Konzentration der Polizeiorgane des Bundes an einer einzigen zuständigen Stelle
- ShortId
-
14.3843
- Id
-
20143843
- Updated
-
28.07.2023 06:35
- Language
-
de
- Title
-
Konzentration der Polizeiorgane des Bundes an einer einzigen zuständigen Stelle
- AdditionalIndexing
-
04;09;Kompetenzregelung;Koordination;öffentliche Ordnung;Polizei
- 1
-
- L04K04030304, Polizei
- L04K08020314, Koordination
- L03K080704, Kompetenzregelung
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat widmete sich bereits vor Kurzem der Frage einer allfälligen Zusammenführung der Dienststellen beim Bund, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind. In seinem Bericht vom 7. März 2014 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2013 (14.006) beantragte er die Abschreibung des Postulates Vaudroz 02.3742, "Schaffung eines Sicherheitsdepartementes", mit der Begründung, dass eine weitere Anpassung der Verwaltungsstrukturen zurzeit nicht erforderlich ist. Der Nationalrat stimmte am 2. Juni 2014 der Abschreibung zu. Der Bundesrat sieht heute keinen Anlass, von dieser Einschätzung abzuweichen.</p><p>Einerseits hat der Bundesrat seit dem Abschluss des Projekts "Überprüfung des Systems innere Sicherheit Schweiz (Usis)" im Jahr 2004 strukturelle Massnahmen zur wirksamen Koordination und zur Zusammenarbeit unter den mit Sicherheitsaufgaben betrauten Bundesstellen beschlossen. Er übertrug den Vorsitz seines Sicherheitsausschusses (SiA) dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und beauftragte den SiA, einen departementsübergreifenden Krisenstab zu schaffen. Im Jahr 2011 beschloss der Bundesrat zudem, die Lenkungsgruppe Sicherheit auf eine Kerngruppe (KGSi) zu reduzieren und den Stab des SiA abzuschaffen. Im Mai 2008 beschloss er, den nachrichtendienstlichen Teil des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) per Anfang 2009 vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) ins VBS zu transferieren, und hielt im Übrigen fest, seine Exekutivaufgaben mit der geltenden Struktur der Departemente weiter auszuüben bzw. auf die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes zu verzichten.</p><p>Auch was die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen angeht, hat sich der Bundesrat in den letzten Jahren laufend mit Fragen der inneren Sicherheit befasst und dabei mit den Kantonen die notwendigen Evaluationen und Anpassungen vorgenommen. Auf Vorschlag des Bundesrates haben Bund und Kantone im Nachgang zum Sicherheitspolitischen Bericht 2010 des Bundesrates (Sipol B 2010) und im Bestreben, die sicherheitspolitischen Instrumente besser aufeinander abzustimmen, einen Konsultations- und Koordinationsmechanismus des Sicherheitsverbunds (KKM SVS) geschaffen. Dieser verbindet die zuständigen Stellen, mit dem Ziel, dass Bund und Kantone Entscheide und Massnahmen auf politisch-strategischer und operativer Stufe effizienter und effektiver aufeinander abstimmen. Der Mechanismus befindet sich bis Mitte 2015 in einer Pilotphase. Über dessen Weiterführung wird aufgrund der Evaluation, welche von alt Regierungsrat Markus Notter geleitet wird, bis Mitte 2015 durch Bund und Kantone entschieden. Um die Effizienz und Effektivität der Polizeikooperation zwischen der Bundeskriminalpolizei und den kantonalen sowie städtischen Polizeikorps zu steigern, haben das EJPD und die KKJPD am 14./15. November 2013 zudem eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei wurde mit Vereinbarung vom 1. April 2014 weiter gestärkt.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine erneute Prüfung zur organisatorischen Konzentration der Organe des Bundes mit polizeilichen Befugnissen nicht für zielführend. So wurde dem Bundesrat von den Kantonen bisher auch nicht signalisiert, dass eine organisatorische Zusammenführung der im Bereich der inneren Sicherheit tätigen Bundesbehörden die Zusammenarbeit grundsätzlich verbessern würde.</p><p>Schliesslich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Behandlung und Einschätzung einer sicherheitsrelevanten Angelegenheit aus einer unterschiedlichen Perspektive der verschiedenen Verwaltungseinheiten zu umfassenderen und fundierteren Entscheidungsgrundlagen für die politischen Instanzen führt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Gemäss Artikel 57 der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Grundsätzlich sind die Kantone für die innere Sicherheit zuständig und dabei souverän.</p><p>Für die Bewältigung von Bundesaufgaben im Bereich der inneren Sicherheit unterhält der Bund vier operativ tätige Polizeiorgane in vier unterschiedlichen Departementen: Fedpol (EJPD), Militärische Sicherheit (VBS), Grenzwachtkorps (EFD), Transportpolizei (SBB-UVEK).</p><p>Für die kantonalen Polizeikorps ist die Zusammenarbeit über vier Departemente hinweg anspruchsvoll und nicht immer zielführend. Es entstehen Synergieverluste, Zuständigkeitsprobleme und sich zum Teil überlagernde Kommunikationswege zwischen Bund und Kantonen sowie vice versa.</p><p>Mit einer Konzentration der Polizeiorgane des Bundes kann die Effizienz und Effektivität substanziell gesteigert werden. Namentlich: Synergien schaffen und Doppelspurigkeiten vermeiden bei strategischen Entscheiden und der operativen Zusammenarbeit ausserhalb der normalen Lage. Mit einem einzigen Ansprechpartner beim Bund können die Kantone optimaler unterstützt und kann den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes die bestmögliche Sicherheit geboten werden. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes, einen Vorschlag zu erarbeiten, bei dem die polizeilichen Kräfte des Bundes konzentriert werden. Denkbar ist ein dafür verantwortliches Staatssekretariat für die innere Sicherheit.</p>
- Konzentration der Polizeiorgane des Bundes an einer einzigen zuständigen Stelle
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat widmete sich bereits vor Kurzem der Frage einer allfälligen Zusammenführung der Dienststellen beim Bund, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind. In seinem Bericht vom 7. März 2014 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahr 2013 (14.006) beantragte er die Abschreibung des Postulates Vaudroz 02.3742, "Schaffung eines Sicherheitsdepartementes", mit der Begründung, dass eine weitere Anpassung der Verwaltungsstrukturen zurzeit nicht erforderlich ist. Der Nationalrat stimmte am 2. Juni 2014 der Abschreibung zu. Der Bundesrat sieht heute keinen Anlass, von dieser Einschätzung abzuweichen.</p><p>Einerseits hat der Bundesrat seit dem Abschluss des Projekts "Überprüfung des Systems innere Sicherheit Schweiz (Usis)" im Jahr 2004 strukturelle Massnahmen zur wirksamen Koordination und zur Zusammenarbeit unter den mit Sicherheitsaufgaben betrauten Bundesstellen beschlossen. Er übertrug den Vorsitz seines Sicherheitsausschusses (SiA) dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und beauftragte den SiA, einen departementsübergreifenden Krisenstab zu schaffen. Im Jahr 2011 beschloss der Bundesrat zudem, die Lenkungsgruppe Sicherheit auf eine Kerngruppe (KGSi) zu reduzieren und den Stab des SiA abzuschaffen. Im Mai 2008 beschloss er, den nachrichtendienstlichen Teil des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) per Anfang 2009 vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) ins VBS zu transferieren, und hielt im Übrigen fest, seine Exekutivaufgaben mit der geltenden Struktur der Departemente weiter auszuüben bzw. auf die Schaffung eines Sicherheitsdepartementes zu verzichten.</p><p>Auch was die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen angeht, hat sich der Bundesrat in den letzten Jahren laufend mit Fragen der inneren Sicherheit befasst und dabei mit den Kantonen die notwendigen Evaluationen und Anpassungen vorgenommen. Auf Vorschlag des Bundesrates haben Bund und Kantone im Nachgang zum Sicherheitspolitischen Bericht 2010 des Bundesrates (Sipol B 2010) und im Bestreben, die sicherheitspolitischen Instrumente besser aufeinander abzustimmen, einen Konsultations- und Koordinationsmechanismus des Sicherheitsverbunds (KKM SVS) geschaffen. Dieser verbindet die zuständigen Stellen, mit dem Ziel, dass Bund und Kantone Entscheide und Massnahmen auf politisch-strategischer und operativer Stufe effizienter und effektiver aufeinander abstimmen. Der Mechanismus befindet sich bis Mitte 2015 in einer Pilotphase. Über dessen Weiterführung wird aufgrund der Evaluation, welche von alt Regierungsrat Markus Notter geleitet wird, bis Mitte 2015 durch Bund und Kantone entschieden. Um die Effizienz und Effektivität der Polizeikooperation zwischen der Bundeskriminalpolizei und den kantonalen sowie städtischen Polizeikorps zu steigern, haben das EJPD und die KKJPD am 14./15. November 2013 zudem eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei wurde mit Vereinbarung vom 1. April 2014 weiter gestärkt.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat eine erneute Prüfung zur organisatorischen Konzentration der Organe des Bundes mit polizeilichen Befugnissen nicht für zielführend. So wurde dem Bundesrat von den Kantonen bisher auch nicht signalisiert, dass eine organisatorische Zusammenführung der im Bereich der inneren Sicherheit tätigen Bundesbehörden die Zusammenarbeit grundsätzlich verbessern würde.</p><p>Schliesslich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Behandlung und Einschätzung einer sicherheitsrelevanten Angelegenheit aus einer unterschiedlichen Perspektive der verschiedenen Verwaltungseinheiten zu umfassenderen und fundierteren Entscheidungsgrundlagen für die politischen Instanzen führt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Gemäss Artikel 57 der Bundesverfassung sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Grundsätzlich sind die Kantone für die innere Sicherheit zuständig und dabei souverän.</p><p>Für die Bewältigung von Bundesaufgaben im Bereich der inneren Sicherheit unterhält der Bund vier operativ tätige Polizeiorgane in vier unterschiedlichen Departementen: Fedpol (EJPD), Militärische Sicherheit (VBS), Grenzwachtkorps (EFD), Transportpolizei (SBB-UVEK).</p><p>Für die kantonalen Polizeikorps ist die Zusammenarbeit über vier Departemente hinweg anspruchsvoll und nicht immer zielführend. Es entstehen Synergieverluste, Zuständigkeitsprobleme und sich zum Teil überlagernde Kommunikationswege zwischen Bund und Kantonen sowie vice versa.</p><p>Mit einer Konzentration der Polizeiorgane des Bundes kann die Effizienz und Effektivität substanziell gesteigert werden. Namentlich: Synergien schaffen und Doppelspurigkeiten vermeiden bei strategischen Entscheiden und der operativen Zusammenarbeit ausserhalb der normalen Lage. Mit einem einzigen Ansprechpartner beim Bund können die Kantone optimaler unterstützt und kann den Einwohnerinnen und Einwohnern des Landes die bestmögliche Sicherheit geboten werden. </p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen eines Berichtes, einen Vorschlag zu erarbeiten, bei dem die polizeilichen Kräfte des Bundes konzentriert werden. Denkbar ist ein dafür verantwortliches Staatssekretariat für die innere Sicherheit.</p>
- Konzentration der Polizeiorgane des Bundes an einer einzigen zuständigen Stelle
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