Landeshymne der Schweiz
- ShortId
-
14.3811
- Id
-
20143811
- Updated
-
28.07.2023 06:26
- Language
-
de
- Title
-
Landeshymne der Schweiz
- AdditionalIndexing
-
2831;421;34;SRG;Hymne
- 1
-
- L05K0106030103, Hymne
- L05K1202050108, SRG
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hatte anlässlich von zwei anderen Vorstössen aus dem Nationalrat bereits Gelegenheit, auf die Fragen der Interpellantin einzugehen. Er verweist auf seine Antworten vom 19. Februar 2014 auf die Interpellation Keller Peter 13.4244 und vom 25. Juni 2014 auf die Motion Keller Peter 14.3336.</p><p>1.-3. Ein Verein gemäss den Artikeln 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches braucht keine gesetzliche Grundlage zur Ausführung einer Tätigkeit, die er als angemessen erachtet, solange die Verfassung oder die Gesetze nicht missachtet werden. Es gibt keine Rechtsgrundlage, welche den sogenannten "Schweizerpsalm" als Hoheitszeichen oder Staatssymbol der Schweiz schützt. Der von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) ausgeschriebene Wettbewerb verletzt darum geltendes Recht nicht.</p><p>4. Der Bundesrat hält daran fest, dass er sich zum weiteren Vorgehen erst äussern wird, falls ihm ein Vorschlag unterbreitet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bereits als Grossrätin des Kantons Luzern setzte ich mich für unsere schöne Landeshymne ein. Und ich verteidige sie auch als Nationalrätin. Denn plötzlich wird die heutige Version der Nationalhymne von der SGG als nicht mehr zeitgemäss verspottet, und die Gesellschaft hat einen Wettbewerb ausgeschrieben, um den heute gültigen Text durch einen neuen zu ersetzen. Dieses Vorgehen wirft für mich einige Fragen auf:</p><p>1. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die SGG bei der Gestaltung einer neuen Nationalhymne?</p><p>2. Wie lautet der genaue entsprechende Gesetzestext?</p><p>3. Oder ist es einer Gesellschaft in der Schweiz erlaubt, straffrei ein gültiges Staatssymbol durch ein neues zu ersetzen?</p><p>4. Laut Umfragen ist die Mehrheit der Bevölkerung gegen eine neue Nationalhymne. Wird das Schweizerstimmvolk darüber abstimmen können?</p>
- Landeshymne der Schweiz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hatte anlässlich von zwei anderen Vorstössen aus dem Nationalrat bereits Gelegenheit, auf die Fragen der Interpellantin einzugehen. Er verweist auf seine Antworten vom 19. Februar 2014 auf die Interpellation Keller Peter 13.4244 und vom 25. Juni 2014 auf die Motion Keller Peter 14.3336.</p><p>1.-3. Ein Verein gemäss den Artikeln 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches braucht keine gesetzliche Grundlage zur Ausführung einer Tätigkeit, die er als angemessen erachtet, solange die Verfassung oder die Gesetze nicht missachtet werden. Es gibt keine Rechtsgrundlage, welche den sogenannten "Schweizerpsalm" als Hoheitszeichen oder Staatssymbol der Schweiz schützt. Der von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) ausgeschriebene Wettbewerb verletzt darum geltendes Recht nicht.</p><p>4. Der Bundesrat hält daran fest, dass er sich zum weiteren Vorgehen erst äussern wird, falls ihm ein Vorschlag unterbreitet wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Bereits als Grossrätin des Kantons Luzern setzte ich mich für unsere schöne Landeshymne ein. Und ich verteidige sie auch als Nationalrätin. Denn plötzlich wird die heutige Version der Nationalhymne von der SGG als nicht mehr zeitgemäss verspottet, und die Gesellschaft hat einen Wettbewerb ausgeschrieben, um den heute gültigen Text durch einen neuen zu ersetzen. Dieses Vorgehen wirft für mich einige Fragen auf:</p><p>1. Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die SGG bei der Gestaltung einer neuen Nationalhymne?</p><p>2. Wie lautet der genaue entsprechende Gesetzestext?</p><p>3. Oder ist es einer Gesellschaft in der Schweiz erlaubt, straffrei ein gültiges Staatssymbol durch ein neues zu ersetzen?</p><p>4. Laut Umfragen ist die Mehrheit der Bevölkerung gegen eine neue Nationalhymne. Wird das Schweizerstimmvolk darüber abstimmen können?</p>
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