Elektrovelos. Gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr

ShortId
14.3850
Id
20143850
Updated
28.07.2023 06:33
Language
de
Title
Elektrovelos. Gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr
AdditionalIndexing
48;Elektrofahrzeug;Strassenverkehrsordnung;Radfahrer/in;Sicherheit im Strassenverkehr
1
  • L06K180102010105, Radfahrer/in
  • L05K1803010102, Elektrofahrzeug
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die neueste Unfallstatistik bringt es an den Tag, die Unfälle mit E-Bikes haben schweizweit um 30 Prozent zugenommen. Insbesondere haben die schweren Unfälle zugenommen, und eine weitere Zunahme ist zu erwarten mit der derzeitigen Entwicklung des Verkaufs von E-Bikes.</p><p>Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen geschaffen bzw. angepasst werden, sodass man auch E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (1000 Watt und mehr) entsprechend büssen kann, wenn sie zu schnell fahren, speziell in Tempo-20- und -30-Zonen. Denn dort ist die Gefahr insbesondere für ältere Menschen, aber auch "normale" Velofahrende und andere Verkehrsteilnehmende exorbitant gestiegen. Tagtäglich kann beobachtet werden, wie sich E-Bike-Fahrende nicht an die Verkehrsregeln halten und durch ihre Fahrweise zu einer grossen Gefahr für Mensch (und Tier) werden, weil man sie kaum bemerkt, weil nahezu geräuschlos! Man soll handeln, bevor wir viele Tote beklagen müssen - dies gehört in ein weiteres Massnahmenpaket zur Strassenverkehrsordnungn nämlich als "Via sicura Velo". Auch beim Veloverkehr ist es, unter Berücksichtigung der vielen verschiedenen Zweiräder, angezeigt, wichtig und richtig, Massnahmen ins Auge zu fassen, bevor es zu spät ist bzw. bevor viel Leid zu beklagen ist! </p>
  • <p>E-Bikes mit einer Leistung von über 1000 Watt gelten als Motorräder. Für diese gilt eine Tachometerpflicht. Sie verfügen zudem über ein Kontrollschild, das von Geschwindigkeitsmessanlagen erfasst werden kann, und dürfen nur mit einem Führerausweis für Motorräder (A, A1) gefahren werden.</p><p>E-Bikes mit einer Tretunterstützung zwischen 26 und 45 Stundenkilometer und einer Leistung bis 1000 Watt (sog. schnelle E-Bikes) gelten als Motorfahrräder. Deren Führer und Führerinnen benötigen einen Führerausweis der Kategorie M und legen somit heute schon eine Prüfung ab. Die schnellen E-Bikes haben bereits ein Kontrollschild, das von den Geschwindigkeitsmessanlagen erfasst werden kann. Eine Tachometerpflicht besteht hingegen nicht. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3490 dargelegt hat, müssen aber auch Führer und Führerinnen von schnellen E-Bikes die Geschwindigkeitsvorschriften einhalten und können bei Widerhandlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die meisten schnellen E-Bikes verfügen zudem über einen Bordcomputer, der die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Tachometerpflicht bei schnellen E-Bikes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als nicht notwendig.</p><p>Ein Verbot der Benutzung von Radwegen erachtet der Bundesrat nicht als zielführend. Geschwindigkeitsniveau und Fahrweise von schnellen E-Bikes sprechen eher für die Gleichstellung mit den übrigen E-Bikes und Velos als für die Gleichstellung mit Motorrädern und Motorwagen. Bei Bedarf haben die Vollzugsbehörden zudem heute schon die Möglichkeit, schnelle E-Bikes im Einzelfall von der Benutzung des Radwegs auszuschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass bei allen E-Bikes ab 1000 Watt (mehr als 25 Stundenkilometer) Tachos vorhanden sind und, wo nicht vorhanden, nachgerüstet werden. Weiter müssen radarfähige Nummernschilder Pflicht werden, und es sind obligatorische Fahrprüfungen einzuführen für E-Bikes ab 1000 Watt. Zu prüfen ist auch, ob sich die schnellen E-Bikes auf den Velowegen bewegen sollen oder Motorrädern gleichzustellen sind.</p>
  • Elektrovelos. Gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die neueste Unfallstatistik bringt es an den Tag, die Unfälle mit E-Bikes haben schweizweit um 30 Prozent zugenommen. Insbesondere haben die schweren Unfälle zugenommen, und eine weitere Zunahme ist zu erwarten mit der derzeitigen Entwicklung des Verkaufs von E-Bikes.</p><p>Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen geschaffen bzw. angepasst werden, sodass man auch E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer (1000 Watt und mehr) entsprechend büssen kann, wenn sie zu schnell fahren, speziell in Tempo-20- und -30-Zonen. Denn dort ist die Gefahr insbesondere für ältere Menschen, aber auch "normale" Velofahrende und andere Verkehrsteilnehmende exorbitant gestiegen. Tagtäglich kann beobachtet werden, wie sich E-Bike-Fahrende nicht an die Verkehrsregeln halten und durch ihre Fahrweise zu einer grossen Gefahr für Mensch (und Tier) werden, weil man sie kaum bemerkt, weil nahezu geräuschlos! Man soll handeln, bevor wir viele Tote beklagen müssen - dies gehört in ein weiteres Massnahmenpaket zur Strassenverkehrsordnungn nämlich als "Via sicura Velo". Auch beim Veloverkehr ist es, unter Berücksichtigung der vielen verschiedenen Zweiräder, angezeigt, wichtig und richtig, Massnahmen ins Auge zu fassen, bevor es zu spät ist bzw. bevor viel Leid zu beklagen ist! </p>
    • <p>E-Bikes mit einer Leistung von über 1000 Watt gelten als Motorräder. Für diese gilt eine Tachometerpflicht. Sie verfügen zudem über ein Kontrollschild, das von Geschwindigkeitsmessanlagen erfasst werden kann, und dürfen nur mit einem Führerausweis für Motorräder (A, A1) gefahren werden.</p><p>E-Bikes mit einer Tretunterstützung zwischen 26 und 45 Stundenkilometer und einer Leistung bis 1000 Watt (sog. schnelle E-Bikes) gelten als Motorfahrräder. Deren Führer und Führerinnen benötigen einen Führerausweis der Kategorie M und legen somit heute schon eine Prüfung ab. Die schnellen E-Bikes haben bereits ein Kontrollschild, das von den Geschwindigkeitsmessanlagen erfasst werden kann. Eine Tachometerpflicht besteht hingegen nicht. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3490 dargelegt hat, müssen aber auch Führer und Führerinnen von schnellen E-Bikes die Geschwindigkeitsvorschriften einhalten und können bei Widerhandlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die meisten schnellen E-Bikes verfügen zudem über einen Bordcomputer, der die gefahrene Geschwindigkeit anzeigt. Der Bundesrat erachtet deshalb eine Tachometerpflicht bei schnellen E-Bikes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit als nicht notwendig.</p><p>Ein Verbot der Benutzung von Radwegen erachtet der Bundesrat nicht als zielführend. Geschwindigkeitsniveau und Fahrweise von schnellen E-Bikes sprechen eher für die Gleichstellung mit den übrigen E-Bikes und Velos als für die Gleichstellung mit Motorrädern und Motorwagen. Bei Bedarf haben die Vollzugsbehörden zudem heute schon die Möglichkeit, schnelle E-Bikes im Einzelfall von der Benutzung des Radwegs auszuschliessen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass bei allen E-Bikes ab 1000 Watt (mehr als 25 Stundenkilometer) Tachos vorhanden sind und, wo nicht vorhanden, nachgerüstet werden. Weiter müssen radarfähige Nummernschilder Pflicht werden, und es sind obligatorische Fahrprüfungen einzuführen für E-Bikes ab 1000 Watt. Zu prüfen ist auch, ob sich die schnellen E-Bikes auf den Velowegen bewegen sollen oder Motorrädern gleichzustellen sind.</p>
    • Elektrovelos. Gezielte Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Strassenverkehr

Back to List