Einführung einer eidgenössischen Jagdberechtigung
- ShortId
-
14.3818
- Id
-
20143818
- Updated
-
24.06.2025 23:57
- Language
-
de
- Title
-
Einführung einer eidgenössischen Jagdberechtigung
- AdditionalIndexing
-
52;32;Bewilligung;Kanton;Jagd;gegenseitige Anerkennung
- 1
-
- L05K0506020501, gegenseitige Anerkennung
- L05K0806010102, Bewilligung
- L04K01010107, Jagd
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Neben dem Jagdregal liegt richtigerweise heute auch die Zuständigkeit für die jagdliche Ausbildung sowie für die Jagdfähigkeitsprüfung bei den Kantonen - ebenso wie beispielsweise die Zuständigkeit für die Patenterteilung. Es ist einerseits erfreulich, dass im Bereich der Ausbildung, z. B. bei den Lehrmitteln, eine gewisse Harmonisierung stattfindet, andererseits ist es aber auch richtig, dass die Kantone weiterhin ihre Zuständigkeit behalten und so auch spezifische und individuelle Punkte in die Ausbildung einbringen können. Grundsätzlich sind die Unterschiede unter den Kantonen aber nicht grösser als beispielsweise bei der Fischerei oder auch bei der Erlangung eines Führerausweises. Es ist deshalb angebracht und würde insbesondere auch der heutigen mobilen Gesellschaft besser Rechnung tragen, wenn die im Kanton abgelegte Jagdfähigkeitsprüfung zu einer eidgenössischen Anerkennung führt.</p>
- <p>Der Bund schreibt in Artikel 4 Absatz 2 des Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) als Bedingung für die Erlangung einer kantonalen Jagdberechtigung eine Jägerprüfung vor. Deren überkantonale Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zum kantonalen Jagdregal und zur kantonalen Kompetenz, nach Artikel 4 Absatz 1 JSG die Jagdberechtigung zu regeln. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, inwiefern eine Harmonisierung der Jägerprüfung mit der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen möglich ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie durch eine Revision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung künftig die kantonal abgelegte Jagdfähigkeitsprüfung zu einer eidgenössischen Jagdberechtigung führt, die in allen Kantonen anerkennt wird.</p>
- Einführung einer eidgenössischen Jagdberechtigung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Neben dem Jagdregal liegt richtigerweise heute auch die Zuständigkeit für die jagdliche Ausbildung sowie für die Jagdfähigkeitsprüfung bei den Kantonen - ebenso wie beispielsweise die Zuständigkeit für die Patenterteilung. Es ist einerseits erfreulich, dass im Bereich der Ausbildung, z. B. bei den Lehrmitteln, eine gewisse Harmonisierung stattfindet, andererseits ist es aber auch richtig, dass die Kantone weiterhin ihre Zuständigkeit behalten und so auch spezifische und individuelle Punkte in die Ausbildung einbringen können. Grundsätzlich sind die Unterschiede unter den Kantonen aber nicht grösser als beispielsweise bei der Fischerei oder auch bei der Erlangung eines Führerausweises. Es ist deshalb angebracht und würde insbesondere auch der heutigen mobilen Gesellschaft besser Rechnung tragen, wenn die im Kanton abgelegte Jagdfähigkeitsprüfung zu einer eidgenössischen Anerkennung führt.</p>
- <p>Der Bund schreibt in Artikel 4 Absatz 2 des Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) als Bedingung für die Erlangung einer kantonalen Jagdberechtigung eine Jägerprüfung vor. Deren überkantonale Harmonisierung und gegenseitige Anerkennung steht in einem gewissen Spannungsverhältnis zum kantonalen Jagdregal und zur kantonalen Kompetenz, nach Artikel 4 Absatz 1 JSG die Jagdberechtigung zu regeln. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, inwiefern eine Harmonisierung der Jägerprüfung mit der bestehenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen möglich ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie durch eine Revision der eidgenössischen Jagdgesetzgebung künftig die kantonal abgelegte Jagdfähigkeitsprüfung zu einer eidgenössischen Jagdberechtigung führt, die in allen Kantonen anerkennt wird.</p>
- Einführung einer eidgenössischen Jagdberechtigung
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