Kritische Fragen zum Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte

ShortId
14.3819
Id
20143819
Updated
14.11.2025 08:00
Language
de
Title
Kritische Fragen zum Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte
AdditionalIndexing
1236;24;421;Kompetenzregelung;öffentliche Finanzierung;Menschenrechte
1
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K11090209, öffentliche Finanzierung
  • L03K080704, Kompetenzregelung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die im Jahresbericht des SKMR enthaltene Abrechnung ist weniger detailliert als der vollständige Finanzbericht, der dem aus Vertreterinnen und Vertretern des EDA und des EJPD zusammengesetzten Lenkungsausschuss des SKMR jedes Jahr zur Genehmigung unterbreitet wird. Der Lenkungsausschuss ist für die Verwaltung des jährlichen Bundesbeitrags an das SKMR von einer Million Franken zuständig.</p><p>Bevor der vollständige Finanzbericht dem Lenkungsausschuss vorgelegt wird, wird er von einer unabhängigen externen Treuhandfirma geprüft. Bis jetzt wurden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen immer eingehalten.</p><p>Der dem Lenkungsausschuss unterbreitete Finanzbericht enthält keine Einzelheiten zu den Aufträgen, die an Dritte vergeben werden. Die Finanzierung dieser Mandate wird vom SKMR und den Empfängern seiner Dienstleistungen direkt geregelt. Die Auftraggeber kontrollieren die Verwendung der eingesetzten Mittel selber.</p><p>Bei der Evaluation des SKMR, die Anfang 2015 stattfindet, wird unter anderem die Verwendung der finanziellen Mittel überprüft, die der Bund dem Zentrum für seine Aktivitäten zur Verfügung stellt.</p><p>2. Der Beirat berät das SKMR in Fragen der strategischen Ausrichtung. Er gibt Stellungnahmen zuhanden der Geschäftsleitung des SKMR und des Lenkungsausschusses ab und nimmt Kenntnis vom Tätigkeits- und Finanzbericht. Der Beirat besteht gemäss dem von ihm erlassenen Geschäftsreglement aus mindestens zehn und höchstens vierzig Mitgliedern.</p><p>Damit er repräsentative Stellungnahmen abgeben kann, muss er Vertreterinnen und Vertreter der gesamten institutionellen und politischen Landschaft der Schweiz umfassen. Dazu gehören auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Abgesehen von allfälligen Reisevergütungen für die Teilnahme an den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Beirates erhalten die Mitglieder keine Entschädigung.</p><p>Da es sich um ein beratendes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis handelt, das die Arbeit einer verwaltungsunabhängigen Institution begleitet, stellt die Mitwirkung von Parlamentsmitgliedern im Beirat kein Problem hinsichtlich der Gewaltenteilung dar.</p><p>3. Das SKMR ist befugt, Vorschläge für Dienstleistungen zu unterbreiten, die es mit dem Basisbeitrag erbringt. Die Vorschläge werden vom Lenkungsausschuss geprüft und in einem Konsultationsverfahren den zuständigen Ämtern unterbreitet, bevor sie in die jährlichen Dienstleistungsvereinbarungen aufgenommen werden, die das Zentrum mit dem Bund abschliesst. Die fragliche Studie wurde vom SKMR vorgeschlagen und vom Lenkungsausschuss genehmigt.</p><p>Die Frage der verfügbaren Rechtsmittel bei polizeilichen Übergriffen sowie der Unabhängigkeit der mit diesen Fällen beauftragten Behörden wird in der Schweiz seit vielen Jahren diskutiert. Die Studie des SKMR leistet einen Beitrag zu dieser Debatte, indem sie einen Überblick über die bestehenden Mechanismen auf den verschiedenen Staatsebenen gibt.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Polizei wichtige und gute Arbeit leistet. Der Auftrag für diese Studie stellt diese Überzeugung in keiner Weise infrage und bedeutet auch nicht, dass das Thema Priorität vor anderen relevanten Menschenrechtsfragen hat.</p><p>4. Die Motion 14.3318 konzentriert sich auf Druckerzeugnisse der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung; insofern ist der Jahresbericht des SKMR nicht von der Motion betroffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Schweizerische Kompetenzzentraum für Menschenrechte (SKMR) hat den Mitgliedern der eidgenössischen Räte am 11. August 2014 den Jahresbericht 2013 zugestellt. Dieser wirft folgende zusätzliche Fragen auf:</p><p>1. Finanzen: Das SKMR erhält als Pilotprojekt des EDA und des EJPD einen Bundesbeitrag von Fr. 925 925.94. Die Drittmitteleinnahmen von 369 806 Franken stammen ebenfalls zur Hauptsache aus Bundesaufträgen. Da die Erfolgsrechnung im 21-seitigen Bericht lediglich eine Viertelseite umfasst, sind - ausser dem Hinweis auf den Personalaufwand in Höhe von rund 860 000 Franken - keine Details über die weitere Verwendung der Bundesmittel ersichtlich. Kann der Bundesrat für mehr finanzielle Transparenz sorgen, insbesondere was die Bundesaufträge anbetrifft, und zudem das SKMR anweisen, künftig eine Rechnung vorzulegen, die dieses Begriffes würdig ist?</p><p>2. Beirat: Im 40-köpfigen Beirat des Zentrums sitzen auch zehn aktive eidgenössische Parlamentarier. Wozu braucht dieses Pilotprojekt einen derart grossen Beirat? Wie hoch beziffern sich die Bezüge und Spesen dieses Beirates? Wie verhält es sich bei der Einsitznahme von zehn Parlamentariern in diesem Beirat mit dem verfassungsmässigen Prinzip der Trennung der Gewalten?</p><p>3. Tätigkeit: An erster Stelle der Tätigkeiten von 2013 verweist das SKMR auf den "Rechtsschutz gegen übermässige Polizeigewalt". Hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass sich dieses bundesfinanzierte Zentrum in erster Priorität mit diesem Thema befasst, in einer Epoche, wo Hooliganismus, IS-Terrorismus, links- und rechtsextremistische Exzesse, Hausbesetzungen, organisierte Kriminalität usw. in den Polizeikorps immer mehr Verletzte und Demotivation hinterlassen?</p><p>4. Verhältnis zur Motion 14.3318: Mit dieser Motion über die "Zustellung von Druckerzeugnissen des Bundes an Parlamentsmitglieder", die der Bundesrat am 20. August 2014 zur Annahme beantragt hat, plädiere ich für Zurückhaltung bei der Zustellung von Druckerzeugnissen an Parlamentarier sowie für die Einräumung eines Wahlrechts, ob und in welcher Form ein Parlamentsglied solche Druckerzeugnisse beziehen möchte. Gehe ich Recht in der Annahme, dass der Jahresbericht des SKMR bei Annahme dieser Motion durch die beiden Räte künftig ebenfalls von diesem Wahlrecht erfasst ist?</p>
  • Kritische Fragen zum Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die im Jahresbericht des SKMR enthaltene Abrechnung ist weniger detailliert als der vollständige Finanzbericht, der dem aus Vertreterinnen und Vertretern des EDA und des EJPD zusammengesetzten Lenkungsausschuss des SKMR jedes Jahr zur Genehmigung unterbreitet wird. Der Lenkungsausschuss ist für die Verwaltung des jährlichen Bundesbeitrags an das SKMR von einer Million Franken zuständig.</p><p>Bevor der vollständige Finanzbericht dem Lenkungsausschuss vorgelegt wird, wird er von einer unabhängigen externen Treuhandfirma geprüft. Bis jetzt wurden die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen immer eingehalten.</p><p>Der dem Lenkungsausschuss unterbreitete Finanzbericht enthält keine Einzelheiten zu den Aufträgen, die an Dritte vergeben werden. Die Finanzierung dieser Mandate wird vom SKMR und den Empfängern seiner Dienstleistungen direkt geregelt. Die Auftraggeber kontrollieren die Verwendung der eingesetzten Mittel selber.</p><p>Bei der Evaluation des SKMR, die Anfang 2015 stattfindet, wird unter anderem die Verwendung der finanziellen Mittel überprüft, die der Bund dem Zentrum für seine Aktivitäten zur Verfügung stellt.</p><p>2. Der Beirat berät das SKMR in Fragen der strategischen Ausrichtung. Er gibt Stellungnahmen zuhanden der Geschäftsleitung des SKMR und des Lenkungsausschusses ab und nimmt Kenntnis vom Tätigkeits- und Finanzbericht. Der Beirat besteht gemäss dem von ihm erlassenen Geschäftsreglement aus mindestens zehn und höchstens vierzig Mitgliedern.</p><p>Damit er repräsentative Stellungnahmen abgeben kann, muss er Vertreterinnen und Vertreter der gesamten institutionellen und politischen Landschaft der Schweiz umfassen. Dazu gehören auch Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Abgesehen von allfälligen Reisevergütungen für die Teilnahme an den zweimal jährlich stattfindenden Sitzungen des Beirates erhalten die Mitglieder keine Entschädigung.</p><p>Da es sich um ein beratendes Gremium ohne Entscheidungsbefugnis handelt, das die Arbeit einer verwaltungsunabhängigen Institution begleitet, stellt die Mitwirkung von Parlamentsmitgliedern im Beirat kein Problem hinsichtlich der Gewaltenteilung dar.</p><p>3. Das SKMR ist befugt, Vorschläge für Dienstleistungen zu unterbreiten, die es mit dem Basisbeitrag erbringt. Die Vorschläge werden vom Lenkungsausschuss geprüft und in einem Konsultationsverfahren den zuständigen Ämtern unterbreitet, bevor sie in die jährlichen Dienstleistungsvereinbarungen aufgenommen werden, die das Zentrum mit dem Bund abschliesst. Die fragliche Studie wurde vom SKMR vorgeschlagen und vom Lenkungsausschuss genehmigt.</p><p>Die Frage der verfügbaren Rechtsmittel bei polizeilichen Übergriffen sowie der Unabhängigkeit der mit diesen Fällen beauftragten Behörden wird in der Schweiz seit vielen Jahren diskutiert. Die Studie des SKMR leistet einen Beitrag zu dieser Debatte, indem sie einen Überblick über die bestehenden Mechanismen auf den verschiedenen Staatsebenen gibt.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Polizei wichtige und gute Arbeit leistet. Der Auftrag für diese Studie stellt diese Überzeugung in keiner Weise infrage und bedeutet auch nicht, dass das Thema Priorität vor anderen relevanten Menschenrechtsfragen hat.</p><p>4. Die Motion 14.3318 konzentriert sich auf Druckerzeugnisse der zentralen und dezentralen Bundesverwaltung; insofern ist der Jahresbericht des SKMR nicht von der Motion betroffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Schweizerische Kompetenzzentraum für Menschenrechte (SKMR) hat den Mitgliedern der eidgenössischen Räte am 11. August 2014 den Jahresbericht 2013 zugestellt. Dieser wirft folgende zusätzliche Fragen auf:</p><p>1. Finanzen: Das SKMR erhält als Pilotprojekt des EDA und des EJPD einen Bundesbeitrag von Fr. 925 925.94. Die Drittmitteleinnahmen von 369 806 Franken stammen ebenfalls zur Hauptsache aus Bundesaufträgen. Da die Erfolgsrechnung im 21-seitigen Bericht lediglich eine Viertelseite umfasst, sind - ausser dem Hinweis auf den Personalaufwand in Höhe von rund 860 000 Franken - keine Details über die weitere Verwendung der Bundesmittel ersichtlich. Kann der Bundesrat für mehr finanzielle Transparenz sorgen, insbesondere was die Bundesaufträge anbetrifft, und zudem das SKMR anweisen, künftig eine Rechnung vorzulegen, die dieses Begriffes würdig ist?</p><p>2. Beirat: Im 40-köpfigen Beirat des Zentrums sitzen auch zehn aktive eidgenössische Parlamentarier. Wozu braucht dieses Pilotprojekt einen derart grossen Beirat? Wie hoch beziffern sich die Bezüge und Spesen dieses Beirates? Wie verhält es sich bei der Einsitznahme von zehn Parlamentariern in diesem Beirat mit dem verfassungsmässigen Prinzip der Trennung der Gewalten?</p><p>3. Tätigkeit: An erster Stelle der Tätigkeiten von 2013 verweist das SKMR auf den "Rechtsschutz gegen übermässige Polizeigewalt". Hält es der Bundesrat für sinnvoll, dass sich dieses bundesfinanzierte Zentrum in erster Priorität mit diesem Thema befasst, in einer Epoche, wo Hooliganismus, IS-Terrorismus, links- und rechtsextremistische Exzesse, Hausbesetzungen, organisierte Kriminalität usw. in den Polizeikorps immer mehr Verletzte und Demotivation hinterlassen?</p><p>4. Verhältnis zur Motion 14.3318: Mit dieser Motion über die "Zustellung von Druckerzeugnissen des Bundes an Parlamentsmitglieder", die der Bundesrat am 20. August 2014 zur Annahme beantragt hat, plädiere ich für Zurückhaltung bei der Zustellung von Druckerzeugnissen an Parlamentarier sowie für die Einräumung eines Wahlrechts, ob und in welcher Form ein Parlamentsglied solche Druckerzeugnisse beziehen möchte. Gehe ich Recht in der Annahme, dass der Jahresbericht des SKMR bei Annahme dieser Motion durch die beiden Räte künftig ebenfalls von diesem Wahlrecht erfasst ist?</p>
    • Kritische Fragen zum Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte

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