Kenntnisse über die Religionen als Massnahme gegen Rassismus und Xenophobie
- ShortId
-
14.3783
- Id
-
20143783
- Updated
-
28.07.2023 06:36
- Language
-
de
- Title
-
Kenntnisse über die Religionen als Massnahme gegen Rassismus und Xenophobie
- AdditionalIndexing
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2831;32;1236;Religion;Unterrichtsprogramm;Kampf gegen die Diskriminierung;Sozialkunde;Rassenkonflikt
- 1
-
- L03K010602, Religion
- L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
- L05K0502040103, Rassenkonflikt
- L04K13010310, Unterrichtsprogramm
- L04K13020108, Sozialkunde
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es kommt immer häufiger vor, dass man in unserem Land Zeuge von antisemitischen oder islamfeindlichen Äusserungen wird. Wenn Missbilligung über die Politik von Israel oder von gewissen islamischen Ländern ausgedrückt wird, werden oft Menschen islamischen und jüdischen Glaubens zur Zielscheibe.</p><p>Es kommt auch immer häufiger vor, dass Politikerinnen und Politiker sich als Religionsfachleute aufspielen und zu wissen scheinen, dass diese oder jene Religion das Böse oder den Krieg in sich trägt; Äusserungen, die natürlich von anderen Expertinnen oder Experten widerlegt werden. Die Vermischung von Religion und Politik verleiht Rassismus und Xenophobie Aufschwung. Sehr oft herrscht im Allgemeinen in unserer Gesellschaft aber offensichtliche Unkenntnis über Religionen. Es ist wichtig, dass die politische Autorität sich für den nationalen Zusammenhalt einsetzt, insbesondere, indem sie den Jugendlichen hilft, die verschiedenen Religionen zu verstehen.</p><p>Da die Schule in die Zuständigkeit der Kantone fällt, unterscheiden sich die diesbezüglichen Praktiken. Welche Kompetenzen hat der Bundesrat, um die Kenntnisse der Allgemeinheit und speziell der Jugendlichen über die (nicht nur monotheistischen) Religionen zu vertiefen?</p>
- <p>Der Bundesrat verurteilt jegliche Hasspropaganda aufs Schärfste, und er ist besorgt über die zunehmende Aggressivität antisemitischer und antiislamischer Angriffe, die die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten ausgelöst haben. Er betrachtet die im Strafgesetz verankerte Ahndung der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB), des Aufrufs zu Hass und Diskriminierung, der Herabsetzung oder Verleumdung und der Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung aufgrund der religiösen Zugehörigkeit (Art. 261bis StGB) als wesentliche Konkretisierungen der in der Bundesverfassung verankerten Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art 15).</p><p>Die konkrete Ausgestaltung der Beziehungen von Staat und Religionsgemeinschaften ihrerseits liegt primär in kantonaler Kompetenz (Art. 72 Abs. 1 der Bundesverfassung), wobei die Wahrung des religiösen Friedens als gemeinsame Kompetenz des Bundes und der Kantone gilt (Art. 72 Abs. 2 der Bundesverfassung). Information zu und über Religionsgemeinschaften liegen damit in der Verantwortlichkeit der Kantone und der Zivilgesellschaft, insbesondere der Religionsgemeinschaften selber, die auch den interreligiösen Dialog pflegen und Veranstaltungen durchführen respektive unterstützen. Als Beispiel sind etwa die jährlich stattfindenden nationalen Veranstaltungen im Rahmen der "Woche der Religionen" zu erwähnen.</p><p>Auf nationaler Ebene sucht der "Schweizerische Rat der Religionen" regelmässig den Austausch mit Mitgliedern des Bundesrates. Er vereint die christlichen und jüdischen Gemeinschaften sowie zwei muslimische Dachverbände und pflegt einen aktiven interreligiösen Dialog. Eine Erweiterung dieses Austausches auf weitere Religionsgemeinschaften, etwa Hindu oder Buddhisten, ist wünschenswert.</p><p>Der Bund kann im Rahmen des Möglichen unterstützend wirken. Dies insbesondere, wenn es um Sensibilisierung, Prävention und Bekämpfung jeder Form von Rassismus und Diskriminierung geht. Der 2012 erstmals erstellte Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) gibt einen Überblick - er wird alle zwei Jahre aktualisiert.</p><p>Mit Dialogplattformen, gezielter Informationsvermittlung und subsidiärer Unterstützung trägt der Bund zum gegenseitigen Verständnis bei. Als Beispiele seien in diesem Zusammenhang erwähnt:</p><p>- Im Anschluss an die Abstimmung zur Minarett-Initiative initiierte der Bundesrat unter Leitung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD regelmässige Treffen zwischen der Bundesverwaltung und Vertretern unterschiedlicher islamischer Glaubensrichtungen und religiöser Praxis (vgl. Bericht "Muslim-Dialog 2010").</p><p>- 2013 hat das Bundesamt für Migration (BFM) in Erfüllung von drei Postulaten (Postulat Amacker-Amann 09.4027; Postulat Leuenberger 09.4037; Postulat Malama 10.3018) einen Bericht zur Situation der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz veröffentlicht.</p><p>- Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesamtes für Justiz ist zurzeit daran, einen Bericht über Präsenz und Bedeutung religiöser Symbole im öffentlichen Raum (Postulat Aeschi Thomas 13.3672) zu erarbeiten.</p><p>- In den vom BFM 2010-2014 herausgegebenen Studien zu namhaften ausländischen Diasporagemeinden werden, wo relevant, auch die jeweiligen religiösen Bedürfnisse thematisiert (Sri Lanka, Kosovo, Portugal, Türkei, Eritrea/Somalia, Marokko/Tunesien/Algerien, Bosnien-Herzegowina).</p><p>- Das BFM und die FRB unterstützen regelmässig Projekte Dritter, die, meist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen religiösen Gemeinschaften durchgeführt, sich der Förderung des gegenseitigen Verständnisses, des Abbaus von Vorurteilen und der Bewältigung von Konfliktsituationen widmen.</p><p>Schliesslich plant die Universität Freiburg zurzeit die Etablierung eines "Zentrums für Islam und Gesellschaft". Das Zentrum soll der Weiterbildung islamischer Betreuungspersonen für ihre Arbeit in der Schweiz dienen und wird umgekehrt auch den Auftrag haben, das Wissen über islamische Glaubensvorstellungen und Traditionen in der Mehrheitsgesellschaft zu vertiefen. Der Bundesrat betrachtet dieses auch von der Bundesverwaltung finanziell unterstützte Projekt als ein geeignetes Instrument, um gegenseitigen Ängsten und Vorurteilen aktiv zu begegnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche Massnahmen kann der Bundesrat ergreifen, um in unserer Gesellschaft für bessere Kenntnisse über die verschiedenen Religionen zu sorgen, damit auf Unkenntnis fussender Rassismus und Xenophobie abnehmen?</p>
- Kenntnisse über die Religionen als Massnahme gegen Rassismus und Xenophobie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Es kommt immer häufiger vor, dass man in unserem Land Zeuge von antisemitischen oder islamfeindlichen Äusserungen wird. Wenn Missbilligung über die Politik von Israel oder von gewissen islamischen Ländern ausgedrückt wird, werden oft Menschen islamischen und jüdischen Glaubens zur Zielscheibe.</p><p>Es kommt auch immer häufiger vor, dass Politikerinnen und Politiker sich als Religionsfachleute aufspielen und zu wissen scheinen, dass diese oder jene Religion das Böse oder den Krieg in sich trägt; Äusserungen, die natürlich von anderen Expertinnen oder Experten widerlegt werden. Die Vermischung von Religion und Politik verleiht Rassismus und Xenophobie Aufschwung. Sehr oft herrscht im Allgemeinen in unserer Gesellschaft aber offensichtliche Unkenntnis über Religionen. Es ist wichtig, dass die politische Autorität sich für den nationalen Zusammenhalt einsetzt, insbesondere, indem sie den Jugendlichen hilft, die verschiedenen Religionen zu verstehen.</p><p>Da die Schule in die Zuständigkeit der Kantone fällt, unterscheiden sich die diesbezüglichen Praktiken. Welche Kompetenzen hat der Bundesrat, um die Kenntnisse der Allgemeinheit und speziell der Jugendlichen über die (nicht nur monotheistischen) Religionen zu vertiefen?</p>
- <p>Der Bundesrat verurteilt jegliche Hasspropaganda aufs Schärfste, und er ist besorgt über die zunehmende Aggressivität antisemitischer und antiislamischer Angriffe, die die kriegerischen Auseinandersetzungen im Nahen Osten ausgelöst haben. Er betrachtet die im Strafgesetz verankerte Ahndung der Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB), des Aufrufs zu Hass und Diskriminierung, der Herabsetzung oder Verleumdung und der Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung aufgrund der religiösen Zugehörigkeit (Art. 261bis StGB) als wesentliche Konkretisierungen der in der Bundesverfassung verankerten Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art 15).</p><p>Die konkrete Ausgestaltung der Beziehungen von Staat und Religionsgemeinschaften ihrerseits liegt primär in kantonaler Kompetenz (Art. 72 Abs. 1 der Bundesverfassung), wobei die Wahrung des religiösen Friedens als gemeinsame Kompetenz des Bundes und der Kantone gilt (Art. 72 Abs. 2 der Bundesverfassung). Information zu und über Religionsgemeinschaften liegen damit in der Verantwortlichkeit der Kantone und der Zivilgesellschaft, insbesondere der Religionsgemeinschaften selber, die auch den interreligiösen Dialog pflegen und Veranstaltungen durchführen respektive unterstützen. Als Beispiel sind etwa die jährlich stattfindenden nationalen Veranstaltungen im Rahmen der "Woche der Religionen" zu erwähnen.</p><p>Auf nationaler Ebene sucht der "Schweizerische Rat der Religionen" regelmässig den Austausch mit Mitgliedern des Bundesrates. Er vereint die christlichen und jüdischen Gemeinschaften sowie zwei muslimische Dachverbände und pflegt einen aktiven interreligiösen Dialog. Eine Erweiterung dieses Austausches auf weitere Religionsgemeinschaften, etwa Hindu oder Buddhisten, ist wünschenswert.</p><p>Der Bund kann im Rahmen des Möglichen unterstützend wirken. Dies insbesondere, wenn es um Sensibilisierung, Prävention und Bekämpfung jeder Form von Rassismus und Diskriminierung geht. Der 2012 erstmals erstellte Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB) gibt einen Überblick - er wird alle zwei Jahre aktualisiert.</p><p>Mit Dialogplattformen, gezielter Informationsvermittlung und subsidiärer Unterstützung trägt der Bund zum gegenseitigen Verständnis bei. Als Beispiele seien in diesem Zusammenhang erwähnt:</p><p>- Im Anschluss an die Abstimmung zur Minarett-Initiative initiierte der Bundesrat unter Leitung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD regelmässige Treffen zwischen der Bundesverwaltung und Vertretern unterschiedlicher islamischer Glaubensrichtungen und religiöser Praxis (vgl. Bericht "Muslim-Dialog 2010").</p><p>- 2013 hat das Bundesamt für Migration (BFM) in Erfüllung von drei Postulaten (Postulat Amacker-Amann 09.4027; Postulat Leuenberger 09.4037; Postulat Malama 10.3018) einen Bericht zur Situation der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz veröffentlicht.</p><p>- Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesamtes für Justiz ist zurzeit daran, einen Bericht über Präsenz und Bedeutung religiöser Symbole im öffentlichen Raum (Postulat Aeschi Thomas 13.3672) zu erarbeiten.</p><p>- In den vom BFM 2010-2014 herausgegebenen Studien zu namhaften ausländischen Diasporagemeinden werden, wo relevant, auch die jeweiligen religiösen Bedürfnisse thematisiert (Sri Lanka, Kosovo, Portugal, Türkei, Eritrea/Somalia, Marokko/Tunesien/Algerien, Bosnien-Herzegowina).</p><p>- Das BFM und die FRB unterstützen regelmässig Projekte Dritter, die, meist in Zusammenarbeit mit den jeweiligen religiösen Gemeinschaften durchgeführt, sich der Förderung des gegenseitigen Verständnisses, des Abbaus von Vorurteilen und der Bewältigung von Konfliktsituationen widmen.</p><p>Schliesslich plant die Universität Freiburg zurzeit die Etablierung eines "Zentrums für Islam und Gesellschaft". Das Zentrum soll der Weiterbildung islamischer Betreuungspersonen für ihre Arbeit in der Schweiz dienen und wird umgekehrt auch den Auftrag haben, das Wissen über islamische Glaubensvorstellungen und Traditionen in der Mehrheitsgesellschaft zu vertiefen. Der Bundesrat betrachtet dieses auch von der Bundesverwaltung finanziell unterstützte Projekt als ein geeignetes Instrument, um gegenseitigen Ängsten und Vorurteilen aktiv zu begegnen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Welche Massnahmen kann der Bundesrat ergreifen, um in unserer Gesellschaft für bessere Kenntnisse über die verschiedenen Religionen zu sorgen, damit auf Unkenntnis fussender Rassismus und Xenophobie abnehmen?</p>
- Kenntnisse über die Religionen als Massnahme gegen Rassismus und Xenophobie
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