Datenerhebung für den Vollzug der Agrarpolitik vereinheitlichen
- ShortId
-
14.3838
- Id
-
20143838
- Updated
-
28.07.2023 06:34
- Language
-
de
- Title
-
Datenerhebung für den Vollzug der Agrarpolitik vereinheitlichen
- AdditionalIndexing
-
55;04;Agrarpolitik (allgemein);Kantonsvergleich;Angleichung der Normen;Datenerhebung
- 1
-
- L03K140103, Agrarpolitik (allgemein)
- L04K12030402, Datenerhebung
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L03K020219, Kantonsvergleich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Um den Vollzug der Agrarpolitik des Bundes sicherzustellen, ist eine sehr umfassende Datengrundlage über die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe unabdingbar. Da der Bund selber die nötigen Systeme nicht zur Verfügung stellt, sind die Kantone auf Eigenentwicklungen angewiesen. Diese sind sehr heterogen in ihrer Funktionsweise und auch in ihrem Umfang. Der Betrieb und die Weiterentwicklung dieser verschiedenen Systeme mit demselben Zweck wie auch die Abstimmung der Daten sind entsprechend aufwendig und kostenintensiv. Eine Vereinheitlichung dieser Systeme ist aus Effizienzgründen anzustreben. Durch die Vielfalt der Systeme und die diversen Schnittstellen zwischen Bund und Kantonen ist der Datenschutz entsprechend herausfordernd. Es ist nicht klar, ob alle gesammelten Daten wirklich für den Vollzug erforderlich sind und ob die Sicherheit der Daten jederzeit gewährleistet ist.</p>
- <p>Der Bund hat den Vollzug im Bereich der Direktzahlungen, des Veterinärwesens und der Lebensmittelsicherheit an die Kantone übertragen. Die Zuständigkeit für die Entwicklung und den Betrieb sowie die Finanzierung der erforderlichen Informationssysteme ist in der jeweiligen Gesetzgebung geregelt. Dementsprechend finanzieren Bund und Kantone jeweils ihre eigenen Systeme. Zentral betriebene Anwendungen mit Zugang für Landwirte oder Tierhalter werden vom Bund getragen oder über Gebühren mitfinanziert (Tierverkehr). Bei gemeinsamer Systemnutzung Bund/Kantone erfolgt eine Kofinanzierung durch die Kantone.</p><p>Gemeinsam mit den Kantonen hat der Bund 2007 und 2008 umfassende Abklärungen im Sinn des Postulates durchgeführt. Aus diesen Arbeiten resultierte, dass es sinnvoll ist, sowohl zentrale wie dezentrale Systeme zu betreiben und diese zu vernetzen. In der Folge wurden zentrale Anwendungen wie das Agate-Portal, Hoduflu (Internetapplikation zur Dokumentation der Nährstoffflüsse von und zu Landwirtschaftsbetrieben) oder Applikationen im Veterinärbereich realisiert. Damit wurde die Harmonisierung des Vollzugs über IT-gestützte Geschäftsprozesse erreicht, und gleichzeitig konnten kantonale Eigenentwicklungen vermieden werden. Des Weiteren wurde gemeinsam mit den Kantonen bewusst der Entscheid gefällt, die kantonal organisierte Administration der Direktzahlungen weiterzuführen. In den fünf dezentral betriebenen Kantonssystemen werden zusätzlich kantonale Beiträge verwaltet und Daten von nichtdirektzahlungsberechtigten Betrieben, von Tierhaltungen oder Direktvermarktern erhoben. Letztere werden zu veterinär- und lebensmittelrechtlichen sowie statistischen Zwecken nach einheitlichen Vorgaben an den Bund weitergeleitet.</p><p>Der Bund betrachtet es als seine Daueraufgabe, die Systemlandschaft weiterzuentwickeln und dabei mögliche Vereinfachungen zu prüfen und umzusetzen. Aktuell ist das BLW daran, unter Einbezug von Landwirten, anderen Bundesstellen, den Kantonen und fachkundigen Dritten, die Strategie der künftigen Agrardatenadministration zu erarbeiten.</p><p>Die Bundesvorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden umgesetzt.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist das Postulat erfüllt, da die entsprechenden Analysen bereits erfolgt und die notwendigen Massnahmen eingeleitet sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Systematik der Datenerhebung zum Vollzug zu analysieren und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:</p><p>1. Prüfung der Möglichkeit zur Vereinheitlichung der Systeme in den Kantonen oder Bereitstellung einer einheitlichen Bundeslösung;</p><p>2. Präzisierung der Zuständigkeit von Bund und Kantonen in der Entwicklung der erforderlichen Systeme, auch in Bezug auf die Finanzierung;</p><p>3. Sicherstellung des Datenschutzes und einer Minimierung der erfassten Daten.</p>
- Datenerhebung für den Vollzug der Agrarpolitik vereinheitlichen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Um den Vollzug der Agrarpolitik des Bundes sicherzustellen, ist eine sehr umfassende Datengrundlage über die einzelnen Landwirtschaftsbetriebe unabdingbar. Da der Bund selber die nötigen Systeme nicht zur Verfügung stellt, sind die Kantone auf Eigenentwicklungen angewiesen. Diese sind sehr heterogen in ihrer Funktionsweise und auch in ihrem Umfang. Der Betrieb und die Weiterentwicklung dieser verschiedenen Systeme mit demselben Zweck wie auch die Abstimmung der Daten sind entsprechend aufwendig und kostenintensiv. Eine Vereinheitlichung dieser Systeme ist aus Effizienzgründen anzustreben. Durch die Vielfalt der Systeme und die diversen Schnittstellen zwischen Bund und Kantonen ist der Datenschutz entsprechend herausfordernd. Es ist nicht klar, ob alle gesammelten Daten wirklich für den Vollzug erforderlich sind und ob die Sicherheit der Daten jederzeit gewährleistet ist.</p>
- <p>Der Bund hat den Vollzug im Bereich der Direktzahlungen, des Veterinärwesens und der Lebensmittelsicherheit an die Kantone übertragen. Die Zuständigkeit für die Entwicklung und den Betrieb sowie die Finanzierung der erforderlichen Informationssysteme ist in der jeweiligen Gesetzgebung geregelt. Dementsprechend finanzieren Bund und Kantone jeweils ihre eigenen Systeme. Zentral betriebene Anwendungen mit Zugang für Landwirte oder Tierhalter werden vom Bund getragen oder über Gebühren mitfinanziert (Tierverkehr). Bei gemeinsamer Systemnutzung Bund/Kantone erfolgt eine Kofinanzierung durch die Kantone.</p><p>Gemeinsam mit den Kantonen hat der Bund 2007 und 2008 umfassende Abklärungen im Sinn des Postulates durchgeführt. Aus diesen Arbeiten resultierte, dass es sinnvoll ist, sowohl zentrale wie dezentrale Systeme zu betreiben und diese zu vernetzen. In der Folge wurden zentrale Anwendungen wie das Agate-Portal, Hoduflu (Internetapplikation zur Dokumentation der Nährstoffflüsse von und zu Landwirtschaftsbetrieben) oder Applikationen im Veterinärbereich realisiert. Damit wurde die Harmonisierung des Vollzugs über IT-gestützte Geschäftsprozesse erreicht, und gleichzeitig konnten kantonale Eigenentwicklungen vermieden werden. Des Weiteren wurde gemeinsam mit den Kantonen bewusst der Entscheid gefällt, die kantonal organisierte Administration der Direktzahlungen weiterzuführen. In den fünf dezentral betriebenen Kantonssystemen werden zusätzlich kantonale Beiträge verwaltet und Daten von nichtdirektzahlungsberechtigten Betrieben, von Tierhaltungen oder Direktvermarktern erhoben. Letztere werden zu veterinär- und lebensmittelrechtlichen sowie statistischen Zwecken nach einheitlichen Vorgaben an den Bund weitergeleitet.</p><p>Der Bund betrachtet es als seine Daueraufgabe, die Systemlandschaft weiterzuentwickeln und dabei mögliche Vereinfachungen zu prüfen und umzusetzen. Aktuell ist das BLW daran, unter Einbezug von Landwirten, anderen Bundesstellen, den Kantonen und fachkundigen Dritten, die Strategie der künftigen Agrardatenadministration zu erarbeiten.</p><p>Die Bundesvorgaben zum Datenschutz und zur Datensicherheit werden umgesetzt.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist das Postulat erfüllt, da die entsprechenden Analysen bereits erfolgt und die notwendigen Massnahmen eingeleitet sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Systematik der Datenerhebung zum Vollzug zu analysieren und gegebenenfalls die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Folgende Aspekte sind zu berücksichtigen:</p><p>1. Prüfung der Möglichkeit zur Vereinheitlichung der Systeme in den Kantonen oder Bereitstellung einer einheitlichen Bundeslösung;</p><p>2. Präzisierung der Zuständigkeit von Bund und Kantonen in der Entwicklung der erforderlichen Systeme, auch in Bezug auf die Finanzierung;</p><p>3. Sicherstellung des Datenschutzes und einer Minimierung der erfassten Daten.</p>
- Datenerhebung für den Vollzug der Agrarpolitik vereinheitlichen
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