Luftverkehr. Ungerechtfertigte Bundesgelder für ein Bremssystem
- ShortId
-
14.3807
- Id
-
20143807
- Updated
-
28.07.2023 06:25
- Language
-
de
- Title
-
Luftverkehr. Ungerechtfertigte Bundesgelder für ein Bremssystem
- AdditionalIndexing
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24;48;Verkehrssicherheit;Flughafen;öffentliche Finanzierung;Flugbenzin
- 1
-
- L04K18040101, Flughafen
- L04K18020203, Verkehrssicherheit
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L06K170401010104, Flugbenzin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit dem Instrument der Spezialfinanzierung Luftverkehr sollen Anreize geschaffen werden, damit unter anderem Projekte zur Steigerung der Flugsicherheit umgesetzt werden. Die Unterstützung eines neuen Bremssystems am Ende der Piste 28 in Zürich entspricht dieser Zielsetzung, und die rechtlichen Voraussetzungen dazu sind gegeben.</p><p>2. Insbesondere ist auch das Kriterium der Freiwilligkeit erfüllt. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt bzw. das Objektblatt zum Flughafen Zürich ermöglicht es zwar, dass der Flughafen bauliche Massnahmen zum Schutz von Flugzeugen, die das Pistenende überrollen, ergreift. Eine unmittelbare Verpflichtung zur Realisierung dieser Massnahme ergibt sich aus dieser allgemeinen Festlegung jedoch nicht.</p><p>3. Soweit der gute Geschäftsgang der Gesuchstellerin, der Flughafen Zürich AG, angesprochen wird, ist dieser berücksichtigt worden und hat zu einer erheblichen Kürzung des Beitragssatzes auf 30 Prozent geführt.</p><p>4. Alle zur Beurteilung eines Gesuchs festgelegten Kriterien wurden ausnahmslos angewendet und geniessen einen hohen Stellenwert. Bei erneuten Beitragsgesuchen der Flughafen Zürich AG sowie anderen Gesuchstellern werden dieselben Beurteilungskriterien angewendet und eingehalten.</p><p>5. Die Beitragszusage hat keine präjudizielle Wirkung auf die Wünsche anderer Flugplätze und Flughäfen. Soweit sie potenzielle Gesuchsteller dazu anspornt, Gesuche für Massnahmen einzureichen, welche unter Sicherheitsgesichtspunkten unterstützungswürdig sind, liegt dies im Zweck der Spezialfinanzierung Luftverkehr.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Mai 2014 informierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt, dass die Flughafen Zürich AG einen Beitrag von 4,6 Millionen Franken an die Kosten für ein neues Bremssystem zugesprochen erhält. Die Bundesgelder stammen aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr, die aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen gespiesen wird. Die Verwendung dieser Spezialfinanzierung ist nach klaren Kriterien geregelt. </p><p>Aus Sicherheitsgründen ist das neue Bremssystem sinnvoll und wichtig, darum wird das Programm auch von niemandem infrage gestellt. Dennoch stellen sich einige kritische Fragen bei der Finanzierungshilfe durch den Bund. </p><p>Denn beim Beitrag von 4,6 Millionen Franken an die Flughafen Zürich AG sind doch zwei der geforderten Kriterien nicht erfüllt: </p><p>1. Die Massnahme kann ohne Finanzhilfe des Bundes nicht erfüllt werden.</p><p>2. Die Massnahme muss freiwillig erfolgen und nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe.</p><p>Zu 1: Die gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2013 einen Reingewinn von 137 Millionen Franken erwirtschaftet. Die finanziellen Mittel für das neue Bremssystem mit Gesamtkosten von 15 Millionen Franken sind vorhanden.</p><p>Zu 2: Die Aufforderung, das neue Bremssystem zu beschaffen, ist im SIL-Objektblatt als zu behebender Mangel aufgeführt. Das SIL-Objektblatt ist behördenverbindlich. Demnach ist diese Massnahme keineswegs freiwillig, denn gegen die SIL-Objektblätter sind keine Rechtsmittel möglich.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Mit welcher Begründung werden dennoch 4,6 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr gesprochen?</p><p>2. Wie beurteilt er in diesem Fall die Einhaltung der Kriterien, welche für die Ausschüttung von Geldern aus der Spezialfinanzierung gelten?</p><p>3. Wie rechtfertigt er die Ausschüttung von Bundesgeldern an eine Institution, die hohe Gewinne schreibt?</p><p>4. Welchen Stellenwert haben die festgesetzten Kriterien bei erneuten Beitragsgesuchen der Flughafen Zürich AG, wenn sie nicht angewendet werden?</p><p>5. Welche Wirkung hat die Beitragszusage auf die Wünsche anderer Flugplätze und Flughäfen, wenn Beiträge ohne Erfüllung der geforderten Kriterien gesprochen werden?</p>
- Luftverkehr. Ungerechtfertigte Bundesgelder für ein Bremssystem
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Mit dem Instrument der Spezialfinanzierung Luftverkehr sollen Anreize geschaffen werden, damit unter anderem Projekte zur Steigerung der Flugsicherheit umgesetzt werden. Die Unterstützung eines neuen Bremssystems am Ende der Piste 28 in Zürich entspricht dieser Zielsetzung, und die rechtlichen Voraussetzungen dazu sind gegeben.</p><p>2. Insbesondere ist auch das Kriterium der Freiwilligkeit erfüllt. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt bzw. das Objektblatt zum Flughafen Zürich ermöglicht es zwar, dass der Flughafen bauliche Massnahmen zum Schutz von Flugzeugen, die das Pistenende überrollen, ergreift. Eine unmittelbare Verpflichtung zur Realisierung dieser Massnahme ergibt sich aus dieser allgemeinen Festlegung jedoch nicht.</p><p>3. Soweit der gute Geschäftsgang der Gesuchstellerin, der Flughafen Zürich AG, angesprochen wird, ist dieser berücksichtigt worden und hat zu einer erheblichen Kürzung des Beitragssatzes auf 30 Prozent geführt.</p><p>4. Alle zur Beurteilung eines Gesuchs festgelegten Kriterien wurden ausnahmslos angewendet und geniessen einen hohen Stellenwert. Bei erneuten Beitragsgesuchen der Flughafen Zürich AG sowie anderen Gesuchstellern werden dieselben Beurteilungskriterien angewendet und eingehalten.</p><p>5. Die Beitragszusage hat keine präjudizielle Wirkung auf die Wünsche anderer Flugplätze und Flughäfen. Soweit sie potenzielle Gesuchsteller dazu anspornt, Gesuche für Massnahmen einzureichen, welche unter Sicherheitsgesichtspunkten unterstützungswürdig sind, liegt dies im Zweck der Spezialfinanzierung Luftverkehr.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Mai 2014 informierte das Bundesamt für Zivilluftfahrt, dass die Flughafen Zürich AG einen Beitrag von 4,6 Millionen Franken an die Kosten für ein neues Bremssystem zugesprochen erhält. Die Bundesgelder stammen aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr, die aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen gespiesen wird. Die Verwendung dieser Spezialfinanzierung ist nach klaren Kriterien geregelt. </p><p>Aus Sicherheitsgründen ist das neue Bremssystem sinnvoll und wichtig, darum wird das Programm auch von niemandem infrage gestellt. Dennoch stellen sich einige kritische Fragen bei der Finanzierungshilfe durch den Bund. </p><p>Denn beim Beitrag von 4,6 Millionen Franken an die Flughafen Zürich AG sind doch zwei der geforderten Kriterien nicht erfüllt: </p><p>1. Die Massnahme kann ohne Finanzhilfe des Bundes nicht erfüllt werden.</p><p>2. Die Massnahme muss freiwillig erfolgen und nicht aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe.</p><p>Zu 1: Die gemischtwirtschaftliche Aktiengesellschaft Flughafen Zürich AG hat im Jahr 2013 einen Reingewinn von 137 Millionen Franken erwirtschaftet. Die finanziellen Mittel für das neue Bremssystem mit Gesamtkosten von 15 Millionen Franken sind vorhanden.</p><p>Zu 2: Die Aufforderung, das neue Bremssystem zu beschaffen, ist im SIL-Objektblatt als zu behebender Mangel aufgeführt. Das SIL-Objektblatt ist behördenverbindlich. Demnach ist diese Massnahme keineswegs freiwillig, denn gegen die SIL-Objektblätter sind keine Rechtsmittel möglich.</p><p>Ich bitte den Bundesrat darum um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Mit welcher Begründung werden dennoch 4,6 Millionen Franken aus der Spezialfinanzierung Luftverkehr gesprochen?</p><p>2. Wie beurteilt er in diesem Fall die Einhaltung der Kriterien, welche für die Ausschüttung von Geldern aus der Spezialfinanzierung gelten?</p><p>3. Wie rechtfertigt er die Ausschüttung von Bundesgeldern an eine Institution, die hohe Gewinne schreibt?</p><p>4. Welchen Stellenwert haben die festgesetzten Kriterien bei erneuten Beitragsgesuchen der Flughafen Zürich AG, wenn sie nicht angewendet werden?</p><p>5. Welche Wirkung hat die Beitragszusage auf die Wünsche anderer Flugplätze und Flughäfen, wenn Beiträge ohne Erfüllung der geforderten Kriterien gesprochen werden?</p>
- Luftverkehr. Ungerechtfertigte Bundesgelder für ein Bremssystem
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