Grenzsanitarische Massnahmen bei Asylsuchenden

ShortId
14.3786
Id
20143786
Updated
28.07.2023 06:32
Language
de
Title
Grenzsanitarische Massnahmen bei Asylsuchenden
AdditionalIndexing
2811;2841;08;medizinische Untersuchung;Asylbewerber/in;Gesundheitsüberwachung;Grenzkontrolle
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L05K0701040402, Grenzkontrolle
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
  • L04K01050209, medizinische Untersuchung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 2006 wird bei allen asylsuchenden Personen eine Befragung auf Tuberkulose (TB) innert fünf Tagen nach Eintritt in ein Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) des Bundesamtes für Migration (BFM) durchgeführt. Sie basiert auf der Verordnung des EDI vom 9. Dezember 2005 über grenzsanitätsdienstliche Massnahmen (SR 818.125.11) und auf den technischen Weisungen des BAG vom 24. April 2008 betreffend grenzsanitätsdienstliche Massnahmen (GSM) bei Personen des Asylbereichs in den Zentren des Bundes und in den Kantonen. Zur Befragung verwendet das Pflegepersonal eine Software, um der asylsuchenden Person vor dem Bildschirm Fragen in einer von 32 Sprachen zu stellen. Dabei werden diejenigen Personen identifiziert, die eine ärztliche Abklärung auf TB haben sollen, zurzeit etwa 6 Prozent aller Asylsuchenden. Daneben werden Informationen zu Aids in Form eines Videos in 21 Sprachen gegeben. Seit Februar 2014 werden Kinder unter fünf Jahren mit ungenügendem Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) geimpft. Seit Ende August 2014 wird von der Loge der Empfangszentren jede asylsuchende Person aus einem der Länder mit Ebola-Epidemie nach dem Zeitpunkt der Ausreise befragt. Ist die Person vor weniger als 21 Tagen ausgereist oder ist ihr Abreisedatum unbekannt, wird das BAG kontaktiert. Dieses veranlasst eine sofortige genaue Abklärung durch den kantonsärztlichen Dienst. Bei Hinweisen auf einen Kontakt mit an Ebola Erkrankten oder Verstorbenen wird die Person ausserhalb des Empfangszentrums überwacht.</p><p>Die erwähnten grenzsanitarischen Massnahmen sind die einzigen, die bei asylsuchenden Personen routinemässig durchgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten kennen keine einheitliche Lösung, koordinieren jedoch ihre Massnahmen. Die Schweiz steht im Austausch mit der EU-Kommission und den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und kann so - falls notwendig - ihre Massnahmen auf die Praxis in den EU-Mitgliedstaaten abstimmen.</p><p>1. Aufgrund der grenzsanitarischen Befragung auf TB wird pro 1500 asylsuchende Personen eine Erkrankung an Lungentuberkulose früher entdeckt, als dies ohne Befragung der Fall wäre. Die Anzahl früher entdeckter Fälle entspricht etwa 10 Prozent der gesamten Anzahl TB-Fälle, die bei Personen des Asylbereichs im gesamten Verlauf ihres Aufenthalts in der Schweiz auftreten. Meist entwickelt sich die Erkrankung erst im Verlauf von Monaten oder Jahren. Die Behandlung stellt sicher, dass die TB innert Tagen nicht mehr ansteckend ist. Die Massnahme schützt in erster Linie weitere Asylsuchende vor einer Ansteckung. Damit werden theoretisch pro Jahr einige wenige Fälle von TB bei Personen des Asylbereichs verhindert. Bezüglich der Wirksamkeit der Aidsprävention bei Asylsuchenden liegen keine Daten vor. Poliofälle traten bisher keine auf. Die Wirkung der Massnahmen gegen Ebola wird in der Antwort auf Frage 4 beurteilt.</p><p>2. Die von asylsuchenden Personen ausgehende Gefährdung für die ansässige Bevölkerung ist in der Vergangenheit eher überschätzt worden. In der Geschichte der grenzsanitarischen Massnahmen wurde vieles versucht. In der Schweiz sind davon die meisten Massnahmen wieder aufgegeben worden, weil der Effekt nicht überzeugte (z. B. Tuberkuloseuntersuchung von Arbeitsmigranten während Jahrzehnten bis 2005, Malaria- und Syphilistests bei Asylsuchenden in den Achtzigerjahren). Massnahmen gegen Tuberkulose bei Asylsuchenden finden hingegen immer noch statt. Auch für die zeitgerechte Entdeckung von Tuberkulose wäre es aber heute genügend, offensichtlich kranke Personen einer ärztlichen Abklärung im Rahmen des allgemeinen Gesundheitssystems zuzuführen. Der Bundesrat prüft daher, die grenzsanitarischen Massnahmen auf Anfang 2016, mit der Inkraftsetzung des revidierten Epidemiengesetzes, anzupassen.</p><p>Ein Bundesprogramm gegen Läuse und Bettwanzen ist nicht nötig, da auf der Ebene der Institutionen (Asylzentren) einfachere Konzepte bei konsequenter Durchführung reichen. Diese Insekten sind zwar lästig, übertragen aber keine Infektionskrankheiten (vgl. hierzu die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Barazzone 14.3715, "Die Ausbreitung der Bettwanzen in der Schweiz koordiniert bekämpfen"). Für Massnahmen der öffentlichen Gesundheit sind die Kantonsärzte zuständig.</p><p>3. Der Zugang zur medizinischen Grundversorgung ist in den EVZ gewährleistet. Ein möglichst ungehinderter Zugang deckt die Bedürfnisse des Gesundheitsschutzes weitgehend ab. Schliesslich werden bei jedem Asylsuchenden systematisch die eingangs beschriebenen grenzsanitarischen Massnahmen durchgeführt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass zurzeit kein Anlass besteht, das System der grenzsanitarischen Massnahmen auszuweiten.</p><p>4. Die Übertragung des Ebola-Virus geht nicht von offensichtlich Gesunden aus, sondern von an Ebola Erkrankten. Für gesunde möglicherweise Angesteckte und für Erkrankte besteht ein Dispositiv zur Überwachung und Isolierung, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Es gibt zurzeit keine Tests für Personen ohne Symptome, die eine Ebola-Infektion schon in der Inkubationszeit von 2 bis 21 Tagen anzeigen. Deshalb werden Asylsuchende aus Ländern mit Ebola-Epidemie nach möglichen Kontakten zu an Ebola erkrankten oder verstorbenen Personen befragt. Falls nötig erfolgt eine Überwachung ausserhalb des EVZ bis zum Ende der Inkubationszeit, damit bei Auftreten von Symptomen sofort reagiert werden kann.</p><p>Insbesondere bei einer Ausweitung der Ebola-Epidemie in Westafrika ist nicht auszuschliessen, dass ein Erkrankungsfall auch unter asylsuchenden Personen in der Schweiz auftreten könnte. Allerdings ist im Moment (Mitte November 2014) nicht mit einer plötzlichen grösseren Zahl von Ebola-Erkrankungen zu rechnen. Die Kapazitäten des bestehenden Dispositivs zur frühen Überwachung von möglicherweise Angesteckten werden je nach Entwicklung der Situation ausgeweitet, in enger Zusammenarbeit mit den Standortkantonen der EVZ. Ebenso werden Behandlungs- und Transportkapazitäten laufend überprüft und angepasst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im letzten Jahr sind 21 465 Asylsuchende in die Schweiz eingereist. Zur Abklärung gesundheitlicher Risiken werden Asylsuchende aufgefordert, ein Formular bezüglich ihrer Gesundheit auszufüllen, und auf dieser Basis wird dann eine medizinische Untersuchung verlangt oder eben auch nicht. Aus Unwissenheit, Angst oder aufgrund von Sprachbarrieren werden diese Formulare wohl häufig nicht korrekt ausgefüllt. Die einzige von Amtes wegen vorgesehene und systematische Untersuchung wird bei Tuberkulose durchgeführt. In Zeiten von Krankheiten wie Ebola, die sich in afrikanischen Ländern rapide ausbreitet, müssen medizinische Abklärungen bei Asylsuchenden verbessert werden, um den Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten zu gewährleisten. Gerade in Asylzentren, wo Menschen auf engstem Raum zusammenleben, besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr für gesunde Bewohner wie für Angestellte. Eine systematische präventive Untersuchung bei Einreichung eines Asylgesuches dürfte am Ende nicht nur einfacher, sondern auch deutlich günstiger sein als die Behandlung und Eindämmung einer ansteckenden Krankheit.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirkung des derzeitigen Vollzuges von grenzsanitarischen Untersuchungen?</p><p>2. Wie kann er effektive und effiziente grenzsanitarische Massnahmen gewährleisten, die die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten sowie auch die Verbreitung von Ungeziefer (Läuse oder Bettwanzen) in Asylzentren verhindern?</p><p>3. Es ist notwendig, den Gesundheitszustand von Asylsuchenden systematisch und ausführlich zu untersuchen, bevor sie auf die Kantone verteilt werden. Welche Änderungen schlägt er diesbezüglich im jetzigen System vor? </p><p>4. Wären die Empfangszentren vorbereitet für den Fall, dass eine grössere Zahl von mit Ebola infizierten Flüchtlingen ankommen würde? Welche Massnahmen sieht er für diesen Fall vor?</p>
  • Grenzsanitarische Massnahmen bei Asylsuchenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 2006 wird bei allen asylsuchenden Personen eine Befragung auf Tuberkulose (TB) innert fünf Tagen nach Eintritt in ein Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) des Bundesamtes für Migration (BFM) durchgeführt. Sie basiert auf der Verordnung des EDI vom 9. Dezember 2005 über grenzsanitätsdienstliche Massnahmen (SR 818.125.11) und auf den technischen Weisungen des BAG vom 24. April 2008 betreffend grenzsanitätsdienstliche Massnahmen (GSM) bei Personen des Asylbereichs in den Zentren des Bundes und in den Kantonen. Zur Befragung verwendet das Pflegepersonal eine Software, um der asylsuchenden Person vor dem Bildschirm Fragen in einer von 32 Sprachen zu stellen. Dabei werden diejenigen Personen identifiziert, die eine ärztliche Abklärung auf TB haben sollen, zurzeit etwa 6 Prozent aller Asylsuchenden. Daneben werden Informationen zu Aids in Form eines Videos in 21 Sprachen gegeben. Seit Februar 2014 werden Kinder unter fünf Jahren mit ungenügendem Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) geimpft. Seit Ende August 2014 wird von der Loge der Empfangszentren jede asylsuchende Person aus einem der Länder mit Ebola-Epidemie nach dem Zeitpunkt der Ausreise befragt. Ist die Person vor weniger als 21 Tagen ausgereist oder ist ihr Abreisedatum unbekannt, wird das BAG kontaktiert. Dieses veranlasst eine sofortige genaue Abklärung durch den kantonsärztlichen Dienst. Bei Hinweisen auf einen Kontakt mit an Ebola Erkrankten oder Verstorbenen wird die Person ausserhalb des Empfangszentrums überwacht.</p><p>Die erwähnten grenzsanitarischen Massnahmen sind die einzigen, die bei asylsuchenden Personen routinemässig durchgeführt werden. Die EU-Mitgliedstaaten kennen keine einheitliche Lösung, koordinieren jedoch ihre Massnahmen. Die Schweiz steht im Austausch mit der EU-Kommission und den Behörden der EU-Mitgliedstaaten und kann so - falls notwendig - ihre Massnahmen auf die Praxis in den EU-Mitgliedstaaten abstimmen.</p><p>1. Aufgrund der grenzsanitarischen Befragung auf TB wird pro 1500 asylsuchende Personen eine Erkrankung an Lungentuberkulose früher entdeckt, als dies ohne Befragung der Fall wäre. Die Anzahl früher entdeckter Fälle entspricht etwa 10 Prozent der gesamten Anzahl TB-Fälle, die bei Personen des Asylbereichs im gesamten Verlauf ihres Aufenthalts in der Schweiz auftreten. Meist entwickelt sich die Erkrankung erst im Verlauf von Monaten oder Jahren. Die Behandlung stellt sicher, dass die TB innert Tagen nicht mehr ansteckend ist. Die Massnahme schützt in erster Linie weitere Asylsuchende vor einer Ansteckung. Damit werden theoretisch pro Jahr einige wenige Fälle von TB bei Personen des Asylbereichs verhindert. Bezüglich der Wirksamkeit der Aidsprävention bei Asylsuchenden liegen keine Daten vor. Poliofälle traten bisher keine auf. Die Wirkung der Massnahmen gegen Ebola wird in der Antwort auf Frage 4 beurteilt.</p><p>2. Die von asylsuchenden Personen ausgehende Gefährdung für die ansässige Bevölkerung ist in der Vergangenheit eher überschätzt worden. In der Geschichte der grenzsanitarischen Massnahmen wurde vieles versucht. In der Schweiz sind davon die meisten Massnahmen wieder aufgegeben worden, weil der Effekt nicht überzeugte (z. B. Tuberkuloseuntersuchung von Arbeitsmigranten während Jahrzehnten bis 2005, Malaria- und Syphilistests bei Asylsuchenden in den Achtzigerjahren). Massnahmen gegen Tuberkulose bei Asylsuchenden finden hingegen immer noch statt. Auch für die zeitgerechte Entdeckung von Tuberkulose wäre es aber heute genügend, offensichtlich kranke Personen einer ärztlichen Abklärung im Rahmen des allgemeinen Gesundheitssystems zuzuführen. Der Bundesrat prüft daher, die grenzsanitarischen Massnahmen auf Anfang 2016, mit der Inkraftsetzung des revidierten Epidemiengesetzes, anzupassen.</p><p>Ein Bundesprogramm gegen Läuse und Bettwanzen ist nicht nötig, da auf der Ebene der Institutionen (Asylzentren) einfachere Konzepte bei konsequenter Durchführung reichen. Diese Insekten sind zwar lästig, übertragen aber keine Infektionskrankheiten (vgl. hierzu die Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Barazzone 14.3715, "Die Ausbreitung der Bettwanzen in der Schweiz koordiniert bekämpfen"). Für Massnahmen der öffentlichen Gesundheit sind die Kantonsärzte zuständig.</p><p>3. Der Zugang zur medizinischen Grundversorgung ist in den EVZ gewährleistet. Ein möglichst ungehinderter Zugang deckt die Bedürfnisse des Gesundheitsschutzes weitgehend ab. Schliesslich werden bei jedem Asylsuchenden systematisch die eingangs beschriebenen grenzsanitarischen Massnahmen durchgeführt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass zurzeit kein Anlass besteht, das System der grenzsanitarischen Massnahmen auszuweiten.</p><p>4. Die Übertragung des Ebola-Virus geht nicht von offensichtlich Gesunden aus, sondern von an Ebola Erkrankten. Für gesunde möglicherweise Angesteckte und für Erkrankte besteht ein Dispositiv zur Überwachung und Isolierung, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Es gibt zurzeit keine Tests für Personen ohne Symptome, die eine Ebola-Infektion schon in der Inkubationszeit von 2 bis 21 Tagen anzeigen. Deshalb werden Asylsuchende aus Ländern mit Ebola-Epidemie nach möglichen Kontakten zu an Ebola erkrankten oder verstorbenen Personen befragt. Falls nötig erfolgt eine Überwachung ausserhalb des EVZ bis zum Ende der Inkubationszeit, damit bei Auftreten von Symptomen sofort reagiert werden kann.</p><p>Insbesondere bei einer Ausweitung der Ebola-Epidemie in Westafrika ist nicht auszuschliessen, dass ein Erkrankungsfall auch unter asylsuchenden Personen in der Schweiz auftreten könnte. Allerdings ist im Moment (Mitte November 2014) nicht mit einer plötzlichen grösseren Zahl von Ebola-Erkrankungen zu rechnen. Die Kapazitäten des bestehenden Dispositivs zur frühen Überwachung von möglicherweise Angesteckten werden je nach Entwicklung der Situation ausgeweitet, in enger Zusammenarbeit mit den Standortkantonen der EVZ. Ebenso werden Behandlungs- und Transportkapazitäten laufend überprüft und angepasst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im letzten Jahr sind 21 465 Asylsuchende in die Schweiz eingereist. Zur Abklärung gesundheitlicher Risiken werden Asylsuchende aufgefordert, ein Formular bezüglich ihrer Gesundheit auszufüllen, und auf dieser Basis wird dann eine medizinische Untersuchung verlangt oder eben auch nicht. Aus Unwissenheit, Angst oder aufgrund von Sprachbarrieren werden diese Formulare wohl häufig nicht korrekt ausgefüllt. Die einzige von Amtes wegen vorgesehene und systematische Untersuchung wird bei Tuberkulose durchgeführt. In Zeiten von Krankheiten wie Ebola, die sich in afrikanischen Ländern rapide ausbreitet, müssen medizinische Abklärungen bei Asylsuchenden verbessert werden, um den Schutz der Bevölkerung vor ansteckenden Krankheiten zu gewährleisten. Gerade in Asylzentren, wo Menschen auf engstem Raum zusammenleben, besteht eine erhöhte Ansteckungsgefahr für gesunde Bewohner wie für Angestellte. Eine systematische präventive Untersuchung bei Einreichung eines Asylgesuches dürfte am Ende nicht nur einfacher, sondern auch deutlich günstiger sein als die Behandlung und Eindämmung einer ansteckenden Krankheit.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirkung des derzeitigen Vollzuges von grenzsanitarischen Untersuchungen?</p><p>2. Wie kann er effektive und effiziente grenzsanitarische Massnahmen gewährleisten, die die Ausbreitung von ansteckenden Krankheiten sowie auch die Verbreitung von Ungeziefer (Läuse oder Bettwanzen) in Asylzentren verhindern?</p><p>3. Es ist notwendig, den Gesundheitszustand von Asylsuchenden systematisch und ausführlich zu untersuchen, bevor sie auf die Kantone verteilt werden. Welche Änderungen schlägt er diesbezüglich im jetzigen System vor? </p><p>4. Wären die Empfangszentren vorbereitet für den Fall, dass eine grössere Zahl von mit Ebola infizierten Flüchtlingen ankommen würde? Welche Massnahmen sieht er für diesen Fall vor?</p>
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