Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Entschlackte Kartellgesetzrevision
- ShortId
-
14.3780
- Id
-
20143780
- Updated
-
28.07.2023 06:34
- Language
-
de
- Title
-
Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Entschlackte Kartellgesetzrevision
- AdditionalIndexing
-
15;Kartell;Preisabsprache;Kartellgesetzgebung
- 1
-
- L05K0703010305, Kartellgesetzgebung
- L05K0703010107, Preisabsprache
- L07K07030102010401, Kartell
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Nationalrat hat am 17. September 2014 mit 55 Prozent der Stimmen zum zweiten Mal das Eintreten auf die Revision des Kartellgesetzes abgelehnt. Die Revision stützte sich auf drei Vernehmlassungen und beinhaltete viele strukturelle Änderungen des Kartellgesetzes in einer Vorlage. Mit dem Scheitern bewahrheitete sich vielleicht auch das Sprichwort "viele Hunde sind des Hasen Tod".</p><p>Überhöhte Preise belasten in der Schweiz weiterhin die Beschaffungskosten des Gewerbes und das Haushaltsbudget vieler Konsumentinnen und Konsumenten mit tiefen und mittleren Einkommen. Löhne und Preise sind für das finanzielle Auskommen der mittelständischen Haushalte massgebend.</p><p>Hohe Preise von Importgütern sind zudem ein starker Anreiz zum Einkaufen jenseits der Grenze. Der Schweiz gehen jährlich geschätzte 5 Milliarden Franken durch direkte Einkäufe im grenznahen Raum und insgesamt geschätzte 10 Milliarden Franken an Kaufkraft durch den Einkaufstourismus verloren.</p>
- <p>In seiner Botschaft 12.028 zur Änderung des Kartellgesetzes (KG, SR 251) vom 22. Februar 2012 (BBl 2012 3905) schlug der Bundesrat sechs wesentliche Punkte für die Kartellrechtsrevision vor. Die vorgeschlagenen Revisionspunkte stützten sich auf die Arbeiten der gemäss Artikel 59a KG eingesetzten Evaluationsgruppe sowie auf drei in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführte Vernehmlassungen. Die Evaluationsergebnisse zeigten einen klaren Handlungsbedarf vor allem bei den institutionellen Regelungen auf.</p><p>Während der Ständerat auf die Revisionsvorlage eingetreten ist und sie im Detail diskutiert hat, lehnte es der Nationalrat zweimal ab, auf die Vorlage einzutreten. Damit hat er die gesamte Vorlage abgelehnt und darauf verzichtet, über Massnahmen im KG gegen überhöhte Preise im Detail zu beraten. Der Änderungsvorschlag des Bundesrates für Artikel 5 KG, der ein Verbot besonders schädlicher Arten kartellrechtlicher Absprachen mit Rechtfertigungsmöglichkeit vorsah, hätte zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz beitragen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf lange Sicht verbessern können. Dieser Revisionspunkt war jedoch umstritten. Ebenfalls kontrovers und nicht mehrheitsfähig waren die Vorschläge des Ständerates und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N), die im Rahmen der Bekämpfung der Frankenstärke entstanden sind (neuer Art. 7a, Änderung der Art. 7 und 4). Aufgrund der sehr unterschiedlichen politischen Interessen an einer Revision des Kartellgesetzes sieht der Bundesrat zurzeit keine Möglichkeit, um mit einer zweckmässigen Änderung des KG gegen überhöhte Preise infolge von Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen. Er sieht deshalb davon ab, dem Parlament eine neue Revisionsvorlage für das KG zu unterbreiten. Die Wettbewerbskommission wird im Rahmen des bestehenden Gesetzes weiterhin Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen konsequent bekämpfen.</p><p>Die Stärkung des Wettbewerbs und die Verhinderung überhöhter Preise bleiben eine vordringliche langfristige wirtschaftspolitische Aufgabe. Der Bundesrat will nun andere Möglichkeiten weiterverfolgen, um die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland zu reduzieren. Dazu gehören sowohl die weitere Öffnung des Schweizer Marktes als auch Reformen im Binnenmarkt. Durch die Beseitigung von spezifischen Handelshemmnissen können die Kosten für die Unternehmen verringert werden, was sich bezüglich Preis und Auswahlmöglichkeiten auch für Konsumentinnen und Konsumenten positiv auswirken dürfte. In diesem Sinne hat der Bundesrat die Annahme von zwei Motionen (14.3011 und 14.3012) und drei Postulaten (14.3013, 14.3014 und 14.3015) der WAK-N beantragt, die alle angenommen und überwiesen wurden. Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51), darin insbesondere die autonome Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, ist ein weiteres Instrument des Wettbewerbsrechts. Das THG muss in allen Sektoren konsequent umgesetzt werden, denn die Beseitigung technischer Handelshemmnisse und die Erleichterung von Parallelimporten kurbeln den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt an. Dabei ist es ebenfalls wichtig, dass keine Regulierung oder Einschränkung erlassen wird, welche den Handel mit dem Ausland vorsätzlich behindern würde ("Swiss Finish").</p><p>Der Stärkung des Binnenmarktes dient unter anderem die Umsetzung der Motion Lombardi 12.3637 im geplanten Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten, das die Konkurrenzfähigkeit des inländischen Detailhandels gegenüber dem Ausland steigert und somit zur Bekämpfung des Einkaufstourismus beitragen soll. Ausserdem gilt es weiterhin, durch massvolle Steuern und Regulierungskosten zu wettbewerbsfähigen Unternehmen und damit auch zu tiefen Preisen beizutragen. So hat der Bundesrat 2013 einen Bericht über die Regulierungskosten publiziert, der konkrete Vorschläge für die Reduktion der Kosten für Unternehmen enthält (<a href="http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00004/05364/index.html?lang=de">www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00004/05364/index.html?lang=de</a>).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine entschlackte Version zur Revision des Kartellgesetzes zu unterbreiten. Die Revision soll sich auf notwendige Vorkehrungen gegen kartellistisch bedingte überhöhte Preise in der Schweiz beschränken. Die weiteren Punkte (Institutionenreform, Compliance-Regelung usw.) der gescheiterten Kartellgesetzrevision sind zurückzustellen.</p>
- Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Entschlackte Kartellgesetzrevision
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Nationalrat hat am 17. September 2014 mit 55 Prozent der Stimmen zum zweiten Mal das Eintreten auf die Revision des Kartellgesetzes abgelehnt. Die Revision stützte sich auf drei Vernehmlassungen und beinhaltete viele strukturelle Änderungen des Kartellgesetzes in einer Vorlage. Mit dem Scheitern bewahrheitete sich vielleicht auch das Sprichwort "viele Hunde sind des Hasen Tod".</p><p>Überhöhte Preise belasten in der Schweiz weiterhin die Beschaffungskosten des Gewerbes und das Haushaltsbudget vieler Konsumentinnen und Konsumenten mit tiefen und mittleren Einkommen. Löhne und Preise sind für das finanzielle Auskommen der mittelständischen Haushalte massgebend.</p><p>Hohe Preise von Importgütern sind zudem ein starker Anreiz zum Einkaufen jenseits der Grenze. Der Schweiz gehen jährlich geschätzte 5 Milliarden Franken durch direkte Einkäufe im grenznahen Raum und insgesamt geschätzte 10 Milliarden Franken an Kaufkraft durch den Einkaufstourismus verloren.</p>
- <p>In seiner Botschaft 12.028 zur Änderung des Kartellgesetzes (KG, SR 251) vom 22. Februar 2012 (BBl 2012 3905) schlug der Bundesrat sechs wesentliche Punkte für die Kartellrechtsrevision vor. Die vorgeschlagenen Revisionspunkte stützten sich auf die Arbeiten der gemäss Artikel 59a KG eingesetzten Evaluationsgruppe sowie auf drei in den Jahren 2010 und 2011 durchgeführte Vernehmlassungen. Die Evaluationsergebnisse zeigten einen klaren Handlungsbedarf vor allem bei den institutionellen Regelungen auf.</p><p>Während der Ständerat auf die Revisionsvorlage eingetreten ist und sie im Detail diskutiert hat, lehnte es der Nationalrat zweimal ab, auf die Vorlage einzutreten. Damit hat er die gesamte Vorlage abgelehnt und darauf verzichtet, über Massnahmen im KG gegen überhöhte Preise im Detail zu beraten. Der Änderungsvorschlag des Bundesrates für Artikel 5 KG, der ein Verbot besonders schädlicher Arten kartellrechtlicher Absprachen mit Rechtfertigungsmöglichkeit vorsah, hätte zur Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz beitragen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auf lange Sicht verbessern können. Dieser Revisionspunkt war jedoch umstritten. Ebenfalls kontrovers und nicht mehrheitsfähig waren die Vorschläge des Ständerates und der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N), die im Rahmen der Bekämpfung der Frankenstärke entstanden sind (neuer Art. 7a, Änderung der Art. 7 und 4). Aufgrund der sehr unterschiedlichen politischen Interessen an einer Revision des Kartellgesetzes sieht der Bundesrat zurzeit keine Möglichkeit, um mit einer zweckmässigen Änderung des KG gegen überhöhte Preise infolge von Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen. Er sieht deshalb davon ab, dem Parlament eine neue Revisionsvorlage für das KG zu unterbreiten. Die Wettbewerbskommission wird im Rahmen des bestehenden Gesetzes weiterhin Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen konsequent bekämpfen.</p><p>Die Stärkung des Wettbewerbs und die Verhinderung überhöhter Preise bleiben eine vordringliche langfristige wirtschaftspolitische Aufgabe. Der Bundesrat will nun andere Möglichkeiten weiterverfolgen, um die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland zu reduzieren. Dazu gehören sowohl die weitere Öffnung des Schweizer Marktes als auch Reformen im Binnenmarkt. Durch die Beseitigung von spezifischen Handelshemmnissen können die Kosten für die Unternehmen verringert werden, was sich bezüglich Preis und Auswahlmöglichkeiten auch für Konsumentinnen und Konsumenten positiv auswirken dürfte. In diesem Sinne hat der Bundesrat die Annahme von zwei Motionen (14.3011 und 14.3012) und drei Postulaten (14.3013, 14.3014 und 14.3015) der WAK-N beantragt, die alle angenommen und überwiesen wurden. Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51), darin insbesondere die autonome Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips, ist ein weiteres Instrument des Wettbewerbsrechts. Das THG muss in allen Sektoren konsequent umgesetzt werden, denn die Beseitigung technischer Handelshemmnisse und die Erleichterung von Parallelimporten kurbeln den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt an. Dabei ist es ebenfalls wichtig, dass keine Regulierung oder Einschränkung erlassen wird, welche den Handel mit dem Ausland vorsätzlich behindern würde ("Swiss Finish").</p><p>Der Stärkung des Binnenmarktes dient unter anderem die Umsetzung der Motion Lombardi 12.3637 im geplanten Bundesgesetz über die Ladenöffnungszeiten, das die Konkurrenzfähigkeit des inländischen Detailhandels gegenüber dem Ausland steigert und somit zur Bekämpfung des Einkaufstourismus beitragen soll. Ausserdem gilt es weiterhin, durch massvolle Steuern und Regulierungskosten zu wettbewerbsfähigen Unternehmen und damit auch zu tiefen Preisen beizutragen. So hat der Bundesrat 2013 einen Bericht über die Regulierungskosten publiziert, der konkrete Vorschläge für die Reduktion der Kosten für Unternehmen enthält (<a href="http://www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00004/05364/index.html?lang=de">www.seco.admin.ch/dokumentation/publikation/00004/05364/index.html?lang=de</a>).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine entschlackte Version zur Revision des Kartellgesetzes zu unterbreiten. Die Revision soll sich auf notwendige Vorkehrungen gegen kartellistisch bedingte überhöhte Preise in der Schweiz beschränken. Die weiteren Punkte (Institutionenreform, Compliance-Regelung usw.) der gescheiterten Kartellgesetzrevision sind zurückzustellen.</p>
- Kampf gegen die Hochpreisinsel Schweiz. Entschlackte Kartellgesetzrevision
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