Aargauer Bewerbung für die nächste Landesausstellung

ShortId
14.3820
Id
20143820
Updated
28.07.2023 06:21
Language
de
Title
Aargauer Bewerbung für die nächste Landesausstellung
AdditionalIndexing
2831;04;regionale Zusammenarbeit;Landesausstellung;interkantonale Zusammenarbeit
1
  • L04K01060303, Landesausstellung
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
  • L07K08070102010708, regionale Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Die Initiierung der Planung einer Landesausstellung liegt in der Verantwortung von Kantonen oder Regionen. Daher hat der Bundesrat weder eine öffentliche Projektausschreibung veranlasst noch Kantone oder Regionen angefragt. Es steht allen Kantonen und Regionen frei, ein Expo-Projekt zu lancieren. Die Initiative für das erwähnte Projekt der Ostschweiz ging von den Trägerkantonen aus, welche 2011 eine Absichtserklärung verabschiedeten und dem Bundesrat 2013 ein erstes "Dossier Masterplan" unterbreiteten. Der Bundesrat wird sich zu gegebener Zeit dazu äussern.</p><p>3. Im Zusammenhang mit der kantonsübergreifenden Abstimmung misst der Bundesrat der Haltung der Konferenz der Kantonsregierungen zu möglichen Projektvorhaben grosse Bedeutung bei. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat dem Ostschweizer Projekt am 20. Juni 2014 einstimmig die Unterstützung zugesichert. Das Format einer Landesausstellung verlangt eine enge Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Verwaltung und anderen Interessengruppen.</p><p>4. Die Entscheidungskompetenz, ob ein Projektauswahlverfahren durchzuführen ist, obliegt dem Bundesrat. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich am 20. Juni 2014 alle 26 Kantone zu einer Landesaustellung im Raum Bodensee/Ostschweiz bekannt und dem Projekt Expo 2027 der Ostschweizer Kantone einstimmig ihre Unterstützung zugesagt haben. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat seine Unterstützung zum KdK-Entscheid mit Schreiben vom 12. November 2014 an das Staatssekretariat für Wirtschaft erneut bestätigt.</p><p>Es wurden seitens Kantone oder Regionen dem Bundesrat keine weiteren Pläne für eine Landesausstellung angekündigt.</p><p>5. Ob ein Kriterienrahmen vonseiten des Bundes notwendig sein wird, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit bestimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Kanton Aargau mehren sich die Bestrebungen, sich für eine Durchführung der Expo 2027 zu bewerben.</p><p>Der Kanton Aargau ist nach Wirtschaftskraft immerhin der viertstärkste Kanton. In den Kantonen Zürich, Bern, Waadt, Genf und auch im Drei-Seen-Land wurden bereits Landesausstellungen durchgeführt. Bekannt wurde bis jetzt eine Ostschweizer Kandidatur. Nach meiner Anfrage in der Fragestunde wusste der Bundesrat noch nichts von einer Aargauer Kandidatur; er will es den Regionen bzw. den Kantonen überlassen, das Konzept zu bestimmen. Wie der Bundesrat weiter antwortete, gibt es weder Bewerbungsfristen noch vordefinierte Zeitpläne. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist das konkrete Vorgehen, wurden Regionen oder Kantone angefragt, wenn ja, durch welche Stelle, erfolgte eine öffentliche Projektausschreibung, um sich bewerben zu können, wo ist sie ersichtlich, und wo wird die Bewerbung eingereicht?</p><p>2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann eine Bewerbung eingereicht werden, haben alle Bewerber die gleichen Chancen?</p><p>3. Welche Rolle nimmt in dieser Angelegenheit die Konferenz der Kantonsregierungen ein, welche die Wirtschaft und die Verbände sowie andere Interessengruppen?</p><p>4. Wer wählt oder bestimmt den Standort der nächsten Landesausstellung, wenn mehrere Bewerbungen vorliegen, und sind inzwischen weitere Kandidaturen bekannt?</p><p>5. Die Landesausstellung ist eine nationale Repräsentation. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein definierter Kriterienrahmen für mögliche Bewerber unabdingbar ist?</p>
  • Aargauer Bewerbung für die nächste Landesausstellung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Die Initiierung der Planung einer Landesausstellung liegt in der Verantwortung von Kantonen oder Regionen. Daher hat der Bundesrat weder eine öffentliche Projektausschreibung veranlasst noch Kantone oder Regionen angefragt. Es steht allen Kantonen und Regionen frei, ein Expo-Projekt zu lancieren. Die Initiative für das erwähnte Projekt der Ostschweiz ging von den Trägerkantonen aus, welche 2011 eine Absichtserklärung verabschiedeten und dem Bundesrat 2013 ein erstes "Dossier Masterplan" unterbreiteten. Der Bundesrat wird sich zu gegebener Zeit dazu äussern.</p><p>3. Im Zusammenhang mit der kantonsübergreifenden Abstimmung misst der Bundesrat der Haltung der Konferenz der Kantonsregierungen zu möglichen Projektvorhaben grosse Bedeutung bei. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) hat dem Ostschweizer Projekt am 20. Juni 2014 einstimmig die Unterstützung zugesichert. Das Format einer Landesausstellung verlangt eine enge Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft, Verwaltung und anderen Interessengruppen.</p><p>4. Die Entscheidungskompetenz, ob ein Projektauswahlverfahren durchzuführen ist, obliegt dem Bundesrat. Der Bundesrat nimmt zur Kenntnis, dass sich am 20. Juni 2014 alle 26 Kantone zu einer Landesaustellung im Raum Bodensee/Ostschweiz bekannt und dem Projekt Expo 2027 der Ostschweizer Kantone einstimmig ihre Unterstützung zugesagt haben. Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat seine Unterstützung zum KdK-Entscheid mit Schreiben vom 12. November 2014 an das Staatssekretariat für Wirtschaft erneut bestätigt.</p><p>Es wurden seitens Kantone oder Regionen dem Bundesrat keine weiteren Pläne für eine Landesausstellung angekündigt.</p><p>5. Ob ein Kriterienrahmen vonseiten des Bundes notwendig sein wird, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit bestimmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Kanton Aargau mehren sich die Bestrebungen, sich für eine Durchführung der Expo 2027 zu bewerben.</p><p>Der Kanton Aargau ist nach Wirtschaftskraft immerhin der viertstärkste Kanton. In den Kantonen Zürich, Bern, Waadt, Genf und auch im Drei-Seen-Land wurden bereits Landesausstellungen durchgeführt. Bekannt wurde bis jetzt eine Ostschweizer Kandidatur. Nach meiner Anfrage in der Fragestunde wusste der Bundesrat noch nichts von einer Aargauer Kandidatur; er will es den Regionen bzw. den Kantonen überlassen, das Konzept zu bestimmen. Wie der Bundesrat weiter antwortete, gibt es weder Bewerbungsfristen noch vordefinierte Zeitpläne. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie ist das konkrete Vorgehen, wurden Regionen oder Kantone angefragt, wenn ja, durch welche Stelle, erfolgte eine öffentliche Projektausschreibung, um sich bewerben zu können, wo ist sie ersichtlich, und wo wird die Bewerbung eingereicht?</p><p>2. Bis zu welchem Zeitpunkt kann eine Bewerbung eingereicht werden, haben alle Bewerber die gleichen Chancen?</p><p>3. Welche Rolle nimmt in dieser Angelegenheit die Konferenz der Kantonsregierungen ein, welche die Wirtschaft und die Verbände sowie andere Interessengruppen?</p><p>4. Wer wählt oder bestimmt den Standort der nächsten Landesausstellung, wenn mehrere Bewerbungen vorliegen, und sind inzwischen weitere Kandidaturen bekannt?</p><p>5. Die Landesausstellung ist eine nationale Repräsentation. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass ein definierter Kriterienrahmen für mögliche Bewerber unabdingbar ist?</p>
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