Keine Einschränkungen für den Einsatz von Helikoptern auf den Landesflughäfen
- ShortId
-
14.3841
- Id
-
20143841
- Updated
-
28.07.2023 06:36
- Language
-
de
- Title
-
Keine Einschränkungen für den Einsatz von Helikoptern auf den Landesflughäfen
- AdditionalIndexing
-
48;Flughafen;Hubschrauber;Luftverkehr
- 1
-
- L05K1804010302, Hubschrauber
- L04K18040101, Flughafen
- L04K18040104, Luftverkehr
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss entsprechenden Beschlüssen soll nach dem politischen Willen von Bundesrat und Parlament der Wirtschaftsstandort und der internationale Konferenzort Genf nachhaltig gestärkt werden. Eine abweichende politische Meinung zu den Standorten Zürich und Basel mit ihren Landesflughäfen ist nicht erkennbar. Neben einer guten Einbindung in das internationale Luftverkehrsnetz gehört zu einer Stärkung dieser Standorte auch ein funktionierender Flugdienst mit Helikoptern von und zu diesen Flughäfen. Dieser Flugdienst ist wegen zunehmenden Restriktionen eingeschränkt und gefährdet. Deshalb besteht politischer Handlungsbedarf.</p>
- <p>Auf dem Flughafen Genf bestehen aufgrund von Kapazitätsengpässen und Sicherheitsüberlegungen gewisse Einschränkungen für den Helikopterbetrieb. Das Bundesgericht hat die getroffenen Sicherheitsmassnahmen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt Bazl bezüglich der sog. Wirbelschleppen (wake turbulences) bestätigt (BGE 02.06.2014 2C_1019/2013). Zurzeit laufen Gespräche zwischen dem Bazl und dem Flughafen Genf, um den Helikopterbetrieb auch in Zukunft sicher gewährleisten zu können (Harmonisierung der Flugrouten). Ein zusätzlicher Bundeseinfluss ist damit für den Helikopterbetrieb am Flughafen Genf nicht erforderlich.</p><p>Am Flughafen Zürich bestehen über die Mittagszeit (12.45-14.25 Uhr) Einschränkungen für kommerzielle und private Helikopterflüge. Erlaubt sind einzig Polizei- und Rettungsflüge sowie technisch bedingte Flüge. Ausser bei gewissen Kapazitätsengpässen bestehen darüber hinaus keine weiteren Einschränkungen für den Helikopterbetrieb. Gemäss Prognose für den Flughafen Zürich wird erwartet, dass die Kapazitätsgrenze im Jahr 2030 erreicht sein wird. Dies wird allenfalls zu weiteren Restriktionen für die Kleinaviatik führen. Inwiefern der Helikopterbetrieb davon betroffen sein wird, lässt sich heute indessen noch nicht abschätzen. Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 3. September 2014, den Militärflugplatz Dübendorf zivil umzunutzen, kann eine gewisse Verlagerung der Kleinaviatik und des Helikopterbetriebs von Zürich nach Dübendorf erfolgen. Weiteren politischen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat derzeit nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass der operative Einsatz von Helikoptern von und zu den schweizerischen Landesflughäfen umfassend sichergestellt und nicht eingeschränkt wird.</p>
- Keine Einschränkungen für den Einsatz von Helikoptern auf den Landesflughäfen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss entsprechenden Beschlüssen soll nach dem politischen Willen von Bundesrat und Parlament der Wirtschaftsstandort und der internationale Konferenzort Genf nachhaltig gestärkt werden. Eine abweichende politische Meinung zu den Standorten Zürich und Basel mit ihren Landesflughäfen ist nicht erkennbar. Neben einer guten Einbindung in das internationale Luftverkehrsnetz gehört zu einer Stärkung dieser Standorte auch ein funktionierender Flugdienst mit Helikoptern von und zu diesen Flughäfen. Dieser Flugdienst ist wegen zunehmenden Restriktionen eingeschränkt und gefährdet. Deshalb besteht politischer Handlungsbedarf.</p>
- <p>Auf dem Flughafen Genf bestehen aufgrund von Kapazitätsengpässen und Sicherheitsüberlegungen gewisse Einschränkungen für den Helikopterbetrieb. Das Bundesgericht hat die getroffenen Sicherheitsmassnahmen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt Bazl bezüglich der sog. Wirbelschleppen (wake turbulences) bestätigt (BGE 02.06.2014 2C_1019/2013). Zurzeit laufen Gespräche zwischen dem Bazl und dem Flughafen Genf, um den Helikopterbetrieb auch in Zukunft sicher gewährleisten zu können (Harmonisierung der Flugrouten). Ein zusätzlicher Bundeseinfluss ist damit für den Helikopterbetrieb am Flughafen Genf nicht erforderlich.</p><p>Am Flughafen Zürich bestehen über die Mittagszeit (12.45-14.25 Uhr) Einschränkungen für kommerzielle und private Helikopterflüge. Erlaubt sind einzig Polizei- und Rettungsflüge sowie technisch bedingte Flüge. Ausser bei gewissen Kapazitätsengpässen bestehen darüber hinaus keine weiteren Einschränkungen für den Helikopterbetrieb. Gemäss Prognose für den Flughafen Zürich wird erwartet, dass die Kapazitätsgrenze im Jahr 2030 erreicht sein wird. Dies wird allenfalls zu weiteren Restriktionen für die Kleinaviatik führen. Inwiefern der Helikopterbetrieb davon betroffen sein wird, lässt sich heute indessen noch nicht abschätzen. Mit dem Entscheid des Bundesrates vom 3. September 2014, den Militärflugplatz Dübendorf zivil umzunutzen, kann eine gewisse Verlagerung der Kleinaviatik und des Helikopterbetriebs von Zürich nach Dübendorf erfolgen. Weiteren politischen Handlungsbedarf sieht der Bundesrat derzeit nicht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt sicherzustellen, dass der operative Einsatz von Helikoptern von und zu den schweizerischen Landesflughäfen umfassend sichergestellt und nicht eingeschränkt wird.</p>
- Keine Einschränkungen für den Einsatz von Helikoptern auf den Landesflughäfen
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