Zivilprozessordnung. Erste Erfahrungen und Verbesserungen

ShortId
14.3804
Id
20143804
Updated
25.06.2025 00:03
Language
de
Title
Zivilprozessordnung. Erste Erfahrungen und Verbesserungen
AdditionalIndexing
1211;Zivilprozessrecht;Gesetzesevaluation
1
  • L04K05070207, Zivilprozessrecht
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft getreten. Damit besteht heute eine knapp vierjährige praktische Erfahrung mit dem schweizweit vereinheitlichten Zivilprozessrecht.</p><p>Es ist daher eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und über Umsetzung, Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes Rechenschaft abzulegen. Dies hat in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen, das heisst den kantonalen und eidgenössischen Justizbehörden, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie weiteren Stakeholdern, zu geschehen. Dabei ist der bereits geäusserten Kritik, namentlich im Bereich der Handelsgerichtsbarkeit, des Noven- und Kostenrechts, der Parteivertretung, der Rechtsmittel sowie des elektronischen Rechtsverkehrs, besonders Rechnung zu tragen und möglicher Revisionsbedarf aufzuzeigen. Damit soll und kann nicht einer ausführlichen Gesetzesevaluation vorgegriffen werden, für die eine längere praktische Erfahrung notwendig und für die es heute noch zu früh ist.</p><p>Soweit aber bereits heute Mängel, Schwachstellen oder Lücken bestehen und gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben ist, sind mögliche Massnahmen aufzuzeigen und Revisionsvorschläge zu machen, ohne die ZPO als Gesamtkodifikation infrage zu stellen. Ziel müssen dabei die kontinuierliche Verbesserung und weitere Vereinheitlichung des schweizerischen Zivilprozessrechts und damit die Gewährleistung eines effektiven, effizienten und gut funktionierenden Rechtsschutzsystems sein. Dies hat im Kontext aller nationalen und internationalen Entwicklungen sowie der übrigen laufenden verfahrensrechtlichen Gesetzgebungsprojekte zu erfolgen.</p>
  • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gerichten sowie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und weiteren Stakeholdern zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie eine erste Zwischenbilanz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ausfällt, und gestützt darauf aufzuzeigen, wie bereits heute erkannte Mängel und Schwachpunkte beseitigt werden können und das Zivilprozessrecht weiter vereinheitlicht und verbessert werden kann.</p>
  • Zivilprozessordnung. Erste Erfahrungen und Verbesserungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. Januar 2011 ist die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) in Kraft getreten. Damit besteht heute eine knapp vierjährige praktische Erfahrung mit dem schweizweit vereinheitlichten Zivilprozessrecht.</p><p>Es ist daher eine erste Zwischenbilanz zu ziehen und über Umsetzung, Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes Rechenschaft abzulegen. Dies hat in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kreisen, das heisst den kantonalen und eidgenössischen Justizbehörden, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie weiteren Stakeholdern, zu geschehen. Dabei ist der bereits geäusserten Kritik, namentlich im Bereich der Handelsgerichtsbarkeit, des Noven- und Kostenrechts, der Parteivertretung, der Rechtsmittel sowie des elektronischen Rechtsverkehrs, besonders Rechnung zu tragen und möglicher Revisionsbedarf aufzuzeigen. Damit soll und kann nicht einer ausführlichen Gesetzesevaluation vorgegriffen werden, für die eine längere praktische Erfahrung notwendig und für die es heute noch zu früh ist.</p><p>Soweit aber bereits heute Mängel, Schwachstellen oder Lücken bestehen und gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben ist, sind mögliche Massnahmen aufzuzeigen und Revisionsvorschläge zu machen, ohne die ZPO als Gesamtkodifikation infrage zu stellen. Ziel müssen dabei die kontinuierliche Verbesserung und weitere Vereinheitlichung des schweizerischen Zivilprozessrechts und damit die Gewährleistung eines effektiven, effizienten und gut funktionierenden Rechtsschutzsystems sein. Dies hat im Kontext aller nationalen und internationalen Entwicklungen sowie der übrigen laufenden verfahrensrechtlichen Gesetzgebungsprojekte zu erfolgen.</p>
    • Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Gerichten sowie den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und weiteren Stakeholdern zu prüfen und in einem Bericht darzulegen, wie eine erste Zwischenbilanz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ausfällt, und gestützt darauf aufzuzeigen, wie bereits heute erkannte Mängel und Schwachpunkte beseitigt werden können und das Zivilprozessrecht weiter vereinheitlicht und verbessert werden kann.</p>
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