Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte
- ShortId
-
14.3795
- Id
-
20143795
- Updated
-
25.06.2025 00:26
- Language
-
de
- Title
-
Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte
- AdditionalIndexing
-
15;44;2811;10;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Februar 2014 die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen und damit signalisiert, dass die Schweiz ihre Zuwanderung im Grundsatz eigenständig steuern soll und dass insbesondere die Zuwanderung reduziert werden soll. Diesem Volkswillen muss Rechnung getragen werden. Die Schweiz wird wirksame Massnahmen ergreifen müssen, um die Zuwanderung zu senken. Der Bundesrat hat bekräftigt, dass er die engen und wichtigen Beziehungen der Schweiz zur EU und zu ihren Mitgliedstaaten erhalten und weiterentwickeln will. Zudem hat er die Absicht, das Potenzial an Arbeitskraft, das im Inland bereits vorhanden ist, künftig stärker zu fördern, damit es besser genutzt werden kann. Die Fachkräfteinitiative des Bundesrates packt diese Herausforderung aber zu wenig konsequent an. Auch die Wirtschaft hat bisher keine Beweise erbracht, dass sie auf freiwilliger Basis bereit ist, nachhaltig inländische Arbeitskräfte zu fördern. Deshalb soll der Bundesrat gesetzliche Massnahmen ergreifen. Um die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften spürbar zu reduzieren, muss der Schweizer Arbeitsmarkt fundamental umgestaltet werden:</p><p>1. Die Bildungspolitik muss vermehrt auf die Nachfrage nach Arbeitskräften ausgerichtet werden.</p><p>2. Das Potenzial von weiblichen und von älteren Arbeitskräften muss deutlich besser ausgeschöpft werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits 2011 in Hinblick auf die demografische Entwicklung die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Nach der Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat er am 19. September 2014 beschlossen, die FKI zu intensivieren und neue Massnahmen in die Wege zu leiten. Im Zentrum stehen dabei Massnahmen im Bildungsbereich wie auch zur Förderung weiblicher und älterer Arbeitskräfte. Im Bildungsbereich beispielsweise will der Bundesrat die höhere Berufsbildung und den Mint-Bereich weiter stärken. Bei den Gesundheitsberufen sollen mehr Ausbildungsplätze in der Pflege und für Ärzte geschaffen werden. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, unterstützte der Bundesrat die Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, und er prüft, wie die Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer beschleunigt beseitigt werden kann. Er hat weiter eine Arbeitsgruppe beauftragt, zusammen mit den Kantonen bis Ende Juni 2015 Fragen bezüglich der Finanzierung von Tagesstrukturen im Schulbereich zu klären. Zudem soll durch verschiedene Massnahmen im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich das Potenzial von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen besser genutzt werden.</p><p>Ein Teil dieser Massnahmen ist im Rahmen der bestehenden Gesetzeskompetenzen möglich, andere verlangen Anpassungen von Gesetzen, die der Bundesrat im Sinne der Motion bereits initiiert hat. Dazu gehören:</p><p>- Das WBF erarbeitet eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes, welche die Subventionierung der Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen vorschlägt.</p><p>- Das Bundesgesetz über die Weiterbildung, das gemäss Planung am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, verbessert die Anrechenbarkeit von nonformalen und informellen Bildungsleistungen an die formale Bildung und trägt zur grösseren Durchlässigkeit des Bildungsraums bei.</p><p>- Das Parlament hat am 26. September 2014 die Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen um vier Jahre bis zum 31. Januar 2019 beschlossen und dazu einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt.</p><p>- Das Eidgenössische Finanzdepartement wird die Arbeiten zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer weiterführen und dabei auch die Frage der Arbeitsanreize einbeziehen.</p><p>- Die vom Bundesrat dem Parlament am 27. August 2014 überwiesene Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes sieht im neuen Tätigkeitsbereich "Schulwesen" den Einsatz von Zivildienstpflichtigen vor. Sie sollen Lehrpersonen unterstützen und dadurch den Gemeinden und Kantonen erleichtern, solche Angebote auszubauen und qualitativ zu verbessern.</p><p>- Am 22. Oktober 2014 hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung beschlossen. Insbesondere sollen die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet werden, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und diese Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen.</p><p>- Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 werden die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der beruflichen Vorsorge für die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmender verbessert.</p><p>- Durch die letzten Anpassungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz profitieren Versicherte ab 50 Jahren von diversen Vorteilen beim Leistungsbezug für Qualifizierungsmassnahmen, um ihre Arbeitsmarktreintegration zu fördern.</p><p>Der Bundesrat will grundsätzlich an der bewährten Ausrichtung der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik festhalten. Er beabsichtigt aber, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials laufend zu verbessern und wo nötig zielführende gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte zu unterbreiten. Er schlägt Massnahmen zur Reduktion der Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften vor, fördert die Beschäftigung von weiblichen und älteren Arbeitskräften und steuert seine Bildungspolitik dahingehend, dass Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu einem möglichst geringen Arbeitskräftemangel führen.</p>
- Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Schweizer Stimmvolk hat am 9. Februar 2014 die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen und damit signalisiert, dass die Schweiz ihre Zuwanderung im Grundsatz eigenständig steuern soll und dass insbesondere die Zuwanderung reduziert werden soll. Diesem Volkswillen muss Rechnung getragen werden. Die Schweiz wird wirksame Massnahmen ergreifen müssen, um die Zuwanderung zu senken. Der Bundesrat hat bekräftigt, dass er die engen und wichtigen Beziehungen der Schweiz zur EU und zu ihren Mitgliedstaaten erhalten und weiterentwickeln will. Zudem hat er die Absicht, das Potenzial an Arbeitskraft, das im Inland bereits vorhanden ist, künftig stärker zu fördern, damit es besser genutzt werden kann. Die Fachkräfteinitiative des Bundesrates packt diese Herausforderung aber zu wenig konsequent an. Auch die Wirtschaft hat bisher keine Beweise erbracht, dass sie auf freiwilliger Basis bereit ist, nachhaltig inländische Arbeitskräfte zu fördern. Deshalb soll der Bundesrat gesetzliche Massnahmen ergreifen. Um die Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften spürbar zu reduzieren, muss der Schweizer Arbeitsmarkt fundamental umgestaltet werden:</p><p>1. Die Bildungspolitik muss vermehrt auf die Nachfrage nach Arbeitskräften ausgerichtet werden.</p><p>2. Das Potenzial von weiblichen und von älteren Arbeitskräften muss deutlich besser ausgeschöpft werden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat bereits 2011 in Hinblick auf die demografische Entwicklung die Fachkräfteinitiative (FKI) lanciert. Nach der Annahme der Volksinitiative "gegen Masseneinwanderung" hat er am 19. September 2014 beschlossen, die FKI zu intensivieren und neue Massnahmen in die Wege zu leiten. Im Zentrum stehen dabei Massnahmen im Bildungsbereich wie auch zur Förderung weiblicher und älterer Arbeitskräfte. Im Bildungsbereich beispielsweise will der Bundesrat die höhere Berufsbildung und den Mint-Bereich weiter stärken. Bei den Gesundheitsberufen sollen mehr Ausbildungsplätze in der Pflege und für Ärzte geschaffen werden. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, unterstützte der Bundesrat die Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen, und er prüft, wie die Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer beschleunigt beseitigt werden kann. Er hat weiter eine Arbeitsgruppe beauftragt, zusammen mit den Kantonen bis Ende Juni 2015 Fragen bezüglich der Finanzierung von Tagesstrukturen im Schulbereich zu klären. Zudem soll durch verschiedene Massnahmen im Bildungs- und Arbeitsmarktbereich das Potenzial von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen besser genutzt werden.</p><p>Ein Teil dieser Massnahmen ist im Rahmen der bestehenden Gesetzeskompetenzen möglich, andere verlangen Anpassungen von Gesetzen, die der Bundesrat im Sinne der Motion bereits initiiert hat. Dazu gehören:</p><p>- Das WBF erarbeitet eine Vernehmlassungsvorlage für eine Teilrevision des Berufsbildungsgesetzes, welche die Subventionierung der Vorbereitungskurse für die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen vorschlägt.</p><p>- Das Bundesgesetz über die Weiterbildung, das gemäss Planung am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, verbessert die Anrechenbarkeit von nonformalen und informellen Bildungsleistungen an die formale Bildung und trägt zur grösseren Durchlässigkeit des Bildungsraums bei.</p><p>- Das Parlament hat am 26. September 2014 die Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen um vier Jahre bis zum 31. Januar 2019 beschlossen und dazu einen neuen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt.</p><p>- Das Eidgenössische Finanzdepartement wird die Arbeiten zur Beseitigung der steuerlichen Benachteiligung von Ehepartnern bei der direkten Bundessteuer weiterführen und dabei auch die Frage der Arbeitsanreize einbeziehen.</p><p>- Die vom Bundesrat dem Parlament am 27. August 2014 überwiesene Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes sieht im neuen Tätigkeitsbereich "Schulwesen" den Einsatz von Zivildienstpflichtigen vor. Sie sollen Lehrpersonen unterstützen und dadurch den Gemeinden und Kantonen erleichtern, solche Angebote auszubauen und qualitativ zu verbessern.</p><p>- Am 22. Oktober 2014 hat der Bundesrat zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung beschlossen. Insbesondere sollen die Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet werden, regelmässig eine Lohnanalyse durchzuführen und diese Durchführung durch Dritte kontrollieren zu lassen.</p><p>- Im Rahmen der Reform der Altersvorsorge 2020 werden die rechtlichen Grundlagen im Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung und der beruflichen Vorsorge für die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmender verbessert.</p><p>- Durch die letzten Anpassungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz profitieren Versicherte ab 50 Jahren von diversen Vorteilen beim Leistungsbezug für Qualifizierungsmassnahmen, um ihre Arbeitsmarktreintegration zu fördern.</p><p>Der Bundesrat will grundsätzlich an der bewährten Ausrichtung der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik festhalten. Er beabsichtigt aber, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Ausschöpfung des inländischen Fachkräftepotenzials laufend zu verbessern und wo nötig zielführende gesetzliche Anpassungen vorzuschlagen. In diesem Sinn ist der Bundesrat bereit, die Motion anzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte zu unterbreiten. Er schlägt Massnahmen zur Reduktion der Abhängigkeit von ausländischen Arbeitskräften vor, fördert die Beschäftigung von weiblichen und älteren Arbeitskräften und steuert seine Bildungspolitik dahingehend, dass Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu einem möglichst geringen Arbeitskräftemangel führen.</p>
- Gesetzliche Änderungen zur Förderung inländischer Arbeitskräfte
Back to List