Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben

ShortId
14.3801
Id
20143801
Updated
20.05.2026 21:06
Language
de
Title
Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben
AdditionalIndexing
15;1211;Pauschalreise;Kontrolle;Reiseagentur;Vollzug von Beschlüssen;Konsumentenschutz
1
  • L05K1801020104, Pauschalreise
  • L05K0701060301, Konsumentenschutz
  • L05K0101010312, Reiseagentur
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) verlangt in Artikel 18, dass der Veranstalter oder Vermittler für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen muss. Schätzungsweise ein Viertel der Reisebüros in der Schweiz ist jedoch nicht mittels eines Reisegarantiefonds für diese Fälle abgesichert, was einerseits eine Lücke im Kundenschutz und andererseits eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Branche darstellt. </p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3187 ausführt, hat der Gesetzgeber bei der Beratung des Pauschalreisegesetzes die Sanktionsmöglichkeiten aus dem Gesetz gestrichen und sich beim Vollzug allein auf die Konsumentinnen und Konsumenten und ihre zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten verlassen. </p><p>Die Reisebranche hat sich jedoch in den letzten 20 Jahren dynamisch entwickelt, und die Grenzen zwischen Reiseveranstaltern und -vermittlern verlaufen fliessend. Es ist deshalb stossend, wenn sich ein bedeutender Teil der Reisebüros einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, wenn sie ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht nicht wahrnehmen. Als erster Schritt sollen deshalb Sanktionsmechanismen für die Verletzung von Artikel 18 des Pauschalreisegesetzes eingeführt werden, um den Kundenschutz zu gewährleisten und Marktverzerrungen zu verhindern. Falls diese ihre Wirkung verfehlen, wäre in einem zweiten Schritt eine Aufsichtsstelle zu bezeichnen, die für den Vollzug des Pauschalreisegesetzes verantwortlich wäre. </p><p>Faire Wettbewerbsbedingungen sowie ein angemessener Kundenschutz liegen im Interesse sowohl der Reisenden wie der Reiseveranstalter und -vermittler.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (SR 944.3) vorzulegen, die wirksame Sanktionen einführt, falls Reiseveranstalter und -vermittler ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht verletzen.</p>
  • Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesgesetz über Pauschalreisen (SR 944.3) verlangt in Artikel 18, dass der Veranstalter oder Vermittler für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses die Erstattung bezahlter Beträge und die Rückreise des Konsumenten sicherstellen muss. Schätzungsweise ein Viertel der Reisebüros in der Schweiz ist jedoch nicht mittels eines Reisegarantiefonds für diese Fälle abgesichert, was einerseits eine Lücke im Kundenschutz und andererseits eine Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Branche darstellt. </p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3187 ausführt, hat der Gesetzgeber bei der Beratung des Pauschalreisegesetzes die Sanktionsmöglichkeiten aus dem Gesetz gestrichen und sich beim Vollzug allein auf die Konsumentinnen und Konsumenten und ihre zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten verlassen. </p><p>Die Reisebranche hat sich jedoch in den letzten 20 Jahren dynamisch entwickelt, und die Grenzen zwischen Reiseveranstaltern und -vermittlern verlaufen fliessend. Es ist deshalb stossend, wenn sich ein bedeutender Teil der Reisebüros einen Wettbewerbsvorteil verschaffen kann, wenn sie ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht nicht wahrnehmen. Als erster Schritt sollen deshalb Sanktionsmechanismen für die Verletzung von Artikel 18 des Pauschalreisegesetzes eingeführt werden, um den Kundenschutz zu gewährleisten und Marktverzerrungen zu verhindern. Falls diese ihre Wirkung verfehlen, wäre in einem zweiten Schritt eine Aufsichtsstelle zu bezeichnen, die für den Vollzug des Pauschalreisegesetzes verantwortlich wäre. </p><p>Faire Wettbewerbsbedingungen sowie ein angemessener Kundenschutz liegen im Interesse sowohl der Reisenden wie der Reiseveranstalter und -vermittler.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über Pauschalreisen (SR 944.3) vorzulegen, die wirksame Sanktionen einführt, falls Reiseveranstalter und -vermittler ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht verletzen.</p>
    • Bundesgesetz über Pauschalreisen. Vollzugsdefizit beheben

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