Einführung von Veloschildern zur Identifikation der Besitzer

ShortId
14.3852
Id
20143852
Updated
28.07.2023 06:30
Language
de
Title
Einführung von Veloschildern zur Identifikation der Besitzer
AdditionalIndexing
48;1216;Zulassung des Fahrzeugs;polizeiliche Ermittlung;Velo;Diebstahl
1
  • L05K1803010501, Velo
  • L06K050102010202, Diebstahl
  • L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
  • L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Immer mehr werden die Städte und grösseren Agglomerationen von einem neuen Phänomen heimgesucht, dem sogenannten Velolittering. Tausende von herrenlosen Velos werden irgendwo abgestellt - teilweise gestohlene Räder - und können den Besitzern nicht mehr zugeführt werden. Gleichzeitig werden an allen möglichen Orten (insbesondere Stangen, Absperrungen, Verkehrstafeln) Zweiräder abgestellt und mit massiven Ketten und Drahtseilen festgebunden, zum grossen Ärgernis der Stadtbewohner und Geschäftsinhaber. Die Einführung von Veloschildern ist Sache des Bundes, und weil das Problem nicht alle Kantone und Agglomerationen gleich betrifft, sollen durchaus entsprechende Ausnahmeregelungen vorgesehen werden.</p><p>In der Velohochburg Holland werden gemäss einem Bericht der "NZZ" jedes Jahr bis zu 130 000 Fahrräder eingesammelt und nach drei Monaten in ein Drittweltland verfrachtet. Weil Holland auch keine Veloschilder kennt, kann man jeweils schwerlich beweisen, dass man Besitzer des entsprechenden Velos ist!</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet die Einführung von Veloschildern als nicht zielführend und verweist auf die entsprechenden Ausführungen in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3490.</p><p>Auch vor der Abschaffung der Velovignette konnte einzig die deckungspflichtige Haftpflichtversicherungsgesellschaft ermittelt werden, nicht aber der Fahrradeigentümer.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Zweiräder bzw. deren Besitzer zu identifizieren, damit diese bei Verkehrsübertretungen entsprechend belangt werden können. Dies soll durch (Wieder-)Einführung von Veloschildern geschehen, kostenneutral, d. h., die administrativen Kosten werden den Velobesitzern übertragen. Ob die Kantone eine Kostenregelung im Sinn der Weiterbelastung übernehmen, sei ihnen zu überlassen.</p>
  • Einführung von Veloschildern zur Identifikation der Besitzer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Immer mehr werden die Städte und grösseren Agglomerationen von einem neuen Phänomen heimgesucht, dem sogenannten Velolittering. Tausende von herrenlosen Velos werden irgendwo abgestellt - teilweise gestohlene Räder - und können den Besitzern nicht mehr zugeführt werden. Gleichzeitig werden an allen möglichen Orten (insbesondere Stangen, Absperrungen, Verkehrstafeln) Zweiräder abgestellt und mit massiven Ketten und Drahtseilen festgebunden, zum grossen Ärgernis der Stadtbewohner und Geschäftsinhaber. Die Einführung von Veloschildern ist Sache des Bundes, und weil das Problem nicht alle Kantone und Agglomerationen gleich betrifft, sollen durchaus entsprechende Ausnahmeregelungen vorgesehen werden.</p><p>In der Velohochburg Holland werden gemäss einem Bericht der "NZZ" jedes Jahr bis zu 130 000 Fahrräder eingesammelt und nach drei Monaten in ein Drittweltland verfrachtet. Weil Holland auch keine Veloschilder kennt, kann man jeweils schwerlich beweisen, dass man Besitzer des entsprechenden Velos ist!</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet die Einführung von Veloschildern als nicht zielführend und verweist auf die entsprechenden Ausführungen in seiner Antwort auf die Interpellation 14.3490.</p><p>Auch vor der Abschaffung der Velovignette konnte einzig die deckungspflichtige Haftpflichtversicherungsgesellschaft ermittelt werden, nicht aber der Fahrradeigentümer.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen, um alle Zweiräder bzw. deren Besitzer zu identifizieren, damit diese bei Verkehrsübertretungen entsprechend belangt werden können. Dies soll durch (Wieder-)Einführung von Veloschildern geschehen, kostenneutral, d. h., die administrativen Kosten werden den Velobesitzern übertragen. Ob die Kantone eine Kostenregelung im Sinn der Weiterbelastung übernehmen, sei ihnen zu überlassen.</p>
    • Einführung von Veloschildern zur Identifikation der Besitzer

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