Innovationsfähigkeit der E-Mobilität stärken

ShortId
14.3805
Id
20143805
Updated
28.07.2023 06:28
Language
de
Title
Innovationsfähigkeit der E-Mobilität stärken
AdditionalIndexing
48;28;15;Sportanlass;Elektrofahrzeug;Verkehrsrecht
1
  • L05K1803010102, Elektrofahrzeug
  • L05K0101010208, Sportanlass
  • L03K180204, Verkehrsrecht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>2014 startete mit der Formel E eine neue Rennserie für Autos mit komplettem Elektro-Antrieb. Denkt man an eine nachhaltigere Vision für den Motorsport der Zukunft, ist die Formel E schon fast revolutionär. Lärm und Abgase gehören in der Formel E der Vergangenheit an. Die Formel E kann die Innovationskraft der Branche im Bereich E-Mobilität stärken und voranbringen. Die Formel E wird sich insgesamt und in der Breite positiv auf die künftige Weiterentwicklung und Akzeptanz der Elektromobilität auswirken. Das ist auch interessant für die innovative Wirtschaft unseres Landes.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich bereits in der Fragestunde (14.5307) zur Thematik geäussert und hat gleichzeitig mit dem vorliegenden Postulat die Motion Derder 14.3761, "Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz bewilligen", zur Stellungnahme erhalten.</p><p>Nach Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) sind Rundstreckenrennen grundsätzlich verboten. Der Bundesrat ist jedoch vom Gesetz ermächtigt, einzelne Ausnahmen vorzusehen. Er berücksichtigt dabei die "Erfordernisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung". Bei der letzten parlamentarischen Debatte zum Verbot von Rundstreckenrennen im Jahr 2011 standen umweltschützerische Bedenken (insbesondere betreffend Lärmemissionen) im Vordergrund. Diese wären bei Rennen mit E-Fahrzeugen geringer.</p><p>Der Bundesrat erachtet deshalb eine im Verordnungsrecht verankerte Ausnahme für Rennen mit E-Fahrzeugen als gerechtfertigt, wenn anhand von entsprechenden Kriterien (wie z. B. einer Maximalgeschwindigkeit) sichergestellt wird, dass namentlich auch den Bedenken bezüglich Verkehrssicherheit Rechnung getragen wird. Weiter gehende Massnahmen wie die geforderte Prüfung hinsichtlich geeigneter Rahmenbedingungen oder gar die Initiierung und die Organisation sowie die Subventionierung lehnt er demgegenüber ab. Auch weiterhin sollen die Kantone im Einzelfall entscheiden, ob und gegebenenfalls mit welchen Auflagen sie bundesrechtlich zulässige motorsportliche Veranstaltungen auf ihrem Gebiet bewilligen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, inwiefern geeignete Rahmenbedingungen vorhanden sind oder geschaffen werden müssten, damit in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die Schweiz als Austragungsort für Formel-E-Rennen genutzt werden könnte.</p>
  • Innovationsfähigkeit der E-Mobilität stärken
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>2014 startete mit der Formel E eine neue Rennserie für Autos mit komplettem Elektro-Antrieb. Denkt man an eine nachhaltigere Vision für den Motorsport der Zukunft, ist die Formel E schon fast revolutionär. Lärm und Abgase gehören in der Formel E der Vergangenheit an. Die Formel E kann die Innovationskraft der Branche im Bereich E-Mobilität stärken und voranbringen. Die Formel E wird sich insgesamt und in der Breite positiv auf die künftige Weiterentwicklung und Akzeptanz der Elektromobilität auswirken. Das ist auch interessant für die innovative Wirtschaft unseres Landes.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich bereits in der Fragestunde (14.5307) zur Thematik geäussert und hat gleichzeitig mit dem vorliegenden Postulat die Motion Derder 14.3761, "Rennen mit Elektrofahrzeugen in der Schweiz bewilligen", zur Stellungnahme erhalten.</p><p>Nach Artikel 52 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) sind Rundstreckenrennen grundsätzlich verboten. Der Bundesrat ist jedoch vom Gesetz ermächtigt, einzelne Ausnahmen vorzusehen. Er berücksichtigt dabei die "Erfordernisse der Verkehrssicherheit und der Verkehrserziehung". Bei der letzten parlamentarischen Debatte zum Verbot von Rundstreckenrennen im Jahr 2011 standen umweltschützerische Bedenken (insbesondere betreffend Lärmemissionen) im Vordergrund. Diese wären bei Rennen mit E-Fahrzeugen geringer.</p><p>Der Bundesrat erachtet deshalb eine im Verordnungsrecht verankerte Ausnahme für Rennen mit E-Fahrzeugen als gerechtfertigt, wenn anhand von entsprechenden Kriterien (wie z. B. einer Maximalgeschwindigkeit) sichergestellt wird, dass namentlich auch den Bedenken bezüglich Verkehrssicherheit Rechnung getragen wird. Weiter gehende Massnahmen wie die geforderte Prüfung hinsichtlich geeigneter Rahmenbedingungen oder gar die Initiierung und die Organisation sowie die Subventionierung lehnt er demgegenüber ab. Auch weiterhin sollen die Kantone im Einzelfall entscheiden, ob und gegebenenfalls mit welchen Auflagen sie bundesrechtlich zulässige motorsportliche Veranstaltungen auf ihrem Gebiet bewilligen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und zu berichten, inwiefern geeignete Rahmenbedingungen vorhanden sind oder geschaffen werden müssten, damit in Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft die Schweiz als Austragungsort für Formel-E-Rennen genutzt werden könnte.</p>
    • Innovationsfähigkeit der E-Mobilität stärken

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