Thematisierung der Religionsfreiheit in bilateralen und multilateralen Kontakten und Gremien

ShortId
14.3824
Id
20143824
Updated
20.05.2026 20:55
Language
de
Title
Thematisierung der Religionsfreiheit in bilateralen und multilateralen Kontakten und Gremien
AdditionalIndexing
08;2831;1236;internationale Beziehungen;Minderheitenschutz;Religionsfreiheit;Menschenrechte
1
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
  • L04K05020406, Minderheitenschutz
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L02K1002, internationale Beziehungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Artikel 54 der Bundesverfassung beauftragt den Bund, in seinen Beziehungen zum Ausland einen Beitrag an die Achtung der Menschenrechte zu leisten. Die Religionsfreiheit ist ein solches Menschenrecht, das in den letzten Jahren verstärkt unter Druck gekommen ist.</p><p>168 Staaten haben bis heute den völkerrechtlich verbindlichen Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Uno-Pakt II) vom 16. Dezember 1966 ratifiziert. Sie stehen damit in der Pflicht, sich für die Religionsfreiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Sowohl der Uno-Menschenrechtsrat als auch die Uno-Generalversammlung haben im Jahr 2011 eine Resolution zur Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung, Aufruf zu Gewalt und Gewalt gegen Personen auf der Basis von Religion und Glauben (A/RES/66/167) verabschiedet. Dies zeigt, dass die Uno der Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht Priorität einräumt.</p><p>Dennoch wird die Religionsfreiheit in vielen Ländern - auch in Unterzeichnerstaaten des Uno-Paktes II - überhaupt nicht oder nur fragmentarisch gewährt. Die Schweiz steht in der Pflicht, diese Staaten an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte zu erinnern. Als gut vernetztes Land und basierend auf dem Prinzip der Universalität der Aussenbeziehungen verfügt die Schweiz über optimale Voraussetzungen, um sich weltweit für dieses wichtige Grundrecht einzusetzen. Als Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen hat die Schweiz viele Möglichkeiten, entsprechend Einfluss zu nehmen. Auch Treffen von Bundesrätinnen und Bundesräten bzw. von Angehörigen des diplomatischen Korps mit Vertretungen von betreffenden Staaten sollen in Zukunft zum Zwecke der Förderung der Religionsfreiheit eingesetzt werden.</p>
  • <p>Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz bringt sich die Schweiz aktiv in die zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE ein und unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf, namentlich in verschiedenen Menschenrechtsdialogen.</p><p>Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Schweiz ihr multilaterales und bilaterales Engagement zum Schutze von religiösen und anderen Minderheiten weiterführt und den sich verändernden Gegebenheiten laufend anpasst. In diesem Sinn wird die Annahme der Motion beantragt. Er ist darüber hinaus bereit, die Situation bedrohter religiöser Minderheiten sowie diesbezüglich ergriffener Massnahmen im Rahmen des aussenpolitischen Bericht in Zukunft stärker zu beleuchten, dies in Erfüllung des Postulates von Siebenthal 14.3823, welches er zur Annahme empfiehlt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich auch für den Schutz religiöser Minderheiten in ihrem Heimatland einzusetzen. Auf bilateraler und multilateraler Ebene sind von Schweizer Seite das Thema Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser Minderheiten systematisch zu thematisieren.</p>
  • Thematisierung der Religionsfreiheit in bilateralen und multilateralen Kontakten und Gremien
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 54 der Bundesverfassung beauftragt den Bund, in seinen Beziehungen zum Ausland einen Beitrag an die Achtung der Menschenrechte zu leisten. Die Religionsfreiheit ist ein solches Menschenrecht, das in den letzten Jahren verstärkt unter Druck gekommen ist.</p><p>168 Staaten haben bis heute den völkerrechtlich verbindlichen Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Uno-Pakt II) vom 16. Dezember 1966 ratifiziert. Sie stehen damit in der Pflicht, sich für die Religionsfreiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Sowohl der Uno-Menschenrechtsrat als auch die Uno-Generalversammlung haben im Jahr 2011 eine Resolution zur Bekämpfung von Intoleranz, negativer Stereotypisierung, Stigmatisierung, Diskriminierung, Aufruf zu Gewalt und Gewalt gegen Personen auf der Basis von Religion und Glauben (A/RES/66/167) verabschiedet. Dies zeigt, dass die Uno der Religionsfreiheit als grundlegendes Menschenrecht Priorität einräumt.</p><p>Dennoch wird die Religionsfreiheit in vielen Ländern - auch in Unterzeichnerstaaten des Uno-Paktes II - überhaupt nicht oder nur fragmentarisch gewährt. Die Schweiz steht in der Pflicht, diese Staaten an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zur Einhaltung der Menschenrechte zu erinnern. Als gut vernetztes Land und basierend auf dem Prinzip der Universalität der Aussenbeziehungen verfügt die Schweiz über optimale Voraussetzungen, um sich weltweit für dieses wichtige Grundrecht einzusetzen. Als Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen hat die Schweiz viele Möglichkeiten, entsprechend Einfluss zu nehmen. Auch Treffen von Bundesrätinnen und Bundesräten bzw. von Angehörigen des diplomatischen Korps mit Vertretungen von betreffenden Staaten sollen in Zukunft zum Zwecke der Förderung der Religionsfreiheit eingesetzt werden.</p>
    • <p>Zum Schutz und zur Förderung der Religionsfreiheit, aber auch zur Vorbeugung gegen jede Form religiöser Intoleranz bringt sich die Schweiz aktiv in die zuständigen Gremien internationaler Organisationen wie der Uno und der OSZE ein und unterstützt in diesem Kontext Resolutionen im Menschenrechtsrat und in der Generalversammlung der Vereinten Nationen. Auf bilateraler Ebene nimmt die Schweiz die Themen Religionsfreiheit und Minderheitenrechte regelmässig auf, namentlich in verschiedenen Menschenrechtsdialogen.</p><p>Für den Bundesrat ist es wichtig, dass die Schweiz ihr multilaterales und bilaterales Engagement zum Schutze von religiösen und anderen Minderheiten weiterführt und den sich verändernden Gegebenheiten laufend anpasst. In diesem Sinn wird die Annahme der Motion beantragt. Er ist darüber hinaus bereit, die Situation bedrohter religiöser Minderheiten sowie diesbezüglich ergriffener Massnahmen im Rahmen des aussenpolitischen Bericht in Zukunft stärker zu beleuchten, dies in Erfüllung des Postulates von Siebenthal 14.3823, welches er zur Annahme empfiehlt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sich auch für den Schutz religiöser Minderheiten in ihrem Heimatland einzusetzen. Auf bilateraler und multilateraler Ebene sind von Schweizer Seite das Thema Religionsfreiheit sowie der Schutz religiöser Minderheiten systematisch zu thematisieren.</p>
    • Thematisierung der Religionsfreiheit in bilateralen und multilateralen Kontakten und Gremien

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