Interpellation 13.3699 bereits ausgeführt, dass klare Kriterien bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen bestehen. Primäres Kriterium ist die Schutzbedürftigkeit, wobei auch besonders verletzliche Personengruppen (Frauen, Kinder, Betagte, Kranke, Behinderte) aufgenommen werden. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgruppe allein ist aus der Sicht des Bundesrates kein Kriterium.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Unsere Verfassung beruht auf einer Wertegemeinschaft - geprägt von der christlich-abendländischen Kultur. Vor diesem Hintergrund interessiert, vom Bundesrat zu erfahren, wie er die systematische Verfolgung von Christen und anderer religiöser Minderheiten durch die Organisation "Islamischer Staat" (IS) in Irak und in Syrien beurteilt:</p><p>1. Was hindert ihn, die systematische Verfolgung von Christen und anderer religiöser Minderheiten durch IS als krasse Verletzung von Menschenrechten und der Religionsfreiheit zu verurteilen? </p><p>2. Was unternimmt der Bund zur Linderung der Not vor Ort, und welche zusätzlichen Massnahmen zur humanitären Hilfe für Flüchtlinge in der Region zieht er in Betracht? Sieht er dafür auch die befristete Umlagerung von Entwicklungshilfegeldern vor?</p><p>3. Sieht der Bundesrat die befristete Aufnahme verfolgter Christen und darunter prioritär von verletzlichen Personen (Frauen, Kinder und ältere Menschen) als Schutzbedürftige vor?</p>
- Die Wiege des Christentums darf nicht zu seiner Bahre werden
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