Handlungsbedarf bei Medikationsfehlern
- ShortId
-
14.3772
- Id
-
20143772
- Updated
-
28.07.2023 06:37
- Language
-
de
- Title
-
Handlungsbedarf bei Medikationsfehlern
- AdditionalIndexing
-
2841;36;Gesundheitsrisiko;Arzneikosten;Qualitätssicherung;Therapeutik;Medikament
- 1
-
- L05K0105050101, Arzneikosten
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L04K01050214, Therapeutik
- L05K0105030102, Medikament
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Medikationsfehler stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Gesundheit der betroffenen Patientin oder des betroffenen Patienten dar. Sie wirken sich zudem negativ auf die öffentliche Gesundheit und die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus. Der Gesetzgeber verlangt daher, dass die Gesundheitsfachleute den Medikationsprozess so gestalten, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten und die Patientinnen und Patienten nicht gefährdet werden.</p><p>1. Eine systematische Erfassung und Auswertung von Medikationsfehlern in der Schweiz liegt dem Bundesrat derzeit nicht vor. Für einzelne Teilbereiche existieren Schätzungen. So geht die Stiftung Patientensicherheit Schweiz davon aus, dass mindestens 7,5 Prozent aller Patientinnen und Patienten während ihres Spitalaufenthalts von einem unerwünschten Arzneimittelereignis betroffen sind. Dabei handelt es sich entweder um Medikationsfehler oder um eine unerwünschte Arzneimittelwirkung. Bei weit über einer Million Spitaleintritten pro Jahr wären damit rund 100 000 Hospitalisationen betroffen. Besonders betroffen von Medikationsfehlern sind ältere Personen, da das Fehlerrisiko wegen der oft hohen Anzahl an eingenommenen Medikamenten besonders gross ist. Für die Pädiatrie werden die Folgekosten von Medikationsfehlern auf der Basis der Erfahrungen im Ausland auf jährlich 70 Millionen Franken geschätzt.</p><p>2. In der Fachliteratur gibt es vielfältige Angaben über die Ursachen von fehlerbehafteten Medikationsprozessen. Für Zwischenfälle verantwortlich gemacht werden insbesondere die Verordnung von mehreren Arzneimitteln bei Spitaleintritt, die handschriftliche Verordnung von Arzneimitteln, Fehler bei der Verabreichung, Fehler bei der Übertragung der Dokumentation sowie eine mangelhafte Überwachung der Medikation.</p><p>3. Der Bundesrat sieht den Handlungsbedarf in erster Linie bei den Leistungserbringern. Durch geeignete Qualitätssicherungssysteme und vermehrte Nutzung von elektronischen Prozessen ist es möglich, die Fehlerquote in den einzelnen Organisationseinheiten deutlich zu senken. Viele Gesundheitsfachleute haben dies erkannt und Massnahmen in ihren Betrieben ergriffen. Schwierigkeiten ergeben sich erfahrungsgemäss bei den Schnittstellen zwischen verschiedenen Organisationseinheiten. Mit mehreren Massnahmen unterstützt der Bund im Rahmen seiner Agenda Gesundheit 2020 die Bemühungen, die Prozesse organisationsübergreifend zu verbessern.</p><p>Das Hauptaugenmerk liegt auf der Umsetzung der Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen, die der Bundesrat im Jahr 2009 verabschiedet hat. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat mit Unterstützung des Bundesamtes für Gesundheit verschiedene nationale Pilotprogramme zur Verbesserung der Qualität und Patientensicherheit lanciert: Das Programm "Sichere Chirurgie" wird bereits umgesetzt, "Reduktion von im Krankenhaus erworbenen nosokomiale Infektionen" soll gestartet werden. Im Rahmen des Pilotprogramms "Progress! Sichere Medikation an Schnittstellen" werden für die Schweiz passende Interventions- und Verbesserungsansätze sowie Instrumente, Umsetzungsmassnahmen und ein Mess- bzw. Evaluationskonzept für den systematischen Medikationsabgleich (Medication Reconciliation) im Akutspital entwickelt. Übergeordnetes Ziel des Programms ist eine Verbesserung der Patientensicherheit bei der medikamentösen Therapie an Behandlungsschnittstellen im schweizerischen Gesundheitswesen. Medikationsfehler an Schnittstellen und daraus folgende Schädigungen für Patienten und Patientinnen sollen deutlich reduziert werden. Im Weiteren weist der Bundesrat auf seine Vorschläge zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung hin. Er hat eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet und am 5. Mai 2014 einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt, mit dem er schweizweite Qualitätsprogramme lancieren, die Leistungen konsequent auf ihren Nutzen hin überprüfen und ein nationales Zentrum schaffen will.</p><p>Im Zuge der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Arzneimitteltherapie vor. Folgt das Parlament diesen Vorschlägen, so kann der Bundesrat künftig anerkannte Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln für verbindlich erklären (z. B. Mindestvorgaben für ein Rezept). Zudem sollen valide, national harmonisierte Informationen zur Anwendung von Arzneimitteln in der Pädiatrie in einer nationalen Datenbank bereitgestellt werden. Diese Datenbank soll auch als Grundlage für die elektronische Verschreibung oder für Expertensysteme dienen. Der Vorschlag sieht vor, dass bei Bedarf Datenbanken für weitere vulnerable Gruppen geschaffen werden können.</p><p>Mit der Strategie "E-Health Schweiz" wollen Bund und Kantone schliesslich die E-Medikation fördern und den elektronischen Zugang zu Medikationsdaten und dem medizinischen Status von Patientinnen und Patienten für die Gesundheitsfachpersonen über das elektronische Patientendossier sicherstellen. Die konkreten Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des elektronischen Patientendossiers werden durch das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier, das sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, festgelegt. Mit konkreten Anwendungen, wie zum Beispiel einem elektronischen Medikationsplan oder einem E-Rezept, können im Rahmen des elektronischen Patientendossiers Fehler in der Abgabe von Medikamenten vermieden und kann die Compliance bei den Patienten erhöht werden.</p><p>Der Bundesrat hat in den genannten Bereichen Massnahmen ergriffen, diese gilt es nun umzusetzen und in einem zweiten Schritt ihre Wirkung festzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem Bericht "Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie" des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 18. Dezember 2013 ist zu entnehmen, dass in der Schweiz die Medikationsfehler allein bei Kindern und Jugendlichen jährliche Kosten von mindestens 70 Millionen Franken verursachen. Diese Zahl lasse sich aus ausländischen Studien ableiten.</p><p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Kosten für Medikationsfehler für die ganze Schweizer Bevölkerung, insbesondere auch unter Berücksichtigung der gesundheitlich kostenintensiveren Bevölkerungsgruppen? </p><p>2. Können bezüglich Medikationsfehler Handlungsfelder definiert werden, um die Prozesse bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln zu verbessern?</p><p>3. Wo sieht er Handlungsbedarf, und welche Massnahmen wurden bereits eingeleitet, um die Kosten von Fehlmedikationen zu reduzieren und damit die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern?</p>
- Handlungsbedarf bei Medikationsfehlern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Medikationsfehler stellen ein hohes Sicherheitsrisiko für die Gesundheit der betroffenen Patientin oder des betroffenen Patienten dar. Sie wirken sich zudem negativ auf die öffentliche Gesundheit und die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus. Der Gesetzgeber verlangt daher, dass die Gesundheitsfachleute den Medikationsprozess so gestalten, dass die Sorgfaltspflichten eingehalten und die Patientinnen und Patienten nicht gefährdet werden.</p><p>1. Eine systematische Erfassung und Auswertung von Medikationsfehlern in der Schweiz liegt dem Bundesrat derzeit nicht vor. Für einzelne Teilbereiche existieren Schätzungen. So geht die Stiftung Patientensicherheit Schweiz davon aus, dass mindestens 7,5 Prozent aller Patientinnen und Patienten während ihres Spitalaufenthalts von einem unerwünschten Arzneimittelereignis betroffen sind. Dabei handelt es sich entweder um Medikationsfehler oder um eine unerwünschte Arzneimittelwirkung. Bei weit über einer Million Spitaleintritten pro Jahr wären damit rund 100 000 Hospitalisationen betroffen. Besonders betroffen von Medikationsfehlern sind ältere Personen, da das Fehlerrisiko wegen der oft hohen Anzahl an eingenommenen Medikamenten besonders gross ist. Für die Pädiatrie werden die Folgekosten von Medikationsfehlern auf der Basis der Erfahrungen im Ausland auf jährlich 70 Millionen Franken geschätzt.</p><p>2. In der Fachliteratur gibt es vielfältige Angaben über die Ursachen von fehlerbehafteten Medikationsprozessen. Für Zwischenfälle verantwortlich gemacht werden insbesondere die Verordnung von mehreren Arzneimitteln bei Spitaleintritt, die handschriftliche Verordnung von Arzneimitteln, Fehler bei der Verabreichung, Fehler bei der Übertragung der Dokumentation sowie eine mangelhafte Überwachung der Medikation.</p><p>3. Der Bundesrat sieht den Handlungsbedarf in erster Linie bei den Leistungserbringern. Durch geeignete Qualitätssicherungssysteme und vermehrte Nutzung von elektronischen Prozessen ist es möglich, die Fehlerquote in den einzelnen Organisationseinheiten deutlich zu senken. Viele Gesundheitsfachleute haben dies erkannt und Massnahmen in ihren Betrieben ergriffen. Schwierigkeiten ergeben sich erfahrungsgemäss bei den Schnittstellen zwischen verschiedenen Organisationseinheiten. Mit mehreren Massnahmen unterstützt der Bund im Rahmen seiner Agenda Gesundheit 2020 die Bemühungen, die Prozesse organisationsübergreifend zu verbessern.</p><p>Das Hauptaugenmerk liegt auf der Umsetzung der Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen, die der Bundesrat im Jahr 2009 verabschiedet hat. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz hat mit Unterstützung des Bundesamtes für Gesundheit verschiedene nationale Pilotprogramme zur Verbesserung der Qualität und Patientensicherheit lanciert: Das Programm "Sichere Chirurgie" wird bereits umgesetzt, "Reduktion von im Krankenhaus erworbenen nosokomiale Infektionen" soll gestartet werden. Im Rahmen des Pilotprogramms "Progress! Sichere Medikation an Schnittstellen" werden für die Schweiz passende Interventions- und Verbesserungsansätze sowie Instrumente, Umsetzungsmassnahmen und ein Mess- bzw. Evaluationskonzept für den systematischen Medikationsabgleich (Medication Reconciliation) im Akutspital entwickelt. Übergeordnetes Ziel des Programms ist eine Verbesserung der Patientensicherheit bei der medikamentösen Therapie an Behandlungsschnittstellen im schweizerischen Gesundheitswesen. Medikationsfehler an Schnittstellen und daraus folgende Schädigungen für Patienten und Patientinnen sollen deutlich reduziert werden. Im Weiteren weist der Bundesrat auf seine Vorschläge zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit in der Gesundheitsversorgung hin. Er hat eine Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet und am 5. Mai 2014 einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt, mit dem er schweizweite Qualitätsprogramme lancieren, die Leistungen konsequent auf ihren Nutzen hin überprüfen und ein nationales Zentrum schaffen will.</p><p>Im Zuge der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Arzneimitteltherapie vor. Folgt das Parlament diesen Vorschlägen, so kann der Bundesrat künftig anerkannte Richtlinien zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln für verbindlich erklären (z. B. Mindestvorgaben für ein Rezept). Zudem sollen valide, national harmonisierte Informationen zur Anwendung von Arzneimitteln in der Pädiatrie in einer nationalen Datenbank bereitgestellt werden. Diese Datenbank soll auch als Grundlage für die elektronische Verschreibung oder für Expertensysteme dienen. Der Vorschlag sieht vor, dass bei Bedarf Datenbanken für weitere vulnerable Gruppen geschaffen werden können.</p><p>Mit der Strategie "E-Health Schweiz" wollen Bund und Kantone schliesslich die E-Medikation fördern und den elektronischen Zugang zu Medikationsdaten und dem medizinischen Status von Patientinnen und Patienten für die Gesundheitsfachpersonen über das elektronische Patientendossier sicherstellen. Die konkreten Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung des elektronischen Patientendossiers werden durch das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier, das sich zurzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, festgelegt. Mit konkreten Anwendungen, wie zum Beispiel einem elektronischen Medikationsplan oder einem E-Rezept, können im Rahmen des elektronischen Patientendossiers Fehler in der Abgabe von Medikamenten vermieden und kann die Compliance bei den Patienten erhöht werden.</p><p>Der Bundesrat hat in den genannten Bereichen Massnahmen ergriffen, diese gilt es nun umzusetzen und in einem zweiten Schritt ihre Wirkung festzustellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Dem Bericht "Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie" des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 18. Dezember 2013 ist zu entnehmen, dass in der Schweiz die Medikationsfehler allein bei Kindern und Jugendlichen jährliche Kosten von mindestens 70 Millionen Franken verursachen. Diese Zahl lasse sich aus ausländischen Studien ableiten.</p><p>1. Wie hoch schätzt der Bundesrat die Kosten für Medikationsfehler für die ganze Schweizer Bevölkerung, insbesondere auch unter Berücksichtigung der gesundheitlich kostenintensiveren Bevölkerungsgruppen? </p><p>2. Können bezüglich Medikationsfehler Handlungsfelder definiert werden, um die Prozesse bei der Verschreibung und Abgabe von Arzneimitteln zu verbessern?</p><p>3. Wo sieht er Handlungsbedarf, und welche Massnahmen wurden bereits eingeleitet, um die Kosten von Fehlmedikationen zu reduzieren und damit die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern?</p>
- Handlungsbedarf bei Medikationsfehlern
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